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cartridgemaster

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  1. Du weisst aber schon, dass die FDP gemeinsam mit dem DJV seinerzeit (1970) die Urheberin unseres heute noch geltenden Waffenverbotsgesetzes gegen den deutschen Bürger war?
  2. Hat hier mit Sicherheit keiner gemacht. Ich bin kein FDPler, war nie einer, aber speziell diesen Teil des FDP-Antrags v. 02.03.2021 im DBT könnte ich bedenkenlos so unterschreiben: Bis vor 2 Jahren gab es im jährlichen Bundeslagebild Waffenkriminalität des BKA diese detaillierte Information noch, sie wurde dann aber "auf höhere Weisung" nicht fortgeführt, weil sie inhaltlich wohl nicht in das regierungspolitisch propagierte Bild vom "gefährlichen Legalwaffenbesitzer" passte. Damit wurde dann auch medienwirksam unterschlagen, dass weit mehr als 90% der jährlich erfassten "Waffen"-Straftaten auf den Bereich des Besitzes oder Führens verbotener Gegenstände, Anscheins-/Modell- oder Deko-Waffen, Airsoft und SSW entfallen und der Anteil der Straftaten mit legal besessenen erlaubnispflichtigen Waffen bei etwa 0,1% der Gesamtstatistik liegt. Das BKA hatte dazu auch zusammenfassend festgestellt, dass " ... vom legalen Waffenbesitz in Deutschlamd keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe".
  3. max. 2,8 Nm,Schrauben immer gleichmäßig wie Radschrauben anziehen, d.h. immer gegenüberliegend/über Kreuz, mit Drehmomentschrauber NIE nachklicken, immer nur so fest anziehen, bis der Drehmomentschrauber 1 x auslöst, dann fest. Auf gleichmäßiges Spaltmaß li/re zwischen Ober- u. Unterring achten!
  4. Wer sich in grenzenloser Selbstüberschätzung für Eddie the Eagle hält und rücksichtslos andere Skifahrer, dabei oftmals auch Kinder und Jugendliche, mit regelmäßig katastrophalen Folgen über den Haufen fährt oder durch ignorieren von Kennzeichnungen und entsprechenden Ausschilderungen neue Pisten für seine Tiefschnee-Wedelei "erkundet" und dadurch Lawinenabgänge mit tödlichen Folgen für andere verursacht, der handelt auch mit Vorsatz.
  5. Während der Ski-Saison 2016/17 wurden in den europäischen Skigebieten D/FR/IT/AU/CH insgesamt 117 Personen bei Pistenunfällen und selbst verursachten Lawinenabgängen getötet. Über solche Zahlen wird öffentlich nie diskutiert, man will sich ja schließlich seinen extrem risikobehafteten Freizeitsport nicht mies machen lassen. Über die durch Skiunfälle verursachten Kosten für das Gesundheitssystem wird auch nicht gesprochen.
  6. Okay, und wo war jetzt der Mangel oder die falsche Zustandsbeschreibung?
  7. Hatten wir dieses Problem nicht schon im vergangenen Jahr? Ach, ich vergaß, dieses Jahr fällt der 31. März ja auf einen Mittwoch, also alles ganz anders als im letzten Jahr...
  8. Maßgeblich dominiert durch die Renate Künast-Theorie:"... der PVB hätte dem angreifenden Täter ja auch ins Bein schießen können!"
  9. Gewindemaß 1/2x28 UNEF, Bremse ist in der Ausführung der Mossberg MVP LR u. Patrol serienmäßig https://shop.gunworks.de/de/product-6.html
  10. Das liegt aber nicht in den Händen der Verbände und Vereine. Wenn die zuständigen Landesbehörden auf der Grundlage eines Ermächtigungsgesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich eine generelle Schließung aller Sportstätten inkl. aller Indoor-/Outdoor-Schießanlagen verfügt, dann nutzt es auch nichts, wenn die Nutzer sich auf die Hinterbeine stellen, sie sitzen einfach am kürzeren Hebel.
  11. @11suzuki Damit es nicht irrtümlich in einen falschen Kontext gerät, habe ich das Zitat entfernt.
