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cartridgemaster

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Alle Inhalte von cartridgemaster

  1. Da hast Du etwas verwechselt. Weitgehend baugleich sind die Systeme der HOWA 1500 und der Weatherby Vanguard. CM
  2. Hier streiten sich die Gelehrten. Entscheidend ist also nicht das tatsächliche Erwerbsdatum. Nach dem Wortlaut der WaffVwV hätten wir sogar eine Schwankungsbreite von bis zu 2 Wochen, wenn der Erwerber die gesetzlich vorgesehene Anmeldefrist bis zum Eintrag durch die Behörde ausschöpft. Danke dafür. CM
  3. Falsch. Setzen, sechs. Lösung: Deine dritte Waffe darfst Du Dir frühestens am 30.04.2016 kaufen erwerben. Deine vierte Waffe darfst Du Dir frühestens am 20.06.2016 kaufen erwerben. CM edit: Nachtrag!
  4. Natürlich nicht. Weil es falsch ist. Manche können hier nicht bis 6 zählen, andere nicht mal bis 2. Nachtrag: Stellen wir extra für Dich eine einfache Aufgabe: Morgen, also am 29.Oktober 2015, kaufst Du Dir Deine erste Waffe. Am 19. Dezember 2015 läuft Dir ein lang gesuchtes Schnäppchen über den Weg und das Weihnachtsgeld sitzt locker. Du schlägst zu. Aufgabe: Deine dritte Waffe darfst Du Dir frühestens am ................* kaufen. Deine vierte Waffe darfst Du Dir frühestens am ................* kaufen. * korrektes Erwerbsdatum auf der gepunkteten Linie eintragen! Nun mal los! CM edit: Nachtrag!
  5. Für all diese Fälle haben die kranken Hirne der Verwaltungsjuristen den Begriff der "abstrakten Gefahr" erfunden. Damit kann man gesetzestreue Bürger für einen fiktiven, nicht realen Tatbestand abstrafen, also für ein Ereignis, dass tatsächlich NICHT stattgefunden hat, aber theoretisch konstruiert unter denkbar ungünstigen Umständen hätte stattfinden können. Demnach müsste jeder Kraftfahrer, der als Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug in Betrieb setzt, prophylaktisch schon mal im Voraus für den Tatbestand einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung rechtskräftig verurteilt werden. Passiert ist zwar nix, theoretisch hätte aber ... Das ist Rechtsverbiegung par excellence. CM
  6. Natürlich die Cola, bei der der IQ des Konsumenten vorne drauf steht: CM
  7. Nee jetzt, nich' in echt, ey, oder ... ? Zwei Vollhonks im Reality-TV! Die zwei sind so strunzdoof, die könnten im wirklichen Leben tatsächlich bei der Rennleitung sein. Als irgendwie doch Reality ... CM
  8. Mein Beitrag #211 beantwortet die schwer nachvollziehbaren Ausführungen eines anderen Users mit Bezug auf dessen akademischen Hintergrund. Deshalb hast Du es auch nicht verstanden. CM
  9. Wer auf eine streng juristische Denkweise konditioniert ist, wird jede Tatsachendarstellung solange verdrehen, bis ihre Bedeutung ins Gegenteil verkehrt ist. CM
  10. Logisch ist, dass alles, was einer besonderen Erlaubnis bedarf, vom Grundsatz her verboten ist. Und genau so ist das geltende WaffG definiert. Es gilt in DE ein grundsätzliches Verbot des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen. Das WaffG formuliert lediglich die möglichen Ausnahmen, in denen die Erteilung einer Erlaubnis durch staatliche Organe möglich ist. Darüber hinaus ist eine einmal erteilte Erlaubnis vom WaffG ausdrücklich unter Vorbehalt gestellt, sie kann jederzeit durch einen einfachen Verwaltungsakt oder durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden. Besonders deutlich wird dies dadurch, dass die ständige Rechtsprechnung den Waffenbesitz als "Privileg" kennzeichnet und Privilegien können immer eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Ergo gilt in DE ein Waffenverbot, da es nicht der freien Entscheidung des Bürgers überlassen ist, Waffen zu erwerben und zu besitzen. Logisch, oder? CM
  11. Bei einem Tactical-ZF heisst das .1mrad und Du liegst ziemlich richtig. Lt. meiner Ballistik-Tabelle für die 6,5x47 LAP mit 139 grs. LAP Scenar GB458 und einer angenommenen V0 von ca. 845 m/s wären es von 300 m-Fleckschuss bis 500 m 19 Klicks. CM
  12. Aha, der Herr hält sich als "Legalwaffenbesitzer" also für etwas Besseres. Na denn. Wenn es Dir hier zu proletarisch zugeht, dann solltest Du Dir vielleicht ein Forum mehr für das Elitäre suchen. Die weitaus überwiegende Mehrzahl der hier versammelten kommt einfach nur aus der Mitte des Volkes und repräsentiert den deutschen Durchschnittsbürger, wobei ich mich selbst dazu zähle, und der darf hier unzensiert sagen was er denkt. Der darf sogar denken was er sagt! CM
  13. Wenn man sie dennoch nicht gewerblich und nicht grenzüberschreitend im Privatfahrzeug transportiert, dann darf ohne Kennzeichnungspflicht die Nettoexplosivmasse 5,0 kg nicht überschreiten. Ein 2kg-Löscher ist mitzuführen (GGVSE/ADR2015). CM
