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cartridgemaster

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  1. Auszug aus der Begründung des VDB zur Distanzierung von bestimmten Texten: Das bedeutet für mich im Rückschluss, dass der VDB anlässlich der letzten sog "Expertenanhörung" im DBT noch nicht mal als Zuhörer, geschweige denn als Expertenvertreter anwesend war. Die Einlassungen des VDB lesen sich eher als "abwesend", nicht nur geistig, sondern insbesondere auch vom politischen Geschehen. Ganz fettes Double Dislike.
  2. Und wie groß ist jetzt der Magazinkörper nach Deinem "chirurgischen Eingriff"?
  3. Diese ganze Beschriftungsmeldeonanie ist doch m.E. nur die Fortsetzung des höheren Blödsinns mit anderen Mitteln. Die angeblich geforderte "eindeutige Identifizierbarkeit" (wer hat die eigentlich gefordert?) eines Gegenstandes wäre nur über eine Seriennummer (S/N) möglich, eine solche gibt es aber i.d.R. bei Magazinen nicht. Ausnahmen sind möglich:
  4. Danke, nach diesem passenden Wort habe ich schon die ganze Zeit gesucht, ich war mir nur nicht sicher, ob man es mit 2 oder mit 3 "x" schreibt.
  5. Ich muss jetzt selbst mal voll-zitieren, da sich dieser Unfug immer noch hartnäckig in vielen Köpfen hält. Das, was man den EU-Bürgern 2017 als angebliche Reaktion auf die islamistische Anschlagsserie vom November 2015 in Paris als gesetzliche Maßnahme zum Schutz gegen weitere Terrorakte unter dem Titel "Europäische Feuerwaffen-Richtlinie" präsentiert hat, wurde bereits im Jahr 2014 aus dem bundesdeutschen Innenministerium als Entwurf auf dem Tisch der seinerzeit (nicht!) zuständigen EU-Kommissarin für Inneres Malmström plaziert. Wie schon in anderen Fällen zuvor sollte über diese EU-Richtlinie ein Vorwand geschaffen werden unter dem man das nationale deutsche Waffenrecht planmäßig weiter verschärfen konnte. Mit dem Verweis auf die fehlende Zuständigkeit blieb dieses Papier dann zunächst auch unbearbeitet in der untersten Schublade von Frau Malmströms Schreibtisch liegen. Die Pariser Terroranschläge vom 13. Nov. 2015 waren ein willkommener Anlass um diesen Entwurf wieder ans Licht zu holen und in der Folge daraus die EU-Feuerwaffen-Richtlinie 2017 zu machen. Das was wir seit dem hier bei uns erleben und was in der nationalen Umsetzung weit über die Forderungen der "Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017" hinaus geht entspricht 1:1 dem deutschen Vorschlag aus dem Jahr 2014 und wer in den letzten Jahren das innereuropäische Politikgeschehen in Sachen Waffenrecht aufmerksam beobachtet hat, der wusste schon 2014 sehr genau, was da auf uns zu kam, dies gilt insbesondere für das Gremium des FWR.
  6. Ein Blick in die jährliche PKS des BKA belehrt uns da allerdings eines besseren. Mehr als 90% der jährlich erfassten Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen fallen in den Bereich der SSW, Airsoft- und Anscheinswaffen, insofern haben die Dinger durchaus eine nicht unerhebliche Deliktrelevanz.
  7. Na, Gott sei dank konnte diese Nahtsie-Veranstaltung durch die geschlossene Initiative der freiheitlich-demokratischen Kräfte in diesem Land gerade noch abgewendet werden. Man stelle sich nur die abstoßende Außenwirkung martialischer nationalistischer Symbole auf unsere zahlreichen friedliebenden Gäste vor, nicht auszudenken welche Folgen das gehabt hätte.
  8. Ist nicht immer so eindeutig, wenn man nicht die entsprechende Waffe dazu sieht.
  9. In einigen Bundesländern sind die Kreis-Polizeibehörden auch gleichzeitig die zuständigen waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden, z.B. in NRW. Wie in allen anderen Fällen auch müssen die Vereine die aufsichtsbefugten Personen namentlich an die in ihrem Bereich zuständigen Erlaubnisbehörden melden, damit im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle auf dem Schießstand die Behörde per Namensliste überprüfen kann, ob die gerade aufsichtführende Person auch die dazu erforderliche Befugnis und die entsprechende Beauftragung hat.
