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doch, die gibt es! so ist es, da es - WENN nachzuweisen - schon für die Grundwaffe nachgewiesen wurde
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super, Du kannst lesen und zitieren! der Rest Deiner Zitate ist hier irrelevant. und jetzt kombinier das mal mit dem ERLAUBNISFREIEN Erwerb, dann ist das Bedürfnis aussen vor! hatte @ASE schon darauf hingewiesen. (Das Bedürfnis wurde u.U. beim Erwerb der Grundwaffe nachgewiesen, in dem Fall wäre es also sogar als gegeben anzusehen!) threadthema war ursprünglich mal: ERWERB! Nicht jeder Waffenbesitzer / Inhaber einer Waffenbesitzkarte musste für den Erwerb der Grundwaffe ein Bedürfnis nachweisen! .....vorbehaltlich der Eintragungspflicht (d.h. Besitzerlaubnis) und dass bestimmte Formen des Umgangs für bestimmte Personen nichtzulässig sein KÖNNEN, ist ein ganz anderes Thema! niemand MUSS ein WS auch zum (sportlichen/jagdlichen/wasauchimmer) Schießen nutzen.
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jetzt lies mal was Du selbst oben zitiert hast! da steht: 1. nichts von Bedürfnis 2. nichts von Sportschütze und nun, wo steht, dass ein Sportschütze kein Wechselsystem ohne Bedürfnisnachweis oder Disziplin erwerben darf? zeige es mir bitte! in oben von Dir zitierter Rechtsvorschrift gibt es 2 Bedingungen die erfüllt sein müssen, keine davon ist ein Bedürfnis und keine ist eine Disziplin.
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und wo steht da, dass es eines Bedürfnisses bedarf und ich es ohne eine entsprechende Disziplin nicht als Sportschütze erwerben darf? QUARK, und ich bleibe dabei! und "immer" erlaubnisfrei stimmt auch nicht.
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Quark! Das steht wo genau?
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Erlaubnis für Munitionserwerb beschränkt auf Munitionstyp ?
alzi antwortete auf OSM_Gerry's Thema in Waffenrecht
und warum nicht mal lesen was man selbst zitiert und schreibt! Wie deutlich brauchst Du es noch? So ist es eben. Das ist eine Regelung sie ausnahmsweise mal sinnvoll ist. Und wo ist für einen Verein das Problem eine entsprechende Munitionsberechtigung - bei Bedarf - zu erhalten. Wieder mal ein Problem das keins ist. -
Nein, es muss in der Verbotsverordnung eine Ausnahme für Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen gemacht werden. Ich wette mir Dir, das wird erstmal SO nicht erfolgen, obwohl ausdrücklich gesetzlich gefordert!
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Deutschland liefert doch Helme. Bundesregierung ansprechenen, Deine Hilfsgüter werden dann einfach mitgeliefert!
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... weil ihn das WaffG nicht zwingt ... er DÜRFTE .... muss aber nicht...... unternehmerische Freiheit!
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§12 WaffG Bedürfnis
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Die Frage erübrigt sich. Auf §12 und das Bedürfnis wurde bereits verwiesen!
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aber 2fach sachkundig bist Du schon, oder? .... sind denn schon wieder Ferien?
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Der §12 WaffG beschreibt mehrere Fälle. Jetzt kommts drauf an, was man will und dann welcher Fall das hergibt. Die WaffVwV kann dabei dem Verständnis etwas auf die Beine helfen. Man muss sich damit halt schon mal bissl selbst beschäftigen! .... und da kann durchaus auch die Suchfunktion des Forums hilfreich sein.... Ja, und die Behörde lässt man schön aussen vor, die sind dort idR selbst nicht sachkundig, im Gegensatz zu Dir und Deinem Nachwuchs.
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Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
alzi antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
nein, sowas gibts garnicht! zumindest nicht waffenrechtlich. hast Du noch immer keine WBK, dass Du solche Fragen stellst? -
Kann man mehrere Waffenkarten und Scheine besitzen?
alzi antwortete auf Geschichteistcool's Thema in Allgemein
und ausserdem ist gefordert "VERschlossen"! -
WaffG 2020 §14 (4) Bedürfnis zum Besitz - eigene erlaubnispflichtige Waffe
alzi antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Zitier das doch mal bitte aus Deiner Text-Quelle. -
Kann man mehrere Waffenkarten und Scheine besitzen?
alzi antwortete auf Geschichteistcool's Thema in Allgemein
Werde sachkundig und diese Art Fragen kannst Du Dir dann selbst beantworten. -
Doch! Kaufen kann und darf er ALLES, auch in Deutschland, nur nicht erwerben. Apropos: sind eigentlich schon wieder Ferien?
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aber mit Ironie kannst Du ansonsten schon umgehen, oder?
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Weil die Waffenhändler in D alle inkompetent sind und bevor die was falsch eintragen, machen das doch besser die FACHleute in den Ämtern!
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Und den Nachweis bekommt er von besagter Behörde. Wenn die Ihm dann den Nachweis schicken anstatt die Waffe einzutragen, dann kannst Dir an einer Hand abzählen warum die derartige Bearbeitungszeiten haben!
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ja, da liegst Du eindeutig falsch!