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IGNORED

Von einem der auszog das Fürchten zu lernen ...


ThomasMueller

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... oder was dir passieren kann, wenn ein Staat übergriffig wird und dir auch die Hilfe der Gerichte nicht hilft.

Im Anhang ein Artikel aus der Acher-Rench-Zeitung vom 17.09.24
Ich will den Fall  selbst nicht kommentieren,  aber gerade im Zusammenhang mit dem "Sicherheitspaket" von Nancy Faeser,
wonach jetzt Waffenbehörden auch selbst Sherlock Holmes spielen dürfen und hinter Bürgern herschnüffeln sollen, macht dieser Artikel Angst.
Das ist übrigens der gleiche Verwaltungsgerichtshof, auf dessen Urteil man sich in Baden-Württemberg beruft, wenn es um die Überprüfung
bei den Überkontigent Waffen geht. Da kommt das Gericht zu pass, fällt das Urteil zugunsten des Bürgers aus, interessiert das einfach nicht.

"Drei Urteile helfen nicht ..."

RE_133351.pdf

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  • ThomasMueller änderte den Titel in Von einem der auszog das Fürchten zu lernen ...

Rundfunkbeitrag ist das beste Beispiel. Der ÖRR verstößt quasi täglich gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Keine Chance sich dagegen zu wehren, Zwangsbeitrag wurde inzwischen mehrfach richterlich bestätigt.
Wie man ein solches System nennt, brauche ich hier wohl nicht zu schrieben, weiß jeder selbst.

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vor 8 Stunden schrieb ThomasMueller:

... oder was dir passieren kann, wenn ein Staat übergriffig wird und dir auch die Hilfe der Gerichte nicht hilft.

 

In dem von Dir verlinkten Artikel steht ganz klar drin, dass der Betreffende unter Angststörungen und Depressionen leidet.

 

Ganz ehrlich: Da bin ich wirklich sehr froh drüber, dass solche Kandidaten keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen und ihre Waffen zeitnah dauerhaft abgeben dürfen.

 

Da hat die zuständige Behörde eine vernünftige Entscheidung getroffen.

 

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vor 31 Minuten schrieb GermanKraut:

 

In dem von Dir verlinkten Artikel steht ganz klar drin, dass der Betreffende unter Angststörungen und Depressionen leidet.

 

Ganz ehrlich: Da bin ich wirklich sehr froh drüber, dass solche Kandidaten keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen und ihre Waffen zeitnah dauerhaft abgeben dürfen.

 

Da hat die zuständige Behörde eine vernünftige Entscheidung getroffen.

 

Ich bin froh das Du erst gar keine hast.

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1 hour ago, GermanKraut said:

 

In dem von Dir verlinkten Artikel steht ganz klar drin, dass der Betreffende unter Angststörungen und Depressionen leidet.

 

Ganz ehrlich: Da bin ich wirklich sehr froh drüber, dass solche Kandidaten keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen und ihre Waffen zeitnah dauerhaft abgeben dürfen.

 

Da hat die zuständige Behörde eine vernünftige Entscheidung getroffen.

 

Nein du bist dafür das Behördenwillkür normal ist. Dass ein kleinkarierter, frustrierter Beamte entscheidet.

3 mal hat er von der Justiz Recht bekommen, 3-mal

Aber man setzt sich über die Gewaltenteilung weg, was du offensichtlich befürwortest.

 

Offensichtlich bist du ein kleiner Diktator, der die Demokratie abschaffen möchten. Wundert mich nicht, links hatte immer etwas gegen Demokratie und freie Meinungsäusserung. Stalin, Mao und Pol Pot lassen grüssen.

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

In dem von Dir verlinkten Artikel steht ganz klar drin, dass der Betreffende unter Angststörungen und Depressionen leidet.

Ja und? Jeder ist krank. Wenn er keine Diagnose hat, wurde er nur nicht genug untersucht. Und wo ist die Grenze? Soll er doch Höhenangst haben (eine Angststörung), und Depression gibt es in sehr vielen Formen, die meisten davon für niemanden gefährlich. 

