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IGNORED

Waffenverkauf


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Geschrieben

Hallo,

mein Schwiegervater ist mittlerweile über 90 Jahre alt.

Er hat ein Kleinkaliber-Gewehr des Herstellers "Anschütz" (Match 64 Linksanschlag) und möchte die Waffe gerne verkaufen, da er sie nicht mehr nutzen kann und möchte.

Ich bin beauftragt, die Waffe für ihn zu verkaufen.

(PS: Bitte keine Diskussionen, ich kenne mich mit Waffen, der rechtlichen Situation und den genauen Begrifflichkeiten nicht aus, frage also als Laie)

Er hat eine Waffenbesitzkarte, die Waffe wird in einem Waffenschrank gelagert und alles ist ordnungsgemäß gemeldet.

Für den Verkauf hatte ich an eine Annonce bei "egun" gedacht.

Wie läuft ein solcher Verkauf normalerweise ab? Was muss ich oder mein Schwiegervater machen, damit die Waffe bei ihm "ausgetragen" wird und was muss der Käufer machen, damit er sie kaufen darf/kann?

Wie sichert man sich ab, damit man keine Probleme bekommt?

 

Danke schon einmal im Voraus für Eure Antworten

 

Hartmut

Geschrieben (bearbeitet)

Das Wichtigste ist, dass Dir der Käufer VOR dem Kauf eine Erwerbsberechtigung vorlegen kann. Ich denke, das Anschütz KK Gewehr ist ein Repetierer?

Dann würde eine gelbe WBK als Erwerbsberechtigung gelten. Wäre es ein Halbautomat, müsste der Käufer eine grüne WBK mit passendem Voreintrag vorweisen.

Sobald Du die Erwerbsberechtigung eingesehen hast, steht dem Verkauf nichts im Wege. Du bist verantwortlich, dass Du die Waffen nur einem Berechtigten überlässt.

Der Käufer sowie Dein Schweigervater müssen den Erwerb (also den Kauf) bzw. die Überlassung (also den Verkauf) binnen 2 Wochen bei der jeweiligen

Waffenbehörde anzeigen. Die KK-Büchse wird dabei aus der WBK  Deines Schwiegervaters ausgetragen und in die WBK des Käufers eingetragen.

Wichtig ist, dass die Fristen eingehalten werden.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, rufe bei der Waffenbehörde Deines Käufers an, und lassen Dir die WBK bestätigen.

Am besten wäre eine persönliche Übergabe. Einen eventuellen Versand würde ich mit einem dafür geeigneten Unternehmen machen (Overnite oder Waffenkurier-Neu z.B.)

Nicht mit DHL, das geht für Privatpersonen nicht.

Am besten sprichst Du vorab mit Deiner Waffenbehörde am Ort. Da gibt's einen sog. Sachbearbeiter, der Dir alle Fragen beantworten kann.
Wenn da was schief läuft, kanns richtig Ärger mit dem Waffengesetz geben und damit verstehen die deutschen Behörden so gar keine Spaß. Auch nicht,

wenn es nur ne alte KK-Büchse ist, die man früher einfach so frei kaufen konnte.

 

Egun ist O.K., das passt. 

 

 

Bearbeitet von geissi
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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Hartmut,

 

Vor dem Verkauf:

 

1. dein Schwiegervater sollte sich bei egun anmelden, das heisst dann wohl dass Du mit ihm zusammen vor dem Rechner sitzen und ihm dabei behilflich sein wirst. Wichtig: Sicherheitsfrage merken!

 

2. Verifizierung: Ein Foto vom Personalausweis deines Schwiegervaters (vorder- und rückseite), der Ausweis sollte auf einem Blatt Papier liegen, auf diesem Blatt handschriftlich das Datum sowie Benutzernamen aufschreiben und natürlich mit abfotografieren, an webmaster@egun.de schicken. Personalausweisnummer sowie Augenfarbe und Größe kann abgedeckt werden.

 

3. Gute Fotos mit ausreichender Beleuchtung von den Waffen/Artikeln machen.

 

4. Artikel mit Angabe "EWB-Pflichtig" und Beschreibung einstellen. Ich empfehle Auktion ab 1,- €, bei so einer Waffe 2-3 Wochen Auktionszeit.

 

Nach dem Verkauf:

 

1. Lass Dir ein Foto des Personalausweises sowie der WBK des Käufers zusenden, ebenso soll er den zuständigen Sachbearbeiter seiner Behörde nennen.

