Zum Inhalt springen
IGNORED

Zahlenschloss öffnen im Todesfall des Besitzers


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Am 14.12.2025 um 23:40 schrieb TriPlex:
Am 14.12.2025 um 22:03 schrieb Sindbad:

Gemeinsame Aufbewahrung mit Sohn/Tochter oder Frau ist hier aus meiner Sicht der absolut beste Weg.

Es sollen schon mehrere Menschen bei einem Verkehrsunfall umgekommen sein, weil sie im selben KFZ saßen ...

Gerade bei Ehepartnern nicht soo selten, bei erwachsenen Kindern im selben Haushalt auch denkbar.

Die gemeinsame Aufbewahrung erfordert ja, dass die betreffende Person selbst eine waffenrechtliche Erlaubnis hat und man die Waffen nicht nur als „Wertgegenstände zum Verkauf“ vermachen will.
Das ist lange nicht bei jedem gegeben.
 

Aber über die Sache mit mehreren im KFZ/Flugzeug etc. kann bzw. muss man sich aber im Fall der gemeinsamen Aufbewahrung auch nur Gedanken machen, wenn es darüber hinaus noch weitere nahestehende Verwandtschaft gibt
(z. B. Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben, oder Partner/Kinder ohne waffenrechtliche Erlaubnis). Ist das nicht der Fall – weil alle, die wegen der gemeinschaftlichen Aufbewahrung den Code kennen,
aufgrund eines Versterbens nicht mehr greifbar und gleichzeitig auch die Gesamtheit aller meiner engen Verwandten sind – so what, dann soll es mir auch egal sein.

Ob die entferntere Verwandtschaft nun 2 k Euro mehr oder weniger erbt, das kann dann schnurz sein.

Zudem kommt der Faktor der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Ereignisses, das alle betrifft, aber nicht den Waffenlagerort –
wie bei einem Hausbrand, wo es dann ebenfalls wegen Zerstörung der Waffen/des Tresors egal ist.


Aber natürlich: Hinsichtlich wichtiger Papiere, Testament etc. wissen wir in der Familie unter den engen Angehörigen in alle Richtungen jeweils Bescheid.
Mein Code findet sich darin so aber nicht – das ist anders sicher geregelt.

Geschrieben
19 hours ago, TriPlex said:
  • einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben:
    bei einem 6- bis 8-stelligen Code ergibt das immer noch wie viele Möglichkeiten?

Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ergibt sich nach wenigen Fehleingaben eine immer längere Sperrzeit.

 

Die meisten Schlösser der 0er und 1er Schränke haben 6-stellige Codes. Es dürfte über längere Zeit kein Problem sein, so einen Code herauszubekommen, wenn man im selben Haushalt eng zusammen lebt und nicht gerade paranoides Misstrauen gegenüber den anderen Haushaltsmitgliedern herrscht.

 

19 hours ago, TriPlex said:

BTW: Wie sieht denn DEIN Lösungsvorschlag aus - Schlüssel (wo aufbewahren), mech. Zahlenschloss, ELO-Schloss?

 

Ich halte den Schlüssel für die bessere Lösung, wenn dieser Schlüssel mitgeführt wird. Im Gegensatz zu den Zahlenschlössern ist dort das unbemerkte Öffnen in Abwesenheit des Besitzers praktisch nur mit hohem Aufwand möglich. Da unsere Behörden und Gerichte das jedoch nicht mehr wollen und sie versuchen, einem daraus einen Strick zu drehen, habe ich praktisch trotzdem Zahlenschlösser.

 

Mir ist aber bewusst, dass ich damit gegenüber meiner Frau und Kindern keine Absicherung der höchsten Sicherheitsstufe, die auch für irgendwelche Atomwaffen taugen würde, hinbekomme. Meine Frau hat aber bisher allerdings keinerlei Interesse an den Waffen gezeigt und die Kindern haben einen Jagdschein und können daher sowieso jederzeit eine Waffe ausleihen.

 

Das Thema wird komplett überbewertet. In den meisten Fällen wäre ein abgeschlossener Blechschrank absolut ausreichend. Diese Tresorpflicht ist eine reine Schikanemassnahme, die wenig bis nichts zur tatsächlichen Sicherheit beiträgt. Auch in anbetracht der Tatsache, dass in der deutlich geringer abgesicherten Garage ein 2t schweres "Massenvernichtungsmittel" steht, mit dem man vermutlich mehr Schaden anrichten kann, als mit den Schusswaffen.

 

Geschrieben
Am 14.12.2025 um 12:45 schrieb Dinesh:

Hier in Hamburg wurden die Waffen bei einem plötzlich und unerwartet Verstorbenen durch die Behörde wenige Tage nach seinem Ableben sichergestellt. Der Tresor wurde dabei zerstört. 

Diese Handlungsweise der Behörde kann Amtshaftpflichtansprüche für die rechtmäßigen Erben zur Folge haben.

