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IGNORED

Cannabis und Waffenbesitz


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Geschrieben
1 hour ago, Lusches said:

Moin 

Seid dem 18.10 ist es offiziell das Hausärzte CBD und CBT verordnen dürfen. 

 

CBD = Cannabidiol vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabidiol

CBT = Cannabicitran vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabicitran

 

Beide sind nicht psychoaktiv wie THC und sollten daher keine Probleme bei Dir machen....zu anderen Cannabinoiden vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_und_Cannabinoide_als_Arzneimittel#Potentielle_Einsatzgebiete

 

bj68

Geschrieben

Ich unterscheide und denke das WaffG macht das auch so, zwischen der gelegentlichen Einnahme (ob Alkohol oder Cannabis) und dem Alkoholismus und Cannabismus (ich weiß, das Wort gibt es offiziell nicht). Gäbe es diese Unterscheidung nicht, würde eine Menge ihren Führerschein, ihre WBK usw. abgeben müssen.

Geschrieben

Nein, das WaffG macht diesen Unterschied nicht. Es ist extra schwammig und unklar formuliert, damit vor Gericht mit Augenmaß die Lebenswirklichkeit der Bürger im Einzelfall berücksichtigt werden kann. Wir alle wissen wie das ausgeht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich sehe keinen Grund, warum gelegentliche Cannabiskonsumenten nach der Einführung des CanG als weniger zuverlässig eingeordnet werden sollten als gelegentliche Alkoholkonsumenten. Ich nehme an dass der überwiegende Anteil der Schreiber in diesem Forum (mich eingeschlossen) zumindest gelegentliche Alkoholkonsumenten sind. Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr und wird nicht mehr durch das BtmG erfasst. Man verstößt gegen keinerlei Gesetze, wenn man innerhalb des Rahmens des CanG selbst anbaut und dann im stillen Kämmerlein oder an einem erlaubten Ort in der Öffentlichkeit konsumiert.

 

Da bleibt ja eigentlich nur noch die Sucht Argumentation. Wenn die aber nicht zutrifft weil jemand nur ab zu und einen kifft und nicht breit mit den Kanonen umgeht, wo ist da jetzt das Problem?

 

Ich bin gespannt auf die ersten Gerichtsurteile zum Thema, ich wette sie werden triefen vor Heuchelei und mit zweierlei Maß messen.

 

 

 

Bearbeitet von Frechdachz
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb uwewittenburg:

Mal den Beipackzettel gelesen?

Habe es auch mal nach einer Wirbelsäulen OP genommen aber mich beeilt davon wegzukommen.

Ja habe ich ,ich nehme es schon seid e einigen Jahren. Ich habe mich mit kleinen Dosen selbst entwöhnt aber nach ein paar Wochen mußte ich es wieder nehmen ohne ging nichts. Das war Übrigseins meine fünfte LWS Op da gibt es keinen anderen Weg mehr. Aber ich bin erfreut wie gut ihr das hier beschreibt. Ich nehme ja noch kein CBD oder ähnliches ich stehe noch in Gesprächen mit meinem Arzt.

 

Danke für die vielen Infos 

 

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Frechdachz:

Da bleibt ja eigentlich nur noch die Sucht Argumentation.

 

Genau das ist das Problem. Sobald du "süchtig" bist, bist du unzuverlässig nach dem meinen Sicherheitspaket (ab morgen gültig).

Aber wer legt fest, dass du süchtig bist? Was ist die die rechtssichere Definition? Ist man süchtig, wenn man jeden Abend ein Glas Bier trinkt?

Ist man süchtig, wenn man jeden Tag eine Joint zieht? Wer legt das fest? Ohne Festlegung, ist es Willkür.

Geschrieben

Das kann ich beantworten.

 

Aber wer legt fest, dass du süchtig bist? Was ist die die rechtssichere Definition? Ist man süchtig, wenn man jeden Abend ein Glas Bier trinkt?

 

Meine Schwägerin war zur Reha da hat sie beim ersten Arztgespräch ihr eine die Frage gesellt ob sie Alkohol trink.

Sie hat geantwortet das sie oft Abends ein Glas Rotwein trinkt. Dann sind sie Alkoholikerin hat er gesagt. 
Wer legt fest wer süchtig ist ? Das wissen nicht mal die Richter die solche Fälle beurteilen sollen. 
Da kommt noch viel Arbeit auf unsere Anwälte und Richter zu. 

