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Tyr13

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  1. Wie immer bei den gesammelten §6 AWaffV-Diskussionen zu HA-Langwaffen ist es extrem wichtig, sich die Reihenfolge der Checkliste anzusehen, es geht in zwei Richtungen: 1. Waffe mit Ausschluss-Kriterien (Hülsenlänge, Lauflänge, Bull-Pup) - Hat sie den Anschein ? Wenn ja: ausgeschlossen vom sportlichen Schießen. Beispiel: HK USC, hat das Ausschluss-Merkmal "Hülsenlänge". An diesem Modell wäre es strunzdoof, den UMP-Klappschaft dranzuschrauben oder einen Vordergriff zu montieren. Dann kriegt sie gegenüber der "Bescheinigten" Version den Anschein. 2. Waffe mit Anschein (MFD, Pistolengriff, langes Magazin, Hitzeschild, Schubschaft, Zweibein/Vordergriff) - Hat sie (mindestens) eins der Ausschluss-Kriterien ? Wenn Ja: ausgeschlossen vom sportlichen Schießen Beispiel: Windham SRC, hat die Anscheins-Merkmale Pistolengriff, Schubschaft hinten, Hitzeschild vorne, MFD/Bremse. Ist sogar im Feststellungsbescheid nach §2 Abs. 5 WaffG i.V.m. §48 Abs. 3 WaffG so eingestuft. Wenn man da jetzt ein Ciener-Einstecksystem für .22lr verwendet, wäre sie nicht mehr zugelassen. Genauso wäre ein "kurzer" Austausch-Lauf nicht mehr in Ordnung. Beide genannten Waffen sind in der Grundversion zulässig. Das "Tuning" ist für den Fall 1 solange OK, wie keine der alten "Anscheins-Merkmale" aus dem alten §37 an der Waffe auftauchen. Das kann bei der USC bereits bei der Verwendung eines "langen" Magazins eintreten. Für den Fall 2 kann man sich mit Anbauteilen frei eindecken. Was man nicht machen darf, ist eines der Ausschluss-Kriterien einbauen. Als Aufsicht habe ich für mich die folgende (für mich tragbare) Lösung gefunden: Ich spreche den Schützen darauf an, daß ich denke, seine Waffe wäre nicht sportlich zugelassen. Zuständig für die Beurteilung ist aber das BKA, nicht ich. Bei einem größeren Wettkampf mit Waffenkontrolle würde ich dort mit dem Veranstalter eine Lösung finden. Falls möglich (z.B. Demontage MFD, Festlegen von Schubschäften, Ab-Tapen von Vorderschäften, Demontieren von Vordergriffen/Zweibein) würde ich so die Zweifel beseitigen. Das ist aber nur Prophylaktisch, denn man weiß ja gar nicht, ob die eigenen Zweifel begründet sind. Man soll sich dann auch gleich die Konsequenzen klarmachen, die von der Feststellung ausgehen, eine Waffe sei nicht sportlich zugelassen: - Der Besitzer einer Waffe, für die er kein Bedürfnis hat, macht sich strafbar - Der Transport einer Waffe als Sonderform des "Führens" darf nur zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck" geschehen Man kriminalisiert dadurch unnötigerweise den Schützen, macht sich aber als Veranstalter andererseits auch angreifbar. Bei normalem "freien Training" : Ansprechen und weitermachen (Das Schießen mit §6 Waffen ist mMn erlaubt) Bei öffentlichem Wettkampf: Merkmale beseitigen, soweit es geht und dann Starterlaubnis ODER Bei Zweifeln vom Schützen einen Nachweis fordern (z.B. BKA-Bescheid für genau diese Waffenkonfiguration) Das muss aber z.B. bei der zentralen Waffenkontrolle nach einheitlichen Regeln erfolgen.
  2. Naja, selbst wenn, dann hat man eine Gesetzeslücke gefunden, die in eine Sackgasse führt. Ich darf als Sporti ein böse aussehendes, kurzes Wechselsystem in .22 lr kaufen, erwerben und eintragen lassen. Aber: Beim Führen bin ich schon auf der Linie (nur im Rahmen des Bedürfnis ist es erlaubnisfrei) und beim Ausprobieren auf dem Stand einen Ticken drüber, selbst wenn es keine ausdrückliche Begutachtung meiner Gesamtwaffe durch das BKA gegeben hat. Also kann man sich das Wechselsystem durch einen Transporteur vom Händler nach hause liefern lassen und dort auf ewig im Schrank einschließen. Dann hat man Luxus: Man hat Geld ausgegeben um Sachen zu kaufen, die man nicht braucht und kann damit Leute beeindrucken, die man nicht mag.