  10. Auch Mods sind (meist) ganz normale Menschen und werden von ihren Netzprovidern nicht bevorzugt behandelt. Nach meinem Umzug in den ländlichen Bereich habe ich des Öfteren mal einen Knoten in der Verbindung und meine schnellste hier gemessene Datenübertragungsrate liegt bei 236kb/Sek., durchschnittlich habe ich während der Tagesstunden eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50 bis 80kb/Sek. was in etwa der Übertragungsrate eines analogen Fax-Modems aus den 70er Jahren entspricht. Da kann es auch schon mal zu mehrfach-Versuchen kommen, aber man kann das ja auch wieder korrigieren, also kein Grund sich fremd-aufzuregen. btw: der Fehler war schon berichtigt bevor Du Deine 44 Zeichen versendet hast.
  11. i.d.R. mit den örtlich zuständigen Ordnungs- oder Polizeibehörden. Wenn es zu "Stänkereien" zwischen dem Büttel und dem steuerzahlenden Bürger kommt, dann ist es meist nicht "die Behörde", die schikanös ihre Launen am Bürger auslässt, sondern der griesgrämige Torfkopp in Zimmer 212, der permanent mit sich und der Welt unzufrieden ist, dessen Frau fremdgeht, dessen 15-jährige Tochter von einem unbekannten Lover schwanger ist und dessen Sohn am Wochenende den Leasingwagen zu Schrott gefahren hat. Und genau dieser Mensch hat an 5 Tagen in der Woche durchschnittlich 7 Stunden Zeit seinen Frust auszuleben und seinen Zorn gegen ihm völlig unbekannte Leute zu richten. Dein persönliches Pech, wenn gerade Du so ein Leut bist.
  12. Was m.E. für die sog. "Berichterstattung" in Presse, Funk u. Fernsehen, egal zu welchem Thema, auf mindestens 75% der bundesdeutschen Bevölkerung zutrifft. Der Schlafmützenmichel glaubt jeden Cheyz ohne diesen inhaltlich zu prüfen oder kritisch zu hinterfragen und trägt deshalb eine erhebliche Mitschuld an der gegenwärtigen Situation in diesem Land. Sein Motto: Was Du nicht ändern kannst, das nimm geduldig hin.
  13. Leute, was sind denn das für fragwürdige bzw. versaute Beiträge?
  14. Oh, Du hast also 2 Magazine angemeldet? Frage nur aus persönlichem Interesse und evtl. zur vorbereitenden Kostenkalkulation.
  15. moderativer Hinweis: Da in den letzten Wochen von einigen Usern mehrfach und berechtigt Beschwerden über themenfremdes Gelaber in den fachlichen threads geführt wurden, habe ich mit diesem thread begonnen alle themenfremden SPAM&OT-Beiträge aus dem thread zu entfernen. Ich werde dies in meinem Zuständigkeitsbereich als Mod auch zukünftig so fortführen, erwarte hier allerdings auch nach mehr als 20 Jahren WO keinerlei erzieherischen Effekt.
  16. Wie kommt Friedrich nach Chinatown und was hat das mit Fantasiepreisen für B.U.I.S. zu tun? back to topic please!
  17. Stimmt. Deshalb habe ich auch am 30. Juli die Gehaltszahlung für den Monat August auf dem Konto.
  18. Ja latürnich! Wenn die/der Mitarbeitende im ÖD/in der Verwaltung nichts zu verwalten hat, dann bekommt die/der ja auch gar kein Arbeitsentgelt für seine Verwaltungsleistung oder habe ich das schon wieder falsch verstanden? Andererseits: der ÖD zahlt bekanntlich Löhne und Gehälter bereits zum ersten (1.) des Monats, also quasi im Voraus. Hmm. Wenn jetzt allerdings im Laufe des Monats nicht genügend Verwaltungsleistung abzuverwalten ist um die bereits erhaltene Entlohnung abzuverwalten, dann macht man einfach die jeweilige einzelne Verwaltungsleistung so lange teurer, bis es sich für die Verwaltung wieder rechnet, oder? Ich glaube jetzt habe ich das Prinzip begriffen, schließlich will die Verwaltung ja nur unser Bestes. Unser Geld.
