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IGNORED

Jetzt ist es passiert, Uniformzwang im Verein!


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Geschrieben

Wenn es als Entwurf für die JHV steht, dann mach doch gleich einen Antrag, dass auch die entsprechenden Mehrkosten pro Mitglied offenbart werden.

Das sollte deutlich machen, wieviel andere Mitglieder noch zu dem Antrag stehen.

Dann kannst du immer noch deine persönlichen Konsequenzen ziehen. 

Aber denk dran Veränderungen kann man nur von innen durchsetzen. 

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Hasenklage:

... Unser Verein ist dem BHDS (das sind die Trachtenheinis:D) , und den DSB/RSB angeschlossenen und hat auch eine BDS Gruppe (die mMn von vielen nur geduldet wird).  ...

Wenn einem Verein Tradition und Schützentracht wichtig sind, die Mitgliedschaft im BHDS deutet ja darauf hin, dann sollte man sich nicht wundern, wenn das Thema irgendwann im Verein ernst genommen wird, von daher verstehe ich die Aufregung nicht. Ein Verein ist nun mal ein Zusammenschluss von Leuten mit ähnlichen Interessen.  

 

Man kann natürlich versuchen und sollte es auch, auf die Satzung Einfluss zu nehmen, damit die Richtung geändert wird, aber es kommt nun mal auf die Entscheidung in der Hauptversammlung an. Wenn der Verein bei seiner tradinonellen Richtung bleibt und man diese Interessen nicht teilt, ist es an der Zeit, aus dem Verein auszutreten. Das Madigmachen Andersdenkender mit Ausdrücken wie "Trachtenheinis" sehe ich jedenfalls nicht als zielführend an. Ich möchte jedenfalls nicht von anderen Mitgliedern als Lupi-Heini, 45er-Heini oder ähnlich tituliert werden. Wer mit "Trachtenheini" argumentiert, sollte sich nicht wundern, wenn er wegen unsportlichem Verhalten aus dem Verein geworfen wird.

 

Klaas

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  • Wichtig 1
Geschrieben

Man muss aber auch wirklich anerkennen, dass der BHDS ein katholischer Trachtenverein mit angeschlossener Schützenabteilung ist.

 

Insofern muss man wissen, worauf man sich mit einer Mitgliedschaft einläßt.

 

frogger

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb frosch:

Insofern muss man wissen, worauf man sich mit einer Mitgliedschaft einläßt.

Dementsprechend gehe ich auch nicht davon aus, dass die den progressiven (schießsportlichen) Ansichten des Themenstarters zugetan sind. Vermute einfach dass der Masse der Mitglieder die eher kirchlichen und sozialen Aktivitäten wichtiger sind. 

Geschrieben

@Hasenklage

Ich kann deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte.

Du bist "Für Glaube, Sitte und Heimat!" doch sicher freiwillig beigetreten? 

 

Deiner Zuschrift ist zu entnehmen, "Ich wollte eigentlich ein Thema einbringen mit der Überschrift "wie neue junge Mitglieder gewinnen", und für dich sind die BHDS-Mitglieder "Trachtenheinis", und die BDS Gruppe wird wohl von vielen nur geduldet, was für mich alles schon ein "gewisses" Problembewusstsein, Bild und Selbstverständnis von dir ergibt - und mir durchaus sehr sympathisch ist, aber .....

es zeigt doch wohl auch auf daß du dich da nicht wirklich wohl fühlst und Vorschläge, schreibst du selbst, sparst du dir wohl besser?

 

Andererseits kennst du offensichtlich nicht mal die Satzung wirklich, sowas sollte man zur Hand haben, und auch den Status der BDS Gruppe (der du vermutlich angehörst?) kennst du nicht wirklich - oder?

 

Nun wurde eine Ankündigung zur Satzungsänderung angekündigt, unter anderem zur Uniformpflicht, war das wirklich alles?

Wenn es denn schon eine solche Ankündigung gibt, weil der Vorstand sowas nicht in freiem Ermessen entscheiden darf, dann ist davon auszugehen, daß es einer Satzungsänderung bedürfte, und dann müsste ein diesbezüglicher bisheriger Satzungstext, zusammen mit dem gewünschten "Vorschlag", im exakten Wortlaut vor der HV angekündigt werden, zumindest wenn in der HV darüber abgestimmt werden soll.

