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Lobbyist

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  1. Lobbyist

    Notstand

    Naja, ein bisserl sehr allgemein. Ein durchschnittlicher U-Bahn-Benutzer einer durchschnittlichen Großstadt hat da ein höheres Gesundheitsrisiko als ein durchschnittlicher Polizist irgendwo im bayrischen Wald oder in der norddeutschen Tiefebene. Und das Risiko, bei der Arbeit verletzt oder getötet zu werden - ich hab zufällig die BG-Zahlen - ist für einen Arbeiter im Hochbau etwa 20-fach größer als für einen Polizisten. Selbst die Dienstwaffe wird von Polizisten statistisch gesehen häufiger dazu benutzt, sich selbst umzubringen, als ein "polizeiliches Gegenüber" zu erschießen.
  2. Lobbyist

    Notstand

    So schwierig ist das eigentlich nicht. Als "Anwender" kann man davon ausgehen, daß man in einer Situation, in der nach gesundem Menschenverstand gerade ein ungesetzlicher Angriff auf wen und was auch immer vorliegt, Du alles angemessene unternehmen darfst, um diesen Angriff zu beenden. Irrtümer gehen i.d.R. nicht zu Deinen Lasten.
  3. Lobbyist

    Notstand

    Auswirkungen hat die unterschiedliche Wertung zum Beispiel in der zivilrechtlichen Beurteilung. Obwohl in beiden Fällen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung fehlen, kann ich für meine rechtswidrige, aber schuldlose Tat zivilrechtlich (z.B. Schadenersatz) zur Verantwortung gezogen werden, für meine nicht rechtswidrige Tat aber nicht. Typischer Fall ist z.B. eine versehentlich eingeschlagene Fensterscheibe. Ist zwar rechtswidrig (Sachbeschädigung), aber eben schuldlos (weil ohne Vorsatz).
  4. Noch ein weiterer Tip aus der Strategiekiste: Entlastende Umstände gehen die Polizei nichts an, da diese dann ihre Ermittlungen entsprechend anpassen kann. Deshalb Standardanweisung jeden Anwalts: Generell keine Aussage, auch bei vermeintlicher Unschuld! Schriftliche Aussage mit Anwalt formulieren und taktisch mauern, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Außerdem: Bloß keine Geschichten glauben, mit denen die einen doch noch zum reden bringen wollen. Schweigen wird Dir NICHT nachteilig ausgelegt, das ist Quatsch, und einen "Deal" kann der kleine Beamte, der vor Dir sitzt, auch nicht anbieten. Die Jungs von der grünen Fraktion lachen sich regelmäßig kaputt über Kunden, die so lange quatschen, bis sie endlich gezeigt haben, wie man sie kriegen kann.
  5. Lobbyist

    Erbenprivileg

    Naja, das ist ja ein komplett anderer Fall. Es handelt sich ja bei Dir nicht um einen Erbfall, sondern vermutlich um eine Neubeantragung einer WBK. Und das ist ja ganz klar geregelt: Bedürfnis, Zuverlässigkeit, etc. Den deutschen Behörden ist ja ziemlich egal, ob oder warum oder wieviele Waffen Du im Ausland besessen hast.
  6. Können, nicht müssen. Wenn das OA überhaupt diesen Spielraum hat, dann warum sollte es eine Straftat nicht anzeigen müssen, die ihm bekannt wird?
  7. Das kann ich mir kaum vorstellen, daß ein WBK-Inhaber einem anderen erlaubnispflichtige Waffen überlassen wird, der nur den Sachkundenachweis hat. Der Skipper braucht eine WBK, um die Waffe zu besitzen. Wenn Du Nutzungsrecht des Bootes hast, dann hast Du auch ein Bedürfnis und erfüllst damit die Voraussetzung zur Erteilung einer eigenen WBK. Ausnahme nach WaffG §12,1.3c: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.
  8. Mach mal halblang. Der ganze Thread ist kaum ernstzunehmen, eingeschlossen Deinen klug klingenden Substantiven. Nach den ersten Beiträgen war doch klar, daß die "Feldjäger" sich eine Fehleinschätzung geleistet haben, die man nicht weiter ernst nehmen muß. Ein Hinweis an den Rechtsträger, der die Situation aufklären sollte und die Beteiligten (BW und Schießstandbesucher) informiert, reicht völlig aus, da muß man nicht in Baurecht promovieren, um mal schießen zu gehen. Achja, und noch was: Ein Forum IST ein Stammtisch. Ich kenne allerdings jede Menge Stammtische, an denen sehr viel Fachwissen versammelt ist. Der Stammtisch-Vorwurf kommt häufig ausgerechnet von Leuten, die sich da etwas zurückhalten sollten...
  9. Darf man als Feldjäger eigentlich ein größeres als ein 2-Schuß-Magazin benutzen? Oder muß man sich da auf die Fangschußwaffe verlassen?
  10. Zur Straße gehört juristisch auch ein (Böschungs-)Streifen rechts und links, der von Fußgängern, Pannenhabenden und Pinkelnden genutzt werden kann
  11. Ganz ruhig, Brauner! Wir reden hier die ganze Zeit über das außerdienstliche Führen. Daß ein Polizist im Dienst seine Waffe im Auto lassen muß, wenn er eine Privatwohnung betritt, hat keiner behauptet.
  12. In jedem Club, in jeder Disco und in vielen Bars und Kneipen steht es in der Hausordnung, die Du beim Betreten anerkennst. Genau das hat ja damals zu dem Hausfriedensbruch-Urteil gegen den Polizisten geführt, da er nicht noch einmal explizit darauf hingewiesen werden muß. Aber Du hast recht: In der Regel wird das Problem wohl kooperativ gelöst werden. Man kann sich nur nicht darauf verlassen und genau das ist das, was ich mit meinem Posting ausdrücken wollte. Sonst nichts.
  13. Das mit dem Antragsdelikt hab ich ja selbst geschrieben. Ob ein Verstoß gegen die Standordnung grundsätzlich zum Hausverbot führt, ist rechtlich nicht entscheidend. Maßgeblich ist, daß der (bewaffnete) Aufenthalt erklärtermaßen gegen den Willen des Berechtigten ist. Aber es sollte doch auch dem juristischen Laien klar sein, daß es nicht Sinn und Ziel einer dienstlichen Trageerlaubnis sein kann, Mitarbeitern das Führen von Waffen in fremden Besitztümern ohne Zustimmung der Besitzer zu gestatten.
  14. Weil der Standbetreiber in der Regel bezüglich des Führens ganz enge Vorgaben macht. Setzt man sich darüber hinweg, begeht man Hausfriedensbruch. Da gab es mal ein Urteil zum Thema "Polizist außer Dienst mit Waffe in Disco, die in der Hausordnung Waffenverbot hatte". War final, glaube ich... Edit: OK, es führt natürlich nicht automatisch zur Strafanzeige, da es ein Antragsdelikt ist. Trotzdem würde ich das Risiko nicht eingehen, man weiß ja nie, wem man so auf den Fuß getreten hat.
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