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cartridgemaster

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  1. Ausgenommen natürlich, wenn die vom BVA genehmigte Sportordnung des jeweiligen Verbandes (Ausnahme bezügl. § 6 AWaffV (1) 1.) explizit eine Disziplin ausweist, die nur mit einem Revolver mit maximal 2.75" Lauflänge geschossen werden darf. Ich finde das gut.
  2. In Kassel war ursprünglich auch das Gewerbeaufsichtsamt für die entsprechenden Fachkundeausbildungen sowie die Erteilung/Bearbeitung u. Verlängerung der Erlaubnisse gem. § 27 SprengG zuständig. Erst vor einigen Jahren wechselte die Zuständigkeit dann zur örtlichen Ordnungsbehörde. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Behörden werden durch die kommunale Verwaltung zugewiesen, Gewerbeaufsichtsamt wäre also nicht soo außergewöhnlich.
  3. (fast) alles ist möglich. EL Wechselsystem Kal. .308 Win. für 1911er
  4. Etwa so wie die 1000 m-Anlage in Brandenburg, da kam nach den Baustellenbildern nix mehr. Nie wieder was davon gehört.
  5. Nach der Regelung des Erwerbs auf der Grundlage des § 14 (6) [ehem. Abs. 4] gem. 3. WaffGÄndG wird es auch hier wieder zu Endlosdiskussionen kommen bis die Community verstanden hat, dass die Sportschützen-WBK (gelb) nunmehr auf max. 10 Erwerbsvorgänge begrenzt ist. Wer also bereits eine volle gelbe WBK hat, nun 5 seiner Waffen an berechtigte Dritte veräußert und glaubt, er könne jetzt wieder 5 neue erwerben (Erwerbsstreckungsgebot 2/6 beachten!), der hat falsch geglaubt. Glauben heisst nicht wissen.
  6. Boaah, Alter! Joke und Satire sind nicht so Dein Ding, oder? Gehst Du auch zum Lachen in den Keller?
  7. Ja, ich habe mir auch schon sorgenvolle Gedanken gemacht. Wenn der Kontrolletti vielleicht mal das Magazin aus Zeile 2 der Liste sehen will und ich zeige ihm versehentlich das Magazin aus Zeile 5, ob ich dann meine Zuverlässigkeit verliere? So viele Fragen ...
  8. Genau das ist ja die eigentliche Katastrophe! Ich bin vor 2 Jahren aus dem Zuständigkeitsbereich städtisches Ordnungsamt in den Bereich Landratsamt umgezogen. Vorher: stets bürger- und kundenfreundliche Mitarbeiter, alle ordnungsrechtlichen Anliegen durch persönliche Vorsprache innerhalb von max. 10 bis 15 Min. inkl. Zahlen der Verwaltungsgebühren an der Hauskasse zur allgemeinen Zufriedenheit erledigt, gelegentlich auch mal 'ne Tasse Kaffee und ein kurzes Schwätzchen. Jetzt: "... kommse bloß nicht hierher, nutzen Sie den Hausbriefkasten oder schicken Sie's per Einschreiben!" Es gibt auch keine Online-Formulardatenbank, alles nur händisch auf Recyclingpapier-Kopie. Bürgerkontakt nicht erwünscht.
  9. Die Nummer habe ich mit dieser Behörde schon dreimal durch, 1 x Verlängerung 3JJS, 1 x Voreintrag Erwerb KW, 1 x Erwerbsanzeige, jede Mal zeigten sie mir den Stinkefinger. Die bearbeiten nichts, was nicht auf ihren selbst erfundenen hauseigenen Formularvordrucken als formaler Antrag bei ihnen ins Haus flattert. Ich denke schon seit geraumer Zeit über eine Fachaufsichtsbeschwerde nach, aber sowas bekommst Du dann erfahrungsgemäß als Boomerang in Form anhaltender Behördenschikane zurück. Für so'n Cheyz ist mir meine Restlebenszeit zu kostbar.
  10. Man erlebt gerade wieder ein Paradebeispiel für den Bürokratismus in der Bananenrepublik Germanistan. Waffenrecht ist Bundesrecht, also sollte es nach meinem Verständnis auch bundesweit ein einheitliches Meldeverfahren für den vorliegenden Fall geben und doch kocht wieder jede mickrige Verwaltungs-/Erlaubnisbehörde ihr eigenes Süppchen. Ich habe meine "Problemfälle" am 3. Sept. mit detaillierter Beschreibung und Bilddokumentation bei meiner zuständigen Behörde angemeldet, schließlich ist man gehorsamer Diener seines Staates. Eine Woche später die Rückantwort, allerdings nicht die erwartete Anmeldebestätigung, sondern die Aufforderung das bereits gemeldete nochmals auf den beiliegenden Melde- und Listenvordrucken zu melden. Dabei war die Beschriftung jeder einzelnen verbotenen Waffe (Magazin/Magazinkörper für Selbstlade-Langwaffe > 10 Patronen) Zeile für Zeile buchstabengetreu in dem beiliegenden Listenvordruck zu erfassen, heisst im Klartext, dass für die fünf identischen Colt-Magazine fünfmal der komplette Schafschei** des Bodenstempels in die Liste einzutragen war, gleiches Prozedere natürlich für die 20er Magpuls. Die haben so dermaßen einen an der Waffel ... Morgen werde ich bei dieser Behörde einen Passierschein A38 beantragen.