Außerdem sind bestimmte Bestimmungen eines Vereins nach dem Gesetz der Satzung vorbehalten, und auch und besonders Mitgliederpflichten (Uniformpflicht!) müssen in der Satzung erfolgen. Auch Mitgliederrechte können in einer anderen "Vorgabe", z.B. Geschäftsordnung weder geschaffen noch beschränkt werden, hierzu ist ebenfalls eine Satzungsbestimmung erforderlich.

 

Bezüglich Thekendienst, mit oder ohne Uniform:

Mitgliedsbeiträge müssen per Satzung geregelt werden und geregelt sein.

Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören alle Pflichten, die ein Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks erfüllen muss. Grundsätzlich kann ein Verein deshalb von seinen Mitglieder neben oder statt Beiträgen in Geldform auch Arbeitsleistungen verlangen – selbst Sachleistungen sind denkbar. 

Aber sie müssen klar und eindeutig geregelt sein!

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 58a) verlangt, dass die Satzung regelt, ob und welche Beiträge die Mitglieder leisten müssen. Ein Beschluss des Vorstands oder auch der Mitgliederversammlung (egal mit welcher Mehrheit) genügt also nicht. Die Satzung muss die genaue Art der Beiträge festlegen. Der Beschlussfassung durch die Organe kann nur überlassen werden, wie hoch die Beiträge sind. Die Mitgliederversammlung könnte also die Zahl der Arbeitsstunden und Thekendienst festlegen – aber nur, wenn die Satzung eindeutig bestimmt, dass Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Sind laut Satzung lediglich Geldbeiträge zu zahlen, kann von keinem Mitglied zusätzlich oder alternativ eine Arbeitsleistung verlangt werden. 

Da du überhaupt nicht erwähnt hast was exakt dieser "Thekendienst" sein soll, eventuell auch der Umgang mit Nahrungsmitteln, ...... ??

 

Bezüglich BDS, und auch da schweigst du dich ja aus:

Bestehen im Verein weitere Untergliederungen, etwa Abteilungen für die einzelne Disziplinenen oder z.B. eine Jugendgruppe, kann die Vereinssatzung auch bestimmen, dass die Beiträge für jede dieser Untergliederungen, auch neben einem Beitrag für den Verein, von diesen Abteilungen selbstständig festzulegen sind, etwa durch eine Abteilungsversammlung oder durch den Abteilungsvorstand.

Aber es muss in der Satzung klar und eindeutig geregelt sein!

 

Satzungsänderungen:

Satzungsänderungen können jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Änderungen dann auch dem Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar, angemeldet werden, denn die Änderungen werden erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

Zusätzlich muss die Einladung zur HV sowohl bei der Satzungsänderung als auch bei der Neufassung der Satzung einen Hinweis enthalten, wo die Mitglieder die alte und die neue Form der Satzung einsehen können, sofern die Mitglieder die alte und die neue Fassung nicht mit der Einladung zur HV erhalten haben. Dies muss so gestaltet sein, dass es jedem Mitglied zugänglich ist.

 

Bei einer Neufassung der Satzung muss die komplette neue Satzung vorgestellt werden. Die Neufassung der Satzung kann in einem Beschluss gefasst werden.

Der neue Text der Satzung ist vor der Beschlussfassung zu verlesen. Hat der Versammlungsleiter den Mitgliedern bereits mit der Einladung zur Versammlung den Text zugeschickt, kann auf die Verlesung verzichtet werden, aber:

Vor der Beschlussfassung muss der Versammlungsleiter auf diese Möglichkeit hinweisen: Jedes Mitglied kann verlangen, dass

    über die einzelnen Punkte eine Aussprache stattfindet und /oder
    über jeden einzelnen Punkt der Satzungsänderung gesondert abgestimmt wird.

 

Macht ein Mitglied von seinen Rechten Gebrauch und verlangt die gesonderte Beschlussfassung über die einzelnen zu ändernden Punkte, kann die Satzung nicht mehr insgesamt zur Abstimmung gestellt werden. Die Mitgliederversammlung hat dann über jede einzelne Regelung, die geändert werden soll, einen eigenständigen Beschluss zu fassen.

 

Ganz wichtig, denn ich kenne weder die Mehreitsverhältnisse bei euch im Verein noch dein "Standing" als Mitglied:

Beschlüsse über Satzungsänderungen müssen grundsätzlich mit der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden.