 

Gute Nacht 🌙 

Geschrieben (bearbeitet)
13 hours ago, Frechdachz said:

Ich sehe keinen Grund, warum gelegentliche Cannabiskonsumenten nach der Einführung des CanG als weniger zuverlässig eingeordnet werden sollten als gelegentliche Alkoholkonsumenten.

 

Argumente bezüglich der Zuverlässigkeit sollten sich mit der Legalisierung erledigt haben, aber für Argumente der Eignung, um die es hier wohl geht, ist es nicht offensichtlich, welchen Einfluss erlaubt oder unerlaubt für sich genommen haben sollten. 

 

Wenn man Sorgen um den Rechtstaat hat, dann müsste man für die Feststellung einer mangelnden Eignung ziemlich enge Grenzen verlangen. Es verwendet ja auch der Gesetzestext in §6 (1) 2 ziemlich harte Worte: Man muss nicht nur ein wenig doof, sondern "debil" sein, nicht nur Konsument, sondern "abhängig", nicht nur ein komischer Kauz, sondern "psychisch krank". Dann weicht er das aber im nächsten Absatz durch jeder und keiner Auslegung zugängliche Allgemeinplätze auf, mit denen man alles und jedes meinen kann oder auch nicht: "In der Person liegende" Umstände können alles sein, jedenfalls "liegen" in jeder Person "Umstände".

 

Dem Waffenbesitzer drohen da gleich von zwei Seiten Ungemach:

 

Einerseits gibt es eine Tradition, Konsumenten von "Drogen" weniger wegen konkreter Tatsachen, sondern als angebliche oder wirkliche Mitglieder einer Subkultur vom Rechtstaat auszunehmen, früher ganz offen mit Sprüchen wie "lange Haare gleich kurzer Prozess". Dieser Härte stand auch keineswegs entgegen, dass der Richter schon am Morgen wegen "Überreizung" und "ich hab's ja mit dem Herzen" ein verschriebenes Beruhigungsmittel mit zwei Schnaps heruntergespült hat und seine Frau ihren Gatten nur mit ebenfalls am Morgen anfangendem Konsum von früher Frauengold, dann Klosterfrau Melissengeist, dann vielleicht Prosecco ertragen konnte und kann. 

 

Andererseits gibt es eine ähnliche Tradition gegen "Waffennarren", die sich ja jeder selbst plastisch vorstellen kann.

 

Der Waffenbesitzer ist nun der Angeschmierte, wenn er an einen Richter kommt, der nur einer dieser beiden Traditionen, bei bestimmten verhassten Subkulturen einfach mal im angeblichen Allgemeininteresse das Recht maximal missgünstig auszulegen, anhängt, und das WaffG ermöglicht das mit windelweichen Formulierungen.

 

4 hours ago, Lusches said:

Sie hat geantwortet das sie oft Abends ein Glas Rotwein trinkt. Dann sind sie Alkoholikerin hat er gesagt.

 

Und er ist im falschen Beruf. Wer seine eigenen Vorstellungen von Lebensreform anderen Leuten dadurch aufdrücken will, dass er sie mit medizinisch klingender Terminologie und einem weißen Kittel erschrecken will, der nutzt diese Dinge zur Machtausübung. Die Macht, jemanden "gesund" oder "krank" zu erklären, ist eine große. Man kann damit z.B. dafür sorgen, dass einerseits ein Kind (mit positiven oder negativen Konsequenzen) dank "Inklusion" durch die Schule geschleppt wird, andererseits diesem Kind schon vom Kindesalter an möglicherweise gewisse Berufe (z.B. Berufssoldat oder Pilot) lebenslang verbaut sein werden. Man kann (mit positiven oder negativen Konsequenzen) jemandem ermöglichen, auf Kosten der Allgemeinheit daheim zu hocken statt zu arbeiten, kurzfristig oder gar dauerhaft. Die Definition von "Krankheit" ist wirkmächtig, insbesondere bei Krankheiten, die keine klare ätiologische oder diagnostische Abgrenzung von der Gesundheit haben.

