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cartridgemaster

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  1. Nicht zu vergessen, dass durch Herrn Draghis hirnkranke Finanzpolitik mittlerweile der Einkaufsvorteil €/US$ auch futsch ist. Sept. 2014 1,00 € = 1,37 US$, tagesaktuell 1,00 € = 1,05 US$ CM
  2. Einfach mal einen Blick drauf werfen und selbst beurteilen. Ceracote-Beschichtung graphite black von der Pulvertechnik Nord in Norderstedt. CM
  3. Da hast Du natürlich recht. CM
  4. Da Sinclair Intl. schon vor mehr als 5 Jahren von Brownells "gefressen" wurde, macht das eigentlich keinen nennenswerten Unterschied. CM
  5. Das interessiert die Erlaubnisbehörde reichlich wenig. Die Behörde holt sich die "eingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR)", da stehen dann alle "Altlasten" drin, auch solche, die nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage nach laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und eine Abfrage bei der Polizei. Sowas dauert eben. CM edit: Dreckfuhler korrigiert!
  6. i.d.R. erfolgt keine erneute Prüfung auf der Grundlage des § 5 WaffG, wenn die letzte Prüfung nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Bei einem Neuerwerb nach mehr als 6 Monaten seit der letzten Erlaubniserteilung kann die zuständige Erlaubnisbehörde erneut prüfen. CM
  7. ... na dann eben Friesen-Nerz, Anglerhose und Gummistiefel! Soll ja auch Männer geben, die nicht nur auf Lack ,Latex und die Hau-mich-kau-mich-Lakritzpeitsche abfahren. CM
  8. Das passiert, wenn die Konzernleitung in ihrem unergründlichen Ratschluss entscheidet, diesen vormals erfolgreichen Geschäftszweig in die Hände eines Klamottenaugust vom OTTO-Versand zu geben. CM
  9. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bundeseinheitlich für alle (behördliche und zivile) Anbieter/Ausrichter von Sachkundeausbildungen zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Für Jagdschein-Absolventen ist die Sachkundeausbildung Bestandteil der theoretischen und praktischen Ausbildung im Lehrgang für den Jagdschein. Dies widerspräche den Richtlinien des BVA. 512 Die für den Ausbildungsort örtlich zuständige Erlaubnisbehörde. Nach den Vorgaben des BVA ist während der Prüfungen mindestens ein Vertreter der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde anwesend, z.T. werden die Prüfungen von diesen selbst abgenommen. Welche Fragen hattest Du noch? CM
  10. Okay, also ab demnächst "größte Flugbahnerhebung über Mündungshöhe". Jetzt zufrieden, oder gibts noch mehr zu meckern? CM
  11. Nö. .308 Win, 155 grs. LAP Scenar, 660mm-Lauf, V0 ca. 870 m/s, Schussentfernung 1000 m, Scheitelpunkt bei 581 m und ca. 4,60 m über Laufseelenachse. CM
  12. Eine gute und präzise Hochleistungspatrone, etwa eine .300 WinMag mit 190 grs. Sierra MK, hat bei einer angenommenen Schussentfernung von 1000 m den Scheitelpunkt der Flugbahn bei ca. 600 m und ca. 3,40 m über der Seelenachse des Laufes. Wäre also theoretisch problemlos machbar gewesen. Schade, dass solche Projekte immer an einem fadenscheinigen Behörden-Veto scheitern. Klartext: man will so etwas einfach nicht! CM
  13. Der Widersinn des Gesetzes besteht doch darin, dass die unerlaubt besessene Waffe im Fall einer gebotenen Notwehrhandlung zum erlaubten "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" (vergl. UZwG) wird und nach dem Wegfall der Notwehrsituation wieder in die Illegalität abwandert, allerdings dann zusammen mit ihrem Benutzer. CM
  14. Echt? Wenn Du mit einer illegal besessenen Schusswaffe einen Raubüberfall verübst, dann wird in der Strafverfolgung regelmässig nur der Raubüberfall bei der Strafzumessung berücksichtigt und der unerlaubte Waffenbesitz fällt unter den Tisch. Warum sollte es dann bei einer erlaubten Notwehrhandlung anders sein? CM
  15. Die m.E. langlebigste und (funktions)sicherste Variante ist immer noch die Kombination aus mechanischem Zahlen- und Chubbschloss. CM
  16. Prima. Rekapitulieren wir noch mal: - Mechanik hat eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer und fällt nicht aus, - Elektronik hat eine sehr begrenzte Lebensdauer und fällt aus - regelmäßig. Wenn also in absehbarer Zeit eines Deiner elektronischen Schlösser die Grätsche macht, wie bekommst Du dann Deinen Eisenspind wieder auf? CM