 

Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist klar, dann darf er keine Waffen haben. Aber genau das war gerichtlich bestätigt nicht der Fall. 

 

Die Behörde hat anhand der Faktenlage zu entscheiden. Die Gerichte sind dazu da, falsche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn die Behörde die Urteile (drei Stück!) einfach ignoriert dann ist das keine richtige Entscheidung, sondern Willkür und Rechtsbeugung. Wenn eine örtliche, kleine Behörde über den Gerichten steht, läuft etwas falsch.

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Ja und? Jeder ist krank. Wenn er keine Diagnose hat, wurde er nur nicht genug untersucht. Und wo ist die Grenze? Soll er doch Höhenangst haben (eine Angststörung), und Depression gibt es in sehr vielen Formen, die meisten davon für niemanden gefährlich. 

 

Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist klar, dann darf er keine Waffen haben. Aber genau das war gerichtlich bestätigt nicht der Fall. 

 

Die Behörde hat anhand der Faktenlage zu entscheiden. Die Gerichte sind dazu da, falsche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn die Behörde die Urteile (drei Stück!) einfach ignoriert dann ist das keine richtige Entscheidung, sondern Willkür und Rechtsbeugung. Wenn eine örtliche, kleine Behörde über den Gerichten steht, läuft etwas falsch.

Ich hab mich selbst geärgert so einem Voll….t geantwortet zu haben. Passier aber aufgrund von Ignore nun nicht mehr.

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11 hours ago, steven said:

Das Prinzip: Drangsalieren bis der Delinquent weichgekocht ist, wird zum Grundprinzip erklärt.

 

In diesem Fall vielleicht auch als Wette auf sein Alter. Noch zwei, drei Jahre lang nichts tun und vor Gericht verlieren, und dann behaupten sie als neu aufgetretene Tatsache, dass er jetzt wegen Senilität nicht mehr geeignet sei, auch wenn der Zuverlässigkeit nichts mehr im Wege stehe...

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vor 15 Stunden schrieb joker_ch:

links hatte immer etwas gegen Demokratie und freie Meinungsäusserung. Stalin, Mao und Pol Pot lassen grüssen.

Geh' mal zum Augenarzt!

Du bist auf dem rechten Auge blind! Und das als Arzt ... :tongue:

 

Hitler, Mussolini, Franco, Strössner, Pinochet, ... (ich zähle jetzt nicht alle südamerikanischen rechten Diktatoren auf, die schwerste Menschenrechtsverletzungen begingen, viele Regimegegner "verschwinden" ließen - oft mit Hilfe einer "ausländischen terroristischen Vereinigung" namens CIA).

Dazu noch die ganzen Auto-, Klepto- und sonstige -kraten (die ja in den allermeisten Fällen keine "Linken" oder gar Kommunisten sind)

 

Die zeichneten sich ja alle dadurch aus, dass Freie Meinungsäußerung keine Folgen hatte ...

 

Wie war das noch ... ?

Görings sammelte die Witze über sich, Göbbels die Menschen, die Witze über ihn erzählten.

 

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vor 15 Stunden schrieb Fyodor:

Die Behörde hat anhand der Faktenlage zu entscheiden. Die Gerichte sind dazu da, falsche Entscheidungen zu korrigieren. Wenn die Behörde die Urteile (drei Stück!) einfach ignoriert dann ist das keine richtige Entscheidung, sondern Willkür und Rechtsbeugung. Wenn eine örtliche, kleine Behörde über den Gerichten steht, läuft etwas falsch.

 

vor 15 Stunden schrieb joker_ch:

Nein du bist dafür das Behördenwillkür normal ist. Dass ein kleinkarierter, frustrierter Beamte entscheidet.

3 mal hat er von der Justiz Recht bekommen, 3-mal

Aber man setzt sich über die Gewaltenteilung weg, was du offensichtlich befürwortest.

