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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Waffenschrank Stufe A

    so langsam musst Dich aber wirklich mal entscheiden ........ ...auch sollte Dir klar sein, dass man nur auf das antworten/reagieren kann, was Du schriftlich so absonderst. mitm Gedankenlesen tun sich viele schwer und bei mir ist grade die Kristallkugel zum polieren...... mal so ganz nebenbei, was an der Rechtslage aber nix ändert.
  2. alzi

    Waffenschrank Stufe A

    ja genau....und bitte noch ne Bahnsteigkarte dazu! ...damit er den Zug auch allerhöchstpersönlich abfahren sieht...
  3. alzi

    Waffenschrank Stufe A

    manche Äußerungen sollte man einfach nicht öffentlich ........
  4. alzi

    Waffenschrank Stufe A

    Altbesitzregelung gilt aber nur, wenn er am Stichtag entsprechend genutzt wurde. wurde er hier nicht. da ist das WaffG sehr eindeutig! leider....is aber nunmal so.
  5. alzi

    Fristen

    meine mexikanische nanny hat mich nicht gelassen......
  6. alzi

    Waffenschrank Stufe A

    die Rubrik heißt "Waffenrecht", nicht was ein SB unterlässt........ ausserdem:
  7. alzi

    Waffenschrank Stufe A

    der Schrank wurde nicht am Stichtag vom (Wieder-)Erlaubnisinhaber/(Wieder-)Waffenbesitzer genutzt ..... also keine Aufrechterhaltung der Nutzung .... folglich keine Altbesitzregelung
  8. alzi

