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Geschrieben

Hallo in die Runde, 

 

ich habe vor, mir einen Voreintrag für einen 357 MAG Revolver zu beantragen.

 

WBK ist bereits vorhanden und eine 9 mm eingetragen. 

 

Nun, wie es halt so häufig ist in Vereinen gibt es immer geteilte Meinungen😃

 

Ich habe zwar häufig 9mm und Kal22  im Verein geschossen, aber nur zweimal 357er. Einige sagen jetzt, dass man ja 12 mal das Kaliber welches man beantragt auch geschossen haben haben, andere sagen, dass es reicht 12 mal in Jahr erlaubnispflichtige Waffen geschossen zu haben. Ich bin da jetzt völlig verunsichert ob mein Antrag überhaupt durchgeht. Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass man nur 12 mal bzw. 18 mal geschossen haben muss, wo ich natürlich deutlich drüber bin. Aber muss man denn auch das Kaliber welches man beantragt 12 mal geschossen haben?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

Geschrieben

Korrekt: Bei der 2. kurzwaffe befindest Du dich im Grundkontingent. Das regelmäßige Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen reicht da aus.

Ab der 3. Kurzwaffe musst Du dann Wettkampfteilnahmen nachweisen.

 

Tip: Wenn Du solche Fragen stellst, liefere doch etwas mehr Informationen, wie welcher Verband und welche Disziplin. Kann vieles einfacher machen. Aber hier ist es ziemlich egal, da sich das Ganze im Grundkontigent bewegt.

 

Das Einzige was ich mich frage ist: Warum hast Du denn nicht bei Deinem ersten Antrag gleich zwei Kurzwaffen beantragt?

 

Gruß,

 

frogger

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb frosch:

Korrekt: Bei der 2. kurzwaffe befindest Du dich im Grundkontingent. Das regelmäßige Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen reicht da aus.

Ab der 3. Kurzwaffe musst Du dann Wettkampfteilnahmen nachweisen.

 

Tip: Wenn Du solche Fragen stellst, liefere doch etwas mehr Informationen, wie welcher Verband und welche Disziplin. Kann vieles einfacher machen. Aber hier ist es ziemlich egal, da sich das Ganze im Grundkontigent bewegt.

 

Das Einzige was ich mich frage ist: Warum hast Du denn nicht bei Deinem ersten Antrag gleich zwei Kurzwaffen beantragt?

 

Gruß,

 

frogger

 

Vielleicht ist er im WSB.🤷🏻‍♂️

Da gibt es das Bedürfnis nur für eine Waffe. Für die zweite darfste nach einem halben Jahr nochmals beantragen.😳

 

Gruß

Uwe

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Ab der 3. Kurzwaffe musst Du dann Wettkampfteilnahmen nachweisen

Aber auch da spielt die Kaliberfrage selbst gar keine Rolle.

 

Erfahrung im BDS Thüringen: Wenn Du eine über dem Grundkontingent haben willst, dann musst Du im letzten Jahr an mind. 2 Wettkämpfen über Vereinsebene teilgenommen haben.

Du musst eben Deine Ernsthaftigkeit plausibel machen, dass Du auch die neue Waffe sportlich nutzen wirst - das tust Du eben auch durch sportliche Aktivität auf gewisser Ebene und grundsätzliche Konstanz.

Aber Du musst eben nicht nachweisen, dass Du mit genau der angefragten Waffe schon vielfach trainiert hast.

Geschrieben

ich finde es grundsätzlich komisch das jemand eien revolver beantragen will, wobei er damit nicht wirklich erfahrungen gesammelt/trainiert hat!

gerade bei revolver hab ich es oft erlebt, dass dieser beantragt wurde, weil "cool, muss ich haben"!

als sie ihn dann hatten, hatten sie plötzlich keine große lust darauf, weil ihnen der revolver "überhaupt nicht liegt"!!!

und haben schnell wieder verkauft, oder jahre lang ungenutzt im schrank liegengelassen...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

ich finde es grundsätzlich komisch das jemand eien revolver beantragen will, wobei er damit nicht wirklich erfahrungen gesammelt/trainiert hat!

gerade bei revolver hab ich es oft erlebt, dass dieser beantragt wurde, weil "cool, muss ich haben"!

als sie ihn dann hatten, hatten sie plötzlich keine große lust darauf, weil ihnen der revolver "überhaupt nicht liegt"!!!

und haben schnell wieder verkauft, oder jahre lang ungenutzt im schrank liegengelassen...

Wer sagt denn das ich kein Revolver geschossen habe?  Habe tatsächlich häufig Kal22 Revolver geschossen. Wird halt in den Vereinsmeisterschaften nicht geschossen deswegen der 357er🙂

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

 wenn in diesem Fall keine Vereinswaffe zur Verfügung steht.

 

dieses,

 

Überhaupt kein Problem, § 14 Abs 3 ist hier eindeutig: Training mit erlaubnispflichtigen Waffen, sonst nix.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb HangMan69:

ich finde es grundsätzlich komisch das jemand eien revolver beantragen will, wobei er damit nicht wirklich erfahrungen gesammelt/trainiert hat!

gerade bei revolver hab ich es oft erlebt, dass dieser beantragt wurde, weil "cool, muss ich haben"!

als sie ihn dann hatten, hatten sie plötzlich keine große lust darauf, weil ihnen der revolver "überhaupt nicht liegt"!!!

und haben schnell wieder verkauft, oder jahre lang ungenutzt im schrank liegengelassen...

