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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. alzi

    Wechselverschluss

    nö es stimmt genau das was im obigen Zitat steht: der Besitz bedarf nämlich einer Erlaubnis. drum steht da ja u.A. auch und man muss sich von der Behörde die Besitzerlaubnis holen (Erwerb anzeigen und Eintrag abstempeln lassen) und genau so ist das! drum steht dort ja auch ausdrücklich muss man halt lesen und verstehen WOLLEN bzw. KÖNNEN! jetzt kapiert, wenn mans Dir Wort für Wort vorliest?
  2. bei Euch ballern also die Vollpfosten ständig im Schützenstand rum....vorzugsweise auf Alles was krabbelt? ja ne is klar...und dann wegen der "Sicherheit"! Sicherheit lass ich ja gelten, aber dann dazu " warte mal kurz bis alle fertig sind und ihre Waffen abgelegt haben, nicht dass noch wer erschrickt oder blöderweise über Dich stolpert".... das wäre dann aber auch das Äußerste! lies doch bitte das nächste mal erst was geschrieben wurde...........
  3. muss man die Patrone erst zusammen mit den Hülsen zusammenfegen und die Patrone dann aus dem Eimer klauben? solche Meinungen und Forderungen sind anstrengend! für mich ist Standaufsicht entspannend....... bei nem Wettkampf würd ichs ja noch einsehen.....aber beim entspannten Schießen / im Routinebetrieb? sorry, aber da könnte mich die Aufsicht mal gerne haben! ist MEINE Munition, die heb ICH auf, wenns damit Probleme gibt und ICH die runtergeschmissen hab.
  4. alzi

    Wechselverschluss

    ist auf gelb doch kein Problem, wird dann eben als "Lauf" eingetragen und nicht als "Wechsellauf". Wesentliches Teil, einer Waffe gleichgestellt, separat erworben, Erwerbserlaubnis durch WBK gelb gegeben. oder wird als Pistole eingetragen, und die bisherige Pistole in Wechsellauf geändert. deshalb etwas ungeeignetes Beispiel für dieses Thema. WS/WL/WV auf grün ist da bissl was anders....
  5. ich lese da nirgends raus, dass der Überlasser einzutragen hat und nur dem Überlasser eine mögliche Strafe angedroht wird. da steht nur DASS zu dokumentieren, d.h. einzutragen ist. ich lese da nur, dass dem Wortlaut nach das Überlassen und der Überlasser zu dokumentieren sind (in der Erlaubnis des Erwerbers), nicht der Erwerb und der Erwerber (was sich konsequenter- und logischerweise automatisch ergibt).
  6. 1. SprengV, §25 Abs.1! geht hier um den §27, nicht §7! nicht ablenken bitte.......
  7. im Sprengstoffrecht gibts doch kein "zum sofortigen Verbrauch auf dem Stand", wie das im Waffenrecht mit Munition möglich ist. sprengstoffrechtlich ist JEDER Pulvererwerb in der Erlaunis einzutragen. anders sieht das aus wenn die Person unter Aufsicht einer berechtigten Person (und somit im Rahmen deren Erlaubnis) handelt. hier hat die betreffende Person jedoch eine EIGENE Erlaubnis und handelt auch aufgrund dieser. ist blöde in D, aber praktisch und faktisch wird ein Fortbestehen/Aufrechterhalten des Bedürfnisses (neben dem bissl Wisch vom Verein zur Verlängerung) i.a.R. durch Pulvererwerb (in den 5 zurückliegenden Jahren) glaubhaft gemacht. wer das nicht hat bzw. kann, sollte das durch Wettkämpfe belegen können.... die SpOen in D verlangen aber i.d.R. eine eigene sprengstoffrechtliche Erlaubnis vom Schützen. da wären wir dann wieder bei Satz 1! wer nimmt schon regelmäßig an Auslandswettkämpfen teil bei denen das Pulver gestellt wird bzw. vom Veranstalter bezogen werden muss? die gute Frau kann froh sein, dass sie keine Probleme wegen unerlaubtem Erwerb und Besitz von SP bekommt! und der Mann wegen dem Überlassen......
  8. alzi

