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alzi

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  1. §12 WaffG Bedürfnis
  2. Die Frage erübrigt sich. Auf §12 und das Bedürfnis wurde bereits verwiesen!
  3. erfolgt erlaubnisfrei. Bedürfnis für die Grundwaffe ist dann bereits vorhanden, spielt also keine Rolle für den Erwerb des WS!
  4. erzähl mal!
  5. aber 2fach sachkundig bist Du schon, oder? .... sind denn schon wieder Ferien?
  6. Der §12 WaffG beschreibt mehrere Fälle. Jetzt kommts drauf an, was man will und dann welcher Fall das hergibt. Die WaffVwV kann dabei dem Verständnis etwas auf die Beine helfen. Man muss sich damit halt schon mal bissl selbst beschäftigen! .... und da kann durchaus auch die Suchfunktion des Forums hilfreich sein.... Ja, und die Behörde lässt man schön aussen vor, die sind dort idR selbst nicht sachkundig, im Gegensatz zu Dir und Deinem Nachwuchs.
  7. §12 WaffG!
  8. nein, sowas gibts garnicht! zumindest nicht waffenrechtlich. hast Du noch immer keine WBK, dass Du solche Fragen stellst?
  9. und ausserdem ist gefordert "VERschlossen"!
  10. Zitier das doch mal bitte aus Deiner Text-Quelle.
  11. Werde sachkundig und diese Art Fragen kannst Du Dir dann selbst beantworten.
  12. Doch! Kaufen kann und darf er ALLES, auch in Deutschland, nur nicht erwerben. Apropos: sind eigentlich schon wieder Ferien?
  13. aber mit Ironie kannst Du ansonsten schon umgehen, oder?
  14. Weil die Waffenhändler in D alle inkompetent sind und bevor die was falsch eintragen, machen das doch besser die FACHleute in den Ämtern!
  15. Und den Nachweis bekommt er von besagter Behörde. Wenn die Ihm dann den Nachweis schicken anstatt die Waffe einzutragen, dann kannst Dir an einer Hand abzählen warum die derartige Bearbeitungszeiten haben!
  16. ja, da liegst Du eindeutig falsch!
  17. Hab extra noch nachgesehen.....Problem gelöst
  18. Man KÖNNTE ja aber auch einfach mal nachsehen in der SpO des DSB (wenn Landesverband WSV) ob bei der Disziplin Standardpistole (oder alternativ Olypische Schnellfeuerpistole) überhaupt ein Revolver zugelassen ist. ...immer Probleme konstruieren wo überhaupt keine sind... ...wer die SpO kennt ist klar im Vorteil!
  19. .... dann sollten die Sachkundekenntnisse ja noch taufrisch, aktuell und PRÄSENT sein..... und dann solche Fragen hier..... Aufbewahrung, Erwerb, WBK..... für mich unbegreiflich, oder sind schon wieder ferien?
  20. Nennt sich "Bedürfnis"! Lernt man in der Sachkunde.
  21. So formuliert dürfte es verständlicher sein: Eine Person kann mehrere Bedürfnisse haben. Daher auch unterschiedliche (und damit mehrere) Erwerbsberechtigungen. ....wie Sal-Peter auch schon schrieb.
  22. Das Bedürfnis liegt in der Person begründet. Und da er besagte Waffe schon als Erbe erworben hatte und weiterhin besitzt, kann er diese Waffe garnicht von sich selbst als Sportschütze erwerben. Also greift hier auch kein 2/6, da dieses ausschließlich auf den Erwerb abzielt! Ein hier vormals sehr sehr aktiver Anwalt für großer Kenntnis im Waffenrecht hatte mal ausgeführt, dass niemand von sich selbst leihen kann. (Es ging da um den §12 und Übertragung dieser Logik auf andere Teilbereiche des WaffG.) Der selben Logik (er hat das mal recht fundiert begründet, versteht aber im Detail wohl nur ein studierter Jurist) folgend, kann man nicht von sich selbst erwerben, oder sich selbst überlassen! Erwerb und Besitz sind eindeutig waffenrechtlich definiert, Erwerb beim "umschrieben" findet also keinesfalls Anwendung. Somit auch kein 2/6. Insofern würde ich Dir sogar zustimmen, dass die Kenntnisse des/der SB unzureichend sind, so wie die mancher Inhaber einer WHL (in gewissen Bereichen) auch. Dass der TE hier (hinsichtlich Auswanderung und Rückkehr) mit dem Erbwaffenstatus natürlich fahrlässig umgegangen ist, ist offensichtlich. Erbwaffen sind an kein Befürfnis gebunden. Auf MEB alleine abgezielt - zumal wenn ich das recht verstanden habe, eine 2. KW in 9Para vorhanden war - wäre/war hier auch der falsche Weg. Sportliche Nutzung von Erbwaffen wurde unzählige Male thematisiert und muss an der Stelle nicht nochmals aufgerollt werden.
  23. ... erlangst! ausüben ist Besitz.
  24. beim "umschreiben" findet doch kein Erwerb statt, also darf das auch nicht auf 2/6 zählen.
  25. alzi

    P22 Defekt?

    idR ist das nicht der Fall, es gibt aber besonders "fürsorgliche" Behörden!
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