 

Offensichtlich bist du ein kleiner Diktator, der die Demokratie abschaffen möchten.

Da bin ich dann ganz bei Fyodor und Dir!

 

Und das Schlimmste dabei ist, dass es für den Behördenvertreter keine Folgen hat.

Mir fällt da die "Straftat im Amt" "Verfolgung Unschuldiger" ein, aber finde mal ein Gericht, dass einen Polizisten oder sonstigen Beamten deswegen verurteilt ...

 

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vor 16 Stunden schrieb grizzly45:

Ich bin froh das Du erst gar keine hast.

Sicher?

 

Falls doch sollten ihm alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sofort entzogen werden, weil "'Feind' der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung".

 

Dazu kommt dann noch seine Leseschwäche, denn in dem verlinkten Artikel steht ja nicht nur etwas von den von ihm genannten Depressionen, sondern eben auch dass festgestellt wurde, dass von ihm keine Gefahr ausgeht - weder Suizid- noch Gefährdung Dritter.

 

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vor 46 Minuten schrieb TriPlex:

Sicher?

 

Falls doch sollten ihm alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sofort entzogen werden, weil "'Feind' der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung".

 

Dazu kommt dann noch seine Leseschwäche, denn in dem verlinkten Artikel steht ja nicht nur etwas von den von ihm genannten Depressionen, sondern eben auch dass festgestellt wurde, dass von ihm keine Gefahr ausgeht - weder Suizid- noch Gefährdung Dritter.

 

Ich „sehe“ nix mehr von demjenigen. Was ein Glück, das geseiherer war ja nicht mehr erträglich.

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1 hour ago, GermanKraut said:

Der Betroffene sollte sich von einem von der Behörde vorgeschlagenen Fachamtsarzt untersuchen lassen.

 

Wurde diese Möglichkeit schon in Erwägung gezogen?

Kannst du beweisen, dass du kein Kinderporno heimlich konsumierst? Wenn nicht, bist du schuldig.

 

Ich glaube, du hast ein fundamentales Problem mit den Konzepten, die die Säulen der Freiheit und unserer Demokratie sind. Selbst die Römer waren diesbezüglich weiter als du.

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vor 20 Minuten schrieb tissi:

So hat damals schon die Inquisition gerichtet.

Nein, nein.

Das macht man anders:

Hände und Füße binden und in's Wasser werfen.

Ersäufst Du, dann warst Du keine Hexe (bist halt leider trotzdem tot, aber "der Herr" wird schon wissen, was er damit sagen wollte), ersäufst Du nicht, dann bist Du eine Hexe und kommst auf den Scheiterhaufen*.

Ist doch gerecht ...

Naja, jedenfalls weiß man hinterher ganz sicher, ob Du eine Hexe warst.

 

*) Wenn die damals schon gewusst hätten, dass nasser "Brennstoff" so viel mehr Schadstoffe verursacht ...

 

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Schuldig bei Verdacht!

Gilt hierzulande aber schon immer.

Ich hatte dieses Problem schon vor 25 Jahren. Ich könnte meiner Waffenbehörde einen Wisch von der Staatsanwaltschaft vorweisen, welcher belegte, das mein Verfahren eingestellt wurde wegen ERWIESENER UNSCHULD!

Das hat den SB nicht interessiert!

Der hat sich die Akten kommen lassen, um sich selbst ein Bild zu machen.

WBK war natürlich weg.

Seitdem ist mein Vertrauen in unser System nicht mehr besonders groß!

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Habe es nur grob überflogen, aber interessant, dass Angehörige der Pius-Bruderschaft den "Reichsbürgern" zugerechnet werden (aus der Perspektive der dortigen Behörde)

 

Ah, ja...

 

Zu dem Verein kann man stehen wie man will, aber war da nicht mal irgendwas in unserer Verfassung, Stichwort "Religionsfreiheit" ? Der Grundsatz wird offenbar sehr selektiv angewendet...