Bei mir war es genau umgekehrt. Ewig Pistole geschossen und fein damit. Dann wurde mir ein S&W 686 TC quasi aufgedrängt und nun mag ich den total gerne. Ist ein anderes Schiessen, aber grade für Wiederlader quasi ein Muss.:)

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Oneshot:

aber grade für Wiederlader quasi ein Muss.:)

Da stimme ich zu. Viele können sich die regulären Munitionspreise für 357/44/45 nicht mehr leisten. Wiederladen ist da etwas erträglicher.

 

Geschrieben
Am 21.3.2025 um 08:52 schrieb domijan1992:

Nun, wie es halt so häufig ist in Vereinen gibt es immer geteilte Meinungen

 

Scheinbar wird in Deinem Verein die Sachkunde-Bescheinigung aus Mitleid ausgegeben. Die haben alle keine Ahnung...

 

Am 21.3.2025 um 08:52 schrieb domijan1992:

Einige sagen jetzt, dass man ja 12 mal das Kaliber welches man beantragt auch geschossen haben haben

 

Falsch. Richtig wäre innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe (das wäre auch Deine 9mm oder die (Vereinswaffe in?) in KK.

 

Am 21.3.2025 um 08:52 schrieb domijan1992:

andere sagen, dass es reicht 12 mal in Jahr erlaubnispflichtige Waffen geschossen zu haben.

 

Schon besser, aber wie oben schon geschrieben innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt.

 

Am 21.3.2025 um 09:04 schrieb Thomas St.:

Wenn das deine 2. Kurzwaffe werden soll, reicht Training mit erlaubnispflichtigen Waffen. Also z.B. deiner Pistole in 9mm.

 

Selbst wenn es die 3. oder 10. Kurzwaffe wäre, ist überhaupt nicht entscheidend ob man mit dem Kaliber oder der Disziplin in der man in der Zukunft eine weitere Waffe erwerben will regelmäßig trainiert hat, sondern mit den bereits im Besitz befindlichen. Ab der 3. Kw (oder 4. Lw) kommen dann hat die Wettkampfteilnahmen noch dazu....

Geschrieben
Am 21.3.2025 um 19:40 schrieb frosch:

Da stimme ich zu. Viele können sich die regulären Munitionspreise für 357/44/45 nicht mehr leisten. Wiederladen ist da etwas erträglicher.

War früher der Revolver in  357, neben der 9 mm Pistole, oftmals der Standard, geht der Trend in meiner Umgebung zu 2&9mm. Einmal mit Optik und einmal standard. Im besten Fall noch mit der Möglichkeit zum 22er WS. Wer schießt noch 40 S&W außer IPSC und auch 45 ACP? muss man Lust zu haben.

 

Geschrieben
Am 23.3.2025 um 17:07 schrieb kulli:

War früher der Revolver in  357, neben der 9 mm Pistole, oftmals der Standard, geht der Trend in meiner Umgebung zu 2&9mm. Einmal mit Optik und einmal standard. Im besten Fall noch mit der Möglichkeit zum 22er WS. Wer schießt noch 40 S&W außer IPSC und auch 45 ACP? muss man Lust zu haben.

Die Lust haben bei uns noch viele, gern auch mal 10mm Auto. Allerdings sind da sehr viele Wiederlader bei. Da ich meine Geschosse auch selber Gieße ist es mir fast egal welches Kalibe rich für die KW laden. Die kosten daudurch fast alle das gleiche. Einzig die Pulvermenge und die Art des Zünders ( LP oder SP ) machen den Preisunterschied für mich aus.

Geschrieben
Am 23.3.2025 um 17:07 schrieb kulli:

geht der Trend in meiner Umgebung zu 2&9mm. Einmal mit Optik und einmal standard. Im besten Fall noch mit der Möglichkeit zum 22er WS. Wer schießt noch 40 S&W außer IPSC und auch 45 ACP? muss man Lust zu haben.

 

Scheint eine sehr spezielle Umgebung zu sein. 

Wenn die Sportordnung nach Kalibern trennt (z.B. DSB oder BdMP Sportpistole) ist 2x 9mm nur die Verzweiflungswahl für den "ich komme nicht übers Grundkontingent"-Schützen oder den "ich will zwar kein KK, aber bei GK nur die billigste Munition"-Pfennig-Fuchser.

Ansonsten ist ein .357 Mag Revolver wenn es um Preis/Leistung(umsetzbate Präzision, auch als Anfänger) geht imho den meisten 9mm Pistolen überlegen. 

Eine schöne 1911 in .45 ACP strahlt eine ähnliche Faszination aus wie eine 08 und braucht sich in der Eigenpräzision auch nicht hinter den modernen 9mm Pistolen verstecken, trotz ihres Alters...

Am Ende isses mit den 9mm wie mit den AR15. Leute empfehlen was sie selber haben ohne sich über Stärken und Schwächen der eigenen Waffe bewusst zu sein (insbesondere wie die zum beabsichtigten Verwendungszweck/Disziplin passt) , Anfänger kaufen vorallem was viele andere Schützen haben, weil sie nicht zwischen den Schützen die Ahnung haben und den Schwätzern unterscheiden können...

Geschrieben

Bedürfnis ist gegeben, wenn Waffe laut SpO geschossen werden kann, ist im DSB und BDS natürlich der Fall. Wenn nur eine Pistole 9mm Para vorhanden ist: Grundkontingent. Zwischen den 2 Grundkontingentwaffen müssen KEINE 18 oder 12 Trainingstermine nachgewiesen werden, schließlich kann man ja auch beide gleichzeitig beantragen. Schießbuch muß aber geführt werden und Kopien mit dem Antrag an den Verband geschickt werden. Selbstverständlich muß der Revolver sportlich zugelassen sein, wenn er mit Sportschützenbedürfnis erworben werden soll, das gilt aber für alle Waffenarten.

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