Die Satzung kann aber die notwendigen Mehrheitsverhältnisse abweichend vom Gesetz regeln. Derartige Bestimmungen gehen dann den gesetzlichen Mehrheitsverhältnissen vor. Enthält Ihre Satzung keine eigenständigen Regelungen, mit welchen Mehrheiten Beschlüsse über Satzungsänderungen zu fassen sind, oder verweist sie auf § 33 BGB, dann gelten folgende Mehrheitsverhältnisse:

Sind drei Viertel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder dafür, dass die vorgeschlagenen Satzungsänderungen vorgenommen werden, dann ist die Satzungsänderung beschlossen, sofern es sich nicht um Regelungen handelt, die den Zweck des Vereins betreffen.

 

Bei Zweckänderungen müssen alle Mitglieder des Vereins (nicht nur der Anwesenden in der Versammlung) der  Zweckänderung zustimmen. Es muss also ein einstimmiger Beschluss vorliegen.

Eine solche Änderung kostet also sehr viel Aufwand und Geld und eine solche Ausgabe wegen einer Uniformpflicht muss der Initiator der Änderung den Mtgliedern erst mal vermitteln können.

 

Ansonsten kann ich zwar deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte, denn entweder findet du Mitstreiter oder wechselst endlich von den Trachtenheinis zu einem vernünftigen BDS-Schützenverein.

 

Es stellt sich also auch immer wieder die Frage ob ein Mitglied genügend Mitstreiter hat und sich außerdem für andere aufreibt, oder überhaupt die Eier in der Hose hat  um etwas abzuwehren oder seine Meinung und Anträge durchzusetzten, oder nicht besser einfach den Verein wechselt. 

 

Alema

 

Geschrieben

Ok, danke für die Ausführung. 
 

Das mit den Trachtenheinis habe ich aus Verärgerung geschrieben. Jeder soll das machen was ihm gefällt. 
 

Mittlerweile habe ich erfahren das man austreten kann und bleibt dann nur im RSB und der BDS Gruppe wenn man denn da drin ist.

 

Soweit also nicht weiter schlimm, wäre da nicht die Neumitglieder Gewinnung die durch solche Aktionen stark gefährdet wird. 
 

Das Problem ist das Interessenten kaum durchblicken. 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Hasenklage:

Ok, danke für die Ausführung. 
 

Das mit den Trachtenheinis habe ich aus Verärgerung geschrieben. Jeder soll das machen was ihm gefällt. 
 

Mittlerweile habe ich erfahren das man austreten kann und bleibt dann nur im RSB und der BDS Gruppe wenn man denn da drin ist.

 

Soweit also nicht weiter schlimm, wäre da nicht die Neumitglieder Gewinnung die durch solche Aktionen stark gefährdet wird. 
 

Das Problem ist das Interessenten kaum durchblicken. 

 

Das klingt ja schon mal besser, aber dennoch unglücklich im Gesamtablauf.

Ich verstehe aber den Zusammenhang des Vereinskonstruktes nicht so ganz.

 

Eingang hattest Du geschrieben, dass der Verein im BHDS organisiert sei und eine BDS Gruppe mit dabei hat und noch im RSB organisiert ist.

Die meisten BDS Gruppen sind keine eingetragenen Vereine, sondern meist einem anderen Verein untergeordnet (eine in meinen Augen unglückliche Lösung).

 

Wie ist denn hier die Vereinssatzung grundsätzlich aufgebaut? Die Satzungen, die ich kenne, sind auf die Mitgliedschaft in einem Verband ausgerichtet, nicht mehreren und wenn doch, dann stellt man dem eintretenden Mitglied frei/zur Wahl, in welchem Verband er/sie organisiert sein möchte.

 

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Interessenten nicht durchblicken, weil sie meist die Satzung nicht vor Eintritt lesen, teilweise nicht einmal ausgehändigt bekommen um sie lesen zu können.

 

Ich kenne die Verbandsstrukturen des RSB und den BHDS nicht, weiß aber dass z.B. der hessische Schützenverband es nicht gerne sieht oder gar nicht erst zulässt, wenn ein Verein in der Satzung die Mitgliedschaft in mehreren Verbänden festlegt.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb whaco:

 

Das klingt ja schon mal besser, aber dennoch unglücklich im Gesamtablauf.

Ich verstehe aber den Zusammenhang des Vereinskonstruktes nicht so ganz.

 

Eingang hattest Du geschrieben, dass der Verein im BHDS organisiert sei und eine BDS Gruppe mit dabei hat und noch im RSB organisiert ist.

