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IGNORED

Armatix vom PTB zugelassen nach § 20 WaffG


Lusumi

Empfohlene Beiträge

Naja, so ein"Zufall" das erste zugelassene System hat das Kaliber "9x19mm".

In Zukunft können also 97,5% der Behördenwaffen, vor unbefugter Nutzung,

gesperrt werden.

"Armatrick" wird als nächstes versuchen den Innenministern der Länder, diesen

"Dödel", als "Goldrandlösung" einzuflüstern.

Gruß

Opa686

ich finds einfach nur noch amüsant. Nichrs was man zerstörungsfrei in einen Lauf bekommt geht nicvht auch wieder zerstörungsfrei raus, egal ob mit oder ohne Schlüssel.

Na evtl. werde ich 9x19mm Armatixentriegelungskits anbieten. 8,7mm gehärtete Stahlstäbe mit seitlicher Plastikführung damit man den Lauf nicht verkrazt und einen schönen 800 gramm Schlosserhammer. Das ist doch auch ein Geschäftsmodell. :rolleyes:

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ich könnte mir wenn ich ganz schwarz sehe und dieses Armatix-Sperrelement zur allgemeinen Plicht wird , auch vorstellen, daß viele Waffen auf einmal verloren gehen!

Hoffen wir mal das es nicht soweit kommt!

Es geht doch nur darum das die Regierung sagen kann: " wir haben was gegen die pösen pösen Waffen getan!"

Und der Schwarzmarkt blüht....

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verdammt aufpassen und Augen und Ohren weit aufmachen.

Das hätte wenigstens den Vorteil, zu wissen wann Schicht im Schacht ist

Oder glaubt hier jemand wirklich das das nicht binnen einiger Wochen Gesetz wäre sobald die Technik da ist ?

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Glaub ich nicht. Im Gegensatz zu den Erben benutzen wir unsere Waffen. Wie willste deine guten Stuecke denn reinigen mit sonem Sperrelement im Lauf? Immer auf dem Stand? ...

"Glaub ich nicht?"

Frag mal Deinen Vater oder ältere Schützenkollegen, ob sie geglaubt hätten, dass heute einige mit Schlössern an Futterale spazieren fahren, ob sie geglaubt hätten, dass man für eine Freie Pistole (einschüssig) einen B-Schrank benötigt...

Genauso wenige wie es den Gesetzgeber interessiert, wie du die Feuchtigkeit aus den Tresoren raushalten kannst, interessiert ihn wie du die Waffen sauber machst. (Kannst du auch auf dem Schützenstand.)

Du glaubst ja wohl selbst nicht, dass - wenn eine solche Sperrelement-Pflicht für alle zusätzlich zu den jetzigen Aufbewahrungs- und Transportvorschriften kommen sollte - dann Wechselsysteme und Wechselläufe ausgenommen werden ? Die bekommen dann per Gesetz jeweils auch noch einen verpasst. Na, kommt langsam Klarheit in den Sinn der wieder eingeführten Eintragungspflicht für WS und WL ?...

Das sehe ich auch so. Leider sehen das andere nicht - oder es scheint ihnen egal zu sein.

Wieder andere sehen es und freuen darauf - auf den Millionenmarkt.

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Glaubt ihr denn es werden jetzt da der Armatix Pflicht ist noch irgend welche Waffen mit dem Vermerk "Überlasser verstorben" gemeldet? Es wird wohl jeder einigermaßen informierte Erbe (ohne jetzt eine kriminelle Absicht zu unterstellen) Mittel und Wege finden das zu verhindern. Macht den Erben eine Sachkundeprüfung und Aufbewahrungspflicht zur Auflage, gebt ihnen eine WBK ohne Munitionserwerb und Schluss ist mit der Abzocke. Einfach und kostet wenig. Wer die Waffen als Erbe nicht haben will kann sie immer noch verkaufen.

Warum denn nicht so einfach? In Deutschland muss immer alles teuer, überbürokratisch und völlig sinnfrei gemacht werden nur damit eine von unserer "Lobby" gepushte Firma den Reibach macht.

Was die anderen Gedankenspiele angeht: Besorgt euch schon mal selbstlernende Fernbedienungen. Funktioniert bei Kfz- Zentralverriegelungen perfekt, sollte folglich auch beim Armatix klappen. Wenn es mit RFID Technik funktioniert geht das auf einem anderen, ähnlich simplen Weg. Der CCC hat eine schöne Abhandlung veröffentlicht wie man die Dinger stört und ihnen andere Daten vorgaukelt.

