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cartridgemaster

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  1. Dieses Gebahren scheint eher die Regel als die Ausnahme zu sein, denn "... Ihro Majestät Ordnungsbehörden machen keine Fehler!" Als man mir erstmals einen NWR-Stammdatenauszug zusandte, verbunden mit der schriftlichen Aufforderung diesen auf Korrektheit der darin erfassten Daten zu überprüfen, habe ich zeitnah die fehlerhaften Einträge der Behörde mitgeteilt, natürlich mit dem entsprechenden Hinweis, dass diese Fehler auf die bereits seit mehreren Jahren zur Berichtigung angemahnten falschen Einträge in den Waffenbesitzkarten zurückzuführen seien. Natürlich wurden der Behörde, wie bereits mehrfach zuvor, wieder die korrekten Daten zur Berichtigung mitgeteilt. 3 Wochen später erhielt ich den "neuen" Stammdatenauszug, in dem erwartungsgemäß n i c h t s korrigiert war. Erst nachdem ich das Landesinnenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde in einer betont freundlich formulierten Fachaufsichtsbeschwerde über die fortwährende Schlamperei der Kreisbehörde in Kenntnis gesetzt hatte kam Bewegung in die Sache, d.h. bis auf eine Ausnahme wurden die fehlerhaften Daten in den Erlaubnisdokumenten und im NWR berichtigt. Der Versuch der Kreisbehörde diese Aktion mit einer saftigen Verwaltungs(straf)gebühr zu "garnieren" wurde dann nach einer persönlichen Vorsprache beim dortigen Amtsleiter ebenfalls zurückgezogen. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.
  2. Nein, muss nicht und da wir in der Diskussion nunmehr die gesamte Palette von "egal" über agressiv, empathielos bis geschmacklos abgedeckt haben ist jetzt hier zu.
  3. @CZM52 Das fällt bei mir unter die allgemeine SOLL/IST-Abweichung und nach meinem persönlichen Verständnis hat eine zuständige Ordnungsbehörde NICHT nur die Aufgabe Verwaltungsgebühren zu kassieren. M.e. haben die Ordnungsbehörden bei derart signifikanten Änderungen/Neuerungen in einem angeblich für die öffentliche Sicherheit maßgeblichen Registrierungsverfahren eine entsprechende Informationspflicht gegenüber dem steuerzahlenden Bürger und bei einer Gesamtzahl von bundesweit gerade mal 948.000 Erlaubnisinhabern ist der Verwaltungsaufwand für die einzelnen Behörden zeitlich gestaffelt durchaus überschaubar. Nachdem ich vor etwas mehr als 3 Jahren durch einen Wohnortwechsel auch in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Erlaubnisbehörde gebeamt wurde durfte ich zu meiner Freude registrieren, dass die hiesige Behörde es genauso bürgerfreundlich handhabt. Es geht also!
  4. Was ich nicht verstehe. Die seinerzeit für mich zuständige Erlaubnisbehörde hat Mitte 2017 die E- u. P-ID's an die WBK-Inhaber vergeben und im Zuge der Eintragung der ID-Nummern in die Erlaubnisdokumente die Inhaber darauf hingewiesen, dass absehbar auch die entsprechenden Waffen-ID's folgen werden. Nachdem die W-ID's vorlagen hat die Behörde allen WBK-Inhabern in ihrem Zuständigkeitsbereich einen sog. Stammdatenauszug zugeschickt mit der Bitte, diesen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. Abweichungen der Behörde für eine zeitnahe Datenkorrektur mitzuteilen. Bei mir waren eine Modellbezeichnung, eine Kaliberbezeichnung und eine Herstellungsnummer zu korrigieren. Nur 3 Tage nach der Fehler-Rückmeldung hatte ich bereits einen berichtigten Stammdatenauszug im Briefkasten, allerdings immer noch mit der falschen Kaliberbezeichnung, weil das NWR das Kaliber .45-90 SS 2.4" nicht kennt. ... so what. Das ganze verlief übrigens für die WBK-Inhaber kostenfrei.