Normal wäre, dass die Behörde die Erben kontaktiert und auf ihre Pflichten hinweist. Meine Behörde macht das so.

 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)

Der Code für das Zahlenschloss kann zB mit einem gerichtlich hinterlegten Testament mitgeteilt werden.

Mein Kumpel hat seinen Code bei seiner Genehmigungsbehörde in seiner Akte hinterlegt. Bürgerservice sozusagen...

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Auf diese Idee käme ich nie. Dann will das Amt irgendwann noch besonders "sichere" Kombinationen nach ihrem Muster, und eine bestimmte Änderungsfrequenz... als mein Nachbar (Jäger) gestorben ist hat die Behörde alle Waffen und Munition abgeholt und vernichtet. Der Witwe wurde nicht erklärt dass sie eine Erben-WBK beantragen und die Waffen verkaufen könnte, lediglich die kostenlose Vernichtung wurde ihr angeboten. Ich habe leider erst zu spät davon erfahren dass er Waffen besaß, da waren sie schon weg.

Geschrieben

Ist doch eigentlich recht einfach:

- Code auf ein Blatt Papier mit genauen Anweisungen niederschreiben

- Code in einen Briefumschlag stecken und diesen versiegeln

- Versiegelten Umschlag an einen Büchsenmacher, nach Absprache versteht sich, geben

- Angehörige informieren, dass im Falle eines vorzeitigen Ablebens, der Büchser zu kontaktieren ist

 

Büchser kann dann vorbeikommen, alle Waffen übernehmen und veräußern.

 

Die Waffenbehörde geht es nichts an, wo ich den Code aufbewahre und wenn ich nicht mehr bin, kann man mich auch nicht mehr belangen. Büchser und Waffenhändler sind letztlich keine unbefugte Dritte und dürfen Nachlässe übernehmen.

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Cannon Balls:

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der diese Verantwortung übernimmt. Sollte etwas weg kommen klingelt die Polizei bei ihm als ersten. 

Was soll da wegkommen?

Wäre nichts anderes, als sich als Witwe(r) an einen Nüchser/Waffenhändler zu wenden, wegen Nachlass.

 

Beispiel: Meine Familie weiß, dass ich alle meine Kanonen von @ZPW habe, oder fast alle.

Wenn ich also meinen Angehörigen, egal ob im Testament oder sonst wie, die Info gebe, sich im Fall meines Ablebens an Timo zu wenden, um dafür zu sorgen, dass die Waffen veräußert werden, anstelle der Vernichtung durch die Behörde, dann wäre so auch sichergestellt, dass z.B die Waffenschränke zerstörungslos geöffnet und ebenfalls verkauft werden können.

Das wird vermutlich nicht mit jedem Büchser/Waffenhändler machbar sein, aber eine Option wäre es durchaus.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

... als mein Nachbar (Jäger) gestorben ist hat die Behörde alle Waffen und Munition abgeholt und vernichtet. Der Witwe wurde nicht erklärt dass sie eine Erben-WBK beantragen und die Waffen verkaufen könnte, lediglich die kostenlose Vernichtung wurde ihr angeboten. Ich habe leider erst zu spät davon erfahren dass er Waffen besaß, da waren sie schon weg.

 

Ein absolutes Unding. Die, die bei der Behörde dieses Vorgehen zu verantworten haben, können froh sein, dass/wenn da kein juristisch Kundiger nachgehakt hat...

 

Evtl. haben sie die Witwe auch "der guten Ordnung halber" schnell eine Einverständnis-/Verzichtserklärung unterzeichnen lassen. 

(Wobei auch das noch nicht ausschließt. dass einem evtl. sonstigen Erben sein Recht bzw. Eigentum genommen wurde).

Geschrieben

In dem Zusammenhang eine Frage zur Erben-WBK.

 

Diese wird auf Antrag ausgestellt ohne das eine Sachkunde oder ein Bedürfnis vorhanden ist richtig? Nur die Munition muss weg. 

 

Im Merkblatt unserer Behörde ist das ganze gut beschrieben und es findet sich auch nichts über ein anzubringendes Blockiersystem.

 

Werden geerbte Waffen also auf Dauer Bedürfnisfrei (auch bei folgenden Vrrerbungen) und gehören diese bei Sportschützen zum Kontingent oder laufen diese außerhalb?

 

Geschrieben
On 12/14/2025 at 3:00 PM, Habakuk said:

Ist Wissen denn strafbar?

 

Kann man einem Unberechtigen denn einen Strick daraus drehen, dass er den Code kennt?

 

Gruß Habakuk

 

 

Zumindest ganz bestimmt niemandem, wenn der das Wissen bestreitet und behauptet, die Kombination erraten zu haben. 

 

Man kann aber auch alles kompliziert machen und sich unnoetige Sorgen schaffen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.