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IGNORED

Frage zum Waffenerwerb bei Antrag auf gelbe WBK


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Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb BlackFly:

@JumboHH Korrekt aber leider unvollständig und auch am Thema vorbei.

Bei der gelben muss die Waffe auch noch in irgendeiner Sportordnung (nicht unbedingt der eigenen) enthalten sein und das ist der Punkt um den sich meine und vermutlich auch Sal-Peters Antwort bezog.

 

Wenn also die Liste B irgendeines LVs als einzige Sportordnung eine 9mm Gatling beinhaltet, dann ist die Liste B tatsächlich "sinnvoll" (und ich ändere natürlich sofort meine Meinung über den DSB und die Liste B) da mir nicht bekannt ist das irgendein anderer Verband eine Disziplin für diese Waffenart hat.

 

Was ist da am Thema vorbei? Ich habe die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Erwerb der gelben WBK beschrieben. Welche Waffen damit erworben werden können, ist klar definiert. Mit diesen Waffen muss ein sportliches Schießen möglich sein. Welcher Verband dabei die Sportordnung stellt, ist nebensächlich. Eventuell sollte man aber mit den Häuptlingen des eigenen Verbandes in Kontakt treten, welche Voraussetzungen sie stellen, um den Nachweis zu erbringen. 

Stellt sich auch die Frage, ob die Gatling ein Einzellader, bzw eine Reptierbüchse ist...

Geschrieben

@JumboHH Die grundsätzliche Voraussetzungen waren ja korrekt. Welche Waffen damit erworben werden können und das ein sportliches Schießen möglich sein muss stand bei Dir aber nicht mit dabei, auch nicht ob bzw welcher Verband die SpO dazu stellen muss. Darum unvollständig und warum am thema vorbei hatte ich ja schon vorher geschrieben (es wurde ein spezieller Fall behandelt)

 

Geschrieben

Moin und herzlichen Dank für das gute und erhellende Feedback. Da ich im Verein bislang widersprüchliche Angaben erhalten habe, werde ich nun folgendes machen:

a.) Beantrage ich die gelbe WBK (eine Grüne habe ich bereits)
b.) Lasse mir die gewünschte Repetierbüchse Kal. 223 eintragen
c.) Kaufe das Teil (und ja, damit darf ich bei mir im Verein auf der 100m Bahn schießen)

Damit sollte jetzt doch alles passen!? :headbang:

Geschrieben

Zur Klarstellung:

1. du holst dir vom Verband die Bedürfnisbescheinigung für die Gelbe WBK.

2. Du beantragst damit die WBK auf der Behörde.

3. Du bekommst die Gelbe WBK, diese ist für sich eine Erwerbserlaubnis.

4. Damit kannst du z.B. eine Repetierbüchse erwerben.

5. Diese lässt du dann innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde in deine Gelbe WBK eintragen.

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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Bunkerschelle:

Lasse mir die gewünschte Repetierbüchse Kal. 223 eintragen

Für die gelbe braucht es keine Voreinträge, die Gelbe ist bereits die Erwerbsberechtigung für die vorne angegebenen Waffen (Einzellader und Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen).

 

Geschrieben

 

Am 20.7.2025 um 19:01 schrieb HeavyGauss:

@MB69 Das ist mir insbesondere im Kontext des DSB immer wieder aufgefallen, zuletzt vor zwei Wochen.
Eher letzteres ist hier wohl der Fall ("Verunsicherung schaffen wollen"), da hierdurch natürlich die "Abhängigkeit" vom eigenen Verein leichter erhalten bleiben kann. 

 

Naja, „böse“ Absicht würde ich da wohl in den seltensten Fällen unterstellen wollen, auch wenn es das vielleicht wirklich ab und an gibt.
Vermutlich ist das eher eine Mischung aus statistischer Verzerrung (es gibt nun einmal sehr viel mehr DSB-Vereine, als BDS, BDMP (als SLG) und DSU zusammen haben. Faktor fast drei wenn man die Mehrfachangehörigkeit bzw. angegliederte Untergruppen mal ignoriert),
da ist es nur normal, dass sich entsprechende Fragen auch 3× häufiger um den DSB drehen, selbst wenn die Qualität der Sachkenntnis bei allen Vereinen im Mittel gleich wäre.

Ein kleiner Funken Wahrheit ist aber wohl tatsächlich ebenfalls enthalten, da es ja eine Reihe DSB-Vereine gibt, wo die GK-Abteilung nur ein mehr oder weniger geliebtes Anhängsel der KK/LG/LP-Hauptmasse ist. Wenn dann die Verantwortlichen im Verein selbst überhaupt kein Interesse an GK haben, dann kommen solche Dinge dann zustande.
 