  5. btw: Gecko GECO (ehem. Gustav Genschow & Co, Waffen- und Munitionsfabrik) https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php/De:Lexikon:ins-0082 Für den erstgenannten ist der örtliche Zoo-Fachhandel zuständig, für das zweite ist die Fa. RUAG Ammotec in Fürth/Nbg. der richtige Ansprechpartner oder unmittelbar die Schweizer Eidgenossenschaft als alleinige Besitzerin des RUAG-Konzerns. Dies insbesondere für den nachdrücklichen Hinweis durch den betroffenen Kunden/Käufer ihrer Produkte, dass ihre firmeninterne Qualitätskontrolle offensichtlich immer noch Cheyze ist, obwohl die sicherheitsrelevanten Mängel der Munition aus ungarischer Fertigung mittlerweile seit Jahren hinlänglich bekannt sind.
  6. https://www.grauwolf.net/308-7-62-mm-178-gr-11-5-g-hornady-eld-match-geschosse-100-stueck.html
  7. ... wird 10 Jahre nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK/MES) durch das Fortbestehen einer Vereinsmitgliedschaft nachgewiesen. Eine Unterscheidung der bis dato erworbenen/besessenen Waffen nach Grundkontingent oder über das Grundkontingent hinausgehend findet nicht statt. Fertig.
  8. Klugscheissmodus an: Sorry, manchmal kann ich einfach nicht anders.
  9. Die Schränke mit der Alt-Klassifizierung A/B und Schränke mit neuer Bezeichnung 0/1 unterscheiden sich in zwei wesentlichen Details: - auf dem Typenschild auf der Innenseite der Tür wurde die Klassifizierung gem. VDMA durch die Klassifizierung gem. Euro-Norm (EN) ersetzt und - auf der Rechnung hat sich der Anschaffungspreis für den selben Schrott verdoppelt, Lex Hartmann sei Dank. Zur Richtigstellung des inhaltlich ausgemachten Unfugs des Beitrags des Users @Gordy wurde ja bereits das Wesentliche gesagt.
  10. Und der kommt dann auf obergerichtlicher Entscheidungsebene (VGH) zu dem Ergebnis, dass Du Dein verbotenes Magazin nur dann behalten darfst, wenn du damit mindestens 18 mal im Jahr auf den Schießstand gehst und die Anforderung hinsichtlich der Aufbewahrung i.S.d. § 13 AWaffV gem. Abs. (2) Ziff. 5. auf jeden Fall ein Verwahrgelass, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019) entspricht, zu verwenden ist. Das wurde auch bereits anno 1904 vom kgl. bayr. Amtsgericht so bestätigt.
  11. Aus dem Gesetz. Für Magazine für Selbstladewaffen in Zentralfeuerkalibern (KW > 20 Patronen/LW > 10 Patronen), welche vor dem Stichtag 17.06.2017 erworben wurden und deren Besitz der zuständigen Erlaubnisbehörde bis zum 01.09.2021 angezeigt wurde, wird der Verbotstatbestand NICHT wirksam. Damit entfallen für diese Magazine und ihren Besitzer alle Einschränkungen oder Auflagen hinsichtlich Besitz, Umgang oder Aufbewahrung, also auch weiterhin Lagerung im Pappkarton auf dem Waffen- oder Kleiderschrank. Davon ausgenommen ist die Veräußerung/das Überlassen an Dritte, die zukünftig für diesen Erwerb und den Besitz eine Ausnahmegenehmigung des BKA benötigen.
  12. ... genügt die mündliche/schriftliche Erklärung zum Erwerbsdatum vor 06/2017, ein Nachweis in Form von Kaufbelegen ist NICHT gefordert!
