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cartridgemaster

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  1. Patente aufkaufen, im Tresor verschließen und diesen anschließend über dem Marianengraben versenken - fertig. So ists richtig. CM
  2. Für unsere nicht-englisch-sprechenden Mitforisti: "Beschwerde-Abteilung - Bitte ziehen Sie eine Nummer" CM
  3. Solche "Taschenmesser" erfreuen sich bei kriminellen Jugendlichen nach wie vor großer Beliebtheit. Eine repräsentative Umfrage unter 1000 kriminellen Jugendlichen in der Altersgruppe der 14- bis 18-jährigen führte zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass 99,4% der Befragten der § 42 a WaffG völlig unbekannt war. CM
  4. Änderungen im WaffG waren wohl nicht das Schwerpunktthema, jedenfalls gibt es dazu bisher kein Medienecho. http://www.focus.de/politik/deutschland/innere-sicherheit-keine-einigung-auf-generelle-ausweitung-der-schleierfahndung_id_4779521.html CM
  5. Standardbegrüßung eines interessierten Kunden beim Betreten einer Frankonia-Filiale: "... kenn wa' nich', hamm wa nich', kriegn wa auch nich' wieda rein." CM
  6. Im Zuge der terrestrischen Evolution startete man die Versuchsreihe homo erectus bis zum Modell homo sapiens. Heute betrachtet man das Experiment als gescheitert. CM
  7. Wie lautet doch gleich die Überschrift dieses threads? Oder hast Du die auch nicht gelesen? CM
  8. Nach der seinerzeitigen Empfehlung der EU-Kommission sollte das Waffenrecht europaweit angeglichen werden und einheitliche Standards gesetzt werden. Dies bedeutet bei einer Novellierung des deutschen Waffengesetzes: - Wegfall des Bedürfnisprinzips, - Genehmigunspflicht nur noch für Kat. A/B-Waffen, - freier Erwerb und lediglich Meldepflicht für Kat. C-Waffen, lediglich Altersgrenze 18 Jahre, - nur Altersgrenze beim Erwerb Kat. D-Waffen, - Wegfall der Panzerschrankpflicht für gesicherte Aufbewahrung, insbesondere Streichung des grundgesetzwidrigen Abs. 3 im § 36 WaffG, - Wiederherstellung des Erbenprivilegs, - Wegfall des § 27 SprengG, dadurch freier und mengenmäßig unbegrenzter Erwerb von Treibladungsmitteln ab 18 Jahren ohne gesonderten Nachweis Ihr seht: wir sind auf dem richtigen Weg! CM
  9. Mir ist hier nicht klar, warum man 3 Seiten lang über persönliche sprachliche Präferenzen diskutieren muss. Der Gesetzgeber hat die Begrifflichkeiten für jeden nachlesbar im gegenwärtige geltenden WaffG, Anl. 1, Abschn. 1, Unterabschnitt 1, Nr. 3.1 u. 3.2 definiert und fertig ist der Lack. Diskussion nicht erforderlich. CM
  10. Wie willst Du das machen? In dem mit der Gothaer abgeschlossenen Vertrag findet sich kein Hinweis auf das "Outsourcing" von Teilbereichen der vereinbarten vertraglichen Leistungen, noch nicht einmal im "Kleingedruckten". Es teilt Dir auch niemand mit und als Du vor 20 Jahren diesen Vertrag abgeschlossen hast, wärst Du auch nie auf die Idee gekommen danach zu fragen. Du erfährst es erst dann, wenn der Schadens-/Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Das ist etwa so wie mit der berühmten Bananenschale auf dem Gehweg. Wenn Du bereits auf dem Plaster liegst und blutest teilt Dir jemand mit: "Entschuldigung, Sie sind gerade auf die Schnauze gefallen." Echt? Mir auch nicht. CM