  14. Aber nur für facebook-User. CM
  15. Super! Lasst uns eine "European Gunowners Association" (EGU) aus der Taufe heben! Nicht dieses Kleingrüppchen-Gehabe, Schützen, Jäger oder Sammler, sondern eine gemeinsame Interessenvertretung aller Legalwaffenbesitzer in Europa! Aus Deutschland wird zwar keine nennenswerte Beteiligung erfolgen, weil wir entweder wieder den A*sch nicht hochkriegen oder zu sehr damit beschäftigt sind uns intern selbst zu befehden, aber aus der Gesamtheit der anderen europäischen Staaten kann ich mir ein schnelles Aufwachsen einer solchen Organisation gut vorstellen. Nicht nur wir Deutschen haben von dieser dauernden EU-Gängelei die Schnauze gestrichen voll. CM
  16. Du bist bei den von Dir angeführten Beispielen nicht besonders wählerisch, vor allem aber völlig undifferenziert. In der Ausgangsfrage ging es nicht um die Aufbewahrung einer 9 mm-Pistole samt einer Handvoll dazu passender Munition in einem Kleiderschrank, sondern um das erlaubte gemeinsame Aufbewahren einer Kurzwaffe mit passender Munition in einem Sicherheitsverwahrgelass der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzklasse 0 (ehem. VdS Stufe B). CM
  17. Was ist am letzten Teil des Satzes nicht zu verstehen? CM
  18. WO steht das? Zitiere die entsprechende Textpassage aus WaffG oder AWaffV. CM
  19. Oh, das wird der Richter Dir aber ganz anders erklären. Eine der genialsten juristischen Erfindungen, welche bereits seit einigen Jahren in die sog. "ständige Rechtsprechung" eingeflossen ist, ist der Begriff der "abstrakten Gefahr". Dieser Begriff wird durch unsere Robenträger immer dann aus dem Hut gezaubert, wenn ein konkreter Gefahrentatbestand sich nicht benennen lässt. Das kann man auch sehr gut mit dem von uns allen geliebten § 36 (3) WaffG vergleichen, wonach Nach den Buchstaben des Gesetzes könnte der LWB also den Kontrolletti vom Amt ohne rechtliche Folgen rausschmeissen, wenn der ihm nicht einen konkreten dringenden Gefahrentatbestand für die öffentliche Sicherheit benennen kann. Unsere Verwaltungs- und Oberverwaltungsrichter haben daraus die "abstrakte Gefahr" für die öffentliche Sicherheit konstruiert, welche grundsätzlich von privatem Waffenbesitz ausgehe, ergo bei Verweigerung = Zuverlässigkeit gem. § 5 WaffG und erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse futsch. Ich bezeichne dies als eklatante Rechtsbeugung. CM
  20. Nein. Es ist eine Keramikbeschichtung die im Feinsprühverfahren auf die zu beschichtenden Teile aufgetragen wird. Je nach Temperaturverträglichkeit der Teile wird die Beschichtung anschließend im Ofen bei ca. 65°C bis 160°C über 4 bis 8 Std. ausgebacken. Dabei sollten die Teile eine leicht angerauhte Oberfläche haben, was die Haftung der Ceracote-Beschichtung wesentlich begünstigt. Metallische Waffenteile werden vor dem Beschichten mit Korund feingestrahlt. Vorhandene Stempelungen und Nummerngravuren werden dadurch nicht beeinträchtigt, Laser-Beschriftungen sind anschließend weg. Die Schichtdicke beträgt nach dem Aushärten etwa 25 mikro, was keinen merklichen Einfluss auf die Passungen hat. Ceracote graphite black Das abgebildete System/Lauf/Anbauteile sind Stainless, waren also vor dem Beschichten matt silberfarben. Im Prinzip sind fast alle Farben möglich, Pulverbeschichtung Nord http://www.pulver-nord.de/ macht auf Kundenwunsch auch bis zu 3-farbige Tarnschemen, z.B. desert tan/coyote/FDE. Beschichtung von Kunststoff-Schäften, Anbauteilen (Zweibein) oder ZF mit Montageteilen, alles nur eine Frage des Geldbeutels. Sie sind aber wirklich günstig, schnell und zuverlässig. Ich habe meine Teile seinerzeit Montags zu ihnen gebracht und konnte sie Freitag mittags abholen. CM
  21. Man sollte dem fröhlichen Anbieter allerdings erklären, dass die Aufbewahrung einer geladenen Waffe, auch in einem gesetzeskonformen Aufbewahrungsbehältnis (DIN/EN 1143-1 Stufe 0/1), gemäß einer obergerichtlichen Entscheidung zum sofortigen Verlust der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG führt. Der Gesetzgeber, unterstützt von einer willfährigen Justiz, tut alles dafür zu Verhindern, dass der unbescholtene Bürger sich bei Eintritt einer lebens- oder gesundheitsbedrohenden Gefahrensituation mit angemessenen Mitteln zur Wehr setzen kann, immer getreu dem Motto: "Nur ein toter Bürger ist ein guter Bürger." CM edit: mein geliebter Dreckfuhler ...
  22. "L'État, c'est moi!" (Louis XIV, 1638 - 1715) CM (formerly known as "Maître Cartouche", WO 2000-2002)
  23. Nö, die tut nicht weh. CM
  24. Standardbegrüßung eines interessierten Kunden beim Betreten einer Frankonia-Filiale: "... kenn wa' nich', hamm wa nich', kriegn wa auch nich' wieda rein." CM
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