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IGNORED

Büma schränkt einen Flintenschaft unter Einsatz von Turbinenöl - Schadensersatz /neuer Schaft fällig?


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Geschrieben

Moin!

 

Eine mit mir bekannte Jägerin hat sich den Flintenschaft neu schränken lassen.

Wenn sie jetzt mit der Flinte schießt, bekommt sie Ausschlag an den Händen und der Backe.

 

Wie sich herausgestellt hat, hat der Büma zum Schränken* Turbinenöl verwendet, was in BüMa Kreisen nicht ungewöhnlich ist. Selbst mein alter BüMa hat es genau so gemacht.

Nun habe ich mir das MSDS des verwendeten Turbinenöls gezogen und musß sagen, Penaten Babyöl ist es nicht ;-)

Bei gesunden Kerlen passiert eigentlich trotzdem nichts, genauso wie viele KFZ Mechaniker bei Kontakt mit Flüssigkeiten aus dem Autobereich nicht eingehen.

 

Aus dem Sicherheitsdatenblatt des Turbinenöls:

Hochraffinierte Mineralöle und Zusätze

N-phenyl-1-naphthylamin

Alkarylcarbonsäurederivat

Dimethylsulfoxid

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Der Hersteller schließt im SDB andere Verwendungen als Turbinenöl ohne Rückfrage aus.

 

Auch wenn die Dame sehr empfindlich veranlagt sein sollte, sehe ich hier eigentlich eine mangelhaft ausgeführte Arbeit, da Turbinenöl nun definitiv kein Hautpflegemittel ist und auch entsprechend gesundheitsschädliche Substanzen enthält.

Eine Nachbesserung halte ich für nicht möglich, da man das Turbinenöl niemals mehr vollständig aus dem Schaft herausbekommen wird.

Der Büma ist sich natürlich keines Fehlers bewußt. Hat man doch immer schon so gemacht...

 

Mir ist jedoch nicht klar, warum man nicht lieber ein dünnflüssiges Weißöl nimmt, welches unbedenklich ist. Vielleicht ist die Antwort auch ganz simpel: Es ist schlicht teurer

 

Wie seht Ihr das? Ist der BüMa in der Pflicht?

 

frogger

 

 

 

* Flinten-Hinterschaft neu schränken:

Der Hinterschaft wird mit Zwingen eingespannt und vorsichtig unter Spannung gesetzt. Damit das Holz nicht reißt, wird heißes Öl auf den Kolbenhals gepumpt. Dieses macht das Holz verformbar. Im Verlauf der Prozedur werden die Zwingen immer weiter nachgespannt, bis die gewünschte Schränkung erreicht ist. Wenn man am Schluß das Öl wegnimmt und den Schaft unter Spannung erkalten läßt, behält er weitgehend die neue Schränkung. Hierzu ist einiges an Erfahrung nötig, um letztlich die korrekte Schränkung einzustellen und auch nicht zuviel Kraft aufzuwenden, damit der Schaft nicht reißt. Man muss den richtigen Mittelweg finden, zwischen Krafteinsatz und Dauer der Prozedur, die sich über mehrere Tage hinziehen kann.

 

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb frosch:

.....

 

Aus dem Sicherheitsdatenblatt des Turbinenöls:

 

Hochraffinierte Mineralöle und Zusätze

N-phenyl-1-naphthylamin

Alkarylcarbonsäurederivat

Dimethylsulfoxid

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Der Hersteller schließt im SDB andere Verwendungen als Turbinenöl ohne Rückfrage aus.

 

Auch wenn die Dame sehr empfindlich veranlagt sein sollte....

 

Der Büma ist sich natürlich keines Fehlers bewußt. Hat man doch immer schon so gemacht...

 

Mir ist jedoch nicht klar, warum man nicht lieber ein dünnflüssiges Weißöl nimmt, welches unbedenklich ist. Vielleicht ist die Antwort auch ganz simpel: Es ist schlicht teurer

 

Wie seht Ihr das?

Ist der BüMa in der Pflicht?

 

frogger

 

 

 



Schadenersatz durch den Büchsenmacher!

Frage dazu: wurde die Kundin vorab darüber aufgeklärt, dass der Hinterschaft mit Turbinenöl eingesaut wird und hat sie ihr ok dazu gegeben?

(wenn mir der Fachmann im Vorfald sagt, das geht nicht anders, verzichte ich dankend darauf, dass ich in Folge mit gesundheitsgefährdenden Stoffen kontaminiert werde!)

Schaut mal wieder einmal mehr nach einem Rechtsstreit aus 

Geschrieben

Nein, der Büma hat sie nur hinsichtlich der einzustellenden Schränkung beraten und einen voraussichtlichen Preis genannt.