Nachdem die Ursprungsfrage nun aber bereits korrekt beantwortet wurde, kommen wir nun zu dem Thema, das nach Überfliegen der vollständigen Liste B für uns alle wohl wirklich jetzt wichtig ist::lol:

Wo bekomme ich einen günstigen Waffenschrank mit genug Platz für meine (baldige) „6-Pfünder-Haubitze“ für die Disziplin MV 7.2.9 Trad.?:search:
Und wie lange dauert das Eintragen dieses Einzelladers auf Gelb?:unknw:
(Allein die Reaktion meiner SBin zu erleben, wäre es ja fast schon wert, die mal wieder anzurufen und im trockenen Ton nachzufragen.):blum:

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Thomas St.:

Zur Klarstellung:

1. du holst dir vom Verband die Bedürfnisbescheinigung für die Gelbe WBK.

2. Du beantragst damit die WBK auf der Behörde.

3. Du bekommst die Gelbe WBK, diese ist für sich eine Erwerbserlaubnis.

4. Damit kannst du z.B. eine Repetierbüchse erwerben.

5. Diese lässt du dann innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde in deine Gelbe WBK eintragen.


Wunderbar, vielen Dank noch einmal für deine/euer Hilfe. Schade, dass mir dies niemand im Verein korrekt mitteilen konnte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb JFry:

Ein kleiner Funken Wahrheit ist aber wohl tatsächlich ebenfalls enthalten, da es ja eine Reihe DSB-Vereine gibt, wo die GK-Abteilung nur ein mehr oder weniger geliebtes Anhängsel der KK/LG/LP-Hauptmasse ist. Wenn dann die Verantwortlichen im Verein selbst überhaupt kein Interesse an GK haben, dann kommen solche Dinge dann zustande.

Ich schreib dazu mal wie unser DSB Verein da aufgestellt ist.

 

-über 350 Mitglieder

-davon 135 AUCH im BDS

-Im Vorstand 3 IPSC Schützen

-2 Vorstandmitglieder Schiessen GK RK, wovon unser verein 2 hat.

-2 Fallplattenanlagen

-5 Kombibahnen 25/50 m bis 7000 Joule

- 2 Bunker bei uns sind im Aufbau für 2x5 25m Bahnen, die begehbar sein werden.

 

Dazu diverse Druckluftmanschaften und glaub 20 Stände für Druckluft ( nicht meine Baustelle ) 

 

Um neue Mitglieder ohne Waffen wird sich gekümmert. Wer möchte und mit KK erst mal die Scheibe trifft kann sofort GK Schiessen. Ich habe teilweise abends 3 bis 4 meiner eigenen Waffen bei neuen Mitgliedern im Einsatz. Das ist zwar "nur " Mittwochabend garantiert, aber an allen anderen Terminen sagt auch keiner nein wenn jemand mal " ein paar Schuss " machen möchte. Hilfe beim Ausfüllen der Waffenanträge wird dauch geleistet ( nur hören nicht immer alle zu was man ihnen sagt .......). Über die verschiedenen Möglichkeiten, wo man was wie bekommt ebenso.

 

Bei UNS ist GK Tagesgeschäft und unsere BDS Gruppe wächst quasi Tag für Tag. Auch viele die aus anderen Vereinen wechseln wegen unserer Möglichkeiten zum Schiessen. Dazu Zugang zum Stand per Chip, Schiesszeiten an 5 Tagen, davon 2 mal von morgends 9 uhr bis abends 22 uhr. Bei uns stehen manchmal die lustigsten Zusammenstellungen am Stand. auf Bahn 1 jemand mit HA Flinte, auf 2 ein Jäger mit kurzem AR und SD, daneben einer mit 9mm AR15 ,Tippmann,......dazu GK KW und kk KW . Und wenn gewünscht holen wir auch die Fallplatten raus und haben damit unsere Freu.......ähm, ne, trainieren diese Disziplin dann intensiv.....

