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aber mit Ironie kannst Du ansonsten schon umgehen, oder?
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Weil die Waffenhändler in D alle inkompetent sind und bevor die was falsch eintragen, machen das doch besser die FACHleute in den Ämtern!
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Und den Nachweis bekommt er von besagter Behörde. Wenn die Ihm dann den Nachweis schicken anstatt die Waffe einzutragen, dann kannst Dir an einer Hand abzählen warum die derartige Bearbeitungszeiten haben!
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ja, da liegst Du eindeutig falsch!
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Hat jemand einen Tip für dritte Kurzwaffe beantragen?
alzi antwortete auf Malizia82's Thema in Waffenrecht
Hab extra noch nachgesehen.....Problem gelöst -
Hat jemand einen Tip für dritte Kurzwaffe beantragen?
alzi antwortete auf Malizia82's Thema in Waffenrecht
Man KÖNNTE ja aber auch einfach mal nachsehen in der SpO des DSB (wenn Landesverband WSV) ob bei der Disziplin Standardpistole (oder alternativ Olypische Schnellfeuerpistole) überhaupt ein Revolver zugelassen ist. ...immer Probleme konstruieren wo überhaupt keine sind... ...wer die SpO kennt ist klar im Vorteil! -
.... dann sollten die Sachkundekenntnisse ja noch taufrisch, aktuell und PRÄSENT sein..... und dann solche Fragen hier..... Aufbewahrung, Erwerb, WBK..... für mich unbegreiflich, oder sind schon wieder ferien?
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Nennt sich "Bedürfnis"! Lernt man in der Sachkunde.
- 56 Antworten
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- waffenbesitz
- wbk
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(und 1 weiterer)
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So formuliert dürfte es verständlicher sein: Eine Person kann mehrere Bedürfnisse haben. Daher auch unterschiedliche (und damit mehrere) Erwerbsberechtigungen. ....wie Sal-Peter auch schon schrieb.
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Das Bedürfnis liegt in der Person begründet. Und da er besagte Waffe schon als Erbe erworben hatte und weiterhin besitzt, kann er diese Waffe garnicht von sich selbst als Sportschütze erwerben. Also greift hier auch kein 2/6, da dieses ausschließlich auf den Erwerb abzielt! Ein hier vormals sehr sehr aktiver Anwalt für großer Kenntnis im Waffenrecht hatte mal ausgeführt, dass niemand von sich selbst leihen kann. (Es ging da um den §12 und Übertragung dieser Logik auf andere Teilbereiche des WaffG.) Der selben Logik (er hat das mal recht fundiert begründet, versteht aber im Detail wohl nur ein studierter Jurist) folgend, kann man nicht von sich selbst erwerben, oder sich selbst überlassen! Erwerb und Besitz sind eindeutig waffenrechtlich definiert, Erwerb beim "umschrieben" findet also keinesfalls Anwendung. Somit auch kein 2/6. Insofern würde ich Dir sogar zustimmen, dass die Kenntnisse des/der SB unzureichend sind, so wie die mancher Inhaber einer WHL (in gewissen Bereichen) auch. Dass der TE hier (hinsichtlich Auswanderung und Rückkehr) mit dem Erbwaffenstatus natürlich fahrlässig umgegangen ist, ist offensichtlich. Erbwaffen sind an kein Befürfnis gebunden. Auf MEB alleine abgezielt - zumal wenn ich das recht verstanden habe, eine 2. KW in 9Para vorhanden war - wäre/war hier auch der falsche Weg. Sportliche Nutzung von Erbwaffen wurde unzählige Male thematisiert und muss an der Stelle nicht nochmals aufgerollt werden.
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... erlangst! ausüben ist Besitz.
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beim "umschreiben" findet doch kein Erwerb statt, also darf das auch nicht auf 2/6 zählen.
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idR ist das nicht der Fall, es gibt aber besonders "fürsorgliche" Behörden!
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Dein Gastgeber/Veranstalter kann Dir die Munition nicht stellen/besorgen oder Dir diese Frage beantworten? KÖNNTE ja durchaus sein, dass dort die Frage schon öfter ....... ....warum einfach, wenns auch kompliziert geht....
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Schießen ab 18 Erwerb sportlich idR erst später. (mit Jägerprüfung von wegen "besonders toller sachkunde" auch schon früher, steht doch irgendwo so angemerkt) aber geht hier ja nur ums schießen und wettbewerbe.... wo ist da jetzt das problem? was hab ich übersehen? welche info wurde bislang vorenthalten? welche frage wurde noch nicht gestellt? befähigung jugendaufsicht hat damit jetzt was zu tun?
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"eine Frau" verbieten!
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sprich.......so wie es die jeweilige Sportordnung vorschreibt.....
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Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?
alzi antwortete auf black_friday's Thema in Allgemein
kann, nicht MUSS! Absender, als Vertragspartner von dhl, soll das gefälligst machen! -
Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?
alzi antwortete auf black_friday's Thema in Allgemein
seit wann ist paketversand im waffenrecht geregelt? das ist doch auch nur n klotz irgendwie geformtes holz. und der verkäufer ist vertragspartner von dhl. -
Versand von freien Waffenteilen per DHL verboten?
alzi antwortete auf black_friday's Thema in Allgemein
wer hat den versand beauftragt? wer ist vertragspartner von dhl? wer kann also nur ansprüche geltend machen bei vermeindlichem transportschaden? lass das mal schön den verkäufer machen..... auch wenn der das "privat" geHANDELT hat. -
was nu? DSB oder Distanzwechsel? musst Dich schon entscheiden!
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Die Praxis ist genau dort beschrieben! Und das ist deshalb wichtig, weil u.A. genau das - zumindest sehe ich das so - Grundlagen der Sachkunde sind.
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.... §12 des WaffG konsultieren. Sorry, aber.... Sachkunde seit wann?
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na, personal bekommen für die zusätzlichen tätigkeiten, diese dann aber nicht ausgeführt.