Zum Inhalt springen

alzi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.052
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von alzi

  1. Hab extra noch nachgesehen.....Problem gelöst
  2. Man KÖNNTE ja aber auch einfach mal nachsehen in der SpO des DSB (wenn Landesverband WSV) ob bei der Disziplin Standardpistole (oder alternativ Olypische Schnellfeuerpistole) überhaupt ein Revolver zugelassen ist. ...immer Probleme konstruieren wo überhaupt keine sind... ...wer die SpO kennt ist klar im Vorteil!
  3. .... dann sollten die Sachkundekenntnisse ja noch taufrisch, aktuell und PRÄSENT sein..... und dann solche Fragen hier..... Aufbewahrung, Erwerb, WBK..... für mich unbegreiflich, oder sind schon wieder ferien?
  4. Nennt sich "Bedürfnis"! Lernt man in der Sachkunde.
  5. So formuliert dürfte es verständlicher sein: Eine Person kann mehrere Bedürfnisse haben. Daher auch unterschiedliche (und damit mehrere) Erwerbsberechtigungen. ....wie Sal-Peter auch schon schrieb.
  6. Das Bedürfnis liegt in der Person begründet. Und da er besagte Waffe schon als Erbe erworben hatte und weiterhin besitzt, kann er diese Waffe garnicht von sich selbst als Sportschütze erwerben. Also greift hier auch kein 2/6, da dieses ausschließlich auf den Erwerb abzielt! Ein hier vormals sehr sehr aktiver Anwalt für großer Kenntnis im Waffenrecht hatte mal ausgeführt, dass niemand von sich selbst leihen kann. (Es ging da um den §12 und Übertragung dieser Logik auf andere Teilbereiche des WaffG.) Der selben Logik (er hat das mal recht fundiert begründet, versteht aber im Detail wohl nur ein studierter Jurist) folgend, kann man nicht von sich selbst erwerben, oder sich selbst überlassen! Erwerb und Besitz sind eindeutig waffenrechtlich definiert, Erwerb beim "umschrieben" findet also keinesfalls Anwendung. Somit auch kein 2/6. Insofern würde ich Dir sogar zustimmen, dass die Kenntnisse des/der SB unzureichend sind, so wie die mancher Inhaber einer WHL (in gewissen Bereichen) auch. Dass der TE hier (hinsichtlich Auswanderung und Rückkehr) mit dem Erbwaffenstatus natürlich fahrlässig umgegangen ist, ist offensichtlich. Erbwaffen sind an kein Befürfnis gebunden. Auf MEB alleine abgezielt - zumal wenn ich das recht verstanden habe, eine 2. KW in 9Para vorhanden war - wäre/war hier auch der falsche Weg. Sportliche Nutzung von Erbwaffen wurde unzählige Male thematisiert und muss an der Stelle nicht nochmals aufgerollt werden.
  7. ... erlangst! ausüben ist Besitz.
  8. beim "umschreiben" findet doch kein Erwerb statt, also darf das auch nicht auf 2/6 zählen.
  9. alzi

    P22 Defekt?

    idR ist das nicht der Fall, es gibt aber besonders "fürsorgliche" Behörden!
  10. alzi

    .38 Special Erbe

    ähm, ja? 1+1=?
  11. Dein Gastgeber/Veranstalter kann Dir die Munition nicht stellen/besorgen oder Dir diese Frage beantworten? KÖNNTE ja durchaus sein, dass dort die Frage schon öfter ....... ....warum einfach, wenns auch kompliziert geht....
  12. Schießen ab 18 Erwerb sportlich idR erst später. (mit Jägerprüfung von wegen "besonders toller sachkunde" auch schon früher, steht doch irgendwo so angemerkt) aber geht hier ja nur ums schießen und wettbewerbe.... wo ist da jetzt das problem? was hab ich übersehen? welche info wurde bislang vorenthalten? welche frage wurde noch nicht gestellt? befähigung jugendaufsicht hat damit jetzt was zu tun?
  13. sprich.......so wie es die jeweilige Sportordnung vorschreibt.....
  14. kann, nicht MUSS! Absender, als Vertragspartner von dhl, soll das gefälligst machen!
  15. seit wann ist paketversand im waffenrecht geregelt? das ist doch auch nur n klotz irgendwie geformtes holz. und der verkäufer ist vertragspartner von dhl.
  16. wer hat den versand beauftragt? wer ist vertragspartner von dhl? wer kann also nur ansprüche geltend machen bei vermeindlichem transportschaden? lass das mal schön den verkäufer machen..... auch wenn der das "privat" geHANDELT hat.
  17. was nu? DSB oder Distanzwechsel? musst Dich schon entscheiden!
  18. alzi

    Waffen ausleihen

    Die Praxis ist genau dort beschrieben! Und das ist deshalb wichtig, weil u.A. genau das - zumindest sehe ich das so - Grundlagen der Sachkunde sind.
  19. alzi

    Waffen ausleihen

    .... §12 des WaffG konsultieren. Sorry, aber.... Sachkunde seit wann?
  20. na, personal bekommen für die zusätzlichen tätigkeiten, diese dann aber nicht ausgeführt.
  21. alzi

    Erben WBK

    und auch ein Vermächtnis bedarf der Schriftform IIRC hängen an den Knarren nicht irgendwelche Zettel mit nem Namen drauf?
  22. versuchs nochmal, ohne das Video zu starten
  23. gugg nochmal genau hin! (kleiner Tip: Waffengewalt/Bedrohung kommt doch immer von rechts. nie von links, weil was nicht sein darf, kann auch nicht sein........wie man sieht) wenns nicht so peinlich wäre, dass für son Dilettantismus auch noch Gebühren eingezogen werden........
  24. und wie man sieht......alle rechts
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.