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alzi

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  1. eben das geht (formal rechtlich gesehen) nicht, wie man mir hier von kompetenter Seite bestätigt hat. so ganz salopp mal dahingesagt, ist es wieder was anderes. das Bedürfnis ist in der Person des Erlaubnisinhabers gegeben und dieser zuerkannt. eine Waffe kennt kein Bedürfnis und auch keine Widmung für ein bestimmtes Bedürfnis. ist die Waffe für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen bzw. nicht ausgeschlossen (schießsportliche, jagdlich, etc.), dann darf sie diesbezüglich auch genutzt werden. es gibt keine Rechtsgrundlage die das kategorisch ausschließt. es steht aber auch nirgends dass dies ausdrücklich erlaubt ist.
  2. alzi

    Frage zum KW Kontingent

    ist Dir eigentlich schon aufgefallen, dass Du hier nur wirr rumschreibselst und keinen einzigen Beitrag der Anderen auch nur ansatzweise verstanden hast? also mir ist das aufgefallen!
  3. alzi

    Frage zum KW Kontingent

    rhetorische Frage? .....oder suchst Du nach den Hosenträgern zum Gürtel?
  4. man kann die auch für die eigenen Auktionen sperren. gibt aber ganz schlaue, die haben mehrere Benutzerkonten bei eGun. da ist das etwas lästiger......
  5. und jetzt bitte, anhand Deines Quellenzitats, Deine Aussage belegen. wo steht dort was von "verankern" ? bin ich blind ?
  6. wer hat Dich gezwungen in den Spiegel zu schaun ?
  7. jetzt verlangst Du aber eindeutig zu viel........
  8. Quelle bitte!....eine belastbare Quelle vorzugsweise....
  9. falsch falsch garnix nein WaffG AWaffV WaffG lesen AWaffV lesen bist Du sachkundig? falls ja, dann solltest Du wissen wo das nachzulesen ist. falls nein, dann werde es!
  10. nein, das wusste sie nicht. ein netter Nachbar, könnte aber versuchen das auf ganz kurzem Wege (und ausser der Reihe) mit dem Amt zu klären. hingehen, WBKs mitnehmen, blabla........alte Frau, total überfordert, oh da steht ja noch ein Tresor.......blabla..... umgetragen (auch ausserhalb von 2/6) und der Fall ist (für Alle, also auch für das Amt!!!!!!) vom Tisch. Friede, Freude, Eierkuchen. war da was? nö! und vergiß die Leihe! Du könntest sie aber erstmal ( als Berechtigter ) in Verwahrung nehmen, nachdem der Tresor gefunden wurde, und dann ab zum Amt.....umtragen.
  11. doch er führt noch immer, jedoch erlaubnisfrei. §12 Abs.3 Nr.2 WaffG .....der Erbsen wegen.....
  12. "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" ich finde interessant wer hier ein zwanghaftes Verhalten offenbart..........und wie sich dieses äußert. ich bin schockiert und es macht mich, in einem nicht geringen Maße, betroffen..........
  13. bei diesen Forschungsinterressen bedeutet doch (und das steht doch schon fest): kleiner WS = verhaltensgestört ....Schlußfolgerung (steht auch schon fest): muss man umerziehen! ...so lese ich das zumindst im diesem Kontext. LÖSCHEN!
  14. ist die EU-Dekowaffenrichtlinie schon in deutsches (nationales) Recht umgesetzt? entfaltet sie also schon tatsächliche Wirkung?
  15. Antwort: nein
  16. ich 10 bis 20 Jahren passiert Dir sowas nicht mehr! hast Dich selbst entlarvt und gezeigt wessen Geistes Kind Du bist..............setzen sechs.....und tschüß!
  17. habe ich auch garnicht behauptet. die WaffVwV erläutert aber den Willen des Gesetzgebers indem sie das WaffG (und die AWaffV) kommentiert. ausserdem ist sie Handlungsgrundlage und -anweisung für die Verwaltung. DAS widerrum hat dann Auswirkung auf den Erlaubnisinhaber! blöde, wenn man diese Informationen nicht gehabt hat bevor man einen Affentanz aufm Amt aufführt.
  18. wer selbst denken kann, der holt sich die Informationen direkt an der Quelle: WaffG AWaffV WaffVwV ...und keine Metadaten von wem auch immer.... alleinen schon bei dem Buchtitel wird mir klar, dass Du Verständnisprobleme hast! lies selbst, denk selbst, sei selbst! oder lass die Finger von den Knarren. ich hoffe, das beinhaltet jetzt keine unangemessene Ausdrucksweise und niemand wurde dadurch angepöbelt. könnte durchaus ja auch nur eine ganz einfache Meinungsäußerung gewesen sein.
  19. .....und raus bist Du!
  20. frag Deinen LANDESVERBSAND! .......soweit solltest inzwischen informiert sein, wer sowas entscheidet.
  21. man muss sich aber auch nicht jeden Behördenfurz gefallen lassen. Kopien/Bilder der WBK? die sollen gefälligst in die Akte schauen die sie von der vorigen Behörde bekommen.....oder bekommen sollten. SO und nicht anders.
  22. gibts bei diversen Verkaufssendern.
  23. in der Zeit in der die Leitstelle kontaktiert wird um einen Jäger zu suchen........*peng* und ab in den Graben. soviel zu "wichtigere Sachen". danach (alle "wichtigen Sachen" abgearbeitet) Leitstelle kontaktieren zwecks Räumkommando (Straßenmeisterei) und wie der Olt schrieb....nach dem Einsatz 20 Sek. für Meldung zwecks Schußwaffeneinsatz ( öhm.....Munitionsverbrauch) sorry, aber bissl Verständnisprobleme hab ich da schon .....ich seh da kein Problem
  24. für die Beamten vor Ort auch?
  25. ganz ehrlich?.....das war auch mein erster Gedanke.... wenn ich schon mit Tierschutz und dem Tierwohl komme, dann knall ich das Viech ab, bevor es unnötig leidet. DANN ist für mich aber auch der Papierkram kein Problem. ausserdem sind die Beamten ja für den Schuß auf Menschen ausgebildet, da braucht mir keiner kommen er wäre für so ein kleines Viech nicht qualifiziert! selbst mit der MP5 in Dauerfeuer, Matsch leidet nicht mehr, so hart das jetzt auch klingen mag.
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