 

Auf die Nummer mit dem Turbinenöl bin ich gekommen, da ich das noch so von meinem alten BüMa her kannte.

Da hat sie dann bei Ihrem BüMa noch einmal nachgefragt, welches Öl genau er verwendet hat et voila...

 

frogger

 

Geschrieben

Der Vergleich mit KFZ-Mechaniker hinkt: Arbeitsplatz und Privat sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und am Arbeitsplatz gibt es tausende BG-Regeln genau dafür! Deswegen sind auch diese tollen Vergleiche von MAK-Werten und Umweltwerten der EU völliger Blödsinn.

 

Der BüMa hat kein Öl verwendet, was für Hautkontakt geeignet ist - Ende aus. Ich sehe dort auch die Schadenersatzpflicht.

 

Egal, ob er das schon immer so gemacht hat. In der Lebensmittelverarbeitung darf man auch nichts nehmen, was nicht lebensmittelecht ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht direkt vergleichbar:

Allergische Reaktion auf Schaftöl, Hersteller / Vertreiber hat nicht auf die Gefahr hingewiesen, im Verfahren gings darum ob das Schaftöl rückstandsfrei entfernbar ist, Gutachten hat nein ergeben, Hersteller musste den Schaft ersetzen und erwähnt seitdem die Möglichkeit einer allergischen Reaktion.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Habe zufällig gerade am Wochenende ein Video von Larry Potterfield / Midway gesehen, wo er den Schaft zum Entölen in *Aceton* *badet*. (Im Rahmen einer Restaurierung, wird anschließend dann wieder versiegelt.)

Siehe Video so bei Minute drei ein halb. 

Also je nach Wert des Schafts...

Geschrieben (bearbeitet)

Was ist nun an Aceton so ungewöhnlich?

Schon mal einen Schäfter über die Schulter geschaut?

Aceton und "Turbinöl" gehören da eher zu den üblichen harmlosen Mitteln.....

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Das Öl scheint noch recht frisch zu sein, den Schaft die erste Zeit hin und wieder mit einem in Spülmittelwasser getränkten feuchten Lappen abwischen. Mit der Zeit sollte es besser werden, einige Bestandteile werden sich verflüchtigen. Die betroffenen Hautstellen, können mit einer Hautschutzcreme etwas geschützt werden. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb schilfhalm:

Das Öl scheint noch recht frisch zu sein, den Schaft die erste Zeit hin und wieder mit einem in Spülmittelwasser getränkten feuchten Lappen abwischen. Mit der Zeit sollte es besser werden, einige Bestandteile werden sich verflüchtigen. Die betroffenen Hautstellen, können mit einer Hautschutzcreme etwas geschützt werden. 

ist das ernst gemeint ? echt ?

Geschrieben

Heute morgen habe ich gehört, dass der Büma den Vorgang seiner Betriebshaftpflicht meldet. Der Büma hat jetzt auch einmal einen Blick auf das SDB geworfen ;-)

Schon die Verwendung des Turbinenöls zu einem "anderen Zweck" ohne Herstellerfreigabe ist ein Fehler.

 

Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Haftpflicht einen neuen Schaft und die Arztkosten (PKV) zahlen wird.

Ob es für den neuen Schaft Vollkostenerstattung geben wird, wird man sehen.

 

Fachliche Frage: Spricht eigentlich irgendetwas dagegen, für den Zweck des Schaft-Erwärmens am Kolbenhals ein niedrig viskoses medizinisches Weißöl zu nehmen? Das kriegt man so für um die 5-7 Euro pro Liter bei Großmengen. Ja ist teurer als Turbinenöl, aber dann so unbedenklich wie Penaten Babyöl.

 

frogger

 

 

Geschrieben
13 hours ago, frosch said:

Wenn sie jetzt mit der Flinte schießt, bekommt sie Ausschlag an den Händen und der Backe.

"Ausschlag" hat auch eine hohe Bandbreite.

 

22 minutes ago, frosch said:

Fachliche Frage: Spricht eigentlich irgendetwas dagegen, für den Zweck des Schaft-Erwärmens am Kolbenhals ein niedrig viskoses medizinisches Weißöl zu nehmen?

Es sind nicht nur die Mehrkosten für das Öl.

 

Der BüMa muss es erst ausprobieren, ob ein bestimmtes Öl sich eignet und ggf. etwas rumexperimentieren. Einfach gschwind beim neuen Auftrag ein anderes Öl zu nehmen, kann dann den Schaft im Zweifel ruinieren und beinhaltet ein höheres Risiko, da die Schaftkosten den eigentlichen Rechnungsaufwand übersteigen. Ich würde das so ähnlich wie eine Maschinenfuhrparkumstellung sehen. Und das alles für "kann" allergische Reaktionen hervorrufen.