 

Diese Probleme der Abgrenzung und die Möglichkeit, Dinge, die eigentlich soziale Machtsprüche und keine medizinischen Urteile sind, offiziell aussehen zu lassen, ist leider sogar in die Diagnosehandbücher eingeflossen. Es gibt z.B. im ICD-10-CM Varianten des Alkoholmissbrauchs, denen die meisten Leute klaren Krankheitswert zuschreiben würden, z.B. F10.250: Alkoholabhängigkeit mit alkoholinduzierter psychotischer Störung mit Wahnvorstellungen. Es gibt aber auch z.B. einen Diagnosecode F10.10 für "milden Alkoholgebrauch" und sogar F10.11 für einen solchen "in Remission" -- darunter fällt je nach Geschmack, dass man früher mal als Studi ab und zu ein Bier getrunken hat, damit nie Probleme hatte, und seit Jahren überhaupt nichts mehr trinkt. Das kann man nach Wunsch 95% der Bevölkerung reinknallen. Jedenfalls wird für die F10.1* Gruppe ausdrücklich keine Abhängigkeit und kein Schaden gefordert und sind "milde" und "unkomplizierte" Varianten miterfasst. Die Schreiber der Handbücher würden das wohl damit rechtfertigen, dass man so jemandem, der z.B. nur einen Verdacht hat, dass es etwas zu viel sein könnte, eine von der Kasse gezahlte Therapie vermitteln kann, noch bevor er wirklich krank wird, aber die damit erworbene Macht über die Kassenerstattung kommt eben zusammen mit der Macht, jeden zum Alki zu erklären.

 

 

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
15 hours ago, Frechdachz said:

Ich sehe keinen Grund, warum gelegentliche Cannabiskonsumenten nach der Einführung des CanG als weniger zuverlässig eingeordnet werden sollten als gelegentliche Alkoholkonsumenten. Ich nehme an dass der überwiegende Anteil der Schreiber in diesem Forum (mich eingeschlossen) zumindest gelegentliche Alkoholkonsumenten sind. Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr und wird nicht mehr durch das BtmG erfasst.

 

Okay...nur ist das schon mal für mich ein Widerspruch an sich....denn was hat sich da unterm Strich real geändert zu jemanden der vor der Gesetzesänderung gelegentlich Cannabis konsumiert hat? 

Ist für mich vergleichbar mit dem Schutzalter bei der Sexualität....da wird auch so getan als wenn da ein Schalter umgelegt wird und bei "XX-Schutzalter-Jahren minus 1 Sekunde" meint der Staatsanwalt noch ein Wort mitreden zu müssen und bei "XX-Schutzalter-Jahren plus 1 Sekunde" ist der da komplett raus. 

 

6 hours ago, Sal-Peter said:

 

Genau das ist das Problem. Sobald du "süchtig" bist, bist du unzuverlässig nach dem meinen Sicherheitspaket (ab morgen gültig).

Aber wer legt fest, dass du süchtig bist? Was ist die die rechtssichere Definition? Ist man süchtig, wenn man jeden Abend ein Glas Bier trinkt?

Ist man süchtig, wenn man jeden Tag eine Joint zieht? Wer legt das fest? Ohne Festlegung, ist es Willkür.

 

Da gibt es keine rechtsichere Definition bzw. die ist nicht machbar, weil sich der Begriff "Süchtig" da nicht in Formen pressen lässt, auch wenn es versucht wird. Meine subjektive Meinung dazu: Süchtig bist Du nach X, wenn Dir das X (was eine Tätigkeit/Substanz/Nahrungs- und Genussmittel usw. sein kann d.h. so gut wie Alles, auch Liebe/Zuwendung/Gespräch usw.) abgehen, sobald Du das nicht mehr machen/konsumieren kannst bzw. es nicht mehr bekommst. Eine kleine Stufe höher auf der Treppe wäre dann noch, wenn Du Dir das X verschaffst bzw. Du Dich unwohl fühlst wenn Du das X nicht zu Hause hast (wie weiter oben schon geschrieben geht mir u.a. bei Schokolade so) und ob Du die Zufuhr/Konsum jederzeit auch unterbrechen kannst bzw. bei Unterbrechung das Gefühl "ich brauch das jetzt (und sofort)" aufkommt. 

