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cartridgemaster

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  1. Da hast Du natürlich recht. CM
  2. Da Sinclair Intl. schon vor mehr als 5 Jahren von Brownells "gefressen" wurde, macht das eigentlich keinen nennenswerten Unterschied. CM
  3. Das interessiert die Erlaubnisbehörde reichlich wenig. Die Behörde holt sich die "eingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR)", da stehen dann alle "Altlasten" drin, auch solche, die nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage nach laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und eine Abfrage bei der Polizei. Sowas dauert eben. CM edit: Dreckfuhler korrigiert!
  4. i.d.R. erfolgt keine erneute Prüfung auf der Grundlage des § 5 WaffG, wenn die letzte Prüfung nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Bei einem Neuerwerb nach mehr als 6 Monaten seit der letzten Erlaubniserteilung kann die zuständige Erlaubnisbehörde erneut prüfen. CM
  5. ... na dann eben Friesen-Nerz, Anglerhose und Gummistiefel! Soll ja auch Männer geben, die nicht nur auf Lack ,Latex und die Hau-mich-kau-mich-Lakritzpeitsche abfahren. CM
  6. Das passiert, wenn die Konzernleitung in ihrem unergründlichen Ratschluss entscheidet, diesen vormals erfolgreichen Geschäftszweig in die Hände eines Klamottenaugust vom OTTO-Versand zu geben. CM
  7. Sorry, die Ausführungen des OLG zum hier relevanten Tatgeschehen hatte ich nicht auf dem Schirm. Meine schlanke Anmerkung bezog sich ausschließlich auf eine möglich Fortdauer des Angriffs in Bezug auf den von Dir zitierten extensiven Notwehrexess i.S.d. § 33 StGB. CM
  8. Wir haben aber auch mal gelernt, dass das Abwenden des Täters vom Opfer nicht gleichzusetzen ist mit der Beendigung des gegenwärtigen, rechtwidrigen Angriffs. CM
  9. Warum der/die Verteidiger nicht von Anfang an stringent auf dieser Linie gefahren sind, wird mir stets ein Rätsel bleiben. CM
  10. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) bundeseinheitlich für alle (behördliche und zivile) Anbieter/Ausrichter von Sachkundeausbildungen zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse. Für Jagdschein-Absolventen ist die Sachkundeausbildung Bestandteil der theoretischen und praktischen Ausbildung im Lehrgang für den Jagdschein. Dies widerspräche den Richtlinien des BVA. 512 Die für den Ausbildungsort örtlich zuständige Erlaubnisbehörde. Nach den Vorgaben des BVA ist während der Prüfungen mindestens ein Vertreter der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde anwesend, z.T. werden die Prüfungen von diesen selbst abgenommen. Welche Fragen hattest Du noch? CM
  11. Okay, also ab demnächst "größte Flugbahnerhebung über Mündungshöhe". Jetzt zufrieden, oder gibts noch mehr zu meckern? CM
  12. Nö. .308 Win, 155 grs. LAP Scenar, 660mm-Lauf, V0 ca. 870 m/s, Schussentfernung 1000 m, Scheitelpunkt bei 581 m und ca. 4,60 m über Laufseelenachse. CM
  13. Eine gute und präzise Hochleistungspatrone, etwa eine .300 WinMag mit 190 grs. Sierra MK, hat bei einer angenommenen Schussentfernung von 1000 m den Scheitelpunkt der Flugbahn bei ca. 600 m und ca. 3,40 m über der Seelenachse des Laufes. Wäre also theoretisch problemlos machbar gewesen. Schade, dass solche Projekte immer an einem fadenscheinigen Behörden-Veto scheitern. Klartext: man will so etwas einfach nicht! CM
  14. just remember: Gun control ist not about guns, it's about control. CM
  15. Ich auch, und zwar die Frage, was Dein posting mit meinem Beitrag zu tun hat??? CM
  16. Ich vermute mal ganz stark, dass der Alte sich in der Einvernahme in Zuge der Ermittlungen seinerzeit selbst um Kopf und Kragen gesabbelt hat, denn als ausschlaggebendes Argument für die nun aktuelle Anklageerhebung nennt die StA den "fehlenden Verteidigungswillen" des Opfers bei der Schussabgabe und begründet damit den Straftatvorwurf des Totschlags. CM
  17. Insbesonder vor dem Hintergrund, dass der alte Herr wohl nicht am Hungertuch nagt, wenn man sich mal sein stattliches Anwesen betrachtet. Manchmal ist Geiz eben nicht geil. CM
  18. Der Widersinn des Gesetzes besteht doch darin, dass die unerlaubt besessene Waffe im Fall einer gebotenen Notwehrhandlung zum erlaubten "Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" (vergl. UZwG) wird und nach dem Wegfall der Notwehrsituation wieder in die Illegalität abwandert, allerdings dann zusammen mit ihrem Benutzer. CM
  19. Echt? Wenn Du mit einer illegal besessenen Schusswaffe einen Raubüberfall verübst, dann wird in der Strafverfolgung regelmässig nur der Raubüberfall bei der Strafzumessung berücksichtigt und der unerlaubte Waffenbesitz fällt unter den Tisch. Warum sollte es dann bei einer erlaubten Notwehrhandlung anders sein? CM
  20. Das reicht doch schon wieder, oder? CM
  21. Die m.E. langlebigste und (funktions)sicherste Variante ist immer noch die Kombination aus mechanischem Zahlen- und Chubbschloss. CM
  22. Prima. Rekapitulieren wir noch mal: - Mechanik hat eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer und fällt nicht aus, - Elektronik hat eine sehr begrenzte Lebensdauer und fällt aus - regelmäßig. Wenn also in absehbarer Zeit eines Deiner elektronischen Schlösser die Grätsche macht, wie bekommst Du dann Deinen Eisenspind wieder auf? CM
  23. ... was wahrscheinlich auch daran liegt, dass Benjamin Tyler Henry im Auftrag von Oliver F. Winchester die Volcanic-Konstruktion weiter entwickelte, die Patrone .44 Henry Flat patentierte und mit der Henry Rifle das erste funktionierende Unterhebel-Repetiergewehr mit unter dem Lauf liegenden Röhrenmagazin in größerer Stückzahl erfolgreich auf dem amerikanischen Markt etablierte. CM
  24. An meinen Kopf kommen DIE nicht ran! CM
  25. Diese Ausage wäre eine unzulässige Versimplifizierung des tatsächlichen Sachverhalts, denn gemäß der Abbildung im obigen Infoblatt beträfe die Definition nur solche Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Klinge nicht nur außen angebracht, sondern zusätzlich auch mit einer technischen Vorrichtung (Pin, Daumenloch, etc.) zum einhändigen Öffnen ausgestattet ist. CM
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