Die meisten BDS Gruppen sind keine eingetragenen Vereine, sondern meist einem anderen Verein untergeordnet (eine in meinen Augen unglückliche Lösung).

 

Wie ist denn hier die Vereinssatzung grundsätzlich aufgebaut? Die Satzungen, die ich kenne, sind auf die Mitgliedschaft in einem Verband ausgerichtet, nicht mehreren und wenn doch, dann stellt man dem eintretenden Mitglied frei/zur Wahl, in welchem Verband er/sie organisiert sein möchte.

 

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Interessenten nicht durchblicken, weil sie meist die Satzung nicht vor Eintritt lesen, teilweise nicht einmal ausgehändigt bekommen um sie lesen zu können.

 

Ich kenne die Verbandsstrukturen des RSB und den BHDS nicht, weiß aber dass z.B. der hessische Schützenverband es nicht gerne sieht oder gar nicht erst zulässt, wenn ein Verein in der Satzung die Mitgliedschaft in mehreren Verbänden festlegt.

 

genau BDS ist untergeordnet

die andern Fragen kann ich nicht beantworten, das ist ja das unglückliche. Das Neumitglied wird uA über die HP aber auch über den Vorstand so informiert wie es zwar gut gemeint ist dennoch unmöglich da durchzublicken.

 

DESHALB war eigntlich mein Ursprünglicher Gedanke das zu ändern. Bei uns kann jeder sofort mit GK KW anfangen (bis jetzt wer weiß ob das so bleibt). Ein riesen Pluspunkt für Einsteiger.

Ob das so vernünftig ist kann ich nicht beurteilen.

 

Mein Ansatz wäre gewesen die HP neu zu gestalten und eine Art Wegweiser einzuführen um das für ihn passende Model auszuwählen. Es gibt mindestens drei verschiedene Modele.

1. Historisch (BHDS) Sportlich (RSB) und BDS Gruppe. Der RSB ist dem DSB untergeornet. Also ist man auch im DSB.

2. Sportlich (RSB) wahleise mit oder ohne BDS.

3. Historisch only

4. Sportlich only

5. Historisch mit BDS.

 

Nur BDS Gruppe geht nicht, und das macht auch keinen Sinn weil nur 1x die Woche.

 

So und jetzt frag ich Euch welcher Neueinsteiger wird sich wie entscheiden. Richtig er weiss es nicht. Ich hätte gerne meinen Beitrag gemacht. Aber wenn ich das wie hier öffentlich tun würde dann würd ich mir nur die Finger verbrennen

also lass ich es sein. Schade eigentlich.

 

1993 kam Helmut Kohl zu meiner Meisterprüfung im Handwerk. Damals wusste er schon ganz genau was mit dem Handwerk passieren wird wenn wir uns nicht drum kümmern. Ergebnis sehen wir ja.

So wird es mit dem Schießsport auch werden...

Geschrieben

In der Trierer Region sind BDHS/RSB Kombinationen mehrheitlich vertreten. Keine von diesen übt einen Zwang auf die Mitglieder aus, dem Schützenbruderschaftsbrauchtum zu folgen, weil Repräsentation so auch nicht funktionieren kann. Viele würde man auch nicht als Schützenbruderschaften erkennen, wenn es nicht explizit im Vereinsnamen enthalten wäre wie z.B. Irsch.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hasenklage:

genau BDS ist untergeordnet

die andern Fragen kann ich nicht beantworten, das ist ja das unglückliche. Das Neumitglied wird uA über die HP aber auch über den Vorstand so informiert wie es zwar gut gemeint ist dennoch unmöglich da durchzublicken.

 

DESHALB war eigntlich mein Ursprünglicher Gedanke das zu ändern. Bei uns kann jeder sofort mit GK KW anfangen (bis jetzt wer weiß ob das so bleibt). Ein riesen Pluspunkt für Einsteiger.

Ob das so vernünftig ist kann ich nicht beurteilen.

 

Mein Ansatz wäre gewesen die HP neu zu gestalten und eine Art Wegweiser einzuführen um das für ihn passende Model auszuwählen. Es gibt mindestens drei verschiedene Modele.

1. Historisch (BHDS) Sportlich (RSB) und BDS Gruppe. Der RSB ist dem DSB untergeornet. Also ist man auch im DSB.

2. Sportlich (RSB) wahleise mit oder ohne BDS.

3. Historisch only

4. Sportlich only

5. Historisch mit BDS.

 

Nur BDS Gruppe geht nicht, und das macht auch keinen Sinn weil nur 1x die Woche.