 

Stress mit Waffenanträgen gibt es nur mit dem SVS, daher empfehle ich jedem neuen AUCH in unsere BDS Gruppe zu kommen. Die , glaub 32 Euro im Jahr machen es auch nicht mehr aus bei dem Hobby......Seit dem wechsel des zuständigen Menschen für die Bedürfniserteilung dieses Jahr und dem Verbandsvorsitzen ist es nicht einfacher geworden. Glaub da hat der ganze Vorstand gewechselt. Vor kurzem gab es da jede Menge Stress weil sie nur noch Aufsichten die den Zettel beim SVS gemacht haben akzeptierten und den Vereinen quasi die Versicherung über den Verband in Frage stellten wenn sie Aufsichten von anderen Lehrgangsträgern einsetzten. Waren wilde 2 oder 3 Wochen, wo manche Vereine den Schiessbetrieb einstellten und an den WE hunderte Aufsichten " nachschulten" . Der Shitstorm war aber anscheinend doch zu viel und sie knickten ein. Jetzt muss man den Aufsichtenzettel nur dann von ihnen haben wenn man darauf aufbauende Lehrgänge machen will.

 

Gibt aber wirklich solche und solche Vereine, und da so wie auch bei den LV steht und fällt alles mit den Vorständen. Viele DSB LV machen es ja vor, da bietet die Liste B soviel das man alleine für die Waffen den BDS nicht mehr bräuchte. Wir haben neue Mitglieder bekommen , weil sie in den alten Vereinen auf einmal keine AR u.ä. mehr schiessen durften, was Jahrelang kein Problem darstellte. Bei uns schiessen mittlerweile glaub fast alle Verbände und auch Jäger auf dem Stand. Aber alle AUCH Mitglied bei uns.

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben

Auf welche Art kann man eigentlich dazu beitragen, die B-Liste seines DSB-Verbandes zu erweitern?

Anders ausgedrückt: wie kann man weitere Disziplinen hinzufügen lassen, und von wem?

Mein Landesverband RSB hat leider auch nur sehr bescheidene Möglichkeiten im Angebot;

ich beneide die Baden-Württemberger um deren!

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb P 8X:

Auf welche Art kann man eigentlich dazu beitragen, die B-Liste seines DSB-Verbandes zu erweitern?

Anders ausgedrückt: wie kann man weitere Disziplinen hinzufügen lassen, und von wem?

Mein Landesverband RSB hat leider auch nur sehr bescheidene Möglichkeiten im Angebot;

ich beneide die Baden-Württemberger um deren!


So ist das nicht ganz, Baden und Würtemberg sind da nochmal getrennt zu beachten ;), ich wohne in Baden und da ist wenig auf der B Liste.

Ich hab mal bei einem Vertreter unseres Kreisverbandes nachgefragt bezüglich „wie bekommt man ne Disziplin auf die Liste B und wo müsste man das beantragen“, Antwort: gibt keine Möglichkeit :unknw:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb PetMan:

Vor kurzem gab es da jede Menge Stress weil sie nur noch Aufsichten die den Zettel beim SVS gemacht haben akzeptierten und den Vereinen quasi die Versicherung über den Verband in Frage stellten wenn sie Aufsichten von anderen Lehrgangsträgern einsetzten. Waren wilde 2 oder 3 Wochen, wo manche Vereine den Schiessbetrieb einstellten und an den WE hunderte Aufsichten " nachschulten" . Der Shitstorm war aber anscheinend doch zu viel und sie knickten ein. Jetzt muss man den Aufsichtenzettel nur dann von ihnen haben wenn man darauf aufbauende Lehrgänge machen will.

 

Ich frage mich ja bis heute was am Lehrgang für Aufsicht beim SVS so viel anders sein soll als bei der DSU oder BDS. Dieses "den Schein akzeptieren wir nicht weil, der woanders gemacht wurde" ist imho völliger Blödsinn.

Das die Verbände hier nicht überregional arbeiten, grenzt schon an Schikane.

 

BTT: ich habe auch erst eine grüne WBK und dann eine Gelbe beantragt. Ich hatte damals bei der grünen WBK zwar auch die gelbe beim Bedürfnis mit beantragt, hatte aber vergessen diese dann bei der Behörde mit zu beantragen. Als dann jemand einen guten .22 Repetierer verkaufte, habe ich fix die Gelbe nachträglich beantragt und dann die restlichen Unterlagen fertig gemacht. 

Vorteil bei der gelben WBK ist, man kann ohne Voreintrag direkt was kaufen und kann dann alles nachtragen lassen.

 

Laut einem Gerücht machen es einige Behörde sogar so: kennt man die Seriennummer der zu erwerbenden Waffe bereits (bei Kauf einer gebrauchten), so kann man diese schon direkt vor der Ausstellung der WBK angeben und dann mit eintragen lassen. So würde dann die WBK fix und fertig kommen inkl. Munitionserwerbsberechtigung. Aber das ist nur ein Gerücht.