 

Wie groß ist denn der Anteil der BüMas, die kein Turbinenöl nehmen? Kann das von anderen verwendete Turbinenöl keine allergischen Reaktionen hervorrufen?

 

Wenn fast alle Turbinenöl nehmen und das somit üblich ist, bin ich gespannt, wie ein Richter von beiden Seiten sorgsam argumentierte Standpunkte dann bewerten würde.

Geschrieben

Üblich ist halt auch heutzutage, dass man Gefahrstoffe identifiziert und gemäß SDB behandelt.

Ist wie mit dem Rauchen während des Wiederladens. War vielleicht lange üblich, ist auch kaum was passiert, aber "kaum was" zu verringern in dem man beim Umgang mit Explosivstoffen nicht raucht, war dann sinnvoller.

 

Und wenn man weiß dass das Öl nicht hautfreundlich ist, könnte man ja vor dem Aufwand einen Hautarzt konsultieren, wie man das vorher testen kann.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Bulldog:

Außerdem scheint das Problem ja nicht neu zu sein...

Das ist richtig.

Aber ich habe die Arbeitsergebnisse mit dem neuen Öl nicht mehr sehen können, weil mein Büma seine Tätigkeit eingestellt hat. Insbesondere ist die Dauerhaftigkeit der Verformung von Interesse. Das Schränken selbst wird schon funktionieren.

Deswegen wollte ich noch einmal fragen, ob es dazu Erkennnisse gibt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Warum nimmt man dazu nicht Wasserdampf

Soll das Lignin schwächen. Öl soll das nicht so machen...

Auf jedenfall ist kammer-getrocknetes Holz ungünstiger als natugetrocknet.

Gerade in der industriellen Waffenfertigung kommt Kammertrocknung vor.

 

Keine Ahnung, ob das so stimmt.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb frosch:

DAuf jedenfall ist kammer-getrocknetes Holz ungünstiger als natugetrocknet.

Gerade in der industriellen Waffenfertigung kommt Kammertrocknung vor.

 

Keine Ahnung, ob das so stimmt.

Das ist ein Zeitfaktor. Und Zeit ist Geld.

Holz trocknet künstlich viel schneller, und damit kann man mit dem Faktor 'Zeit' kalkulieren. 

Dafür stellen sich u.a. 'Kollateralschäden' ein.

Denn Holz ist ein Naturprodukt, das ganz eigene Ansichten zum anschließenden Verhalten entwickeln kann.

Geschrieben

Meint Ihr das Schaftpflegemittel aber auch Beize hautfreundlich sind?

 

Man sollte versuchen den Schaft mit Isopro mehrfach zu reinigen. Das Öl wird immer wieder nachziehen, aber irgendwann wird es doch weniger.

 

Zum Schießen könnte man eine Frischhaltefolie drüber ziehen und alles ist gut. Da muss man doch nicht mit Anwalt und Berufsgenossenschaft kommen:rtfm:.

 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb frosch:

Penaten Babyöl

Auch da wird irgendwann ein Schlauberger kommen und was von ungeeignet erzählen und das er nen Pickel bekommen hat und nun Schadenersatz will.
 

Man glaubt gar nicht was Leute für Dinge konstruieren um was rauszuholen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hasenklage:

Zum Schießen könnte man eine Frischhaltefolie drüber ziehen und alles ist gut. Da muss man doch nicht mit Anwalt und Berufsgenossenschaft kommen

 

Das ist kompletter Unsinn.

  1. Wenn man selbst seine Waffen pflegt muss man wissen mit was. Dass das alles keine Hautpflegemittel sind ist klar, aber da sucht man sich eben selbst aus was am besten ist, und tränkt auch nicht das Holz damit. 
  2. Der Büchsenmacher hat ein vom Hersteller als ungeeignet bezeichneten Produkt verwendet, das potentiell gesundheitsschädlich ist. 
  3. Er hat den Kunden vorher nicht darüber informiert. 

Du solltest nicht vergessen dass gewerblich andere Maßstäbe gelten als privat. Die Verwendung gesundheitsschädlicher Mittel ist da ganz schnell Körperverletzung. 

 

Dazu kommt, dass der Kunde hier die Waffe danach nicht mehr ohne Einschränkung nutzen kann. 

 

Und Du empfiehlst ernsthaft Folie? Würdest Du auch freiwillig Plastikfolie über Deinen Autositz ziehen, natürlich nur vorübergehend für die nächsten zehn oder fünfzehn Jahre, bis das vom Hersteller nicht dafür freigegeben Reinigungsmittel das die Werkstatt bei der "Tiefenreinigung" benutzt hat verflogen ist? 

 

Wenn nicht, wo ist der Unterschied?

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