 

So und jetzt frag ich Euch welcher Neueinsteiger wird sich wie entscheiden. Richtig er weiss es nicht. Ich hätte gerne meinen Beitrag gemacht. Aber wenn ich das wie hier öffentlich tun würde dann würd ich mir nur die Finger verbrennen

also lass ich es sein. Schade eigentlich.

 

1993 kam Helmut Kohl zu meiner Meisterprüfung im Handwerk. Damals wusste er schon ganz genau was mit dem Handwerk passieren wird wenn wir uns nicht drum kümmern. Ergebnis sehen wir ja.

So wird es mit dem Schießsport auch werden...

Naja, in jedem Mitgliedsantrag bestätigt das neue Mitglied, dass er die Satzung akzeptiert. Das kann er/sie nur, wenn diese auch ausgehändigt/bereitgestellt wird.

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Alema Thomsen:

@Hasenklage

Ich kann deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte.

Du bist "Für Glaube, Sitte und Heimat!" doch sicher freiwillig beigetreten? 

 

Deiner Zuschrift ist zu entnehmen, "Ich wollte eigentlich ein Thema einbringen mit der Überschrift "wie neue junge Mitglieder gewinnen", und für dich sind die BHDS-Mitglieder "Trachtenheinis", und die BDS Gruppe wird wohl von vielen nur geduldet, was für mich alles schon ein "gewisses" Problembewusstsein, Bild und Selbstverständnis von dir ergibt - und mir durchaus sehr sympathisch ist, aber .....

es zeigt doch wohl auch auf daß du dich da nicht wirklich wohl fühlst und Vorschläge, schreibst du selbst, sparst du dir wohl besser?

 

Andererseits kennst du offensichtlich nicht mal die Satzung wirklich, sowas sollte man zur Hand haben, und auch den Status der BDS Gruppe (der du vermutlich angehörst?) kennst du nicht wirklich - oder?

 

Nun wurde eine Ankündigung zur Satzungsänderung angekündigt, unter anderem zur Uniformpflicht, war das wirklich alles?

Wenn es denn schon eine solche Ankündigung gibt, weil der Vorstand sowas nicht in freiem Ermessen entscheiden darf, dann ist davon auszugehen, daß es einer Satzungsänderung bedürfte, und dann müsste ein diesbezüglicher bisheriger Satzungstext, zusammen mit dem gewünschten "Vorschlag", im exakten Wortlaut vor der HV angekündigt werden, zumindest wenn in der HV darüber abgestimmt werden soll.

Außerdem sind bestimmte Bestimmungen eines Vereins nach dem Gesetz der Satzung vorbehalten, und auch und besonders Mitgliederpflichten (Uniformpflicht!) müssen in der Satzung erfolgen. Auch Mitgliederrechte können in einer anderen "Vorgabe", z.B. Geschäftsordnung weder geschaffen noch beschränkt werden, hierzu ist ebenfalls eine Satzungsbestimmung erforderlich.

 

Bezüglich Thekendienst, mit oder ohne Uniform:

Mitgliedsbeiträge müssen per Satzung geregelt werden und geregelt sein.

Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören alle Pflichten, die ein Mitglied zur Förderung des Vereinszwecks erfüllen muss. Grundsätzlich kann ein Verein deshalb von seinen Mitglieder neben oder statt Beiträgen in Geldform auch Arbeitsleistungen verlangen – selbst Sachleistungen sind denkbar. 

Aber sie müssen klar und eindeutig geregelt sein!

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, § 58a) verlangt, dass die Satzung regelt, ob und welche Beiträge die Mitglieder leisten müssen. Ein Beschluss des Vorstands oder auch der Mitgliederversammlung (egal mit welcher Mehrheit) genügt also nicht. Die Satzung muss die genaue Art der Beiträge festlegen. Der Beschlussfassung durch die Organe kann nur überlassen werden, wie hoch die Beiträge sind. Die Mitgliederversammlung könnte also die Zahl der Arbeitsstunden und Thekendienst festlegen – aber nur, wenn die Satzung eindeutig bestimmt, dass Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Sind laut Satzung lediglich Geldbeiträge zu zahlen, kann von keinem Mitglied zusätzlich oder alternativ eine Arbeitsleistung verlangt werden. 

