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Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind.

 

Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb tuersteher:

Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind.

 

Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.

 

 

Wir sprechen nicht über ein Stück Blech, sondern über Waffen, ob geladen oder ungeladen ist egal.

Die Politik sucht förmlich nach Gründen weitere Verbote auszusprechen und uns unsere Waffen abzunehmen.

 

Im Falle eines Unfalls gilt 0,0 Promille bei Führen eines PKW. Bei einer einfachen Kontrolle sind es, glaube ich, 0,5, bin mir aber nicht mehr sicher.

Wenn dann bei einem Umfall Alkohol im Spiel war und sich dann noch Waffen im Auto befunden haben, ist das für die Medien die Antis und die Politiker eingefundenes Fressen.

 

Ich frage mich halt, wo das Problem in der heutigen Zeit ist, nur alkoholfreie Getränke auszuschenken, im Vereinsheim. Gibt genug gut schmeckende alkoholfreie Biere dass man auf den Alkohol verzichten könnte.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Wenn Du meinst, dass man jemandem der einen Schluck Bier trinkt und danach eine Waffe ungeladen transportiert direkt die Zuverlässigkeit entziehen muss, während er deutlich mehr trinken kann und trotzdem aktiv (auich zukünftig) am Verkehr teilnehmen (z.B. mit dem Auto) darf ...

 

Das habe ich mit keinem Wort geäußert. Leg mir bitte nichts in den Mund!

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