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Armatix ist da schon längst dran. Das passende Produkt hört auf den Namen Armatix Inside:

Wenn ich mich recht erinnere, haben sie das mit einer zweitklassigen James Bond Darstellung auf der letzten Waffenmesse bereits angepriesen. Zumindest gabe es hier einen Thread zu diesen Thema.

Gruß

Michael

Passend dazu aus einem anderen Unterforum:

Die Gewerkschaft der Polizei möchte keine Elektronik in Schusswaffen:

Entwicklungen von Schusswaffen, die allein eine elektronische Zündung vorsehen, schienen hier die Lösung zu bieten. Eine solchermaßen funktionierende Pistole hat der Australier Mike O’Dwyer entwickelt.

Die Schussabgabe erfolgt über einen Abzug, der einer „Enter-Taste“ eines PC entspricht. Genau wie bei einem PC lässt sich der Zugang zu einer solchen Waffe an Passwörter, biometrische Daten usw. binden.

Pferdefuß: die oben beschriebene Möglichkeit, elektronische Schaltungen durch Hochleistungsmikrowellen zu deaktivieren bzw. zu zerstören, macht solche Entwicklungen für den Polizeidienst unbrauchbar. Es wäre möglich, ganze Polizeidienststellen auf einen (Mikrowellen-) Schlag zu entwaffnen. In Fachkreisen ist man sich daher einig, dass auch künftig der mechanisch funktionieren Dienstwaffe der Vorzug zu geben ist. Die Verhinderung der missbräuchlichen Benutzung der Waffe durch Dritte ist also eher in einer sinnvollen Ergänzung des Systems Waffe-Holster zu suchen. Da gibt es durchaus brauchbare Lösungen.

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Und brauchen tun sie es noch viel weniger!

---

Tom

Das stimmt. In Autos find ich Elektronik auch Schwachsinn. Ich mach doch nicht mein Überleben abhängig von einer elektronischen Bremsen-, ABS- oder Airbag- oder Lenkungssteuerung. Das bringt eh nix und wird sich bei vernünftig denkenden Menschen auch nie durchsetzen. Seit 150 Jahren gibts jetzt Autos, die ohne Elektronik auskommen und das hat auch seinen Grund.

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Das stimmt. In Autos find ich Elektronik auch Schwachsinn. Ich mach doch nicht mein Überleben abhängig von einer elektronischen Bremsen-, ABS- oder Airbag- oder Lenkungssteuerung. Das bringt eh nix und wird sich bei vernünftig denkenden Menschen auch nie durchsetzen. Seit 150 Jahren gibts jetzt Autos, die ohne Elektronik auskommen und das hat auch seinen Grund.

Das ist Schwachsinn.

Beim Auto dienen diese Technologien zum Vermeiden von Unfällen

Bei Schußwaffen sollen sie den Mißbrauch verhindern. Und das geht nicht. Im Gegenteil, ein Mißbrauchsverhinderungswerkzeug darf nicht so aufgebaut sein, daß es selbst zum Mißbrauch benutzt werden kann. Jede elektronische Sperre kann durch ausreichend hohe Feldstärken beeinflußt oder zerstört werden. Eine elektronische Mißbrauchssperre bei Schußwaffen ist somit anfälliger gegen Mißbrauch, als die Waffe selbst. Sowas darf nicht sein!

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Das stimmt. In Autos find ich Elektronik auch Schwachsinn. Ich mach doch nicht mein Überleben abhängig von einer elektronischen Bremsen-, ABS- oder Airbag- oder Lenkungssteuerung. Das bringt eh nix und wird sich bei vernünftig denkenden Menschen auch nie durchsetzen...

Schwätzer.

Mehr gibt's zu dem Beitrag nicht zu sagen.

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Auf der Homepage einer Firma, deren Name mir gerade entfallen ist, wird jetzt der Erfolg bejubelt und auf weitere zur Entscheidung anstehende Kaliber hingewiesen.

Man schreibt falls ich mich richtig erinnere von " härtesten Manipulationsversuchen " usw. :ninja:

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So und jetzt hat man dann so einen Stahlstift im Lauf! Kein problem! Lauf raus neuen rein und fertig! Was soll diese Scheisse ? Als wenn das zur sicherheit beiträgt!