 

D.h. aber auch dass so gut wie jeder Mensch Süchte hat und wo dann der ausschlaggebende Punkt ist, ob das dann sozialverträglich oder sozialschädlich ist und daraus folgt, dass Sucht was sehr Individuelles (je nach der "süchtigen" Person) und auch was Subjektives (aus der Metaebene bzw. von einem Außenstehenden gesehen) ist. Was für den einen Okay sein kann, ist bei einer anderen Person schon grenzwertig oder überschreitet gar schon Grenzen...

 

bj68

 

 

Geschrieben

Wenn man mehr als fünf Tage Nasenspray nimmt, ist man körperlich abhängig.

 

Gilt das als Sucht? Bei Ohrentzündungen ist das manchmal nötig.

 

Aber was macht man nicht alles mit, damit kein Wahnsinniger mehr mit einem Küchenmesser Menschen tötet...

Geschrieben

Nochmal: Der Focus liegt nicht auf "Abhängigkeit", sondern auf "Abhängigkeit berauschenden Mitteln" 

Du kannst dir so viel Nasenspray ziehen wie du willst.

 

Sachlich und fokussiert bleiben bei so einer Diskussion

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Lusches:

Bei mir sieht es so aus wenn man mir deswegen Probleme macht und ich meine Lizenz abgeben muss das soll es so sein.

Erstmal der elektronischen Patientenakte widersprechen.

Da ist erstmal das schnüffeln, zumindest das einfache mal aussen vor.

 

Übrigens.....mit der Verschraubung würd ich alles machen, aber kein Motorrad mehr fahren.

Der nächste halt ist dann der AOK Chopper....wenn überhaupt.

Denke eher als Hals abwärts dann nixmehr......nur meine 2Ct.

 

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
14 hours ago, BJ68 said:

Meine subjektive Meinung dazu: Süchtig bist Du nach X, wenn Dir das X (was eine Tätigkeit/Substanz/Nahrungs- und Genussmittel usw. sein kann d.h. so gut wie Alles, auch Liebe/Zuwendung/Gespräch usw.) abgehen, sobald Du das nicht mehr machen/konsumieren kannst bzw. es nicht mehr bekommst. Eine kleine Stufe höher auf der Treppe wäre dann noch, wenn Du Dir das X verschaffst bzw. Du Dich unwohl fühlst wenn Du das X nicht zu Hause hast (wie weiter oben schon geschrieben geht mir u.a. bei Schokolade so) und ob Du die Zufuhr/Konsum jederzeit auch unterbrechen kannst bzw. bei Unterbrechung das Gefühl "ich brauch das jetzt (und sofort)" aufkommt. 

 

Sucht kommt von Siechen, bedeutet ursprünglich allgemein "Krankheit".

 

Damit wird man um dieses Wort sinnvoll verwenden zu können, schon einen gewissen Leidensdruck auf sich oder andere verlangen müssen. Eine Sehnsucht nach einem Espresso oder Heißhunger nach einer selbstgebackenen belegten Dinkelseele ist eben doch nicht das Gleiche wie der Umstand, dass man seine Frau sowohl verprügelt, weil kein Alk im Haus ist, als auch nachdem man Alk konsumiert hat. Das trifft selbst dann zu, wenn man zeigen kann, dass das Koffein des Espressos oder das Carvon im Kümmel auf der Seele in Verbindung mit dem Salz dieselben Belohnungssysteme im Hirn aktivieren wie der tägliche Liter Wodka auf einmal. Es gibt so etwas wie ein rechtes Maß -- es sei denn man ist Puritaner und dann gleichzeitig meistens Heuchler -- unterhalb dessen ein normales Verhalten eben nicht krankhaft, damit auch nicht süchtig ist.

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Sucht kommt von Siechen, bedeutet ursprünglich allgemein "Krankheit".

 

Diagnostische Kriterien nach ICD 10 für die Abhängigkeit von einer Substanz (drei der sechs Punkte müssen über einen Zeitraum von einem Jahr erfüllt sein)

 

1. Starker Wunsch oder eine Art Zwang eine Substanz zu konsumieren

2. Verminderte Kontrollfähigkeit (bzgl. Beginn, Beendigung und Menge des Substanzkonsums)

3. Körperliches Entzugssyndrom

4. Toleranz (d.h. Dosiserhöhung ist notwendig, um die gewünschte Wirkung zu erreichen)

5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen od. Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, zum Substanzkonsum od. sich von Folgen zu erholen

6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweis schädlicher Folgen (körperl.+psychisch)

 

Quelle: Merkblatt: Abhängigkeit und Missbrauch nach ICD-10

 

Da nur 3 der 6 Kriterien erfüllt sein müssen, ist eine Abhängigkeit (Sucht) relativ schnell erfüllt, wenn man es denn diagnostizieren WILL.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb Fyodor:

Nummern 1 und 6 sind praktisch immer erfüllt, auch bei Schokolade oder einem Glas purem Orangensaft.