Da du überhaupt nicht erwähnt hast was exakt dieser "Thekendienst" sein soll, eventuell auch der Umgang mit Nahrungsmitteln, ...... ??

 

Bezüglich BDS, und auch da schweigst du dich ja aus:

Bestehen im Verein weitere Untergliederungen, etwa Abteilungen für die einzelne Disziplinenen oder z.B. eine Jugendgruppe, kann die Vereinssatzung auch bestimmen, dass die Beiträge für jede dieser Untergliederungen, auch neben einem Beitrag für den Verein, von diesen Abteilungen selbstständig festzulegen sind, etwa durch eine Abteilungsversammlung oder durch den Abteilungsvorstand.

Aber es muss in der Satzung klar und eindeutig geregelt sein!

 

Satzungsänderungen:

Satzungsänderungen können jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Änderungen dann auch dem Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar, angemeldet werden, denn die Änderungen werden erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

Zusätzlich muss die Einladung zur HV sowohl bei der Satzungsänderung als auch bei der Neufassung der Satzung einen Hinweis enthalten, wo die Mitglieder die alte und die neue Form der Satzung einsehen können, sofern die Mitglieder die alte und die neue Fassung nicht mit der Einladung zur HV erhalten haben. Dies muss so gestaltet sein, dass es jedem Mitglied zugänglich ist.

 

Bei einer Neufassung der Satzung muss die komplette neue Satzung vorgestellt werden. Die Neufassung der Satzung kann in einem Beschluss gefasst werden.

Der neue Text der Satzung ist vor der Beschlussfassung zu verlesen. Hat der Versammlungsleiter den Mitgliedern bereits mit der Einladung zur Versammlung den Text zugeschickt, kann auf die Verlesung verzichtet werden, aber:

Vor der Beschlussfassung muss der Versammlungsleiter auf diese Möglichkeit hinweisen: Jedes Mitglied kann verlangen, dass

    über die einzelnen Punkte eine Aussprache stattfindet und /oder
    über jeden einzelnen Punkt der Satzungsänderung gesondert abgestimmt wird.

 

Macht ein Mitglied von seinen Rechten Gebrauch und verlangt die gesonderte Beschlussfassung über die einzelnen zu ändernden Punkte, kann die Satzung nicht mehr insgesamt zur Abstimmung gestellt werden. Die Mitgliederversammlung hat dann über jede einzelne Regelung, die geändert werden soll, einen eigenständigen Beschluss zu fassen.

 

Ganz wichtig, denn ich kenne weder die Mehreitsverhältnisse bei euch im Verein noch dein "Standing" als Mitglied:

Beschlüsse über Satzungsänderungen müssen grundsätzlich mit der Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden.

Die Satzung kann aber die notwendigen Mehrheitsverhältnisse abweichend vom Gesetz regeln. Derartige Bestimmungen gehen dann den gesetzlichen Mehrheitsverhältnissen vor. Enthält Ihre Satzung keine eigenständigen Regelungen, mit welchen Mehrheiten Beschlüsse über Satzungsänderungen zu fassen sind, oder verweist sie auf § 33 BGB, dann gelten folgende Mehrheitsverhältnisse:

Sind drei Viertel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder dafür, dass die vorgeschlagenen Satzungsänderungen vorgenommen werden, dann ist die Satzungsänderung beschlossen, sofern es sich nicht um Regelungen handelt, die den Zweck des Vereins betreffen.

 

Bei Zweckänderungen müssen alle Mitglieder des Vereins (nicht nur der Anwesenden in der Versammlung) der  Zweckänderung zustimmen. Es muss also ein einstimmiger Beschluss vorliegen.

Eine solche Änderung kostet also sehr viel Aufwand und Geld und eine solche Ausgabe wegen einer Uniformpflicht muss der Initiator der Änderung den Mtgliedern erst mal vermitteln können.

 

Ansonsten kann ich zwar deine Verärgerung verstehen, nicht aber warum das ein Problem für dich sein sollte, denn entweder findet du Mitstreiter oder wechselst endlich von den Trachtenheinis zu einem vernünftigen BDS-Schützenverein.

 

Es stellt sich also auch immer wieder die Frage ob ein Mitglied genügend Mitstreiter hat und sich außerdem für andere aufreibt, oder überhaupt die Eier in der Hose hat  um etwas abzuwehren oder seine Meinung und Anträge durchzusetzten, oder nicht besser einfach den Verein wechselt. 

