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IGNORED

Messertrageverbot für "Asylwerber"


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Moin,

 

aus aktuellem Anlass möchte ich die österreichischen Foristi mal fragen, wie das bei Euch aussieht.

 

Darf ein Asylwerber ein Messer bei sich führen?

Kann er ausgewiesen werden, wenn er damit erwischt wird?

 

Hintergrund der Frage:

 

Auf "X", vormals Twitter wird das so dargestellt und ich hätte bitte gerne von Euch eine Bestätigung oder eben nicht, wenn es nicht so ist.

 

Danke,

Rolf

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vor 7 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wie will man das denn überprüfen, ohne mit Racial Profiling Vorwürfen konfrontiert zu werden. 

 

Mann könnte doch eine Kennzeichnungspflicht einführen... so etwa einen großen gelben Punkt mit schwarzem "A"....

Ja iss ja schon gut... ich weiß. ;) 

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vor 29 Minuten schrieb Schwertmaid:

 

Mann könnte doch eine Kennzeichnungspflicht einführen... so etwa einen großen gelben Punkt mit schwarzem "A"....

Ja iss ja schon gut... ich weiß. ;) 

Auf dem Ärmel oder auf der Stirn (kleiner Scherz)

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Frage mich sowieso, was eine Waffenverbotszone bringen soll. Am Beispiel von Mannheim gesehen, wohl eher nicht so viel.

Es fehlt an allen Ecken an Personal um das zu prüfen.

Der Mann, der für den Tod des Polizisten verantwortlich ist, wird sicherlich nicht wegen dem Führen des Messers, in der Waffenverbotszone, Verurteilt.

Wie ist das in Österreich und bewirkt es etwas?

 

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vor 47 Minuten schrieb Cannon Balls:

Wie will man das denn überprüfen, ohne mit Racial Profiling Vorwürfen konfrontiert zu werden. 

Es macht mal, rein objektiv gesehen, keinen Sinn, wenn man Menschen mit gewissem Aussehen nicht kontrolliert, obwohl man weis, dass in dieser ethnischen Gruppe die meisten Täter sind.

Dieses Wort habe ich im Zusammenhang mit Ukrainischen Flüchtlingen gelesen. Da hat man doch glatt die Menschen (in Zügen oder Bussen) mit schwarzer Hautfarbe verdächtigt keine Ukrainer zu sein.

Unerhört oder?

 

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vor 2 Minuten schrieb Schwertmaid:

Vielleicht sollte man auch die Opfer verbieten, Fäser macht das schon.

Es wird unter Strafe gestellt sich in einer Waffenverbotszone abmurksen zu lassen? Hoffentlich lebt dann das Opfer noch.

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parlament.gv.at:

 

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/archiv/j2018/260waffengesetz

 

Zitat:

 

NEWS - ARCHIV
Abgeordnete beschließen umfassendes Waffenverbot für AsylwerberInnen

...

 

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2018/pk1481/

 

Zitat:

 

Parlamentskorrespondenz Nr. 1481 vom 11.12.2018

Nationalrat beschließt Verbot von Hieb- und Stichwaffen für AsylwerberInnen

ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS stimmen für Novelle des Waffengesetzes

...

Bearbeitet von Elo
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https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

 

Zitat:

 

Drittstaatsangehörige
§ 11a.

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:

1.

unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2.
sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über einen Aufenthaltstitel „Artikel 50 EUV“ (§ 8 Abs. 1 Z 13 NAG), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3.
Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).

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vor 2 Stunden schrieb horidoman:

Der § 11a WaffG. ist natürlich ein Riesenerfolg in Österreich!

....

Naja.. der vie bessere, kommende, "Riesenerfolg" wird das Messertrageverbot in gnaz Österreich.

Kommenden Sonntag ist EU Wahltag Zahltag

https://iwoe.at/4730-2/

Teilzitat:

"....

Und gestatten Sie mir abschließend noch eine politische Frage: Welche Wählerschichten möchte die ÖVP mit derartigen Gesetzen ansprechen? Die Waffengegner? Die wählen (überwiegend) sowieso andere Parteien. Oder reiht sich dieses Gesetz vielmehr in eine lange Reihe von politischen Maßnahmen ein, die sicherstellen sollen, daß die ÖVP bei den nächsten Wahlen pulverisiert wird? Will man wirklich die letzten Wähler der ÖVP vergrämen? Wir werden die Antwort wohl nie erfahren, wir werden aber die nächsten Wahlergebnisse sehen.

Herzlichst Ihr

Prof. DI Mag. iur. Andreas Rippel
Präsident der IWÖ"


Teilzitat Ende

 

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vor 8 Stunden schrieb s_f:

Ist das Hijacking, wenn ich die Schweizer frage, wie das bei denen in der Praxis läuft?  .....



Hier und da und jetzt?
Nein, nur dümmliche Provokation.

