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IGNORED

Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung


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Geschrieben

Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind.

 

Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb tuersteher:

Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind.

 

Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.

 

 

Wir sprechen nicht über ein Stück Blech, sondern über Waffen, ob geladen oder ungeladen ist egal.

Die Politik sucht förmlich nach Gründen weitere Verbote auszusprechen und uns unsere Waffen abzunehmen.

 

Im Falle eines Unfalls gilt 0,0 Promille bei Führen eines PKW. Bei einer einfachen Kontrolle sind es, glaube ich, 0,5, bin mir aber nicht mehr sicher.

Wenn dann bei einem Umfall Alkohol im Spiel war und sich dann noch Waffen im Auto befunden haben, ist das für die Medien die Antis und die Politiker eingefundenes Fressen.

 

Ich frage mich halt, wo das Problem in der heutigen Zeit ist, nur alkoholfreie Getränke auszuschenken, im Vereinsheim. Gibt genug gut schmeckende alkoholfreie Biere dass man auf den Alkohol verzichten könnte.

 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Wenn Du meinst, dass man jemandem der einen Schluck Bier trinkt und danach eine Waffe ungeladen transportiert direkt die Zuverlässigkeit entziehen muss, während er deutlich mehr trinken kann und trotzdem aktiv (auich zukünftig) am Verkehr teilnehmen (z.B. mit dem Auto) darf ...

 

Das habe ich mit keinem Wort geäußert. Leg mir bitte nichts in den Mund!

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Geschrieben

Ist doch alles ganz einfach

weil ist gesetzlich geregelt

 

Alkohol und waffen 0,0 promille

alkohol und fahren 0,5 promille

 

wo ist das problem?

wer saufen will soll das tun - sich aber später bitte nicht beschweren

 

Geschrieben

Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt.

 

Regeln soll(t)en auf der Realität basieren und nicht auf fanatischen Ideologien. Ausser wir sind hier beim IS.

 

Geschrieben

In unserem Verein war die Situation früher ähnlich, kleine Kantine durch den Verein betrieben. Es gab auch Alkohol, dem wurde auch von einigen sehr zugesprochen. Nun ist unser Verein im Grunde nur mit dem Auto zu erreichen…

Wir haben uns daher entschieden keinen Alkohol mehr auszuschenken. Gab am Anfang Gemurre, inzwischen ist es aber völlig normal geworden. Wir sind ein Schützenverein und keine Kneipe.

Ausnahmen gibt es natürlich, z.B. bei mehrtägigen Veranstaltungen, wenn auch auf dem Gelände übernachtet wird.

Da ist ein Bierchen am Lagerfeuer auch mal was Schönes.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt.

 

Regeln soll(t)en auf der Realität basieren und nicht auf fanatischen Ideologien. Ausser wir sind hier beim IS.

 

Alkohol bzw. Autos sollen in Deutschland ideologiefrei betrachtet werden? Das ist so ziemlich die heftigste Forderung, die ich dieses Jahr gelesen hab. ;)

Geschrieben
4 hours ago, Hitfactor said:

Alkohol bzw. Autos sollen in Deutschland ideologiefrei betrachtet werden?

 

Du kannst Dich auch gerne für die Einführung der Sharia einsetzen, wenn Dir ideologischer Fanatismus besser gefällt.

Geschrieben
Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Hallo zusammen,

 

nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet und frage mich, wie folgender Fall rechtlich zu bewerten ist.

 

In unserem Verein gibt es einen regelmäßigen Thekendienst.

Dieser wird wöchentlich einzelnen Mitgliedern zugeteilt und umfasst an jeweils zwei Tagen vier Stunden hinter der Theke.

 

Dabei stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage:
In unserer Satzung sind Arbeitsstunden geregelt, der Thekendienst zählt jedoch nicht dazu.

Zudem wird der Thekendienst in der Satzung an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt.

 

Nicht alles muss in der Satzung geregelt sein. Meist ist es auch gar nicht das Dümmste, wenn möglichst wenig in einer Satzung gegelt wird. So ist man einfach flexibler und muss nicht immer gleich die Satzung ändern, wenn man etwas ändern möchte. 

 

Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Ein weiterer Punkt bereitet mir mehr Kopfzerbrechen: Während des Thekendienstes kommt es vor, dass Vereinsmitglieder Alkohol trinken, teils auch mehr als ein Bier oder eine Weinschorle, obwohl sie Waffen dabei haben.

Nach meinem Verständnis gilt beim Umgang mit und beim Transport von Waffen ein absolutes Alkoholverbot, auch nach dem Schießen auf dem Heimweg. In manchen Fällen dürfte zusätzlich die Fahrtüchtigkeit für ein Fahrzeug nicht mehr gegeben sein.

 

Daraus ergibt sich für mich die zentrale Frage:
Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn ich als Thekendienst wissentlich Alkohol an Personen ausschenke, die Waffen bei sich haben?
Bin ich verpflichtet, den Ausschank zu verweigern, und welche Konsequenzen könnte das für mich haben, sowohl rechtlich als auch vereinsintern?

