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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Erben WBK

    und auch ein Vermächtnis bedarf der Schriftform IIRC hängen an den Knarren nicht irgendwelche Zettel mit nem Namen drauf?
  2. versuchs nochmal, ohne das Video zu starten
  3. gugg nochmal genau hin! (kleiner Tip: Waffengewalt/Bedrohung kommt doch immer von rechts. nie von links, weil was nicht sein darf, kann auch nicht sein........wie man sieht) wenns nicht so peinlich wäre, dass für son Dilettantismus auch noch Gebühren eingezogen werden........
  4. und wie man sieht......alle rechts
  5. alzi

    10 Schuß Magazin

    dann weißt Du ja auch wo im WaffG das steht!
  6. gilt das dt. waffengesetz ausserhalb deutschlands? gilt das waffengesetz eines anderen landes in deutschland? also: was grenzüberschreitend "abgesprochen"/geregelt ist, gilt nach dt. waffengesetz in deutschland bzw. nach anderem waffengesetz im anderen land. in deutschland gilt ausschießlich das dt. waffengesetz (das auch länderübergreifende regelungen/absprachen beinhaltet)! ausserhalb deutschlands gilt es nicht (die gesetze anderer länder beinhalten aber auch länderübergreifende regelungen/absprachen).
  7. damit wäre die frage beantwortet und alles weitere überflüssig gewesen.
  8. umfriedeter grund. genehmigter stand. kal 12 macht auch krach. platzer verteilen kein blei. wo ist das problem innerhalb der genehmigten zeiten?
  9. aber dabei nicht 7,65 Browning mit 7,65 Para verwechseln!
  10. beziehst Du Dich da auf WaffG §20 Abs.6 (alt Abs.7)? sehe ich so dort nicht.
  11. oder einfach mal die WaffVwV konsultieren......
  12. ist nicht seit der letzten Novelle das unbrauchbarmachen/zerstören nicht mehr erlaubnisfrei?
  13. alzi

    Schwarzpulver Lagerung

    liegt aber auch etwas an der "näheren Umgebung", dass da was zerfetzen kann.
  14. ganz eindeutig: jein! Edit meint ich sollte anfügen, dass das ganz so einfach nicht ist, wir sind ja schließlich in Deutschland.
  15. lesen von WaffG AWaffV WaffVwV kann auch "interaktiv" sein.....
  16. du hast den von @thomas.h o.g. thread gelesen? nein? schade, da hab ich sogar die entsprechende Passage zitiert!
  17. Erlaubnisfreien Erwerb auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch gibt es im Sprengstoffrecht nicht. Bei Munition ist das nach Waffenrecht möglich. Überlassen und Erwerb von Pulver ist Umgang, Umgang ist erlaubnispflichtig. Wie man das auf dem Stand handhabt, steht in JEDER Sprengstofferlaubnis nach §27 drin, sofern sie das Standartbüchlein von der Bundesdruckerei nutzt und nicht händisch abgeändert wurde.
  18. Und er hat dargelegt, wie die Rechtslage diesbezüglich war und jetzt ist. Was interessiert da dann noch was ein Händler trotzdem gemacht hatte? Insbesondere nach der letzten Waffenrechtsänderung .....
  19. nein! .... aber erlaubnisfrei.
  20. alzi

    Revolver Kal. 44/45

    Beleg dafür ?
  21. Zuverlässigkeit, persönliche Eignung..... ....dick genug?
  22. warum fragst Du das nicht eGun? Edit. Das wäre nämlich redundant wegen "Minderjährige dürfen die eGun-Website nicht benutzen."!
  23. ..... würde ich mal überdenken. Zumal Du es hier öffentlich verkündet hast, wirds nix mehr mit "Versehen". (Voller) Reservekanister im Auto bringt Dich in D in aller Regel an ne Tanke, auch mit Corona.
  24. Du bist also im Besitz von Dir selbst geladener Munition in .22 lr? ja, dann darfst Du die auch weiterhin besitzen mit Deinem 27er! Doch, Du hast das behauptet! Schreib also nicht so n Mist hier im Rechts-Forum, sonst glaubt das noch wer. Die richtige Rechtsnorm hast Du selbst zitiert, jetzt musst Du sie nur noch verstehen! Also, kauf den Stempel und gut is, vergiß den Rest, oder mach Dich mal richtig schlau.
  25. erklär das mal bitte. würde mich brennend interessieren, ist ja hier die Rubrik Recht. - für besagte .22 (lfB/lr) - andere Munition, falls das rechtlich von Bedeutung wäre
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