Jedem Forist:in steht das Recht auf Eröffnung seines eigenen Threeads zu :)

(So mach Einer braucht dazu wohl eine seitenlange Bedienanleitung...)

OK, im besten Marmeladingen aller Zeiten, im Besten Schluchtenlande aller Zeiten und auch im Lande Toblerones haben Waffenverbotszonen noch niemals etwas bewirkt. Es bewirken momentan Waffenverbotszonen nirgendwo etwas und es werden Waffenverbotszonen niemals irgendo etwas bewirken.
Und warum nicht?
- 1.) kein Zaun drumherum !
- 2.) keine ausreichende, flächendeckende, Beschilderung in 37 Sprachen !

Is in etwa so, wie mit m zu schnellen Fahrradfahren auf E-Bikes

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Und weil das ganze so erfolgreich ist, will der Innenminister Karner (ÖVP) das Messerverbot für Asylwerber gleich auf alle anderen ausdehnen.

Ausnahmen gibt's natürlich (typisch ÖVP) wenn man jodelt ("Piefkesaga" lässt grüßen).

 

Karner wünscht Polizisten nach Messerattacke rasche Genesung (bmi.gv.at)

Generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum (bmi.gv.at)

 

Zitat

 

Generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum
Innenminister Gerhard Karner äußerte sich am 12. März 2024 zu einem generellen Waffenverbot im öffentlichen Raum. Der Fokus liegt auf dem Verbot von Messern bestimmter Art.

Zukünftig soll in Österreich das Mitführen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände untersagt werden. Innenminister Gerhard Karner erteilte Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. In das Verbot sollen Messerarten wie Einhandmesser oder Messer mit gewisser Klingenlänge fallen. "Das Ziel ist klar. Wir müssen Menschen vor Gefahren schützen und Gewalttäter durch effiziente Polizeibefugnisse aus dem Verkehr ziehen", sagte der Innenminister am 12. März 2024. Aktuell ist es den Sicherheitsbehörden möglich, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen zu erlassen.

Ausnahmen für Brauchtum und Berufsausübung

Ausnahmen soll es für österreichisches Brauchtum wie der Jagd, für die Berufsausübung und den Transport nach dem Kauf geben. Das Mitführen von "Schweizermessern" wird nicht unter Strafe gestellt, genauso wie Pfeffersprays zur Selbstverteidigung. Vergleichbare Regelungen sind in Deutschland und Italien gesetzlich verankert.

 

 

Aktuell liest sich das so: Was rauskommen wird, weiß ich jetzt schon.

Kinder als Straftäter – wann jetzt Eltern zahlen sollen – Politik | Heute.at

 

Zitat

Messertrageverbot in Verhandlung
Innenminister Karner erklärte auch, dass ein Messertrageverbot weiter in Verhandlungen sei, um "Jugendliche und Banden zu entwaffnen". "Das ist zuletzt vermehrt aufgetreten und der Vorschlag findet große Zustimmung", machte Karner klar.

 

Bearbeitet von horidoman
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24 minutes ago, horidoman said:

Aktuell liest sich das so: Was rauskommen wird, weiß ich jetzt schon.

Kinder als Straftäter – wann jetzt Eltern zahlen sollen – Politik | Heute.at

 

Eine gewisse Verantwortung der Eltern ist sicher kein Fehler. Der Staat reagiert bisweilen mit großer Härte und scheut keinen Aufwand, wenn Eltern, die ein wenig komisch drauf sich, aber sich ohne Frage liebend um ihre Kinder kümmern, irgendetwas am staatlichen Schulsystem stört. Beim Betrieb einer Schwarzschule wird draufgehauen, auch wenn unbestritten ist, dass sie sehr gute Ergebnisse liefert. (Letzterer Umstand wurde aber mal jedenfalls als strafmindernd bewertet...) Da könnte man doch schon auf den Gedanken kommen, dass es eher angemessen sei, auf die Eltern draufzuhauen, wenn sie sich eben nicht um ihre Kinder kümmern, die dann Straftaten begehen.

 

Diesen Gedanken könnte man natürlich auch auf Messer, Waffen usw. anwenden: Wenn Eltern bereits wissen, dass ihre Kinder zu Gewaltdelikten geneigt sind, vielleicht gar Bewährungsauflagen bezüglich Waffentragen aktiv sind, dann könnte man sich schon fragen, ob da nicht eine strafbare und haftungsbegründende Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wenn sie zusehen, wie der Sohnemann jedesmal vor Verlassen Hauses ein Messer einsteckt.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

...könnte man sich schon fragen, ob da nicht eine strafbare und haftungsbegründende Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wenn sie zusehen, wie der Sohnemann jedesmal vor Verlassen Hauses ein Messer einsteckt.

Kann es sein, dass du keine Kinder hast? Das ist sowas von realitätsfremd.

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