 

Außer dem bereits erwähnten §138 StGB bist Du nur verpflichtet, Dich an bestehende Abgabeverbote zu halten. Welche das sind, hängt auch an der rechtlichen Stellung des Getränkeausschanks. Jedoch kannst Du die Abgabe stets verweigern, wenn Du das nicht machen möchtest. 

 

Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Ich bin dankbar für eine sachliche Einschätzung und Erfahrungswerte.

 

Natürlich ist das hier keine rechtliche Beratung und in Ermangelung von Daten ist diese wohl auch kaum möglich. 

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)

Auf jeden Fall solltet ihr in der Mitgliederversammlung beschließen, dass Thekendienst ein ganz normaler Stundendienst ist - wenn das bisher nicht so abgerechnet wurde.

Das hat nichts mit der Satzung zu tun - oder die Satzung sollte entschlackt werden.

 

In eine Satzung gehören nur die Dinge, die sicher und für längere Frist geregelt werden müssen - alles andere kann man über Ordnungen viel eleganter und vor allem flexibler regeln.

(Dafür gibt es sogar Lehrbücher sh. Link)

Bearbeitet von Sal-Peter
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Geschrieben
Am 5.12.2025 um 17:29 schrieb Slickride:

Was denn aktuell los? Der eine probiert 12 Kanonen zum Schießstand zu tragen, der andere will kein Bier im Verein ausschenken... beide wollen "rechtliche Einordnungen" als Neu-Nutzer... 

Ja, da arbeitet jemand an seiner Diplom-Arbeit als Hirnchirurg.

 

Fühlen Sie sich wie ein Pulverfass, das jeden Moment explodieren kann?

 

Ich persönlich fühle mich wie ein Fass voller Lebkuchen. Und Brokoli. Oder Blumenkohl.

 

Aber hier mal Tipp: Für eine Master-Arbeit würde ich mal den YouTube Kanal Gunvlog ansehen.

 

Das lohnt sich 😱

Geschrieben

Ein Aspekt geht hier völlig unter: Was die Leute saufen und was nicht, ist am Ende ihr Problem. Aber wie wird rechtlich bewertet,  wenn er wissentlich Alkohol an Leute ausschenkt, die Waffen dabei haben? Insbesondere hinsichtlich seiner eigenen Zuverlässigkeit...

 

Ich würde das vor allem aus diesem Grund ablehnen. Selbstbedienung, fertig.

Geschrieben

Schwierig wird die Selbstbedienung, wenn die Wirtschaft im Vereinsheim von einem Gastronomen gepachtet und betrieben wird.

Gibt einige Schießanlage, z.B. wie die WSG Wiesbaden, wo dies der Fall ist.

 

Eine solche Einschränkung geht tatsächlich nur, wenn es ein Vereinsheim ist, wo der "Kneipenraum" nur für Mitglieder und Schützengäste ist, nicht aber für die Öffentlichkeit.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb whaco:

Schwierig wird die Selbstbedienung, wenn die Wirtschaft im Vereinsheim von einem Gastronomen gepachtet und betrieben wird.

Gibt einige Schießanlage, z.B. wie die WSG Wiesbaden, wo dies der Fall ist.

 

Eine solche Einschränkung geht tatsächlich nur, wenn es ein Vereinsheim ist, wo der "Kneipenraum" nur für Mitglieder und Schützengäste ist, nicht aber für die Öffentlichkeit.

Jo

 

wenn die Gaststätte verpachtet ist gibt’s wohl auch eher keinen Thekendienst 🙈🙈

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb whaco:

Schwierig wird die Selbstbedienung, wenn die Wirtschaft im Vereinsheim von einem Gastronomen gepachtet und betrieben wird.

Gibt einige Schießanlage, z.B. wie die WSG Wiesbaden, wo dies der Fall ist.

 

Dann hätte der Threadstarter ja kein Problem. Der Wirt macht das ja aus eigenem Antrieb und sollte für sich ohnehin eine Strategie gefunden haben, damit umzugehen.

 

Dass man im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft in so eine Lage gebracht wird, ist dann schon noch eine andere Geschichte. Da würde ich mich auch nicht mit reinziehen lassen und das Thema "Alkohol an Leute mit Waffen auf dem Schießstand" entweder ganz klar im Sinne eines sauberen Umgangs regeln oder diese Tätigkeit rundweg ablehnen. Dass im Falle des Falles sowohl Behörde als auch Gerichte mir einen Strick drehen würden "Du hast ja gewusst, dass der...", davon kann man ausgehen. Und ich würde mich ganz sicher nicht aus irgendeiner falsch verstandenen "Kameradschaft" in so was mit reinziehen lassen. Zumal ich auch kein Verständnis dafür habe, dass man irgendwelche Rauschmittel zu sich nehmen muss, wenn man mit potentiell gefährlichen Gegenständen (Maschinen, Waffen etc.) hantiert. 

