Jetzt geht's aber ein bischen durcheinander!
Natürlich waren Einsteckläufe noch nie ein Problem, da sie von je her erlaubnisfrei (ab 18 J.) erworben werden konnten und der Erwerb nie an das Vorhandensein einer erlaubnispflichtigen Waffe gebunden war.
Wechselsysteme sind aber hinsichtlich ihrer Erwerbs- und Besitzerlaubnis den Waffen gleichgestellt, für die sie vorgesehen sind. Man kann also kein Wechselsystem erwerben, wenn man nicht zuvor mit entsprechender Erwerbserlaubnis die Grundwaffe zu diesem WS erworben oder besessen hat.
Wenn nun die Grundwaffe veräussert wird und der Käufer kein Interesse am Erwerb des dazu gehörigen WS hat, was dann .
Ist das WS nirgendwo als "berechtigt besessen" registriert, macht sich der Besitzer wg. unerlaubten Waffenbesitzes strafbar, denn mit dem Verkauf der Grundwaffe entfällt gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz des WS!
Und noch eine Anmerkung zum Munitionserwerb für das WS ohne Eintrag oder MEB:
Die Händler sind nicht übervorsichtig, wenn sie keine Munition ohne gültige Munitionserwerbserlaubnis an ihre Kunden verkaufen, sie schützen ihre Existenz! Der Händler, der Munition an einen Nicht-Berechtigten verkauft, macht sich strafbar und verliert seine Handelslizenz. Und wie soll der Händler bitteschön feststellen, ob sein Kunde die KW-Munition 9mmP erwerben darf, wenn in der WBK des Kunden lediglich Waffen in den Kalibern .45 ACP, .40 S&W, .375 Magn. und .22 lfb. mit der entsprechenden MEB aufgelistet sind, sich aber nirgendwo der Hinweis auf das Vorhandensein eines berechtigt besessenen WS im Kaliber 9mmP findet?????????????????
Sorry, ich habe auch kein Geld, dass ich zum Fenster rauswerfen könnte oder unnötig der Behörde in den Rachen stecke.
Ich kann auch die uneinsichtige und sture Haltung einiger Prinzipienreiter nicht verstehen.
Ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich mir auf eigenen Wunsch für € 15,- einen Eintrag für das WS bei meiner Behörde abhole und der/die SB(in) einen kleinen Stempel in die Spalte MEB macht, damit alle Unklarheiten beseitigt und allen Beteiligten die nötige Rechtssicherheit verschafft.
So long, CM
Besitzer von 3 Einsteckläufen, 3 Reduzierhülsen und 2 eingetragenen Wechselsystemen .