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IGNORED

Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers


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Geschrieben
Am 14.12.2025 um 23:40 schrieb TriPlex:
Am 14.12.2025 um 22:03 schrieb Sindbad:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ...

Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar.

Die gemeinsame Aufbewahrung erfordert ja, dass die betreffende Person selbst eine waffenrechtliche Erlaubnis hat und man die Waffen nicht nur als „Wertgegenstände zum Verkauf“ vermachen will.
Das ist lange nicht bei jedem gegeben.
 

Aber über die Sache mit mehreren im KFZ/Flugzeug etc. kann bzw. muss man sich aber im Fall der gemeinsamen Aufbewahrung auch nur Gedanken machen, wenn es darüber hinaus noch weitere nahestehende Verwandtschaft gibt
(z. B. Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben, oder Partner/Kinder ohne waffenrechtliche Erlaubnis). Ist das nicht der Fall – weil alle, die wegen der gemeinschaftlichen Aufbewahrung den Code kennen,
aufgrund eines Versterbens nicht mehr greifbar und gleichzeitig auch die Gesamtheit aller meiner engen Verwandten sind – so what, dann soll es mir auch egal sein.

Ob die entferntere Verwandtschaft nun 2 k Euro mehr oder weniger erbt, das kann dann schnurz sein.

Zudem kommt der Faktor der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses, das alle betrifft, aber nicht den Waffenlagerort –
wie bei einem Hausbrand, wo es dann ebenfalls wegen Zerstörung der Waffen/des Tresors egal ist.


Aber natürlich: Hinsichtlich wichtiger Papiere, Testament etc. wissen wir in der Familie unter den engen Angehörigen in alle Richtungen jeweils Bescheid.
Mein Code findet sich darin so aber nicht – das ist anders sicher geregelt.

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