  11. Ja. Nix. Nein. Das mit dem "Witz" ist richtig. Und jetzt stell Dir noch die Frage, was Du für 10 € erwarten kannst ... Die Versicherung berechtigt Dich zu gar nichts. Ich vermute, es handelt sich um eine von der Gothaer angebotene Rechtsschutzversicherung mit dem Zusatz des Verwaltungsrechtsschutzes. Dazu jetzt "Butter bei die Fische": Ich habe bei der Gothaer seit 20 Jahren einen Schutzbrief, der auch den vertraglich zugesicherten Verwaltungsrechtsschutz beinhaltet. Vor 3 Jahren musste ich diesen Teil des vertraglich vereinbarten Rechtsschutzes in einer Verwaltungsangelegenheit in Anspruch nehmen. Nach Darlegung des Falles erhielt ich von der Gothaer die freundliche Mitteilung, dass sie den Vertragbestandteil Rechtsschutz an einen Drittversicherer, die Roland Versicherung, Bremen, abgegeben haben. Selbstverständlich werde man aber mein Anliegen an die Roland Versicherung weiterleiten. Nach ca. 1 Woche erhielt ich von der Roland Versicherung die Mitteilung, dass man nach Prüfung meiner Angelegenheit die Chancen für einen erfolgreichen Rechtsstreit als "ungünstig" beurteilt. Die Roland Versicherung würde daher im vorliegenden Fall keinen Rechtsschutz übernehmen. Ende der Korrespondenz. Und jetzt frage ich Dich: wer braucht eine Rechtsschutzversicherung, die sich bei Eintritt eines Schadensfalles/Rechtsstreits leistungsfrei hält? Richtig. Niemand. CM
  12. Sowas passiert eben, wenn Unterhosenverkäufer einen Waffenladen übernehmen. OTTO versaut ... CM
  13. Wenn Saudis Hochzeit fe(u)iern: https://www.youtube.com/watch?v=eV_4mmqOMl0 CM
  14. Bitte berücksichtigen, dass bei der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative nur Personen mitzeichnen können, die mit 1. Wohnsitz in NRW gemeldet sind! CM
  15. Bist Du sicher? Wir sprechen aktuell über ein Schuldenvolumen in Höhe von US$ 340.000.000 und den Umstand, dass aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens sowohl Anteilseigner als auch Investoren nicht bereit sind auch nur einen müden Cent in das marode Unternehmen zu stecken. Amerika ist nicht Deutschland. Da schnürt niemand ein aus Steuergeldern finanziertes "Rettungspaket" zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Ich erinnere mal an die Firmenpleite der Winchester Repeatings Arms Company in New Haven, CO, die erst nach 4 Jahren der "Nichtexistenz" durch den Aufkauf durch FN USA wieder zum Leben erweckt wurde. Das war auch so ein "Traditionsunternehmen", dessen Ableben in den U.S. of A. zwar betrauert wurde, aber keinerlei Rettungsaktivitäten entfaltet hat. CM
  16. Schön, dass Du es nicht verstanden hast. CM
  17. Brüll übern Kasernenhof: "Sie, bleim 'se ma' stehn! Kommse ma' her! Wo wolln 'se überhaupt hin? Mensch, haun 'se bloß ab!" CM
  18. Zwischenruf Renate Künast, Fraktion B90/Die Grünen, während einer Bundestagssitzung: "Verwirren Sie mich hier nicht mit Fakten, meine Meinung steht sowieso schon fest!" CM
  19. Kann sein, aber in Deutschunterricht jedenfalls nicht. CM
  20. Ich assoziiere da eher Stoffe wie Tabun, Sarin, Soman, S-Lost, N-Lost, Lewisit oder VX. CM
  21. Kann der zuständige Mod hier mal zumachen? Die Frage des TO wurde bereits im Beitrag #2 korrekt und vollständig beantwortet. CM
  22. Das gehört bei diesem Unternehmen überall zum "guten Kundenservice". btw: ich finde Deinen Nick ziemlich Cheyze. CM
  23. Frag sie doch mal, ob "das Ding" schon mal gebissen, gekratzt oder getreten hat, ob sie von "dem Ding" schon mal nachts sexuell belästigt wurde oder ob "das Ding" sie schon mal bedroht hat. Vielleicht ist "das Ding" ja auch von dunklen Mächten besessen ... ? Ich würde zeitnah die Konsultation eines guten Psychiaters empfehlen. Hoplophobie ist heilbar - schreib Dich nicht ab! CM
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