    Wechselverschluss

    einen kenn ich und so wie es aussieht bekommt er das auch.
  9. hast Du seine beiden Beiträge gelesen und welcher Aussage er darin widerspricht? nur mal so am Rande......Du bestätigst also die Aussage von Bautz.....damit widersprichst ihm also auch..... soviel zu "darunter".......wie war doch gleich nochmal der Titel dieses threads? die Aussage vom Harry ist in der getätigten Form einfach falsch!
  10. kannst Du mir das mal im deutschen WaffG etwas genauer zeigen, wo steht, dass ein Waffenschein eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schußwaffen darstellt und einer Waffenbesitzkarte gleichgestellt ist? ich bin heute so blind, ich kanns leider nicht selbst finden......
  11. das eGun-System ist sehr fehlerbehaftet. frag bei eGun direkt nach, was da los ist!
  12. ....und es gibt dazu schon unzählige andere threads.... in BW wird die Verzögerung gerne den vielen Anträgen auf KWS zugeschoben. viel wahrscheinlicher ist aber, da jetzt wohl sehr zentral beim LKA angesiedelt, und personell stark unterversorgt.......
  13. die Vermutung drängt sich fast auf. der Verband und auch die Behörde machen dabei aber ebenfalls nicht grade ne tolle Figur!
  14. herzlichen Glückwunsch zu "Deinem" Verein!
  15. Sachkunde ist mehr als App und Fragenkatalog. Und wenns in Deinen "Unterlagen" auch nicht drin steht....... Grade darum, und weil das WaffG kein Steinschlossgewehr kennt, müssen zu allererst die waffenrechtlichen Definitionen sitzen. Danach ist das eine Waffe mit Funkenzündung. Der Fragenkatalog gibt keine Definitionen. Tut man sich natürlich extrem schwer mit, wenn man sich am Fragenkatalog entlang hangelt ohne dass die nötige Sachkenntnis (hier Waffentechnik) vorhanden ist. Sowas kann man im Verein ganz beiläufig aufschnappen, und bei ner vernünftigen Sachkundeschulung wird das vermittelt (obs nun in den "Unterlagen" steht oder nicht)! Deine derzeitigen (Verständnis-)Probleme rühren halt daher, dass es jetzt sofort und mit der Brechstange erfolgen muss........ohne jede Vorbildung ....mit mehr Zeit geht das um Größenordnungen entspannter, eben weil man viele Sachverhalte und Zusammenhänge ganz beiläufig und einfach nebenher aufschnappt und mitlernt. Selbst wenn Du die Prüfung bestehst, Du einen Zettel mit Unterschrift und Stempel bekommst......... aber drauf einbilden brauchst Dir da nix, weil wirklich sachkundig bist Du dann noch lange nicht. Und die wirklich schwierigen Dinge kommen dann erst noch........es wird also schon viel viel Platz im Forum für Dich freigehalten werden müssen...... .....glaubst Du auch nicht? Das Forum ist voll davon!
  16. ach....und zum Thema hast Du bislang was genau beigetragen? ....soviel zu "ungenügend"....und "Benehmen".....je ne is klar
  17. oder man liest einfach, wie empfohlen, mal kurz in der WaffVwV.......... und hättest Du, wie ebenfalls empfohlen, das WaffG mal GANZ gelesen, dann hättest die Frage mit dem Steinschlossgewehr auch beantworten können. ganz ohne "Unterlagen" und App! Primärliteratur! "steht nicht in den Unterlagen"......ja, so einfach kann man sich das machen..... tröstet auch über den eigenen Unwillen hinweg....
  18. reicht für Jägers nicht eine entsprechende Belehrung/Unterrichtung und Bescheingung hierrüber? ...meine mich da dunkel zu erinnern...
  19. sehr aufschlußreich........Vermutung bestätigt. danke!
  20. was wurde Dir hinsichtlich der gelben WBK zur Lektüre empfohlen? was hast Du tatsächlich gelesen und ganz dolle zitiert? so, und wo war jetzt Dein Fehler? bei manchen endet die Aufmerksamkeitsspanne nach dem ersten Satz........ liest Du noch mit? (Stichwort: Lesekompetenz. und das ist jetzt weder abwertend noch persönlich gemeint, sondern nur eine ganz allgemeine Feststellung. wohl auch ein Generationenproblem.)
  21. dann kauf Dir mal ne Brille! oder lies es doch auch mal wirklich und schrieb nicht nur dass Du es getan hast. so kann ich Dich und Dein Anliegen nicht ernst nehmen! ich bin raus.....
  22. wo gabs da jetzt Verständnisprobleme?
  23. dann lass die Finger von den doofen Apps! .....v.A. solange Du die Definitionen der Begrifflichkeiten aus dem WaffG nicht drauf hast! das spart (Dir und den Nutzern) hier im Forum viel viel Geschreibsel. lesen WaffG! (speziell zu Deinen neuerlichen Fragen §14) lesen WaffVwV! (speziell zu Deinen neuerlichen Fragen 14.x.y.z) lesen bildet. Du steht doch so auf "selbst". tu es! wenn Du dann irgendwann mal verstehst was in den Sachkundefragen der App steht, dann kannst damit rumspielen bis der Akku leer ist. bevor Du diese grundlegendsten Kenntnisse nicht hast, mutest Du dem Forum zu Dir diese zu verschaffen. Dir das alles immer wieder haarklein und in aller Ausführlichkeit zu verklickern, kann dieses Forum aber einfach nicht leisten!
  24. dass das so nirgends stand, hat evtl. seinen Grund! nun, wer hat das behauptet?
  25. alzi

    Flinten und der BDS

    Erfurt
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