  3. Wobei @schiiter sich bei seinen Schalldämpfern wahrscheinlich nicht auf den §14 (Sportschützen) konzentriert sondern auf den §13 (Jäger) bezieht. Und auch dort ist für Besitz und Erwerb die jagdliche Verwendbarkeit durch die Landesjagdgesetze geregelt. Das heißt ein Jäger kann den SD nur dann erwerben, wenn er ein Bedürfnis dafür nachweisen kann, soweit mein Verständnis seines Einwands. In Deinem Nachtrag nimmst Du ja genau darauf auch Bezug. Insgesamt ist es mMn müßig, sich darüber mit Gleichgesinnten zu streiten, beim Mopped-Fahren gilt (Für Chopper-Fahrer) auch der Satz: "Wer Schräglage sucht, wird Stress ernten." Wer als Sportschütze Wechselsysteme kauft, erwirbt und besitzt, die zusammengesetzt dem §6 AWaffW als "Böse" bekannt sind, mögen diesen Stress offenbar.
  4. Gähn. "Für die Beurteilung ist das BKA zuständig" Ein M4-Upper hat den typischen Kornträger und Handschutz sowie MFD. Damit sind auf jeden Fall Merkmale der "äußeren Typidentität" gegeben und auch eines der Merkmale aus dem alten §37 (Hitzeblech, Laufmantel) wird bejaht werden. Ich gehe davon aus, dass selbst mit Nill-Schaft oder CQR ein Anschein festgestellt würde. Die Beurteilungen sind regelmäßig so, daß man als "kleiner" Hersteller nur dann ein OK erhält, wenn wirklich alles koscher ist. Falls hier ein Anschein vorliegt, dann wäre der Lauf zu kurz. Mit glatter Alu-Röhre als Vorderschaft, Bull-Barrel ohne MFD und LoPro Gasblock wäre es OK, wenn nur kurze Magazine verwendet werden.
  5. Im Ernst, jetzt ? Das einzigste durchgestrichene Wort dient Dir als Anknöpfungspunkt ? Am Besten Du unterstreichst alle meine in diesem Post eingebauten Rächtzschreibfehler und diskutierst darüber mit Deinem Nachbarn. Aber bitte nicht mehr mit mir.
  6. Sag ich doch: einleuchtend. Interessanter wird es, wenn die Verfolgung staatliche Maasregelung der "Reichsbürger"(TM) einen gewissen Anspruch an Etikettenschwindel nicht aufrecht erhalten kann. Ich finde es herrlich, wie mit einfachen Sätzen das Dilemma offenbar wird. Wer den deutschen Staat nicht anerkennt, dem gehören waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Wer Gesetze, Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen nicht beachtet: dito. Die Begründung für die Ablehnung und Missachtung bleiben individuell begründet und für das Verwaltungshandeln unerheblich, es reicht der Tatbestand. Soweit so gut, alles heile Welt. Aber geprüft werden nur die WB, die sich mit verwerflichen Begriffen wie von Dir zitiert verdächtig machen. Wieso nur die RUStAG'ler nicht auch die Trotzkisten/Maoisten/Autonome/Scientologen/Rocker ? Da lassen sich doch auch Begriffsraster aufstellen, die dann, wie Klatschasen bestätigen, einwandfrei, unzweifelhaft und mit 100%iger Zuverlässigkeit die Staatsfeinde herausfiltern ? Die spinnerten "Reichis" sind doch nur der Anfang.
  7. Ich lese jetzt aus dem letzten Post heraus, daß viele verschiedene Sorten Spinner, die aus den unterschiedlichsten Gründen mit dem Staat Rosinenpickerei betreiben, alle als Reichsbürger behandelt werden. Ein linksautonomer Wohnungsinstandbesetzer, der den Scheißbullenstaat als verlängerten Arm des militärisch industriellen Komplex versteht (und mithin ablehnt), ist also auch ein Reichsbürger, auch wenn er an einem Kampf-gegen-Rächtz Projekt teilnimmt und HartzIV bezieht. Ganz ernsthaft: das klingt einleuchtend und es wird damit auch die richtige Statistik wieder erhöht.
