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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. sprich.......so wie es die jeweilige Sportordnung vorschreibt.....
  2. kann, nicht MUSS! Absender, als Vertragspartner von dhl, soll das gefälligst machen!
  3. seit wann ist paketversand im waffenrecht geregelt? das ist doch auch nur n klotz irgendwie geformtes holz. und der verkäufer ist vertragspartner von dhl.
  4. wer hat den versand beauftragt? wer ist vertragspartner von dhl? wer kann also nur ansprüche geltend machen bei vermeindlichem transportschaden? lass das mal schön den verkäufer machen..... auch wenn der das "privat" geHANDELT hat.
  5. was nu? DSB oder Distanzwechsel? musst Dich schon entscheiden!
  6. alzi

    Waffen ausleihen

    Die Praxis ist genau dort beschrieben! Und das ist deshalb wichtig, weil u.A. genau das - zumindest sehe ich das so - Grundlagen der Sachkunde sind.
  7. alzi

    Waffen ausleihen

    .... §12 des WaffG konsultieren. Sorry, aber.... Sachkunde seit wann?
  8. na, personal bekommen für die zusätzlichen tätigkeiten, diese dann aber nicht ausgeführt.
  9. alzi

    Erben WBK

    und auch ein Vermächtnis bedarf der Schriftform IIRC hängen an den Knarren nicht irgendwelche Zettel mit nem Namen drauf?
  10. versuchs nochmal, ohne das Video zu starten
  11. gugg nochmal genau hin! (kleiner Tip: Waffengewalt/Bedrohung kommt doch immer von rechts. nie von links, weil was nicht sein darf, kann auch nicht sein........wie man sieht) wenns nicht so peinlich wäre, dass für son Dilettantismus auch noch Gebühren eingezogen werden........
  12. und wie man sieht......alle rechts
  13. alzi

    10 Schuß Magazin

    dann weißt Du ja auch wo im WaffG das steht!
  14. gilt das dt. waffengesetz ausserhalb deutschlands? gilt das waffengesetz eines anderen landes in deutschland? also: was grenzüberschreitend "abgesprochen"/geregelt ist, gilt nach dt. waffengesetz in deutschland bzw. nach anderem waffengesetz im anderen land. in deutschland gilt ausschießlich das dt. waffengesetz (das auch länderübergreifende regelungen/absprachen beinhaltet)! ausserhalb deutschlands gilt es nicht (die gesetze anderer länder beinhalten aber auch länderübergreifende regelungen/absprachen).
  15. damit wäre die frage beantwortet und alles weitere überflüssig gewesen.
  16. umfriedeter grund. genehmigter stand. kal 12 macht auch krach. platzer verteilen kein blei. wo ist das problem innerhalb der genehmigten zeiten?
  17. aber dabei nicht 7,65 Browning mit 7,65 Para verwechseln!
  18. beziehst Du Dich da auf WaffG §20 Abs.6 (alt Abs.7)? sehe ich so dort nicht.
  19. oder einfach mal die WaffVwV konsultieren......
  20. ist nicht seit der letzten Novelle das unbrauchbarmachen/zerstören nicht mehr erlaubnisfrei?
  21. alzi

    Schwarzpulver Lagerung

    liegt aber auch etwas an der "näheren Umgebung", dass da was zerfetzen kann.
  22. ganz eindeutig: jein! Edit meint ich sollte anfügen, dass das ganz so einfach nicht ist, wir sind ja schließlich in Deutschland.
  23. lesen von WaffG AWaffV WaffVwV kann auch "interaktiv" sein.....
  24. du hast den von @thomas.h o.g. thread gelesen? nein? schade, da hab ich sogar die entsprechende Passage zitiert!
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