 

Alema

 

Sehr gut erläutert die Regelungen des Vereinsrechts.
Viele Vorstände meinen, sie könnten ihre Vorstellungen so einfach per Satzungsänderungen durchsetzen. Ist in allen Verbänden so. Nicht nur bei den Historischen oder dem RSB.
Selbst Verbandjuristen sind nicht immer auf dem Laufenden. Habe es mehrfach erlebt.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Hasenklage:

genau BDS ist untergeordnet

die andern Fragen kann ich nicht beantworten, das ist ja das unglückliche. Das Neumitglied wird uA über die HP aber auch über den Vorstand so informiert wie es zwar gut gemeint ist dennoch unmöglich da durchzublicken.

 

DESHALB war eigntlich mein Ursprünglicher Gedanke das zu ändern. Bei uns kann jeder sofort mit GK KW anfangen (bis jetzt wer weiß ob das so bleibt). Ein riesen Pluspunkt für Einsteiger.

Ob das so vernünftig ist kann ich nicht beurteilen.

 

Mein Ansatz wäre gewesen die HP neu zu gestalten und eine Art Wegweiser einzuführen um das für ihn passende Model auszuwählen. Es gibt mindestens drei verschiedene Modele.

1. Historisch (BHDS) Sportlich (RSB) und BDS Gruppe. Der RSB ist dem DSB untergeornet. Also ist man auch im DSB.

2. Sportlich (RSB) wahleise mit oder ohne BDS.

3. Historisch only

4. Sportlich only

5. Historisch mit BDS.

 

Nur BDS Gruppe geht nicht, und das macht auch keinen Sinn weil nur 1x die Woche.

 

So und jetzt frag ich Euch welcher Neueinsteiger wird sich wie entscheiden. Richtig er weiss es nicht. Ich hätte gerne meinen Beitrag gemacht. Aber wenn ich das wie hier öffentlich tun würde dann würd ich mir nur die Finger verbrennen

also lass ich es sein. Schade eigentlich.

 

1993 kam Helmut Kohl zu meiner Meisterprüfung im Handwerk. Damals wusste er schon ganz genau was mit dem Handwerk passieren wird wenn wir uns nicht drum kümmern. Ergebnis sehen wir ja.

So wird es mit dem Schießsport auch werden...

Hab ich Dich richtig verstanden?

Eigentlich ist in dem Verein schon einigermaßen gut sein, nur die Uniform stört (künftig)? Falls das stimmt, wäre ich an Deiner Stelle etwas optimistischer.

In 5 Jahren dürfte sich altersbedingt einiges geändert haben. Der Erstkontakt mit Neuen ist per HP zwar wichtig, aber das wesentliche dürfte sich beim ersten 

Treffen im Verein "abspielen" und wenn man da darstellen kann, dass es neben Historie auch modernes gibt, sollte das auch mit neuen klappen.

Ganz oft ist es doch nicht nur der Vereinsrahmen der zieht, sondern insbesondere die Leute, die dann für die Neuen da sind. Und wenn Du als Mensch nun

die Moderne repräsentierst ist das doch super, es gibt da doch sicher auch noch paar andere.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Erfahrung nach bringt eine moderne und einladende Homepage schon viel. Die meisten unserer jungen Mitglieder (BDMP SLG) kommen tatsächlich über unsere recht gut gemachte HP.
Ich weiß das, weil die Anfragen erstmal alle bei mir landen. Natürlich muss der Erstkontakt in der Realität auch passen, sonst kommen die nie wieder. Dabei ist es wichtig, dass das einer

mit einigermaßen Sozialkompetenz macht.

Bearbeitet von geissi
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb callahan44er:

Mach doch folgendes mit ein paar Leuten. Erklärt euch zur Frau und dann auf der Veranstaltung schön im Kleid oder Rock auftauchen. Kommt bestimmt super in so einem steifen Verein!

 

 

Sicher! Ich frag gleich Conchita, ob sie ein fesches Second-Hand-Dirndl für @Hasenklage hat! 

 

https://www.traditionsvereine-kitzbuehel.at/de/schuetzen/bildergalerie-2.html

 

:kiss2:

Bearbeitet von Varminter
Geschrieben


@Hasenklage

 

Bitte sehr, das mit den Ausführungen hab ich doch gern gemacht. 