  8. Es entscheidet sich immer über den "Anschein" ! Wenn Anschein: Checken ob Hülsenlänge, Lauflänge koscher sind oder ob Bullpup-Bauweise vorliegt. Beispiel Beretta CX4: kein Anschein, also ist es egal, ob 9x19 Para, 10 Zoll Lauf und Bullpup Beispiel Windham SRC: Anschein, also nur mit langem Lauf und nur in Kalibern mit Hülsenlänge +40mm Ein KK-Wechselsystem darf also keinen Anschein haben. Ein kurzes WS eben auch nicht.
  9. Schießsport wird wohl hauptsächlich mit KK-Büchsen betrieben, gerne auch SL, ich meine die BDMPler hätten auch eine Partnerschaft. Jagen in Schottland geht wohl ziemlich gut, die züchten geradezu Rotwildherden, aber zu den Modalitäten kann ich nix sagen. Die Waffen kannst Du bei Deinen Eltern in geeigneten Behältnissen einlagern, die Eltern dürfen halt keinen Schlüssel haben. Zuständig für solche Modalitäten ist das Bundesverwaltungsamt afaik.
  10. Quark. Gehen wir's in Deiner Manier durch: - Fahrzeug als Waffe ist ganz schön doof. - Ich habe nicht behauptet, es gäbe Willkür. Mir fehlt nur Deine pawlowsche Befriedigung wenn irgendeine Aktion vom "Staat" kommt. - Ich verteidige nicht die Reichis, sondern Jedermann's Freiheit, die Du klaglos bereit bist im Kampf gegen die Reichis zu opfern, weil die sind ja alle Böse... - Falls jemand die FDGO und unser Rechtssystem ablehnt, egal weswegen, ist der Entzug von WR-Erlaubnissen die geringste Problematik. Wobei man sich dann fragt weswegen sie erstmal eine erhalten haben. Keine der Straftaten war übrigens in Verbindung mit Waffen i.S.d. WaffG, afaik. Nur der Einzelfall in Georgsmünd. - Bis zum Beweis gilt Unschuldsvermutung für den Staat. Deine private Vorverurteilung ist aber OK. Immerhin sind nicht alle geprüften WR-Erlaubnisse widerrufen worden, also habe ich völlig recht, wenn ich behaupte, daß Menschen in Verdacht gerieten, die schuldlos waren. Der auch medial geführte Kreuzzug gegen die Reichis ist mMn zum Einen ungerechtfertigt intensiv, wenn die tatsächliche Gefährlichkeit betrachtet wird und zum Anderen wird mMn mit diesem Kreuzzug der "Kampf gegen Rrächts" legitimiert und darüber hinaus noch die Aufmerksamkeit gebunden, damit wir nicht über andere Kriminalitätsursachen, Europäische Verhandlungen mit GB, Wirtschaftskrisen und Behördenversagen bei Staatskonzernen wie VW nachdenken. Der "Dieselgipfel" hat meinem Empfinden nach eine ganz ähnliche Funktion aber das wird OT.
