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IGNORED

Auskunftsersuchen NWR, danach Telefonanruf - normal?


Zakharias

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Hallo,

 

mal nur interessehalber:

Ich habe ein Auskunftsersuchen ans NWR gestellt. Schriftlich mit allem drum und dran (amtlich beglaubigte Ausweiskopie).

Und bekam Tage später einen Telefonanruf von der Waffenbehörde am Landratsamt.

Die wollten wissen, *warum* ich den Antrag gestellt habe und so.

Muss ich mich da jetzt lange rechtfertigen, oder was?

Ist das normal oder geht denen die Düsen, weil sie Leichen im Keller (oder in den Akten) haben?

Eine schriftliche Antwort blieb übrigens aus.

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Ich hab das schon oft angefragt, mich hat noch nie jemand angerufen.

 

Wenn Du genau weisst, wann (Datum und Uhrzeit) wer da angerufen hat, frage schriftlich nach.

 

Ich würde das aber nicht machen. Im Zweifel hatte der Nachfrager mal wieder keine Ahnung der Situation, weil neu (ich hab nicht doof gesagt).... und wollte es einfach wissen.

 

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Rein technisch ist es so, daß das NWR bei bestimmten Standardvorgängen automatisiert eine Meldung an die örtliche Waffenbehörde abgibt.

 

Ich kenne allerdings auch nicht den "Katalog" der Anlässe, bei denen das erfolgt.

 

Im vorliegenden Fall scheint auch schwer nachvollziehbar, warum die örtliche Waffenbehörde wissen soll, daß ein Waffenbesitzer vollkommen rechtmäßig seinen Datenbestand abfragt.

 

Wenn man allerdings mal das "Fachgespräch" in diesem Beitrag anschaut (man muß dazu einige Seiten lesen), den ich gerade im anderen Faden verlinkt habe, wird vielleicht klar, warum zumindest einzelne Waffenbehörden der Meinung sind, irgendwie "Handeln" zu müssen?

 

https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3702126

 

@Zakharias Magst Du das Bundesland und die Waffenbehörde nennen?

 

Es geht nicht um den Einzelfall, aber es ist wichtig, solche Entwicklungen zu beobachten.

Bearbeitet von Elo
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Ganz doofe Frage: Gibt es denn "Probleme" zwischen dem SB und Dir?

 

Ich kann mir mehrere Dinge vorstellen:

1. Der SB ist eigentlich ein ganz netter und freundlicher SB und möchte ehrlich helfen. Er fragt nach dem Grund weil er ggf auf dem kurzem Dienstweg helfen möchte

2. Der SB ist eigentlich ein recht netter und etwas ängstlicher SB, er fühlt sich übergangen weil die Anfrage nicht an Ihn ging und hat nun Angst das er etwas falsch gemacht hat weswegen er Ärger befürchtet

3. Es besteht "beef zwischen dem LWB und dem SB, beide versuchen sich gegenseitig eins reinzudrücken wo es nur geht und er sieht darin die nächste Angriffsaktion

4. Die Option 3 besteht zwischen dem SB und einem anderen LWB und er befürchtet das sich nun hier auch so etwas entwickeln könnte und versucht das zu entschärfen

Es sind bestimmt noch weitere Optionen denkbar.

 

Mein SB ist für mich mein persönlicher Ansprechpartner und ich habe keinerlei Probleme mit meinem sehr umgänglichen SB. Wenn ich Daten aus dem NWR über mich abfragen will (was mir auch zusteht) richte ich mich an meinen SB. Würde ich meinen SB "übergehen" könnte ich mir sehr gut vorstellen das mein SB auch bei mir nachfragen würde ob es Probleme gibt die er aus dem Weg räumen kann. Leider ist es nunmal so das man seinen direkten Ansprechpartner meist dann "übergeht" wenn man ärger mit diesem hat oder ärger mit diesem anfangen/riskieren will weil man ein kleiner Querulant ist. Sicherlich würde es noch weitere gründe für so ein vorgehen geben, das der SB es allerdings nicht so weit kommen lassen will kann man ihm ggf positiv anrechnen. Insgesamt ist es aber natürlich eine sehr individuelle Geschichte und kann man hier so im Forum nicht rauslesen.

