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wer hat Dich gezwungen in den Spiegel zu schaun ?
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jetzt verlangst Du aber eindeutig zu viel........
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Quelle bitte!....eine belastbare Quelle vorzugsweise....
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falsch falsch garnix nein WaffG AWaffV WaffG lesen AWaffV lesen bist Du sachkundig? falls ja, dann solltest Du wissen wo das nachzulesen ist. falls nein, dann werde es!
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nein, das wusste sie nicht. ein netter Nachbar, könnte aber versuchen das auf ganz kurzem Wege (und ausser der Reihe) mit dem Amt zu klären. hingehen, WBKs mitnehmen, blabla........alte Frau, total überfordert, oh da steht ja noch ein Tresor.......blabla..... umgetragen (auch ausserhalb von 2/6) und der Fall ist (für Alle, also auch für das Amt!!!!!!) vom Tisch. Friede, Freude, Eierkuchen. war da was? nö! und vergiß die Leihe! Du könntest sie aber erstmal ( als Berechtigter ) in Verwahrung nehmen, nachdem der Tresor gefunden wurde, und dann ab zum Amt.....umtragen.
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doch er führt noch immer, jedoch erlaubnisfrei. §12 Abs.3 Nr.2 WaffG .....der Erbsen wegen.....
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"ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" ich finde interessant wer hier ein zwanghaftes Verhalten offenbart..........und wie sich dieses äußert. ich bin schockiert und es macht mich, in einem nicht geringen Maße, betroffen..........
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bei diesen Forschungsinterressen bedeutet doch (und das steht doch schon fest): kleiner WS = verhaltensgestört ....Schlußfolgerung (steht auch schon fest): muss man umerziehen! ...so lese ich das zumindst im diesem Kontext. LÖSCHEN!
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ist die EU-Dekowaffenrichtlinie schon in deutsches (nationales) Recht umgesetzt? entfaltet sie also schon tatsächliche Wirkung?
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Antwort: nein
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ich 10 bis 20 Jahren passiert Dir sowas nicht mehr! hast Dich selbst entlarvt und gezeigt wessen Geistes Kind Du bist..............setzen sechs.....und tschüß!
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habe ich auch garnicht behauptet. die WaffVwV erläutert aber den Willen des Gesetzgebers indem sie das WaffG (und die AWaffV) kommentiert. ausserdem ist sie Handlungsgrundlage und -anweisung für die Verwaltung. DAS widerrum hat dann Auswirkung auf den Erlaubnisinhaber! blöde, wenn man diese Informationen nicht gehabt hat bevor man einen Affentanz aufm Amt aufführt.
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wer selbst denken kann, der holt sich die Informationen direkt an der Quelle: WaffG AWaffV WaffVwV ...und keine Metadaten von wem auch immer.... alleinen schon bei dem Buchtitel wird mir klar, dass Du Verständnisprobleme hast! lies selbst, denk selbst, sei selbst! oder lass die Finger von den Knarren. ich hoffe, das beinhaltet jetzt keine unangemessene Ausdrucksweise und niemand wurde dadurch angepöbelt. könnte durchaus ja auch nur eine ganz einfache Meinungsäußerung gewesen sein.
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.....und raus bist Du!
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frag Deinen LANDESVERBSAND! .......soweit solltest inzwischen informiert sein, wer sowas entscheidet.
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man muss sich aber auch nicht jeden Behördenfurz gefallen lassen. Kopien/Bilder der WBK? die sollen gefälligst in die Akte schauen die sie von der vorigen Behörde bekommen.....oder bekommen sollten. SO und nicht anders.
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gibts bei diversen Verkaufssendern.
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Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit
alzi antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
in der Zeit in der die Leitstelle kontaktiert wird um einen Jäger zu suchen........*peng* und ab in den Graben. soviel zu "wichtigere Sachen". danach (alle "wichtigen Sachen" abgearbeitet) Leitstelle kontaktieren zwecks Räumkommando (Straßenmeisterei) und wie der Olt schrieb....nach dem Einsatz 20 Sek. für Meldung zwecks Schußwaffeneinsatz ( öhm.....Munitionsverbrauch) sorry, aber bissl Verständnisprobleme hab ich da schon .....ich seh da kein Problem -
Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit
alzi antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
für die Beamten vor Ort auch? -
Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit
alzi antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
ganz ehrlich?.....das war auch mein erster Gedanke.... wenn ich schon mit Tierschutz und dem Tierwohl komme, dann knall ich das Viech ab, bevor es unnötig leidet. DANN ist für mich aber auch der Papierkram kein Problem. ausserdem sind die Beamten ja für den Schuß auf Menschen ausgebildet, da braucht mir keiner kommen er wäre für so ein kleines Viech nicht qualifiziert! selbst mit der MP5 in Dauerfeuer, Matsch leidet nicht mehr, so hart das jetzt auch klingen mag. -
Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit
alzi antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
lieber ne halbe Stunde auf den Jäger warten....das ist Tierschutz....... seltsame Logik! -
ich finds auch gut, hätte aber besser - vor der Publikation - mal noch ein Rechtskundiger drübergeschaut. selbst mir ist das so einiges aufgefallen.....
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Auswirkung einer OWI nach §42a auf die Zuverlässigkeit
alzi antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
"oder gröblich"...... da darf man dann ne weile streiten..... als eindeutig nicht-ausreichend lese ich das keinesfalls. -
Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
für mich ist die JuBaLi nur einer Erweiterung der Befähigung zur Schieß- und Standaufsicht, so dass der Verein formal und rechtlich ( in dieser Hinsicht) abgesichert ist. aber nur weils so verlangt wird und der DSB das über seine Richtlinen so verlangt. wirklich sinnvoll ist es nicht. wer nicht mit Kindern und Jugendlichen kann und wer vom Schießen keine Ahnung hat, der bringt auch mit JuBaLi die Vereinsjugend nicht weiter. auch musst Du unterscheiden zwischen Jugendleiter ( reines Vereinsamt ), Jugendtrainer ( da gibts jetzt auch ne separate Lizenz für, wenn ich mich nicht irre) und der Befähigung zur Aufsicht über Kinder und Jugendliche (Jugendbasislizenz). die JuBaLi hat aber mit "Trainer" erstmal garnix zu tun, das ist einfach nur die Mindestvoraussetzung dass Kinder und Jugendliche überhaupt im Verein schießen dürfen (abhängig vom Alter und den geschossenen Waffen)! -
Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
so sieht aber nunmal das Ausbildungskonzept und LIZENZmodell des DSB aus. und diese Richtlinien sind auch Teil der Anerkennung des DSB als Schießsportverband. also.......friss oder stirb! ist wie mit der Sachkunde...und der Fachkunde....etc. ....rein formal reicht der Wisch aus...... sagt aber rein garnix über die tatsächliche Eignung und Qualifikation aus. Engangement und Kompetenz kann man sich so aber nicht "erkaufen", das muss woanders herkommen. und tut es in aller Regel auch! für mich war der Lehrgang für die JuBaLi eigentlich nur 2 Tage "absitzen", nachdem der Verband die Teilnahmegebühr hatte. in den allerallermeisten Fällen wird das Spiel mitgespielt um den Verein formal und rechtlich abzusichern, mehr nicht!