  11. Ich denke, du bist da sehr naiv und selbstgefällig, kommt mir im Moment echt vor, als würdest Du Jeder Behördenmaßnahme, die sich gegen angebliche Reichis richtet, vorab schon mal Beifall klatschen. Es tritt völlig in den Hintergrund, daß die registrierten Waffenbesitzer jetzt von einer Welle von Argwohn überschwemmt werden, die von einer zumindest teilweise aufgebauschten Hysterie genährt wird. @Lanzelot50 Beispiel aus S-H macht mir eher Obrigkeits-Angst als ein gutes Gefühl. Wieviele WR-Erlaubnisse in S-H ausgegeben worden sind weiß ich nicht, aber ich denke, knapp 20 überprüfte Personen ist doch schon mal was, bei insgesamt 10.000 Reichi-Dunstkreis Personen insgesamt von denen ca 700 WR-Erlaubnisse besitzen. "Echte Reichis" sollen von den 10K nur 600 sein. Die hohe Rate des Entzugs von Erlaubnissen, immerhin eine von vier macht mich eher misstrauisch. Wer mit dem Schmutz der Reichi-ideologie auch nur angeblich bespritzt ist, verliert wohl seine Zuverlässigkeit recht schnell. Ich weiß, Du findest das gut, weil Du Reichi-Nähe als Kündigung des GG empfindest. Die 42 Straftaten der Reichis, begangen von ca. 600 Leuten bundesweit haben diesen Aktionismus ausgelöst. Ist OK, es scheint ja auch halbwegs ausgewogen gearbeitet zu werden. Misstrauen und genaues Hinsehen ist aber zur Verteidigung von Bürgerrechten wichtig, Katschhasentum für Behördenwillkür wäre extrem kontraproduktiv in dieser Sache. Man fragt sich natürlich schon, weshalb eine relativ kleine und wehrlose Gruppe, ohne Medienpräsenz plötzlich bundesweit zum Buhmann mutiert, während AntiFA mit Samthandschuhen angefasst wird. Gibt ein Sprichwort: "Bellt ein kleiner Hund kriegt er einen Tritt. Bellt ein Großer, kriegt er einen Knochen." Wo bleibt die Aufregung über Verstöße gegen das WaffG bei den Demos gegen G20 ? Wer löst die Einzelfallüberprüfung für Zuverlässigkeit bei WB's aus, die durch anti-Globalisierungs oder Sozialismus-Sprüche aufgefallen sind ? Es ist nicht falsch, die Reichis zu durchleuchten. Es ist aber falsch, NUR die Reichis zu checken. Insofern finde ich das Verbot von Linksunten gar nicht falsch, btw.
  12. Wo es zwackt ist der "Zwang". Ich kann aus der Sicht des SB den Wunsch nachvollziehen, daß der Kunde auch mal persönlich vorbeikommt. Aus der Sicht des Kunden bin ich dem persönlichen Kontakt zum "Amt" auch nicht abgeneigt, ist doch interessant, wie die Leute sich geben, was in den Büros so herumsteht/hängt/liegt etc. Im persönlichen Gespräch kommen dann auch die sonst verkümmerten Kommunikationskanäle wie Gestik, Mimik und Tonfall zum Einsatz. Das ist intensiver als ein Schriftverkehr und reichhaltiger als ein Telefongespräch. Ein Besuch beim Amt ist natürlich auch Aufwand, und wenn man ohnehin das Gefühl hat, man wird von der Obrigkeit mit Misstrauen beäugt, drangsaliert und unnötigerweise unter generalverdacht gestellt, dann stellen sich bei einer solchen Einbestellung ins "Amt" schon die Nackenhaare auf und manch Einer wird dann "Rechtsgrundlage ?" bellen. Als erwachsene Menschen raten wir dazu, den Kontakt nicht generell zu meiden und im Tonfall verbindlich zu bleiben. Möglicherweise macht es auch Sinn, hier einen Kompromiss einzugehen und dem Wunsch des SB nachzukommen, auch wenn man nicht durch Gesetz dazu gezwungen werden kann. Wie der Bericht des TS zeigt, kann man sich auch wehren und seinen eigenen Willen durchsetzen. Manchmal ist man als LWB auch zu wenig forsch und achtet zu wenig auf seine eigenen Rechte und Interessen um "auf der sicheren Seite" zu bleiben. Man will ja geliebt werden und hegt leise die Hoffnung, daß dadurch ein Entgegenkommen auch von der Gegenseite erfolgt. Vielleicht kann man aus dem Thread auch mal mitnehmen, daß es OK ist, mal nicht zuvorkommend zum "Amtmann" zu sein. Warum die Diskussion unter Waffenrecht und nicht unter "Sozialverhalten" geführt wird, weiß ich nicht.