 

Bei O-Saft ist das mit Punkt 6 sicher nicht relevant, aber z.B. bereits bei Cola oder Kaffee.

 

Aber es geht beim WaffG (neu) um:

 

Zitat

§ 6 Persönliche Eignung (1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

...

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder ...

 

Bleiben wir also bitte beim genannten Alkohol und "anderen berauschenden Mitteln" - also dem, was man landläufig unter Drogen, z.B. Cannabis versteht.

 

Das, was danach kommt ("psychisch krank"), sollte jeden LWB davon abhalten, sich de "Elektronische Patientenakte" an die Backe zu nageln, wenn bereits ein Besuch beim Psychologen oder gar Psychiater eine Tatsache darstellen KÖNNTE, die eine entspr. Annahme RECHTFERTIGT.

 

vor 23 Stunden schrieb Lusches:

Meine Schwägerin war zur Reha da hat sie beim ersten Arztgespräch ihr eine die Frage gesellt ob sie Alkohol trink.

Sie hat geantwortet das sie oft Abends ein Glas Rotwein trinkt. Dann sind sie Alkoholikerin hat er gesagt. 

Auch sowas kann ganz schnell in der Akte stehen und ist dann sehr schwer aus der Welt zu schaffen.

 

Ich war lange genug Bürger der demokratischsten Republik, die es jemals auf deutschem Boden gegeben hat, um ein klein wenig durch solche Sachen getriggert zu sein. Alles, was möglich ist, wird auch früher oder später gemacht werden - so wie auf dem Schießstand, wo alles, was aus Schützenperspektive sichtbar ist, früher oder später auch getroffen werden wird.

 

Paranoid sein heißt nicht, dass "sie" nicht hinter dir her sind. 

Bearbeitet von Sal-Peter
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Geschrieben
1 hour ago, Sal-Peter said:

Diagnostische Kriterien nach ICD 10 für die Abhängigkeit von einer Substanz (drei der sechs Punkte müssen über einen Zeitraum von einem Jahr erfüllt sein)

[...]

Da nur 3 der 6 Kriterien erfüllt sein müssen, ist eine Abhängigkeit (Sucht) relativ schnell erfüllt, wenn man es denn diagnostizieren WILL.

 

Zumindest beim ICD-10-CM, das ich befragt habe, geht es damit weiter (oder fängt in der Reihenfolge damit an), dass es auch die entsprechenden Diagnosen ausdrücklich ohne Abhängigkeit gibt, und die dann auch ausdrücklich in leichten Fällen ohne sonstige Schäden oder Probleme.

Geschrieben

Die Frage ist stets, was macht die Waffenbehörde. Da sitzen auch i.d.R. keine Juristen, sondern Verwaltungswirte. 

 

So, wie aktuell allen AfD Mitgliedern, deren sie gewahr werden, ohne Einzelfallprüfung die WBK knipsen, so kann ich mir lebhaft vorstellen, was passiert, wenn die Behörden Zugriff auf die Digitale Patientenakte erhalten. 

 

Big Brother is watching you!

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Bleiben wir also bitte beim genannten Alkohol und "anderen berauschenden Mitteln" - also dem, was man landläufig unter Drogen, z.B. Cannabis versteht.

Ich wollte damit nur aufzeigen, dass drei Merkmale praktisch immer erfüllt sind, wenn der Arzt das will.

 

vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

sollte jeden LWB davon abhalten, sich de "Elektronische Patientenakte" an die Backe zu nageln

Die ist dabei irrelevant. Wenn die Waffenbehörde Zugriff darauf will, dann weiter die Wahlfreiheit einfach abgeschafft. Oder die eAkte wird ohne Dein Wissen und ohne den Nutzen geführt. Außerdem müssen die Ärzte auch jetzt schon ziemlich viel melden.

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