 

Insofern würde ich das durchaus als "normal" und ggf auch als "wünschenswert" ansehen, zumindest in meiner persönlichen Situation

Bearbeitet von BlackFly
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Tut mir leid, aber ich sehe ein solches Verhalten nicht als "normal" oder "wünschenswert" an.

Wenn ich eine (einfache, sachliche und legale) schriftliche Anfrage an eine Behörde stelle, egal ob NWR oder bayLKA (Abt. Waffenverschrottung), dann erwarte ich, dass ich die Antwort auch von dieser Behörde bekomme und nicht mündlich von irgendwem auf der Straße, in einer anderen Stadt oder sonstwem irgendwo. Punkt. (McLuhan: The medium is the message)

 

Um wenn ich meinen Nachbarn höflich und in angemessenen, zivilen Worten darauf aufmerksam mache, dass _sein_ Müll nichts in _meiner_ Mülltonne zu suchen hat (auch wenn seine Mülltonne überquellt und meine halb leer ist), dann erwarte ich auch, dass die Sache unter uns bleibt und nicht ein Arbeitskollege in der Arbeit in einer anderen Stadt mir dafür irgenwann mal eine Ohrfeige verpasst.

Wir sind hier (noch) nicht in Russland, sondern in einem zivilisierten Land.

 

Zu den einzelnen Punkten:

1. Hä? Na klar, wenn es Differenzen hinsichtlich eines Grenzverlaufs gibt, dann schick ich erstmal eine Panzerarmee... Wenn ich mit dem SB reden wollte, dann rede ich eben mit ihm. Und wenn ich mit meinem Nachbarn über einen Politiker lästern will, dann gehe ich erstmal zum Landratsamt zum Beamten oder gleich zur Polizei oder in den Knast? Eine seltsame Logik. Könnte man für hinterhältig oder intrigant halten.

2. Warum soll ich den SB (mündlich) fragen, wenn ich eine direkte (verbindliche) Auskunft vom NWR will, die explizit vorgesehen ist? Und die auf dem Postweg länger dauert als per Telefon. Von anderen rechtlichen Aspekten (z.B. gerichtlicher Beweiskraft) mal ganz abgesehen. Fühlt sich hier jemand als König in seinem Beamten-Reich?

3. Was hat ein Auskunftsersuchen an das NWR am Landratsamt zu suchen? Wie sieht es denn aus, wenn bei der Polizei Gefahr im Verzug ist und der Waffen-Status einer Person vorab geklärt werden soll/muss? Wird dann auch herumtelefoniert: vom NWR zum Landratsamt und dort zum Zielobjekt?

4. Entschärfen kann man nur etwas, das bereits "scharf" ist, egal wie. Wer keine Bomben bastelt, muss auch nicht befürchten dass ihm da was um die Ohren fliegt. Ist hart gesagt, aber das ist nun mal so im Leben. Ich mache meine Arbeit (und mein Leben) immer so, das ich mir nichts vorzuwerfen habe, und andere mir auch nicht.

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Gibt es bei einer direkten Anfrage an das NWR eine andere Antwort als wenn ich meine Stammdatenblätter mit den NWR Eintragungen bei meiner Behörde bestelle? Dort bekomme ich mit etwas Glück noch am gleichen tag eine email mit diesen Datten, wenn ich darum bitte. Oder 3 tage später mit der Post wenn ich das möchte. Oder steht da vom NWR eventuell mehr drin ?

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vor 59 Minuten schrieb Zakharias:

Tut mir leid, aber ich sehe ein solches Verhalten nicht als "normal" oder "wünschenswert" an.

Warum fragst Du ob es normal ist wenn Du Dir die Antwort selber schon gegeben hast und/oder andere nicht akzeptierst?

 

Ich habe geschrieben das ich das in meiner persönlichen Situation (bzw so wie ich mir das vorstellen würde) es als normal ansehen würde da alles was ich bisher bezüglich meiner Waffen klären musste immer mit meiner Behörde/SB freundlich mit einer email oder einem Telefonat geklärt werden konnte. Ich kenne aber Deine genauen umstände nicht, vielleicht würde die Antwort dann anders aussehen...