  13. Neben der sehr durchgeistigten Diskussion um mögliche Absichten des Verfassers, möchte ich mal zum Gedankenexperiment aufrufen: Wenn mich der Hafer sticht, und ich mit der ererbten PPK unbedingt MD schießen will, was muss alles passieren, bis mein missgünstiger SB der Waffenbehörde mir eine Anzeige schreibt: - Ich posaune überall auf dem Stand herum, daß ich das ja eigentlich gar nicht dürfte. - Ich gebe kund und zu wissen, daß ich die Munition auch nicht erwerben darf, aber noch eine Schachtel gefunden habe - Damit jeder weiß, worum es geht, hefte ich ein Verkaufsangebot ans schwarze Brett - Um meine Mitmenschen auch zur Mitarbeit zu motivieren, hinterlasse ich den Stand in heftig benutztem Zustand, zahle die Kaffeerechnung nicht und gröle noch ein paar unflätige Zeilen zum Abschied. - Tags drauf rufe ich aus Ungeduld noch bei meinem SB an, erkläre ihm, daß seine Ansicht völlig vermurkst ist, ich mich nicht daran halten werde und das gestern schon ausprobiert habe, es wäre auch nicht so schlimm gewesen. Selbst Wenn das örtliche PP eine Stichproben-Kontrolle auf meinem Stand machte und ich (mit der ererbten PPK) dabei wäre: Wie wollte der geneigte SB aufgrund der von mir mitgeführten Dokumente erkennen, Daß es sich nicht um eine Sportschützenwaffe, sondern eine Erbwaffe handelt ? (Nebenbemerkung: Wie unterscheidet sich die Jagd-Glock von der Sport-226 ?) Ich kann den Wunsch, alles korrekt zu machen, durchaus nachvollziehen. Aber irgendwann ist auch mal die Grenze des theoretischen erreicht. Ich will damit sagen: Falls Ihr Eure Erbwaffen unbedingt verwenden wollt, weil ihr der Meinung seid, das wäre OK, dann tut es, genießt. Ich fasse das mal provokant mit meinen Worten zusammen: Entweder man kann mit allen Waffen, die man rechtmäßig besitzt, weil man sie irgendwann mal erwerben durfte, alle Bedürfnisse der Feuerwaffenverwendung auch befriedigen, also mit Erbwaffen jagen, mit Jagdwaffen sportschießen usw. weil das Bedürfnis in der Person selbst liegt oder man macht es sich zu kompliziert. ich hätte kein schlechtes Gewissen dabei. Wahrscheinlich würde ich aber auch nicht mit beliebigen Gesprächspartnern ausführlich darüber reden.
  14. Interessant wäre, welche Behörde für Dich zuständig ist. Typischerweise erhält man ja für ererbte Waffen keine MEB in die WBK eingetragen. Wenn man das weiterspinnt, hätte die Behörde Argumente für ihren Standpunkt. Andererseits könnte man die Erbwaffe einem berechtigten Dritten leihen. Der dürfte sie nutzen, man selbst aber nicht, trotz gleicher Berechtigung. Das wäre ein Argument für Dich. Bei Juristerei versucht man das, was man selbst tun will, aus dem Gesetz zu begründen. Du darfst als Erbe sicherlich Funktionstests durchführen. Also ist das kategorische "Nein" der Behörde mMn unbegründet. Wieso sollte eine ererbte Jagdwaffe nicht mehr benutzt werden dürfen ? Mit Opas K98k auf einen Ordonnanzwettbewerb zu gehen, fände ich klasse. Alter Diskussionsfaden, btw.
  15. Grundsätzlich bist Du mit Deiner Sachkunde einmal auf Stand gebracht worden und es ist Deine Pflicht, Dich weiterzubilden. Die Änderungen im WaffG in diesem (Aufbewahrung) und im kommenden Jahr (EU-Richtlinie) hast Du als Interessierter und Betroffener sicher auch mitgekriegt. Im Internet gibt es die Gesetzestexte z.B. bei Iuris. Hier im Forum wird bei den Änderungen an allen Ecken und Enden immer heftigst diskutiert und zusammengetragen, was wesentlich, interessant oder nur komisch ist. Das FWR, die GRA und weitere Institutionen informieren regelmäßig mit Newslettern. Soweit mal zu den Quellen Deiner Fortbildung. Im Verkehrsrecht gibt es ja ähnlich häufig Änderungen, auch da muss man am Ball bleiben und vom Steuerrecht will ich gar nicht erst anfangen. Sorry, aber ist so, der Staat macht mit seinem Bürger den Molli.