 

Mir drängt sich der Eindruck auf, als wolle man nur auf Zeit spielen, den Betroffenen so mürbe machen und letztlich auf der Kostenschiene aushungern...

Die Behörde hat ja unendlich Zeit und unbegrenzte finanzielle Mittel, sind schließlich nur Steuergelder...

 

Als Nichtjurist frage ich mich nur, ob der Geschädigte, nach Bestätigung dreier Gerichte, nicht die rechtliche Möglichkeit hat, die Herausgabe seines Eigentums durch einen Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken zu lassen ?

 

Ansonsten wäre hier jedes Wort zu diesem Vorfall eines zu viel, ich werde es weder weiter kommentieren, noch meine eigenen Gedanken und Ansichten dazu äußern.

Was soll man dazu auch noch sagen... ?

 

 

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Am 12.10.2024 um 11:49 schrieb TriPlex:

Mir fällt da die "Straftat im Amt" "Verfolgung Unschuldiger" ein, aber finde mal ein Gericht, dass einen Polizisten oder sonstigen Beamten deswegen verurteilt ...

 

Deshalb läuft auch ein Verfahren wegen Rechtbeugung.

Zitat

Habe es nur grob überflogen, aber interessant, dass Angehörige der Pius-Bruderschaft den "Reichsbürgern" zugerechnet werden (aus der Perspektive der dortigen Behörde)

Gleich Baustelle, aber andere Truppe, die dem Papst eher nicht so nahe steht.  Die Pius-Bruderschaft hat mit der Marianische Initiative – Pater Kolbe, Militia Immaculatae (Soldaten der Unbefleckten oder Miliz der Unbefleckten (Empfängnis) nicht viel zu tun.
Der Sachbearbeiter hat wohl nicht nur keine Ahnung, sondern hat auch nicht versucht sich sachkundig zu machen. Ich habe oben schon darauf hingewiesen, dass in dem neuen "Sicherheitspaket" genau das gefordert wird.
Überforderte Beamte, die dann nach eigenem Gutdünken und Unvermögen hinter Bürgern herschnüffeln und sich dann nach Gutsherrenart eine Meinung bilden und dann danach Bescheide erlassen, die dann noch nicht mal
durch Gerichtsentscheide aus Kraft gesetzt werden können. Das sind gleich eine handvoll Sargnägel für den Rechtsstaat.

Nachtrag: Pater Kolbe wurde von den Nazis im Konzentrationslager ermordet. Hier eine Nähe zu Reichsbürgern zu unterstellen, zeugt schon von einer fast sträflichen Bildungslücke.

Bearbeitet von ThomasMueller
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vor 2 Stunden schrieb ThomasMueller:

Deshalb läuft auch ein Verfahren wegen Rechtbeugung.

Und? Was glaubst Du kommt da 'raus?

 

Es wird immer postuliert die RAF habe "schwere, staatsgefährdende Straftaten" begangen.

Wie hätte dieses "Häuflein armer Irrer" das (den STAAT als solchen "gefährden") schaffen sollen (selbst wenn sie Spitzenpolitiker (und noch mehr "Spitzen" aus Wirtschaft und Gesellschaft) ermordet hätten)?

 

JA! Das waren Mörder und Verbrecher - gar keine Frage. Aber den Staat in seinen "Grundfesten" erschüttern? Wohl kaum!

Und ich heiße deren Methoden ausdrücklich NICHT gut! (Nicht, dass mir das hier (oder von "Mitlesern") unterstellt wird.)

 

Aber trifft "schwere, staatsgefährdende Straftaten" nicht eher auf Beamte zu, die sich nicht an geschriebenes Recht halten, gar Gerichtsurteile ignorieren und z.B. auf Polizisten, die (in falsch verstandenem Korpsgeist) Bürger verfolgen, die "einen der Ihren" angezeigt haben?

BEIDES führt nämlich dazu, dass Teile der Bevölkerung das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen verlieren.

Oder anders ausgedrückt „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“.

 

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