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Komisch.

Evtl. ist die Antwort der Behörde auch auf dem Postweg abhanden gekommen.

Haben wir jetzt leider auch immer öfter, dass unsere Post nicht ankommt.

Einfach noch mal freundlich nach fragen und der SB wird das nochmal übersenden.

Geht bei uns sogar par Mail, aber ok die kennen mich auch.

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vor 1 Stunde schrieb Bettina Fischer:

Haben wir jetzt leider auch immer öfter, dass unsere Post nicht ankommt.

Etwa wöchentlich bekomme ich Post, die nicht an mich/uns adressiert ist sondern an sonst wen. Da steht auch mal persönlich/vertraulich usw. drauf in Verbindung mit Absendern und Adressaten, die wirklich auf vertrauliche wichtige Fristsachen schließen lassen. Darf ich daraus folgern, daß statistisch genau (!!!) so oft meine Post sonst wo landet?

 

Nur gut daß ich ein alter Sack bin, der aus purer Boshaftigkeit nicht falsch parkt usw., das glaubt einem doch niemand.

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Hallo

 

wenn ich das richtig gelesen habe, hat der Threaderöffner eine Auskunft angefordert. Wie es sein Recht ist. Dies schriftlich.

Und was kommt?: Ein Anruf von der Waffenbehörde, in dem gefragt wird, warum er den Antrag gestellt hat. 

Ist die Frage da nicht legitim, warum die Waffenbehörde von seiner Anfrage informiert wurde und warum die anruft und fragt nach dem Grund?!

Ist die Frage, warum die Waffenbehörde nach dem Grund der Anfrage sich erkundigt nicht illegitim? 

Wenn ich mir das 6. Auto kaufe und zulasse, möchte ich auch nicht von der Zulassungsbehörde telefonisch fragen lassen, warum ich noch einen Wagen zulasse. 

Geht die schlichtweg nichts an.

Ich denke, wir sind weit weg von dem Staatsdiener, die uns dienen und nahe an einem Staat, der für alles einen Grund erfragt.

Und, wenn ich mir die Antworten hier ansehe, sind wir mit schuld daran.

 

Steven

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Am 23.3.2024 um 14:02 schrieb Elo:

warum die örtliche Waffenbehörde wissen soll, daß ein Waffenbesitzer vollkommen rechtmäßig seinen Datenbestand abfragt.

 

Am 23.3.2024 um 20:49 schrieb steven:

warum die Waffenbehörde von seiner Anfrage informiert wurde

 

Weil das Gesetz über das Nationale Waffenregister das so vorsieht!

 

§ 30 Abs. 2 WaffRG (https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/__30.html) sieht vor, dass die NWR-Selbstauskunft quasi erst nach "Freigabe" der Waffenbehörde erteilt wird.

 

Die Nachfrage der Waffenbehörde kann schlicht daher rühren, dass die sowas noch nie hatten und daher etwas überrumpelt/überfordert waren (irgendwo stand mal, dass deutschlandweit pro Jahr weniger als 50 Waffenbesitzer die NWR-Selbstauskunft beantragen).

 

 

 

Am 23.3.2024 um 16:25 schrieb PetMan:

Gibt es bei einer direkten Anfrage an das NWR eine andere Antwort als wenn ich meine Stammdatenblätter mit den NWR Eintragungen bei meiner Behörde bestelle?

Das ist teilweise ausführlicher von den Infos her, aber auch nichts weltbewegendes (z.B. Waffen im aktuellen Überlassungsprozess, "verbrauchte" Voreinträge, Erlaubnisse die auf dem Stammdatenblatt je nach Programm nicht auftauschen wie KWS, MES, Mitbenutzererlaubnisse).

 

Da die Selbstauskunft via Online-Ausweisfunktion kostenfrei beantragt werden kann, mache ich das alle Jubeljahre mal...

 

 

 

 

Bearbeitet von tt22
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https://www.gesetze-im-internet.de/waffrg/__30.html

Dann ist das tatsächlich die zugrundeliegende Rechtsgrundlage.

Die Anfrage bei der Waffenbehörde durch das BVA damit in Ordnung.