  16. Tyr13

    Zielfernrohr Montage

    Nach Deinem Anschlag stehend/dynamisch wäre vermutlich "mittel" richtig, und für meine Begriffe solltest Du die linke Hand weiter zurück holen, den Schaft mehr in Richtung Brustbein auf den Brustmuskel setzen und höher halten, die Buffer-Tube soll fast schon oberhalb der Schulter sein, dann fällt dein Kopf auch nicht so weit nach unten. Liegend sieht das sowieso wieder anders aus. Üblicherweise schließt die Optik mit dem Gehäuse des Uppers ab, wenn das mit Deiner Montage nicht funktioniert musst Du die ändern. Das AR-System verführt zu zu hohen Montagen, weil ja unter das ZF noch die BUIS passen "müssen" und der Tragegriff auch so hoch ist... Mit dem verstellbaren Schaft kannst Du normalerweise alle Schießstellungen abdecken, wenn Du nicht gerade eine "exotische" Montage hast.
  17. Das ist echt widerliches Neusprech von Dir an dieser Stelle. Erstens gibt es keine illegalen Waffen. Die Waffe kann nichts dafür. Zweitens wurde durch die Durchsuchung der Verdacht entkräftet, die Beschuldigten unrechtmäßig Waffen besitzen. Das bedeutet, daß zumindest bei einigen Beschuldigten Durchsuchungen stattfanden, die im Nachhinein möglicherweise unbegründet waren. Das kann passieren, aber ich würd's nicht als Heldentat des starken Staats bezeichnen, der den Reichis mal zeigt, wo Bartelt den Most holt. Für mich zeigt die fortgesetzte Hysterie um die Reichis, daß hier an Menschen ein Exempel statuiert wird, wo sich keine medienwirksame Lobby in die Bresche wirft, sondern die volle Staatsmacht gegen "Spinner" ihre Stärke demonstriert. Bei Rockern, Araber-Clans oder Nafris ist das wohl nicht so einfach...
  18. Ich hab' das Gefühl, wir hüpfen mal wieder über's Stöckchen. Egal. Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Erbschaft in den USA einen Anspruch auf Deutsche WBK begründen kann. Ich sehe da erst einmal kein Problem (ist nicht ausgeschlossen). Die einzige Waffenrechtliche Einschränkung wäre die Berechtigung des Erblassers, die ja in den USA wahrscheinlich gegeben sein wird. Leider unterwirft das deutsche Recht dann den Erben den Anforderungen an die Aufbewahrung (Tresor Stufe 0/1, ungeladen). Die Erben-WBK begründet keinen Munitionserwerb. Ob der Export aus den USA eine ITAR Genehmigung braucht weiß ich nicht. Die Einfuhr hier müsste möglich sein, sobald die Erben WBK erteilt wurde. Ich meine, die Waffen müssten dann in 'Schland beschossen werden, sonst wäre Transport schon nicht i.O. Dies wäre insgesamt ein ziemlicher Bürokratie-Aufwand, damit man ungeladene Waffen zu Hause befingern kann. Der Umbau zu Deko wäre wirtschaftlicher, oder aber das Ausschlagen der Erbschaft. Ich würde aus Prinzip dazu raten, Schießen zu lernen (Verein) und die Waffen als Anlass zu sehen, die Karriere eines deutschen LWB einzuschlagen.
  19. Ich wollte Sie jetzt nicht zur schwarzen WBK drängen. Im Übrigen: Keine Waffe ist illegal. Es gibt Menschen, die besitzen Waffen, ohne Erlaubnis. Die Waffe hat nichts Böses getan.
  20. Für alle Mitleser hier ergibt sich, falls man im Besitz eines möglichen Faustmessers ist: Falls die Eigenschaft "verbotener Gegenstand" jemals festgestellt werden sollte: Jetzt ist der Besitz und sämtlich anderer Umgang strafbar ! Ich persönlich als Heimwerker rate zur eigenhändigen Vernichtung (keine Erlaubnis notwendig) und der Entsorgung des Mülls. Man muss sich nicht selbst belasten, indem man versucht, regulierte Gegenstände durch die Gegend zur Polizeidienststelle zu schleppen. Selbst in Anbetracht der Tatsache, daß zur Zeit mal wieder eine einjährige Amnestie für die Abgabe von Waffen gilt. (noch bis zum 05.07.2018) Beim Formulieren des letzten Satzes fällt mir auf: gilt die gerade eingesetzte Amnestie auch für verbotene Gegenstände ?