  12. Anstatt einfach die bekannte Webadresse aufzurufen, lutscht man lieber olle Kamellen und suhlt sich in immer wiederkehrenden Falschdarstellungen, obwohl die korrekten Sachverhalte lange bekannt sind. https://prolegal.de/
  13. Was versteht man in den U.S. of A. unter dem Begriff "Waffenschein"? Bei uns wäre das eine für Otto-Normal-Verbraucher faktisch nicht erreichbare Waffentrageerlaubnis, also quasi immer und, mit geringen Einschränkungen, überall. Annähernd vergleichbar wäre der "concealed carry permit", der dem Erlaubnisinhaber das verdeckte Tragen von Waffen gestattet, wohingegen z.B. im Bundestaat Texas das offene Tragen von Waffen (open carry) keiner besonderen Erlaubnis bedarf, weil es durch ein entsprechendes state law bereits allgemein erlaubt ist. IIRC bedarf der bloße Besitz von Schusswaffen (bisher) keiner besonderen behördlichen Genehmigung, weil dies generell für alle U.S. Bürger durch das 2nd amendment gewährleistet ist.
  14. Da der Anteil an CO2 in der Umgebungsluft nur rd. 0,04 % beträgt, sollte auch die CO2-Abgabe nicht höher sein, oder? Aber vielleicht habe ich das auch wieder nicht verstanden.
  15. Echt? Wird der sog. "Anschein" tatsächlich nur auf die sportliche Nutzung begrenzt (Ausschluss vom sportlichen Schießen gem. § 6 AWaffV)? Danke für die Info. Wo kann ich kaufen, was ist Deine letzte Preis?
  16. Werte Kollegen, bitte etwas mehr Ernst bei der Sache. Nach journalistischem, vermutlich auch polizeilichem Verständnis stehen bei mir sogar 5000 (!) Schuss "Munition" einfach so rum. Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen, das bedeutet schließlich nicht "sachkundige" Hinweise.
  17. Was ist eine "passende" EWB? thx for answering
  18. Wird das Tippman M4 .22 l.r. in unseren Gefilden eigentlich nur in der weichgespülten, rundgelutschten Playmobil-Variante angeboten oder gibt es das auch in der Originalversion? (optional natürlich mit dem Innenministeriums-konformen kurzen 10er-Magazin!)
  19. Ich habe das mal auf die korrekte Zahl geändert. https://www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag/
  20. Wieder die übliche Falschdarstellung des tatsächlichen Sachverhalts. Fakt: Das hessische OVG hat in einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren den durch den Betroffenen eingelegten Widerspruch gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse wg. fehlender/verweigerter Nachweise schießsportlicher Aktivitäten abgewiesen. Das war/ist kein Urteil im rechlichen Sinne und damit auch kein Präzedenzfall für verschärfende Bestimmungen im WaffG. Die etwas wirren Ausführungen (die genannten 12/18 Trainingsnachweise p.a. für jede im Besitz befindliche Sportwaffe) in der Begründung des Gerichts zur Entscheidung haben keine allgemeinverbindlichen Auswirkungen. Dass man die Entscheidung des Gerichts politisch als Steilvorlage für weitere Verschärfungsbestrebungen ausgenutzt hat, bleibt unwidersprochen. Bei allem gebührenden Respekt vor Ihrer Person und Ihrem großen persönlichen Engagement gegenüber den Vertretern der Politik, so waren Sie doch nur der Rufer in der Wüste und als Verbandspräsident des BDS ziemlich allein auf weiter Flur, denn von allen anderen deutschen schießsporttreibenden Verbänden habe ich weder während der Anhörungen in Brüssel im Zusammenhang mit der EU-FWR noch im nationalen Diskurs zum 3. WaffGÄndG einen kompetenten und durchsetzungsfähigen Vertreter ausmachen können. Insofern ist der Zorn und die Empörung einzelner Sportschützen, die sich subjektiv durch ihre "Verbandsfürsten" nicht oder zumindest nicht ausreichend in ihren sportlichen Interessen vertreten fühlen, durchaus verständlich.
  21. sind nur für zahlende Abonnenten einseh-/lesbar.
  22. Woher? Der kaliberkleinere Einstecklauf für eine bereits vorhandene Grundwaffe ist weder erlaubnis- noch eintragungspflichtig. Muss der Überlasser/Händler der Behörde das Überlassen anzeigen?
  23. nördliches Hessen, angrenzend Nds., Thüringen u. NRW Hier im Umkreis von 100 km seit Ende September/Anfang Oktober 2020 alles dicht, Ende nicht absehbar.
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