Bearbeitet von msk
Geschrieben (bearbeitet)
Am 5.12.2025 um 19:13 schrieb tuersteher:

Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt.

 

 

 

Da hast Du natürlich völlig Recht: Für einen schweren Alkoholiker bzw. gut trainierten Trinker ist das in beiden Fällen kein Problem, unter Alkohol beachtliche Leistungen zu zeigen, bei der ungeübte Trinker schon lange aufgehört hätten zu funktionieren.

 

Sehr häufige Erkenntnis im Nachhinein von Personen, die unter Alkoholeinfluss gegen das Gesetz verstoßen haben:

 

"Nüchtern hätte ich diesen Blödsinn niemals gemacht".

 

Nur mal so zum Drübernachdenken.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Ich hatte von geringen Mengen geschrieben. Diese können u.a. zu einer (geringfügig) verzögerten Reaktionensfähigkeit führen. Das kann im Strassenverkehr ein Problem darstellen - beim Waffentransport aber definitiv nicht. Denn nichts am Waffentransport (ungeladen) erfordert - im Gegensatz zum Strassenerkehr - eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Ein weiterer Punkt bereitet mir mehr Kopfzerbrechen: Während des Thekendienstes kommt es vor, dass Vereinsmitglieder Alkohol trinken, teils auch mehr als ein Bier oder eine Weinschorle, obwohl sie Waffen dabei haben.

Nach meinem Verständnis gilt beim Umgang mit und beim Transport von Waffen ein absolutes Alkoholverbot, auch nach dem Schießen auf dem Heimweg. In manchen Fällen dürfte zusätzlich die Fahrtüchtigkeit für ein Fahrzeug nicht mehr gegeben sein.

 

Daraus ergibt sich für mich die zentrale Frage:
Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn ich als Thekendienst wissentlich Alkohol an Personen ausschenke, die Waffen bei sich haben?
Bin ich verpflichtet, den Ausschank zu verweigern, und welche Konsequenzen könnte das für mich haben, sowohl rechtlich als auch vereinsintern?

 

Ich bin dankbar für eine sachliche Einschätzung und Erfahrungswerte.

 

Hallo @BenchRestBob61,

 

vielen Dank für das Eröffnen dieses sehr interessanten und vielleicht auch wichtigen Thread zu einem Thema, welches oft und gerne "totgeschwiegen" wird.

 

Interessant dazu ist vielleicht auch, dass der Alkoholkonsum in der Gesellschaft, vor allem bei Jugendlichen, deutlich zurückgeht, was ich persönlich absolut großartig und vorbildlich finde.

 

Von daher wäre ein vollständiges Alkoholverbot in Schützenvereinen, außer eventuell zu bestimmten besonderen Anlässen und Feiern, bei denen dort kein Schießbetrieb herrscht, sehr zu begrüßen, um vielleicht auch so bei Jugendlichen das Thema "Schießen" mit einem deutlich bewusst sportlichen und gesunden Zusammenhang darzustellen und es dadurch attraktiver zu machen.

 

Eventuell auch als Begründung oder Argument in Deinem Verein für den Nichtausschank alkoholischer Getränke interessant.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Das Thema Alkohol ist ja kein spezifisches Schützenthema und ich kann ganz sicher sagen, dass in meinem (recht großen Verein mit Gaststätte)

nach meiner Erkenntnis ordentlich mit dem Thema Alkohol umgegangen wird. Das war vielleicht vor 20 - 30 Jahren noch anders, aber heute

erlebe ich da sehr verantwortungsbewusste Leute. Man sollte das also nicht verallgemeinern.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb tuersteher:

Ich hatte von geringen Mengen geschrieben. Diese können u.a. zu einer (geringfügig) verzögerten Reaktionensfähigkeit führen. Das kann im Strassenverkehr ein Problem darstellen - beim Waffentransport aber definitiv nicht. Denn nichts am Waffentransport (ungeladen) erfordert - im Gegensatz zum Strassenerkehr - eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse.

 

 

Warum ist Dir der Alkoholkonsum in Verbindung mit Waffen eigentlich so wichtig?

 

Ohne gehts generell nicht?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb tuersteher:

Ich hatte von geringen Mengen geschrieben. Diese können u.a. zu einer (geringfügig) verzögerten Reaktionensfähigkeit führen. 

 

Bei weitem nicht nur. Die Reaktionszeiten mögen kein großes Problem darstellen, aber auch geringe Mengen an Alkohol führen schon zur Herabsetzung der Urteilsfähigkeit und risikoreicherem Verhalten. Je nach Typ und Gewöhnung etc.  Gerade die Wesensveränderungen (typisch: viel Lachen, viel Reden) merkt man bei vielen Leuten sofort, insbesondere bei ungeübten Trinkern und schon bei geringen Mengen. Und sie führen auch sehr leicht dazu, dass noch mehr getrunken wird.

 

Wer seine Zuverlässigkeit im Zweifelsfall behalten will, gießt da nicht noch dem Vereinskameraden das Bier ein...

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