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IGNORED

Ein oder mehrere Schießbücher für Erwerb und Erhalt?


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Geschrieben

 

vor 2 Stunden schrieb pedruckt:

Ich führe seit jeher ein Schießbuch, für mich selbst, und es ist die einfachste Möglichkeit der Nachweisführung.

Zudem bietet unsere Behörde an, z.B zur Überprüfung nach drei Jahren, einfach formlos eine Kopie des Schießbuches einzureichen.

Ferner ist es auch einfacher für den Nachweis gegenüber dem Verband, für Neuerwerb. [...]

 

Das denke ich mir auch. 

vor 5 Stunden schrieb mickmick:

wenn man in mehreren Vereinen ist, vielleicht zusätzlich noch ab und zu auf einen Komerziellen Stand geht für Flinte oder 300 m spätestens dann wirds Zeit für ein schießbuch.

 

Eben. 

 

Nehmen wir mal an, ein Novize tritt am 01.01.2025 einem Verein bei, der Mitglied bei einem baden-württembergischen DSB-Landesverband ist und schießt dort die ersten Monate mit KK-Pistole auf Ringscheiben 

Ein Vereinskollege ermuntert ihn, doch auch mal auf Klappfallziele, gemäß Sportordnung vom BDS auf Klappscheiben zu schießen und gegen ein paar Taler mehr auch dort Mitglied zu werden. 

In seiner Heimat Hamburg, wo er immer noch als Familienmitglied in einem DSB-Verein ist (und früher nur Luftgewehr geschossen hat), schießt er wenn er mal zu Besuch ist, mit dem KK-Gewehr. 

Und ein Kumpel überredet ihn, auch mal ein Schießkino zu besuchen, wo sie neben virtuellem Dosenschießen und gegen Kegel und Luftballons auch jeweils eine Runde gem. Sportordnung DSU abhalten. 

 

Am 31.12.2025 stellt er beim DSB seinen Antrag für den ersten/ oder weiteren Eintrag in die WBK: eine Sportpistole in .22lfb 

Als Schießnachweise präsentiert er: 

Schienachweis-Beispiel1.png.ca57efe48931069ea5ecf3428552d2cc.png

Für den Bedürfniserhalt dürfte es reichen.

Aber ob der BSV/ WSV als Landesverband des DSB die Nachweise des Hamburgischen DSB-Vereins akzeptiert -

geschweige denn die Nachweise nach anderen Sportordnungen - dürfte mindestens "diskussionswürdig" sein. 

 

Oder wie würdet Ihr das sehen? 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pistolen-Paule:

 

 

Das denke ich mir auch. 

 

Eben. 

 

Nehmen wir mal an, ein Novize tritt am 01.01.2025 einem Verein bei, der Mitglied bei einem baden-württembergischen DSB-Landesverband ist und schießt dort die ersten Monate mit KK-Pistole auf Ringscheiben 

Ein Vereinskollege ermuntert ihn, doch auch mal auf Klappfallziele, gemäß Sportordnung vom BDS auf Klappscheiben zu schießen und gegen ein paar Taler mehr auch dort Mitglied zu werden. 

In seiner Heimat Hamburg, wo er immer noch als Familienmitglied in einem DSB-Verein ist (und früher nur Luftgewehr geschossen hat), schießt er wenn er mal zu Besuch ist, mit dem KK-Gewehr. 

Und ein Kumpel überredet ihn, auch mal ein Schießkino zu besuchen, wo sie neben virtuellem Dosenschießen und gegen Kegel und Luftballons auch jeweils eine Runde gem. Sportordnung DSU abhalten. 

 

Am 31.12.2025 stellt er beim DSB seinen Antrag für den ersten/ oder weiteren Eintrag in die WBK: eine Sportpistole in .22lfb 

Als Schießnachweise präsentiert er: 

Schienachweis-Beispiel1.png.ca57efe48931069ea5ecf3428552d2cc.png

Für den Bedürfniserhalt dürfte es reichen.

Aber ob der BSV/ WSV als Landesverband des DSB die Nachweise des Hamburgischen DSB-Vereins akzeptiert -

geschweige denn die Nachweise nach anderen Sportordnungen - dürfte mindestens "diskussionswürdig" sein. 

 

Oder wie würdet Ihr das sehen? 

 

 

Wäre bei uns (Kyffhäuser) kein Problem. Sportordnung ist Sportordnung, und erlaubnispflichtige Waffe ist eine erlaubnispflichtige Waffe.

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