  17. An meinen Kopf kommen DIE nicht ran! CM
  18. Diese Ausage wäre eine unzulässige Versimplifizierung des tatsächlichen Sachverhalts, denn gemäß der Abbildung im obigen Infoblatt beträfe die Definition nur solche Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Klinge nicht nur außen angebracht, sondern zusätzlich auch mit einer technischen Vorrichtung (Pin, Daumenloch, etc.) zum einhändigen Öffnen ausgestattet ist. CM
  19. Wenn ich solche Beiträge lese, weiß ich immer nicht, ob ich herzhaft lachen oder heulen soll. Da hat einer so einen Hirnfurz mit 'ner 1000m-Anlage und 10 andere springen mit ihren dilettantischen technischen Vorstellungen und ebenso abenteuerlichen Vorschlägen darauf an. Über das völlige Fehlen jeglicher ballistischen Kenntnisse kann man nur den Kopf schütteln. Halle? Wie soll die aussehen? 1100m lang, 100m breit mit einer Deckenhöhe von 50m? Anlage im Freien mit Seitenwällen und 30 Hochblenden? Wo es doch diverse Künstler schon bei 300m schaffen, regelmäßig in die Blenden zu ballern. Schon mal in die schießstandbaulichen Richtlinien rein geschaut? Dort sind Schießstände mit einer Zielentfernung von mehr als 300m gar nicht vorgesehen. Aber man kann ja mal ein bischen rumspinnen. Jungs, egal was ihr raucht, nehmt weniger, es bekommt Euch nicht. btw. der Mitbenutzungsvertrag für Europas modernste 900m-Anlage mit elektronischer Trefferanzeige wurde zum 1. Juli dieses Jahres nicht mehr verlängert. Meine Empfehlung, damit hier wenigstens etwas konstruktives steht: Macht 2 x im Jahr eine Woche Schießurlaub in Bisley. Fun-Faktor 100.000! CM
  20. "Befindlichkeiten" haben kleine Mädchen. Von einem PVB erwarte ich, dass er seinen Job vorurteils- und wertfrei macht, sein Handeln sich an objektiven Gesichtspunkten ausrichtet und nicht danach, ob ihm gerade ein Furz quer sitzt oder seine Alte ihn am Vorabend nicht rangelassen hat. CM
  21. Damit ist doch alles erklärt. CM
  22. Natürlich, mindestens die Rechtsnormen, die in seinem unmittelbaren Tätigkeitsbereich zur Anwendung kommen, denn dafür wird der Beamte von meinen Steuern fürstlich bezahlt. Wenn ich im Bereich der Verkehrsüberwachung mit Polizeivollzugsbeamten (PVB) mit sicher mehr als 15 Dienstjahren im Rang eines Polizeioberkommissars (POK) oder -hauptkommisars (PHK) konfrontiert werde, die noch nicht einmal die wesentlichen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kennen, dann ist das für mich ein Fall einer groben Dienstpflichtverletzung. Zu den Dienstpflichten dieser Staatsdiener gehört es nämlich auch, sich ständig, nötigenfalls auch in ihrer Freizeit, für eine korrekte und fehlerfreie Aufgabenwahrnehmung weiterzubilden. Richtig. CM
  23. Nun, Deine Beiträge lassen dagegen das völlige Fehlen jeglicher Kompetenz erkennen und bestätigen vollumfänglich meine Einlassung zum Punkt "Beratungsresitenz", weshalb ich mich jetzt hier mal ausklinke. CM
  24. Du bist ziemlich beratungsresistent, gell? Das Sporthandbuch des BDS wirft aber eine Disziplin für "Jagdgewehr" aus, wobei in der technischen Beschreibung nicht ausgeführt ist, ob es sich dabei ausschliesslich um Repetierbüchsen handelt. Folglich schliesst der Sammelbegriff "Jagdgewehr" neben Repetierbüchsen auch Selbstladebüchsen, Kipplaufbüchsen und Blockverschlussbüchsen sowie alle Arten von kombinierten Waffen mit mindestens einem Kugellauf ein. Dazu gehören eben auch der klassische Drilling mit zwei Schrotläufen und einem Kugellauf, der Bockdrilling und der Doppelbüchsdrilling, ja sogar der Vierling. Alle genannten sind waffenrechtlich als Einzellader definiert, da jeder Lauf einzeln geladen werden muss, was einen Eintrag auf die gelbe WBK ermöglicht. Noch so'n Unfug. Für die Erstbeantragung einer Sportschützen-WBK (gelb) bedarf es genau genommen gar keiner Abgabe, welche Waffe man zu erwerben beabsichtigt. Welche Waffen auf der Erwerbsgrundlage der gelben WBK erworben werden können, definiert der § 14 Abs. 4 WaffG: CM
  25. Wieso? Ist doch auch dreimal so weit wie 100 m. CM
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