Bearbeitet von Tsherno
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Tsherno:

Laut einem Gerücht machen es einige Behörde sogar so: kennt man die Seriennummer der zu erwerbenden Waffe bereits (bei Kauf einer gebrauchten), so kann man diese schon direkt vor der Ausstellung der WBK angeben und dann mit eintragen lassen. So würde dann die WBK fix und fertig kommen inkl. Munitionserwerbsberechtigung. Aber das ist nur ein Gerücht.

Warum sollte eine Behörde das nicht machen? Man muss halt mit denen reden im Vorfeld. Und eine Waffe vor Erteilung der WBK KAUFEN ist kein Problem und auch nicht verboten, nur ERWERBEN darf man sie erst mit der entsprechenden Genehmigung. Praktiziert einer meiner Neuschützen grade . Dem lief ein S&W 686 in sehr gutem Zustand vor die Füsse und er KAUFTE ihn . Noch liegt der aber beim Händler, weil die Ausstellung seiner WBK durch die Bedürfnisbescheinigung seit Wochen ausgebremst wird.

Beim Erwerb meines 617 das gleiche. Voreintrag beantragt und bei Austellung des Voreintrages die Waffendaten angegeben und wurde sofort fertig eingetragen. Ich hab aber schon mehrere WBK. Mag dann anders gesehen werde als bei Erstausstellung, ist aber imho kein Unterschied. Nur ERWERBEN darf man erst nach Voreintrag. Einer "Leihe"  steht aber bei einem WBK Inhaber  im Vorfeld des Kaufes nichts im Wege. Unter einhaltung der Fristen dafür....................

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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb P 8X:

Auf welche Art kann man eigentlich dazu beitragen, die B-Liste seines DSB-Verbandes zu erweitern?

Anders ausgedrückt: wie kann man weitere Disziplinen hinzufügen lassen, und von wem?

@ASE Kannst Du dazu ggfs weiterhelfen?

Geschrieben
Am 23.7.2025 um 06:37 schrieb KaySven:

Ich hab mal bei einem Vertreter unseres Kreisverbandes nachgefragt bezüglich „wie bekommt man ne Disziplin auf die Liste B und wo müsste man das beantragen“, Antwort: gibt keine Möglichkeit 

Einfach mal beim nächsten "Landesschützentag" einen Antrag auf Erweiterung der Liste B mit Hinweis auf die in anderen Verbänden schon genehmigten Disziplinen stellen und im Falle einer Verweigerung mal fragen warum man denn Schlechter gestellt wird als die anderen Verbände. Wir haben eine für alle Verbände gültige Sportordnung des DSB und warum sollten die Disziplinen der Liste B nicht auch für alle Verbände gültig sein. Um dieses zu machen muss man leider seinen Arsch aus dem Sessel heben und sich als Vertreter seines Kreises aufstellen lassen, sollte der Kreisvorstand schon seine "Günstlinge" aufgestellt haben so kann man auch hier mal das Maul aufreißen und was sagen. Unsere "Fürsten" sind nur in ihrem Amt weil sich sonst keiner findet der sich zur Wahl stellt.

Geschrieben
Am 20.7.2025 um 14:54 schrieb Fletcher:

Beim DSB geben die dir das Befürfniss wenn du 18 mal mit der der der beantragten Waffenart geschossen hast.

 

Wenn du 18 Mal Flinte 12/70 geschossen hast, geben sie dir keine Bedürfnissbescheinigung für einen Repetierer im Kaliber Remington 223.

Blödsinn!

Geschrieben
13 hours ago, JPLafitte said:

Wir haben eine für alle Verbände gültige Sportordnung des DSB und warum sollten die Disziplinen der Liste B nicht auch für alle Verbände gültig sein.

Weil sie dann nicht mehr in die B Liste gehören?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.7.2025 um 11:44 schrieb PetMan:

Warum sollte eine Behörde das nicht machen?

Meine Behörde und der Sachbearbeiter, die in wirklich allen Belangen absolut top sind, schnell, kommunikativ, aufgeschlossen, machen genau das auch nicht.
Der Weg ( bei denen ) muss IMMER sein :

Voreintrag ( OHNE Munerwerb )

Erwerb der Waffe

Eintrag der Waffe mit ( wenn gewünscht ) Munerwerb

 

Sie wollen das schlicht so und ich akzeptiere das ohne irgend ˋne Diskussion, dafür läuft es dort viel zu gut.

Die werden ihre Gründe haben und ich halte den einen Weg mehr für irrelevant.

Bearbeitet von MB69
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Thamiel:

Weil sie dann nicht mehr in die B Liste gehören?