  11. Linksradikales Gehetze und zu dumm zum suchen? Lass mich raten: Du wählst ?
  12. Wieviele threads mit dem gleichen Thema sollen hier noch aufgemacht werden? https://forum.waffen-online.de/topic/423586-anwalt-für-waffenrecht/?tab=comments#comment-1826477
  13. Ich habe im Dezember vergangenen Jahres eine Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für eine Kurzwaffe bei meiner Erlaubnisbehörde (LRA) beantragt. Dem Antrag wurde entsprochen. Bei Rücksendung meiner WBK mit dem entsprechenden Voreintrag wurde ich im beiliegenden Anschreiben seitens der Behörde explizit darauf hingewiesen, dass der überlassende Händler (Berechtigter gem. § 21 WaffG) KEINE Eintragungen in der WBK zu machen habe, sondern dass die Vervollständigung des Eintrages auf der Grundlage meiner Erwerbsanzeige AUSSCHLIESSLICH durch die Erlaubnisbehörde NWRG-konform vorgenommen werde. Dies wurde dem Händler auch so deutlich mitgeteilt. Nach dem Kaufabschluss wurde mir die Waffe zusammen mit der WBK zugeschickt. Natürlich hatte der Händler, entgegen der unmissverständlichen Anweisung der Behörde seinen Eintrag in das WBK-Dokument geschmiert. Den telefonisch mitgeteilten Kommentar meines zuständigen Sachbearbeiters gebe ich hier jetzt nicht wieder.
  14. Du solltest Dich mal mit der Historie des deutschen WaffG beschäftigen. Der FDP in enger Zusammenarbeit mit dem DJV haben wir es zu verdanken, dass wir uns seit 1972 überhaupt erst mit diesem Mist belasten müssen.
  15. Damit wären in einem Satz schon mal drei wesentliche Ausschlussgründe genannt.
  16. Zwischen einer korrekten und angemessenen Aufwandsentschädigung und einem selbst genehmigten hoch 5-stelligen Jahressalär besteht m.E ein kleiner Unterschied.
  17. Aha. In dem Voreintrag steht dann: Spalte 1 lfd.Nr.: X, Spalte 2 Art: Kat. B halbautom Büchse, Spalte 3 Munitionsbezeichnung/Kaliber: 9 mm Luger, Spalte 4 Berechtigt zum Erwerb bis zum (Dienstsiegel): XX.XX.2020, Eintragungen in die Spalten 5 u. 6 erfolgen erst nach dem Erwerb/der Erwerbsanzeige, Spalte 7 Berechtigt zum Erwerb und Besitz von für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition (Dienstsiegel) JA (Dstsiegel), Spalten 8, 9 u. 10 werden nach erfolgter Erwerbsanzeige durch die Ordnungs-/Erlaubnisbehörde ausgefüllt. Die Erlaubnis zum Munitionserwerb bezieht sich auf die Eintragungen in den Spalten 2 u. 3 und wird nicht jeweils einzeln auf die spezielle Waffe, welche in den Spalten 5 u. 6 eingetragen ist, beschränkt. Wäre es wie hier behauptet anders, dann müsste der ambitionierte Schütze, der sich gerade sein viertes AR im Kal. .223 Rem. zugelegt hat auch vier Mal den entsprechenden MunErwerb genehmigen lassen. Dies würde zwar die Gemeindekasse freuen, ist aber natürlich Quatsch.
  18. Natürlich hast Du Dir von Deiner zuständigen Ordnungs-/Erlaubnisbehörde für jeden Vorgang eine detaillierte Kosten-/Gebührenaufstellung ausstellen lassen, oder?
  19. So erreichen Sie uns Dräger Safety AG & Co. KGaA Revalstraße 1 Lübeck 23560
  20. ... wurde das bereits in epischer Breite erklärt und diskutiert, aber es ist wohl gerade wieder die Suchfunktion kaputt. Dass es auch keine rechtliche Frage ist, wurde hier bereits geklärt.
  21. Kurze Zusammenfassung: Das .223 Wylde-Patronenlager hat einen längeren und flacheren Übergangskonus als das Standard-Patronenlager der .223 und erlaubt dadurch auch das Verschießen von 5,56x45NATO-Munition ohne gefährliche Druckspitzen, verbunden mit einem kürzeren Drall (8"/7") kann auch .223 Rem.-Munition mit längeren/schwereren Geschossen gegenüber den üblichen 55 grs. VM/BT mit guter Präzisionserwartung verschossen werden. Beispiel: MSR-15 RECON, serienmäßig Wylde-Patronenlager .223/5.56 und 1-8"-Drall
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