Ich bezweifle, dass das Zerlegen der Waffe zwecks Laufwechsel dann noch möglich ist!?

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Zweifeln kannst Du, aber möglich ist es. Du darfst es mir glauben, ich weiß es.

Was aber auf die Art Waffe ankommt.

Bei manchen greift der Sperrelement bis ins Patronenlager, dann ist ein Wechsel nicht möglich...

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Was aber auf die Art Waffe ankommt.

Bei manchen greift der Sperrelement bis ins Patronenlager, dann ist ein Wechsel nicht möglich...

Ähem, muß ich das verstehen ? (Ist nicht böse gemeint!)

Der Sperrelement greift natürlich NUR INS PL UND LAUF. Das ist ja auch der Schwachsinn am A-Sperrelement.

Und bei jeder Waffe, die einen nichtstarren Lauf (also beim Zerlegen herausnehmbar) hat, kann ich den Lauf gegen einen unbedilderten Lauf austauschen, oder ???

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Ja, das kannst du tun. Stellt sich die Frage: Kann der Erbe (wie andere WBK-Besitzer auch) bedürfnisfrei Austausch- und Wechselläufe kaufen? Ich sehe keine Einschränkung die hier gelten würde. Er muss die Läufe nur blockieren. In der Zeit zwischen Kauf und Anmeldung/Blockierung hat der Erbe eine benutzbare Waffe. Denke ich mal.

PS: Auszug aus der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen

5 Systemanforderungen

Ein Blockiersystem im Sinne dieser TR muss folgenden Anforderungen genügen:

5.1 Die Schusswaffe darf bei eingesetztem System nicht mehr zu einer Schussabgabe zu benutzen sein (= Verlust der Schussfähigkeit).

5.2 Das oder die Patronenlager einer Schusswaffe ist/sind so zu verschließen, dass keine Patronen- oder Kartuschenmunition geladen werden kann.

5.3 Soweit die Systemanforderung nach Nummer 5.1 durch gleichwertige technische Lösungen gewährleistet werden kann, muss Nummer 5.2 nicht erfüllt werden.

5.4 Das System ist so zu gestalten, dass eingewiesene Personen das Einsetzen und Entnehmen der Sperrung lediglich mit speziell dafür eingerichteten Werkzeugen ausführen können.

5.5 Einsatz und Entnahme dürfen bei korrekter Handhabung durch den Autorisierten keine Schäden an der zu sichernden Waffe verursachen. Die grundlegenden Schießeigenschaften dürfen nicht verloren gehen.

5.6 Das System kann optional bei Verwendung in der Waffe von außen erkennbar sein, die Blockierung der Waffe ist äußerlich auf bzw. an der Waffe zu dokumentieren.

5.7 Das Blockiersystem muss die Eignung in einem amtlichen Zulassungsverfahren nach den Vorgaben dieser Richtlinie nachweisen. Im Zulassungsverfahren wird auch der Einsatzbereich (Waffenart, Kaliber) für das einzelne System festgelegt.

Also muss das Blockiersystem in der Regel in das Patronenlager eingreifen.

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Ähem, muß ich das verstehen ? (Ist nicht böse gemeint!)

Geht mir jetzt ähnlich: Was nutzt ein ausgetauschter Lauf, wenn das Patronenlager verschlossen ist?

...

Ok, du meinst in den Fällen, wenn das Patronenlager zum Lauf gehört?

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Leute, die ganze Diskussion ist müßig. Wir wissen alle, dass das Ding nicht das Mindeste zur Sicherheit beiträgt. Es geht dem Staat einzig und allein darum, der Mehrheit der Erben von Waffen, die nicht sowieso schon Jäger oder Sportschützen sind oder eine rote WBK besitzen, aufgrund der bürokratischen Hemmnisse und der Kosten den legalen Besitz ihrer Waffen praktisch unmöglich zu machen und damit die Anzahl der legalen Waffenbesitzer zu reduzieren. Nichts anderes ist die Absicht, die dahinter steht. Nebenbei machen dann noch ein paar Leute gute Geschäfte.

Der Schuss könnte aber nach hinten los gehen, weil es nämlich nicht einzusehen ist, wieso ein Erbe, der die Waffe behalten will und dem der Staat das unmöglich macht, sich von diesem Schwachsinn beeindrucken lassen soll. Es kann ja sein, dass die Waffe spurlos verschwunden ist, als der WBK-Inhaber noch lebte und der Erbe von nichts weiß!

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