 

Mittlerweile habe ich erfahren das man austreten kann und bleibt dann nur im RSB und der BDS Gruppe wenn man denn da drin ist. 

 

Wenn du das erst mittlerweile erfahren hast, so bestärkt mich das im Verdacht daß du nicht mal eure eigene Satzung kennst bzw. zur Hand hast !?!

 

Nur aus dem Verein austreten und dann aber trotzdem in den beiden Verbänden (RSB u. BDS) bleiben, als Einzelmitglied, ist ist waffenrechtlich Unsinn und nicht zielführend, schon gar nicht mit der von dir implizierten Zielrichtung "Neumitglieder Gewinnung".

 

So nebenbei: "Neumitglieder Gewinnung" für was? Für den Trachtenverein oder für richtiges schießen (Z.B. im BDS oder BDMP)?

 

Außedem ist eine Einzelmitgliedschaft gar nicht in allen Verbänden möglich, beim RSB bin ich unsicher, der RSB ist nicht meine Spielwiese.

Außerdem, einen Verein mit GK brauchst du doch zum Training und "ihr für euch in der BDS Gruppe" sowieso? Was ihr da in einer Trachtengruppe mit Trainingsmöglichkeit 25m 1 x die Woche wollt, 50m nur KK, erschließt sich mir auch nicht so recht. 

 

Wir trainieren derzeit auf der Schießstätte eines DSB-Vereins auf 2 (Zwei) 25m Ständen, je 5 Bahnen, Indoor, fahrbar, geheizt, 2500 J, und + 1 (Ein) 50m Stand, 8 Bahnen, Indoor, fahrbar, geheizt, 7000 J, und das , wenn wir wollen, 7d/w, 24h/d, für ca. EURO 150.00 pro Schütze pro Jahr, ALS GASTSCHÜTZEN DES BDS IN EINEM DSB-VEREIN, dem wir allerdings geschlossen beigetreten sind damit die DSB-Seele ihre Ruhe hat - und unterstützen deren GK-Mannschaften sehr aktiv und erfolgreich.

Also: DSB-Verein EURO 120.00/y + BDS-Verein EURO 150.00/y (inklusive aller Trainingstermine). 

 Zum Training mit Schrot und Slugs müssen wir zu einem anderen Verein der Gegend, aber auch 2 x 25m (Begehbar) und 1x 50m (Begehbar), alles Indoor, allerdings nur 2 x pro Woche (Abends), kostet uns EURO 350.00/insgesamt pro Jahr.

Das geht alles, so man wirlich will und sucht, und als Verein auch ein entsprechendes "Standing" hat.

 

@whaco

 

Wenn ich es "whaco" zugegebenermaßen auch sehr ungern zugebe, er hat in allem was er ausgeführt hat völlig recht.

 

Er, "whaco", und auch ich, wissen gar nicht was ihr dort in diesem "T..Verein" überhaupt sucht und wollt, zumal wenn weder dir noch "Neumitgliedern" die Satzungen bekannt sind oder ausgehändigt werden,

BZW. VON DEN MITGLIEDERN HINTERFRAGT UND ANGEFORDERT WERDEN !!

Auch von "Hasenklage" offensichtlich bisher nicht. 

 

Hasenklage hat uns noch immer nicht darüber informiert ob er überhaupt (jemals) eine Satzung seines Vereins und/oder seiner BDS Gruppe hatte oder (an)gefordert hatte. 

Auch das mit der "Hompage" ist unterirdisch, wobei uns "Hasenklage" ja bisher weder offenbart hat von welchem Verein wir hier schreiben oder was er überhaupt mit deren Homepage zu tun hat oder haben sollte.

 

MIt anderen Worten, "Hasenklage" verschweig uns ganz gezielt und ganz bewusst (weil wiederholt!) all das was zur realistischen Beurteilung auch nur ansatzweise notwendig wäre. 

 

Deswegen, I am over and out, und wünsche Hasenklage ansonsten viel Erfolg.

 

Alema

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Alema Thomsen:

Nur aus dem Verein austreten und dann aber trotzdem in den beiden Verbänden (RSB u. BDS) bleiben, als Einzelmitglied, ist ist waffenrechtlich Unsinn und nicht zielführend,

Das hat er doch gar nicht gesagt. 

 

Ich habs so verstanden, aus dem Historischen austreten und in beiden sportlichen Verbänden innerhalb des Vereins bleiben.  Das macht schon Sinn. 

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