Ich sehe das so das in der Liste B Disziplinen sind die nur bis zur Landesmeisterschaft geschossen werden können, in der Liste "A" sind alle mit Bezug auf die Olympischen Wettkämpfe bzw. die Deutsche Meisterschaft beim DSB. Ich weis das andere Verbände auch mit den Halbautomaten Deutsche Meisterschaften austragen aber hier geht es um den DSB. 

Geschrieben

Meiner Interpretation nach sind die Disziplinen der B Listen (Mehrzahl!) die Spielplätze der jeweiligen Landesverbände und im Allgemeinen per definitionem unterschiedlich.

Die Einführung landesunterschiedlicher Disziplinen war meinem Verständnis nach seinerzeit ein Mechanismus, die (regional) unterschiedliche Nachfrage zu befriedigen, die über die bundesweite A Liste hinausging, ohne jedesmal die Sportordnung umschreiben zu müssen. Die wachsende Konkurrenz zu BDS, BDMP etc. mag die Einführung dieses Vehicles beschleunigt haben. Genauso wie internationale Änderungen der A Disziplinen wie bspw. die Kaliberänderung in der OSP und die Frage, was dann mit den vielen .22kurz Waffen an der Basis geschehen soll.

Eine bundesweite B Liste würde sich selbst ad absurdum führen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MB69:

Voreintrag ( OHNE Munerwerb )

 

vor 1 Stunde schrieb MB69:

Eintrag der Waffe mit ( wenn gewünscht ) Munerwerb

Gibts nur beides bei der Gelben nicht...

Also warum sollte sich die Behörde weigern die "fiktiv erworbene" Waffe bereits einzutragen, für die sie in der Regel ohnehin nur Daten anlässlich des Erwerbs vorgelegt bekommt und diese einträgt?

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Thamiel:

ohne jedesmal die Sportordnung umschreiben zu müssen

Ohne jedesmal die "Bundessportordnung" umschreiben zu müssen. Man hat den Landesverbänden damit die Möglichkeit einer eigenen, beschränkten Sportordnung eröffnet, die sie in eigener Verantwortung beim BVA genehmigen lassen.

vor 52 Minuten schrieb Thamiel:

Die wachsende Konkurrenz zu BDS, BDMP etc. mag die Einführung dieses Vehicles beschleunigt haben.

Im ganzen DSB? Nein! Ein von unbeugsamen Trachtlern bevölkerter Landesverband hört nicht auf dem Fortschritt widerstand zu leisten!

Und das leben ist nicht leicht für die Schützen, die eigentlich keine weitere Disziplin "Sportrevolver KK" gebraucht hätten, während Halbautomaten weiter Teufelszeug zu sein scheinen...

Geschrieben
On 7/23/2025 at 11:44 AM, PetMan said:

Voreintrag beantragt und bei Austellung des Voreintrages die Waffendaten angegeben und wurde sofort fertig eingetragen.

 

Und wann wurde die Überlassung an dich durch den Händler ans NWR gemeldet?

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Giraffe:

Und wann wurde die Überlassung an dich durch den Händler ans NWR gemeldet?

Die Waffe war von Privat, aus einem Nachlass und lag zur sicheren Verwahrung eh bei mir im Tresor.Die " sichere Verwahrung " natürlich mit der Waffenbehörde abgesprochen . Ansonsten kann man auch beim Händler eine Waffe kaufen, die Daten mitnehmen , beim Voreintrag gleich komplett eintragen und DANN beim Händler abholen. Da schauen die auf dem Amt manchmal komisch, aber was wollen sie machen. Alles rechtmäßig. Kaufen und Erwerben sind halt im Waffengesetz 2 paar Schuh . KAUFEN könnte ich 10 Kurzwaffen auf einmal. Nur blieben die beim Händler bis ich Erlaubnisse dafür hätte.

Geschrieben
33 minutes ago, PetMan said:

und DANN beim Händler abholen

 

Und in der Zeit zwischen dem erfolgten Eintrag in der WBK und der Abholung beim Händler besitzt der Händler auf welcher rechtlichen Grundlage die Waffe?

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Giraffe:

 

Und in der Zeit zwischen dem erfolgten Eintrag in der WBK und der Abholung beim Händler besitzt der Händler auf welcher rechtlichen Grundlage die Waffe?

ich hab das schon so gemacht, und es gab von niemand eine Beanstandung. Waffe wurde am gleichen tag abgeholt wie sie eingetragen wurde. ICH sehe da nicht wirklich ein Problem.

 

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