  13. Eine Behauptung, die natürlich völlig schwachsinnig ist, weil die GRÜN*innEN ja bekanntlich erklärtermaßen gegen alles sind, was auch nur ansatzweise oder im Entferntesten mit Waffen zu tun hat. Die kriegen doch schon beim Anblick eines Gurkenschälers eine Hohlbirnendiarröh.
  14. Noch eine Erinnerung zum Ursprung und zur Entstehung unseres heutigen Dauerärgernisses, dem deutschen Waffengesetz, maßgeblich initiiert durch den Deutschen Jagdschutzverband (DJV) und eine politische Antriebskraft. Welche Partei vertrat der seinerzeitige Hamburger Regierungsdirektor Siegfried S.? Lesenswert dazu auch ein SPIEGEL-Artikel vom 14.11.1971, welcher die Denkweise des RegDir Siegfried S. näher beleuchtet: https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759?context=issue
  15. Unsere Zeit ist kurzlebig und leider vergisst die Welt so schnell. Wofür steht die FDP? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Das Bild zeigt einen zufriedenen deutschen Außenminister, nachdem er stolz als erster Vertreter eines souveränen Staates für die Bundesrepublik Deutschland vor versammelter Presse und laufenden Kameras den UN-Small Arms Trade Treaty unterzeichnet hat, eine Initialzündung für die Bestrebungen der Vereinten Nationen weltweit den Handel und den Besitz von Schusswaffen für freie Bürger zu verbieten. Vorsitzender welcher Partei war der Herr nochmal?
  16. Ich kann zwar auch die Frage des TE nicht beantworten (sorry!), aber wenn ich als ZAHLENDER Kunde dem/der Sachbearbeiter*in erklären muss, wie er/sie seinen/ihren Job zu machen hat, dann läuft doch schon mal etwas Grundsätzliches falsch. Demnächst erkläre ich meinen SB's wie denn der § XY in der AWaffV oder WaffVwV zu interpretieren oder anzuwenden ist und anschließend stelle ich ein Beratungshonorar von 200,00 € je angefangene Std. in Rechnung. Prima.
  17. In welchem Schreiben? In dem von @GunsRus eingestellten Schreiben des LRA Bautzen steht jedenfalls nichts derartiges.
  18. Ratschläge an einen User mit Tötungsvorsatz gegenüber Fremden und Andersdenkenden zu geben ist m.E. mit dem Zweck, den Zielen und den Regeln dieses Boards nicht vereinbar und deshalb ist hier jetzt ZU!
  19. Stuss. Dieser Knallstock war zum Zeitpunkt des Erwerbs komplett stainless. Ein super Gewehr, aber ich mag keine Blink-blink-Büchsen, also "umgefärbt" auf Ceracote Graphite Black. Die Arbeit wurde von einem Fachbetrieb ausgeführt, der darauf spezialisiert ist, Montags hingebracht, Freitags abgeholt. Wie man auf dem Bild sehen kann, wurde alles beschichtet, einschl. aller Funktionsteile wie Schlösschen, Abzug, Klappdeckelmagazin, Schrauben etc., natürlich ohne Patronenlager und Laufinnenwand. Die zirkopolierte Kammer wurde auf meinen ausdrücklichen Wunsch ausgelassen. Die Ausführung der Arbeit war perfekt, da war anschliessend nichts schwergängig, nichts hat geklemmt oder war sonstwie in der Funktion verändert, es mussten auch keine Gewinde nachgebohrt werden. Aber: Ceracote ist was es ist, nur eine Beschichtung und die hält nicht ewig. Man sollte also mental darauf vorbereitet sein, dass sich bei hartem Dauergebrauch langfristig an besonders beanspruchten Stellen auch Gebrauchsspuren zeigen, was ich aber auch als vollkommen natürlich betrachte und keinesfalls dem Beschichter als Mangel anlaste. Kleinere Blessuren und Kampfspuren erzählen oftmals auch von spannenden Erlebnissen. shoot good!
  20. Das in der Mitte Europas ein demütiges Volk von Untertanen residiert, wusste man schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
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