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IGNORED

VG DDorf: AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig


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Geschrieben
  Am 19.7.2024 um 07:25 schrieb karlyman:

 

Warum waren die "in Ungnade gefallen"?

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Weil sie die Wahrheit begannen zu schreiben - Sputnik war damals schon immer "Bückware" gewesen, schwer zu bekommen:

 

  Zitat

Als Sputnik im Herbst 1988 über den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 24. August 1939 berichtete, geriet diese offizielle Sicht ins Wanken. Daher unterband die DDR-Regierung am 18. November 1988 die Auslieferung der Zeitschrift durch den Postzeitungsvertrieb (DDR), was praktisch auf ein Verbot hinauslief.

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Geschrieben

Lieber Heinz aus H., du magst dir besonders witzig vorkommen, aber ich wünsche auch dir nicht, in einer Diktatur leben zu müssen, wie manche von uns hier.

 

Solltest du das anders sehen, es gibt noch so viele schöne Diktaturen auf der Welt.

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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 19.7.2024 um 17:14 schrieb Sal-Peter:

Lieber Heinz aus H., du magst dir besonders witzig vorkommen, aber ich wünsche auch dir nicht, in einer Diktatur leben zu müssen, wie manche von uns hier.

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Lieber Sal Peter, meine Frage war nicht witzig, sondern reell gestellt. Vermutlich gehöre ich einer Generation an welche diese Schreibweise(n) nicht kennt, sie begegnet mir aber in nahezu jedem relevanten thread. Mich wundert dies, deshalb die Frage nach dem warum, ich bringe dies mit der Runensprache zusammen und frage mich wo der Grund dafür liegt.

Insofern könntest du es erklären, oder wenn du dies nicht kannst oder nicht möchtest bringt mir dein post nichts.

 

  Am 19.7.2024 um 17:14 schrieb Sal-Peter:

in einer Diktatur leben zu müssen, wie manche von uns hier

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Erlaubst du mir die Frage wo geografisch "hier" zu verorten ist?

 

Du magst dir besonders schlau vorkommen, aber außer Fragen bringt deine "Antwort" nichts.

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 19.7.2024 um 17:33 schrieb heinzaushh:

ich bringe dies mit der Runensprache zusammen

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Alternativ geschriebene Worte sind schwerer durch Suchmaschinen zu finden. Sh. ua. leetspeak.

 

  Am 19.7.2024 um 17:33 schrieb heinzaushh:

wo geografisch "hier" zu verorten ist?

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Hier im Forum, hier in Deutschland meist ostelbisch - und temporär bis 1989/90, da war ich ungenau.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
  Am 19.7.2024 um 17:39 schrieb Sal-Peter:

 

Alternativ geschriebene Worte sind schwerer durch Suchmaschinen zu finden. Sh. ua. leetspeak.

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 Wenn man "Grün" in die Suchmaschine eingibt, bekommt man jede Menge Suchergebnisse, die wirklich in jede Richtung zeigen.

 

Gibt man allerdings "gryn" in eine Suchmaschine ein, bekommt man wohl eher Seiten angezeigt, auf denen dann "Im Geiste gleichgesinnte" zu finden sind.

 

Von daher dürfte es dann wohl eher darum gehen, solche "Sammelstellen" zu kennzeichnen.

 

Geschrieben
  Am 19.7.2024 um 18:11 schrieb GermanKraut:

Gibt man allerdings "gryn" in eine Suchmaschine ein, bekommt man wohl eher Seiten angezeigt, auf denen dann "Im Geiste gleichgesinnte" zu finden sind.

 

Von daher dürfte es dann wohl eher darum gehen, solche "Sammelstellen" zu kennzeichnen.

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Ah, das macht Sinn. Danke für die Erklärung.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
  Am 5.7.2024 um 04:13 schrieb Commerzgandalf:

Herr Höcke ist immer noch Beamter, wenn er denn so böse, extrem, radikal, gefährlich, ..... wäre, wie immer behauptet, wäre er schon längst aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.

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Das wird er auch, wenn er beantragen sollte, wieder in den Schuldienst gehen zu dürfen.

 

Derzeit ist eine Entlassung nicht möglich, das wurde ja schon vor längerer Zeit diskutiert.

Geschrieben
  Am 1.7.2024 um 16:22 schrieb JuergenG:

Schätze, dass das im Falle der Revision (ich gehe mal davon aus, dass die eingelegt wird) vom OVG bestätigt wird und wegen der grundsätzlichen Bedeutung beim BVerwG landen wird.

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Zumindest die Berufung zum OVG wurde im Eilverfahren schon entschieden.

.

 

  Zitat

 

OVG-Eilbeschlüsse
Waffenentzug für AfD-Mitglieder ist rechtens

Stand: 05:48 Uhr

 

Die AfD wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Mitglieder mussten daher ihre Waffen abgeben. Zurecht entschied ein Gericht. Die Kläger gingen in Berufung. Nun gibt es Eilbeschlüsse vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt.

 

Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, wie eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte.

 

Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze.

AfD wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet


Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai 2024 bestätigt.

 

Erschwerend sei noch zu bewerten, so der 20. Senat des OVG in der Begründung der Eilbeschlüsse, dass einer der Kläger sich nicht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch innerhalb der AfD unmissverständlich und beharrlich distanziert habe. Das OVG bezieht sich dabei auf hetzerische Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern.

 

Vorinstanz – AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben
Den beiden Eilverfahren waren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni vorausgegangen. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen, weil sie nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen sind.

Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. In der Hauptsache sind jetzt noch vier Berufungsverfahren am OVG anhängig. Verhandlungstermine stehen laut der OVG-Sprecherin noch nicht fest.

Die Feststellungen in den Eilverfahren gelten als Hinweise auf einen möglichen Ausgang der Berufungsverhandlungen. Die Begründungen des 20. Senats sind in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW abrufbar.

 

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article253052198/OVG-Eilbeschluesse-Waffenentzug-fuer-AfD-Mitglieder-ist-rechtens.html

.

Das ging ja schnell?

 

 

Geschrieben

Ist das eine Frage?

Nach den Eilbeschlüssen kommt noch die Hauptverhandlung und das Ergebnis habe ich ja auch prognostiziert. 

Die höchstrichterliche Entscheidung wird erst interessant. 

BTW, ich habe am Freitag auch orakelt, dass du dich draufstürzen wirst, wie eine Fliege auf den bewussten Haufen. q.e.d.

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