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IGNORED

LKA Bayern als Waffenbeschaffungsbehörde?


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Geschrieben

Na sowas:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-kriminalbeamte-sollen-waffenteile-unterschlagen-haben-a-c5163b1b-988d-493b-8726-b692e9235ec3

 

"Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen drei Kriminalbeamte aus Bayern. Sie werden unter anderem verdächtigt, dienstlich verwahrte Gegenstände aus der Zentralen Waffenverwertung des LKA unterschlagen und verkauft zu haben. "

 

Dann könnten Hausdurchsuchungen mit Waffenfunden künftig auch "andersherum" als Beschaffungskriminalität gewertet werden? Wo doch Polizisten und Beamte generell soo zuverlässig sind, dass man ihnen künftig auch noch mehr Durchsuchungen erlaubt hat...

 

 

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Geschrieben

und hier geht es um "Polizei-Beamte"!!!

lass die Behörde mal "Fritze Peepel" als Kontrolleti einsetzten, oder auch der SB selber!!!

werden die eigentlich bevor die ihren Dienst in der Waffenbehörde antreten vom Verfassungsschutz überprüft?!?

Geschrieben

Wer kontrolliert den "Kontrolleti"? Das "Vertrauen" dass dem Bürger entgegengebracht wird sollte auch jedem Staatsdiener entgegengebracht werden, sie sind ja auch nur Bürger dieses Staates.

Wenn der Bürger als generell unzuverlässig angesehen wird (wir müssen ja unsere Zuverlässigkeit bestätigen lassen) wie kann dann eine Person durch die Annahme eines Amtes zuverlässig werden?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Ulrich Eichstädt:

Dann könnten Hausdurchsuchungen mit Waffenfunden künftig auch "andersherum" als Beschaffungskriminalität gewertet werden? Wo doch Polizisten und Beamte generell soo zuverlässig sind, dass man ihnen künftig auch noch mehr Durchsuchungen erlaubt hat.

 

Hier mal ein staatlicher link:

 

https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/075118/index.html

 

Zitat

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte der Zentralen Waffenverwertung des Bayerischen Landeskriminalamtes

München – Das Kriminalfachdezernat (KFD) 11 des Polizeipräsidiums (PP) München ermittelt aktuell unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I u.a. gegen zwei aktive Beschäftigte sowie einen Beschäftigten a. D. (außer Dienst) des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) wegen des Tatverdachts des Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB) sowie möglicher waffenrechtlicher Verstöße. Gegen diese besteht der Verdacht, dass sie Gegenstände, die sich in dienstlicher Verwahrung befanden, unterschlagen und veräußert haben.

 

Soviel zu den Themen:

Waffen nur zetral bei der Polizei lagern

und

nur der Staat sollte Waffen haben.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb chief wiggum:

mal kurz mit der Flex drüber gehen, 

Und vorher Griffschalen, ZF und alle unwesentlichen Teile ausbauen. Kann man vielleicht noch brauchen. :spiteful:

Bearbeitet von horidoman
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Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Ulrich Eichstädt:

Na sowas:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-kriminalbeamte-sollen-waffenteile-unterschlagen-haben-a-c5163b1b-988d-493b-8726-b692e9235ec3

 

"Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen drei Kriminalbeamte aus Bayern. Sie werden unter anderem verdächtigt, dienstlich verwahrte Gegenstände aus der Zentralen Waffenverwertung des LKA unterschlagen und verkauft zu haben. "

Und ihr motzt mich blöde an, weil ich beim LKA By nachfragte, ob meine eingezogenen Spielzeuge (vor der WaffG Änderung so eingestuft), auch wirklich dort vernichtet wurden...

Unglaublich...

Sind die Auskünfte dazu dann überhaupt noch glaubhaft?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb JPLafitte:

Wer kontrolliert den "Kontrolleti"? Das "Vertrauen" dass dem Bürger entgegengebracht wird sollte auch jedem Staatsdiener entgegengebracht werden, sie sind ja auch nur Bürger dieses Staates.

Wenn der Bürger als generell unzuverlässig angesehen wird (wir müssen ja unsere Zuverlässigkeit bestätigen lassen) wie kann dann eine Person durch die Annahme eines Amtes zuverlässig werden?

Quis custodiet custodes?

Die sind doch von vorneherein HYPER-ÜBERzuverlässig. Ganz besonders die Tochter des Mafia-Banden-Chefs, die die BOS-Funkgeräte mitsamt Sim-Karte am Landratsamt an die Feuerwehrleute ausgibt...

Bearbeitet von Zakharias
Geschrieben

Da kommt immer mehr ans Tageslicht:

 

Zitat

Update, 26. Oktober, 13.38 Uhr:  Im Zuge von Untersuchungen gegen bayerische LKA-Beamte, die unter Verdacht der Hehlerei stehen, untersucht das Münchner Polizeipräsidium eine mögliche Verbindung zu einem spektakulären Mordfall in Nordrhein-Westfalen. Bei der Bluttat am 26. April 2019 in Neuss wurde das Opfer mit einem Revolver getötet, der ursprünglich aus einer Aufbewahrungsstelle des bayerischen Landeskriminalamts für konfiszierte Waffen stammte und eigentlich schon 2018 hätte vernichtet werden sollen. Dies teilte ein Sprecher des Polizeipräsidiums der bayerischen Hauptstadt mit, nachdem mehrere Medien darüber berichtet hatten.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/sicherheitslücke-beim-blka-polizisten-sollen-jahrelang-waffen-entwendet-und-vertickt-haben/ar-AA1sUNQh

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Zakharias:

Die sind doch von vorneherein HYPER-ÜBERzuverlässig. Ganz besonders die Tochter des Mafia-Banden-Chefs, die die BOS-Funkgeräte mitsamt Sim-Karte am Landratsamt an die Feuerwehrleute ausgibt...