  21. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Im Gegensatz zum StV-Recht gibt es AUF DEAM SCHIESSSTAND eine große Jedermann-Ausnahme von den Regelungen zum Umgang. Das ist ähnlich wie auf dem Verkehrs-Übungsplatz. Diese Ausnahme erfasst dann auch den Unzuverlässigen. Wahrscheinlich erfasst sie Jemand, gegen den ein Waffenverbot ausgesprochen wurde jedoch nicht. Da besteht aber für die Aufsicht gar keine Möglichkeit, zu prüfen, ob solch ein Verbot vorliegt. Das ist aber echt ein ziemlich weit hergeholtes Ausnahme-Problem.
  22. Was das ist, musst Du mir mal erklären. Entweder es ist ein sportlicher Halbautomat, wie Dein Hera the 9ers oder ein Windham SRC oder es geht um vom Schießsport ausgeschlossene Waffen. Und eine solche Steigerungs-Strategie ist auch nicht immer gerne gesehen, da entsteht u.U. dann das Gefühl, man habe den "guten Eindruck" nur vorgetäuscht.
  23. Piano, piano... Also: wir hatten das schon öfter. Üblich ist zum "checken" eben der Antrag auf KWS. @TE Da erhältst Du eine belastbare Auskunft darüber, ob Du im waffenrechtlichen Sinn "Zuverlässig" bist. Von hier aus ist das alles Rätselraten. aber nach den jetzt besprochenen Infos kann man weder klar "Entwarnung" geben, noch definitiv "Unzuverlässigkeit" feststellen. Alle Verstöße, bis auf den Verstoß nach §51WaffG , wären nach dem Gesetz eigentlich nicht mehr relevant, weil die zugehörigen Verwertungsfristen 5, bzw. 10 Jahre vorbei sind. Wie von @keks aber richtig hingewiesen: Wer ausgerechnet gegen das WaffG oder SprengG verstößt, der ist waffenrechtlich eben häufig unzuverlässig. Die anderen Verstöße sind eben auch "Rohheits-Delikte" und deswegen ganz besonders schädlich für die Beurteilung nach dem Aspekt "Zuverlässigkeit". Jemand wegen einer solchen nachgewiesenen Straftat Waffenbesitz zu verweigern ist mMn auch OK, die Möglichkeit zur grundlegenden Besserung ist durch die Fristen ja aber auch nicht ausgeschlossen.. Ich will da die Vergangenheit gar nicht bewerten, bin nicht zuständig und werde dafür nicht bezahlt. Man kann auch schlecht jemand so verkürzt beurteilen, wenn man nicht wirklich die Akten gelesen hat. Selbst dann freuen sich SBs häufig, wenn sie einen persönlichen Eindruck erhalten. Deshalb: erstmal den kleinen Waffenschein beantragen (vielleicht persönlich), dann weiß man mehr.
  24. Ach hört doch auf. Erinnert Euch doch mal an die Vorgeschichte des §42a. Da wurde uns von den befürwortenden Politikern erklärt, das würde sich nicht gegen den Normalbürger richten. Sondern gegen die Gängsta-Brüda, Halbstarke, die sich früher an Springmessern, Balisong und NunChucks aufgegeilt haben. Der Nomenklatur-Wahnsinn, daß mit dem §42a plötzlich Nicht-Waffen vom WaffG geregelt werden ist doch schon wider jede Vernunft. Die Ausgestaltung mit dem "allgemein Anerkannten Zweck" ist ein Willkür-Freifahrtschein für einen "Büttel", der dem Bürger am Zeug flicken will. Der 42a setzt doch einen ekligen Trend fort: - Es werden nicht TATEN bestraft, sondern Gegenstände (gute und böse) und der Umgang damit reguliert. - Der Tatbestand wird schwammig definiert, um den Bürger zu verunsichern und der Staatsmacht Ermessensspielraum einzuräumen - Strafbar ist derjenige, der viel zu verlieren hat.
  25. Komm', jetzt wird's aber spitzfindig. Das Drohpotential ist immerhin dasselbe. Eine Theater-Requisite ist durchaus nicht nutzlos sondern für einen konkreten und sinnvollen Zweck gebaut. Genauso wie Sportgeräte (Rapier-fechten etc.). Die Waffeneigenschaft fehlt ganz, daher greift weder §42 noch §42a.
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