  19. Darauf haben sich die jeweils verantwortlichen Vereinsyogies regelmäßig mit Bezugnahme auf die für das Bundesland geltende Infektionschutzverordnung (InfSVO) berufen, "... wir dürfen ja nicht schießen!" Ich habe mir dann diese VO von der Heimseite des hess. IM gezogen, sie ausgedruckt und anschließend meinem Vereinsvorsitzenden um die Ohren gehauen, natürlich nicht im 4-Augen-Gespräch, sondern im Rahmen der Mitgliederversammlung, damit es auch alle mitbekommen. Für dieses Bundesland findet der Schießsport sogar besondere Erwähnung in dieser Verordnung. Der Schießsport ist dort (in der VO) explizit als sog. "Individualsport" definiert und darf gem. der VO unter Beachtung der vorgegebenen Schutz- und Hygienemaßnahmen sowie organisatorischer Maßnahmen (gleichzeitig max. 7 Personen nach Anmeldung in geschlossenen Schießstätten, Anwesenheitsliste führen, Abstandsregeln beachten, kein Bruderkuss zur Begrüßung, Desinfektion, etc.) weiterhin ausgeübt werden. Es kommt immer ziemlich blöd rüber, wenn man sich auf ein behördliches Pamphlet beruft ohne selbiges selbst gelesen zu haben und seinen Inhalt zu kennen.
  20. Sorry, aber da vertrete ich eine andere Philosophie. Wenn es, wie im Schießsport leider durch den Gesetzgeber gefordert, um den Bedürfniserhalt oder Bedürfnisnachweis geht, dann muss ich meinen Hintern mal bewegen. Aber sich heulend auf dem heimischen Sofa den Popo breit zu sitzen und Schuld und Verantwortlichkeit zum Zwecke der persönlichen Bequemlichkeit auf andere abzuschieben ist natürlich viel einfacher und entspricht ja auch weitgehend dem Zeitgeist.
  21. Die ja, wie wir hier vielfach lesen konnten, gar nicht durchgängig oder flächendeckend waren. Allein in meinem regionalen Bereich war es auch bei Einhaltung der durch das Bundesland vorgegebenen InfSVO bei entsprechender Organisation und Koordination problemlos möglich innerhalb des Sport- oder Kalenderjahres > 20 Trainings- u. Wettkampf-Termine bis zur Bezirksebene (DSB LV Hess) wahrzunehmen. BZM wurden teilweise unter Aufsicht des Bezirksschützenmeisters als Fernwettkämpfe ausgetragen, geht alles. Ab und zu musste man nur den verantwortlichen Vereinsoberen und den "Schlüsselwächtern" der Schießstände mit einem leichten ermunternden Tritt in den Allerwertesten quasi "auf die Sprünge" helfen. Schon mein verehrter Großvater selig pflegte immer zu sagen: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch."
  22. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage basiert diese Forderung? Die Nachweisführung über die Regelmäßigkeit der Ausübung des Schießsports obliegt dem Verein, nicht dem Schützen. (vergl. WaffVwV 14.2.1) Auch Unfug. Als engagierter Einsteiger kann ich am Ende meines zweiten Sportjahres gesetzeskonform 4 Kurzwaffen besitzen, d.h. bereits zwei Waffen über Kontingent.
  23. Braucht es auch nicht, denn das hat der Gesetzgeber bereits mit der Neufassung des WaffG i.d.F. vom 20.10.2002, gültig seit dem 01.04.2003, selbst getan. Der unsägliche sog. "Anscheinsparagraph", § 37 WaffG (alt), ist ersatzlos entfallen. Um so erstaunlicher ist es, dass sich der hess. VGH in seinem Urteil vom 10.07.2012, Az: 4 A 152/11, im Rahmen der Urteilsfindung auf eine Rechtsnorm beruft, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit 10 Jahren nicht mehr existiert. In der deutschen Justiz gibt es nichts, was es nicht gibt. Willkommen in der BananenRepublik Deutschland!
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