War nicht Systembestandteil von Tetra, daß offensichtliche Mißbräuche der Geräte den Systembetreuern sofort auffallen und diese SIM Karten eben raus fliegen?

Geschrieben
Am 25.10.2024 um 15:54 schrieb heinzaushh:

Alter Hut, ploppt doch immer wieder auf. Ich frag mich eher ob nicht in anderen Bereichen auch mal hingelangt wird.

Versetzung, dududu und fertig.

Die Akriven sind suspendiert. Das bedeutet, dass der Dienstherr davon ausgeht, dass sie aus dem Dienst entfernt werden, ungeachtet des Strafverfahrens. Der Pensionist wird damit zum Rentner/Bürgergeldempfänger.

Geschrieben
On 10/25/2024 at 8:54 AM, heinzaushh said:

Alter Hut, ploppt doch immer wieder auf. Ich frag mich eher ob nicht in anderen Bereichen auch mal hingelangt wird.

 

Bei Betäubungsmitteln würde ich drauf wetten. Die Versuchung muss jedenfalls riesig sein. Der Beschuldigte eines Verfahrens ist ja froh, wenn zum Gerichtstermin nur noch deutlich weniger übrig ist oder die grünen Blätter nur noch Oregano und Pfefferminz sind, das weiße Pulver im Labor sich als Puderzucker herausstellt...

Geschrieben

Hallo

 

von mir liegen 80 Waffen (hauptsächlich Revolver, ein paar Deringer und eine Pistole) bei der Waffenbehörde in Neuss.

Seit über einem Jahr. Wie die gelagert werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob es da feucht ist, oder der für mich zuständige SB mal ab und an mit einer Blumenspritze die behandelt weiß ich nicht. Mach mir aber Sorgen.

Ich will den Leiter der Waffenbehörde anschreiben und um einen Termin bitten, um die Waffen in Augenschein zu nehmen und, noch besser, sie zu putzen und einzuölen.

Ich denke, ich werde keine Antwort bekommen. Danach über den Landrat. 

Mal sehen. Sind ja doch Werte, die da evtl. rumgammeln.

Und die Vollzähligkeit würde mich auch interessieren.

Eine Kiste mit Waffen stand ca 15 Minuten unbeaufsichtigt vor meiner Haustür.

 

Steven

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.10.2024 um 13:45 schrieb steven:

Mal sehen. Sind ja doch Werte, die da evtl. rumgammeln

https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schadensersatz-fur-rost-an-pistole-178601.html

Das könnte teuer werden...

 

Warnung: Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen.

Inwieweit die Behörde verpflichtet ist, eine Verwertung der Vernichtung vorzuziehen, kann ich nicht beurteilen.

Gruß,

frogger

Bearbeitet von frosch
Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.10.2024 um 22:30 schrieb P.E.P:

Der Pensionist wird damit zum Rentner/Bürgergeldempfänger.

Er wird nachversichert zum Rentner.

Der Beamte, der aus dem Beamtenverhältnis entfernt wird, dem das Ruhegehalt aberkannt wird oder der wegen einer schweren Straftat verurteilt wird und dadurch seine entsprechenden Rechte verliert, wird für die Dauer des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nicht aber in der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Dies ergibt sich ganz eindeutig aus § 8 SGB VI.
Die hierfür zu entrichtenden Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, werden allein vom Dienstherrn getragen.
So die eindeutige Regelung in § 181 Abs. 5 SGB VI.

 

Die schlimmste Strafe:
PKV
Der Beamte und seine mitversicherten Familienmitglieder bleiben in der PKV, in der er sich nun zu 100% (und nicht mehr zu 30%) versichern muss. Aufgrund fehlender Altersrückstellungen sind die Beiträge dann extrem teuer und existenzbedrohend. Für diese Problematik gibt es dann nur noch den Basistarif, bei dem viele Ärzte eine Behandlung verweigern.

Bei der Nachversicherung erfolgt ein Cut bei der Beitragsbemessungsgrenze. Ein Großkopferter Beamter kann also deutliche Altersruhegeldverluste verzeichnen.

 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten schrieb frosch:

oder Verwertung

Nach meinem Kenntnisstand werden in allen Bundesländern keine Waffen oder Waffenteile (auch "frei) durch die Behörde pp. verwertet.

 

(Ohne Bezug zu Behördeneigenen Waffen)

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

In NRW ist dies durch Erlass des IM geregelt, keine Waffen wieder in den Umlauf bringen. Da geht nichts, nicht mal eine Holzgriffschale.

 

Aber auch über NRW hinaus wäre mir nicht bekannt das eine Verwertung stattfindet, müßte dann ja in ähnlicher Form wie VEBEG zugänglich bzw. ausgeschrieben sein.

Geschrieben

Eigentlich mag das nur bei eingezogenen Gegenständen möglich sein. Bei lediglich beschlagnahmte/sichergestellten Gegenständen sollte das nicht möglich sein; lediglich, wenn eine Verwertung keine Aussicht auf einen Erlös bringt.

Von wegen Eigentumsgarantie und so...

 

Geschrieben

Natürlich, da haben wir uns missverstanden. Mein Bezug war :

 

vor 1 Stunde schrieb frosch:

Die Behörde könnte dem Eigentümer per Bescheid aufgeben, einen Berechtigten zu benennen, der die Schusswaffen aus der Verwahrung innerhalb eines Monats abholt. Wenn dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, droht die Vernichtung oder Verwertung der Waffen.

 

 

 

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