    Fristen

    das wäre dochmal eine excellente Frage an DEINE Behörde, die hat nämlich eine Auskunfts- und Informationspflicht, bzw. Du ein Recht auf selbiges. muss man halt mal machen, dann ändert sich evtl. auch der Ton im nächsten Behördenschreiben. da helfen 30 Jahre im Verein wenig, Arsch in der Hose aber schon ........ nennt man dann Selbstbewusstsein und mündigen Bürger.
  9. kann Dein Erachten in §34 Abs.2 WaffG nicht wiederfinden. "(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 ...... eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen..."
  10. sowas kann dabei rauskommen, wenn es separate/eigene Gebührenordnungen gibt, bzw. diese erlassen werden können. ....zumal in grünversuchten Verwaltungsbereichen.... ein Schützenkamerad hatte dummerweise für einen Waschgang seine WBK mit in der Maschine, sah danach (farblich) aus wie frisch aus der Bundesdruckerei........der hatte für die Ersatzausstellung über 300€ zu blechen.......weil steht nunmal so in deren Gebührenordnung drin!
  11. ich schick die immer per Einwurfeinschreiben, so kann ich sehen wenns klemmt. auch immer mit der Bitte um Rücksendung auf selbige Weise .... das haben die Händler bislang nur ALLE immer "vergessen". einmal hing die WBK sogar halb aus dem Karton raus, als ich die Waffe empfangen habe. wäre sie verloren gegangen..... wer den Verlust zu verantworten hat, der zahlt auch die Ersatzbeschaffung! und die Behörden in meiner Gegend verlangen idR ALLE Gebühren wie bei Neuausstellung....d.h. ALLE Einträge nochmal! ...aber muss ich ja nicht zahlen....
  12. nö ist nicht egal, weil formal eben andere Besitzverhältnisse. Vereinswaffen bei Dir zuhause in dem Fall dann kein Problem.
  13. muss man sich ja nicht gefallen lassen. der mündige Bürger hat auch ausreichend Wissen um dies vermeiden. nur die werden wegen "aberzogen" eben immer weniger, genau so wie die Selberdenker. Pussystaat, Nannystaat, pampern .... wie auch immer man das nennen will.....sie bemühen sich, aber man muss ja nicht mitspielen. viele sind aber viel zu faul und träge um sich dem entgegenzustellen. hätte der Fragestellen genau so viel Energie ins Selberdenken und Arsch-in-Hose-packen investiert, wie in diesen Thread, hätte er seinen Urlaub längst total entspannt - mit Schießprügel - angetreten. viele wissen ja noch nichtmal was sie dürfen, wenn sie es richtig begründen können ...... viel zu anstrengend sich damit zu beschäftigen. sucht man sich lieber jemanden, der es einem erlaubt.......oder verbietet.
  14. man muss die Behörden aber nicht auch noch in ihrem Fehlglauben bestärken, sie wären irgendwie besonders wichtig. sind sie nicht, die sollen ihre Arbeit machen. weder verständlich noch anzuraten! sonst glauben die wirklich noch sie wären unentbehrlich. Im Gegenteil, Selberdenken, staatsbürgerliche Verantwortung und Mündigkeit des Staatsbürgers beweisen zahlt sich durchaus aus! ... und gehört sich für diesen auch so! das kennt man in D nur schlicht nicht mehr, weil ABERZOGEN! ....frag mal die Holländer und Schweizer..... und dann staune, für die ist das nämlich SELBSTVERSTÄNDLICH! nur der teutsche Michel muss noch ein zweites Mal nachfragen, ob er sich wirklich am Arsch kratzen darf ..... und tut es auch erst dann!...aber nur mit schriftlicher Erlaubnis..... und zurück zum Thema: statt hier diesen doofen Thread zu starten, wäre mir schon 100mal was eingefallen um diesen "Waffentransport" glaubhaft rechtfertigen zu können. gegenüber der Rennleitung wie auch einer neugierigen Behörde. und warum wäre es das? ......
  15. und nicht vergessen: zuerst Bahnsteigkarte lösen! beim ersten Absatz bin ich ja noch weitgehend bei Dir, aber die zweite Hälfte im zweiten hättest auch besser gelassen ........ möglicherweise hattest Du es anders gemeint, als es jetzt rüberkommt......zumindest bei mir.
  16. das tut die Behörde nicht! und lies endlich mal die verdammte Sportordnung! ja Du und Deine holde Maid! Edit: .....und nachdem was es hier zu lesengab, darf sich Deine Holde glücklich schätzen, wenn sie nicht noch ihre .45 abgeben darf! ...warum?....auch DAS wurde hier schon geschrieben..... ......aber warten wirs doch einfach mal ab, manche Sachbearbeiter lesen hier ja mit.......
  17. Du laberst Die ganze Zeit von Bedürfnis und kennst nicht mal die Bedingungen der beiden Disziplinen. und ja beim BDS wärs einfacher, da bist Du aber nicht! und in Deinem Verband ist das eben so. und da Du ja nichtmal die Unterscheide der beiden Disziplinen kennst, ist es müßig Dir erklären zu wollen, warum das jetzt ein Problem ist und wie ihr das hättet von Anfang an vermeiden können. wie ihr das Problem lösen könnt, hat man Euch sogar auf der Behörde genannt. jetzt heul ned rum. denk halt mal bissl nach......oder lies alternativ mal gewissenhaft diesen Thread.... es wurde nämlich schon für Dich/Euch gedacht und es steht schon alles hier geschrieben. manches sogar mehrfach!
  18. hat er doch garnicht geschrieben! er hat geschieben, sie haben Waffen für P-D1 und wollen jetzt noch Waffen für P-D2 und ausserdem wollen sie demnächst noch IPSC schießen (zumindest hab ich das so verstanden). sie verstehen dabei aber noch nicht, dass sie dafür sowieso in einen weiteren Verband müssen. die Behörde hat ihnen das sogar als Möglichkeit aufgezeigt, und besteht ironischerweise darauf nicht Erfüllungsgehilfe der Verbände zu sein. ....schon komisch.... doof nur, dass die P-D1-Waffen perfekt (oder sogar noch besser) in P-D2 passen. der Verband sagt geht i.O., die Behörde sagt is nicht! EIGENTLICH, und zumal im Grundkontingent, sollte das problemlos möglich sein, aber das rote LKA in Berlin ist da jetzt mal extrem konservativ. ....schon komisch....
  19. ja sie sind (soweit ich das grade mal nachgesehen habe). das Problem dabei ist, dass die P-D1 sehr allgemein gefasst ist und die P-D2 der P-D1 gegenüber eingeschränkt. da aber beide mit ihren Waffen (für P-D1) hier ja schon die Anforderungen (bzw. die Ausschlußkkriterien nicht) erfüllen für P-D2 ...... is blöde...... falsche Reihenfolge ...is jetzt aber so! EINFACHSTE Lösung... da ja eh IPSC beabsichtigt ist......ergibts sich evtl. eine Möglichkeit. das ist eben ein generelles Problem, wenn man als Erstwaffen einen sehr allgemeinen (universellen) Typ wählt.
  20. berechtigte Frage! irgendwas verheimlicht uns der Fragesteller doch, oder? IPSC kannst Du idR nur als Verbandsmitglied und in D nur in einem Verband. so ganz unrecht hat der gute ja nicht. so sollte das eigentlich sein .... und wenn der Verband (zu recht) ein Bedürfnis bescheinigt hatte, dann würde ich (wie schon vorgeschlagen) hier den Verband vorschicken, die haben auch einen Rechtsbeistand und bei denen hängt in solch einem Falle ja auch noch die Anerkennung als Schießsportverband dran.
  21. das Gesetz hat Anhänge. ...nennen sich "Anlagen"....
  22. wobei deren Meinung und Handhabung höchstens ärgerlich sein können.....dem WaffG ist der Gasdruck bei Pistolen schnuppe (im Ggs. zum Revolver), da zählt rein nur das Kaliber.
  23. es braucht auch ein Jäger grundsätzlich ein Bedürfnis für JEDE Waffe! Du kannst ein Bedürfnis für das WS glaubhaft machen? also, wo ist das Problem........
  24. alzi

    Egun Strategie

    die Frage beantwortet Dir jederzeit gerne eGun mittels der Hilfe-funktion. kennst noch nicht? versuchs mal.
  25. Adapter mit Ladungen sind keine Patronen. das sind sie dann erst, wenn auch ein Geschoss drin ist. und dann ist diese Patrone auch Munition. so ein verschwurbelter Mist! die sollen das Zeugs einfach frei geben! die Zuverlässigkeit wird festgestellt, dann bekommt man eine allgemeine Erlaubnis für Waffen, Munition und Pulver, von mir aus erst nach Sachkunde- und Fachkundenachweis. und dann ist aber auch mal gut. DANN passen diesbezügliche waffenrechtliche- und sprengstoffrechtliche Vorschriften auf den berüchtigten "Bierdeckel". und Deutschland würde dadurch nicht weniger sicher........dafür müssten die Erlaubnisinhaber dann aber um einiges mehr an Selbständigkeit und Eigenverantwortung entwickeln und zeigen....woran es vermutlich leider scheitern würde.
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