 

Dir Rückfrage beim Antragsteller durch dir Waffenbehörde entspringt da villeicht nur einer Unsicherheit, was man mit dem Vorgang anfangen soll.

 

Meine Antwort wäre: Ich bin neugierig.

 

Ich selbst habe beim NWR im übrigen nur deshalb keine Anfrage gestellt, weil ich nach jedem Besuch ein komplettes PDF mit allen Stammblättern bekomme.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
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Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.3.2024 um 16:37 schrieb BlackFly:

Warum fragst Du ob es normal ist wenn Du Dir die Antwort selber schon gegeben hast und/oder andere nicht akzeptierst?

 

Ich habe geschrieben das ich das in meiner persönlichen Situation (bzw so wie ich mir das vorstellen würde) es als normal ansehen würde da alles was ich bisher bezüglich meiner Waffen klären musste immer mit meiner Behörde/SB freundlich mit einer email oder einem Telefonat geklärt werden konnte. Ich kenne aber Deine genauen umstände nicht, vielleicht würde die Antwort dann anders aussehen...

Absichtliche Missverstehen meines Postings ist auch eine (unterschwellige) Info. Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten dafür, leider fällt mir keine "harmlose" ein...

 

Die Antwort des NWR hat übrigens dreieinhalb Wochen gedauert. Und es waren etliche Blätter (Person, WBK, KWS, etc.), drei davon leer.

Kosten: Auskunft kostenlos, aber die beglaubigte Ausweiskopie kostet 5Euro. (Und die Gemeinde-Beamten waren nicht fähig, die Schwärzung ordentlich auszuführen: Unterm Filzstift sah man noch den Toner durch - Stümper)

 

> Mitbenutzererlaubnisse

Noch so ein Witz im WaffG...

Bearbeitet von Zakharias
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vor 6 Minuten schrieb Zakharias:

Absichtliche Missverstehen meines Postings ist auch eine (unterschwellige) Info. Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten dafür, leider fällt mir keine "harmlose" ein...

Jemanden Absicht und damit ggf. sogar eine Böswilligkeit zu unterstellen oder gar als fakt hinzustellen gibt ebenfalls Infos die jetzt nicht unbedingt schmeichelhaft sind...

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Übrigens: ich habe dem BKA mitgeteilt, dass Blasrohre (und Weitschuss-Strohhalme) extrem gefährlich sind, weil sie mit (nicht für Schusswaffen vorgesehenen) Laserpointern legal bestückt werden dürfen. Und die Pfeile könnte man ja auch in (das in jedem ordentlichen Haushalt vorhadene) VX eintauchen. Oder Carbofuran.

Wann kommt endlich das Blasrohr-Verbot?

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13 hours ago, Zakharias said:

Übrigens: ich habe dem BKA mitgeteilt, dass Blasrohre (und Weitschuss-Strohhalme) extrem gefährlich sind, weil sie mit (nicht für Schusswaffen vorgesehenen) Laserpointern legal bestückt werden dürfen.

 

Hmm. Also wenn man jetzt den Lichtzeiger mit einer Entfernungsmessung ausstattete und dann entsprechend den Lichtstrahl im richtigen Vorhaltewinkel projizieren würde? Wäre mal ein Projekt...

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Ich versteh wieder mal nicht wo euer eigentliches Problem liegt, und damit euer Problerm mit eurer Behörde (amt).

 

Als diese "Stammdatenblätter" damals erfunden wurden und fertig waren, hat die Behörde (Office) das für mich zuständig ist, mir die "Blätter" als Druck mit Post komplett zugeschickt (ca. 30 Seiten) und bei mir gefragt ob das alles so in Ordnung ist!?! Ich hab NICHT danach gefragt!

 

Ich versteh euch nicht. Seid ihr alle im Krieg mit dem Amt?

 

Jack Weaver

 

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Fakt ist, dass die Grundeinstellung der Sachbearbeiter auf den Ämtern eine wesentliche Rolle spielt, welche Musik gespielt wird.

Deswegen gibt es die "Glückseligen" und die "Armen".

Ich darf mich noch zu den Ersteren zählen. Aber die Zeiten werden rauer. Das Personal wurde auf breiter Front für eine erhöhte Repression und Kontrolldruck aufgestockt.

 

frogger

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