 

2. Kontaktiere die zuständige Behörde des Käufers und frage ab ob die Angaben echt sind.

 

3. Setze einen Kaufvertrag auf mit den Angaben beider Personalausweise sowie den Daten aus den beiden WBK's

 

4. Falls Abholung vereinbart ist MUSS DEIN SCHWIEGERVATER DIE WAFE ÜBERGEBEN falls Du keine Sachkunde/WBK hast! Du darfst rein rechtlich gesehen die Waffe nicht ausserhalb eines Schützenvereins anfassen! Auch hier nochmal sicherheitshalber die WBK des Käufers überprüfen.

 

5. Falls Versand in Frage kommt: Waffenkurier Neu, die Versandkosten bei der Auktion mit aufführen

 

6. Dein Schwiegervater muss den Verkauf der Waffe innerhalb von zwei Wochen an die Behörde melden und die Waffe austragen lassen.

 

 

 

Viel Erfolg!

Bearbeitet von HeavyGauss
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Geschrieben

Ein wichtiger Hinweis!


Aber, Du kennst uns auch - wer von uns würde ein uraltes Anschütz-Kleinkalibergewehr mit Linksschaft haben wollen?

 

Ich meine: Kleinkaliber, da sind doch schon die Meisten hier draußen.

 

Und dann noch Anschütz und uralt.

 

Hier sind AR 15 Spezial-Dingenskirchens mit Superduber Hinterschaft und Sonderlackierung gefragt.

 

Und das bitte von Waffen Burk und in dann in .325 WSM.

 

Keine Chance, hier ein KK von Anschütz zu verkaufen.

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Geschrieben

Das einfachste ist du schenkst es einen Schützenverein wenn du keine Lust hast zum Schiessport.

Ich war im Verein Ehrenamtlich tätig lange Zeit ihr glaubt nicht was uns dort alles angeschleppt wurde.

Manche Leute wollten für so eine alte Kanone noch Geld haben sie denken sie haben da noch Schätze.

Ich hab gesagt sie sollen es zur Behörde bringen da wird es ordnungsgemäß Vernichtet.

Zwei Wochen später stehen sie wieder mit dem Ding im Schützenhaus und wollen es doch kostenlos da lassen .

Ich hab sie alle weggeschickt genau wie Alfred sagt keiner will so eine alte Kanone haben. 
 

Schöne Grüße 🖖 

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Ich meine: Kleinkaliber, da sind doch schon die Meisten hier draußen.

Kommt doch aktuell wieder schwer in Mode.

So ein Anschütz 54 Match, auch wenn es schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, zeigt den ganzen tactical KK-Sniper-Büchsen vermutlich noch die Grenzen auf.

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Geschrieben

Keiner will eine alte ausgelutschte Kanone haben, das ist richtig aber mit meiner alten Kanone (Walther UIT von 1973) habe ich bei der letzten Kreismeisterschaft immer noch 620,5 Ringe im Liegendkampf geschossen (DSB hat Teilerwertung).

Die hochgelobten Neuwaffen sind von ihren "Steuermännern" nicht einmal in die Nähe gekommen also sag nichts abfälliges über alte Kanonen - es können auch Schätze darunter sein.

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Geschrieben

Der Aufwand mit einer Anmeldung bei eGun lohnt sich bei dem zu erwartenden Erlös doch gar nicht. Es fallen Verkaufsgebühren an und in der Regel wollen die Bieter dort bei Verkäufern, die Ihre Zuverlässigkeit noch nicht durch viele Bewertungen angedeutet haben, ein Schnäppchen machen. Meine Prognose: der Verkaufserlös wird mehr als ernüchternd sein. Mach es Dir einfacher und gib den ollen Schinken unentgeltlich an einen Verein oder einen Händler ab. Dort dürfte ein problemloser und waffenrechtlich korrekter Ablauf für jemanden ohne Sachkunde gewährleistet sein. Du erspart Dir dann auch den nervigen Versand über einen zugelassenen Dienstleister. 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Sharp.shooter:

Der Aufwand mit einer Anmeldung bei eGun lohnt sich bei dem zu erwartenden Erlös doch gar nicht

Das befürchte ich auch. Teilweise gehen die Dinger für ein paar schmale Taler weg.

 

Vereine in der Umgebung freuen sich aber sicher.

Geschrieben

Das einfachste dürfte die Abgabe zur Vernichtung bei der Waffenbehörde sein.

Einfach dort mal tel. melden und den Vorgang besprechen.

Der Wert der Waffe dürfte gegen Null gehen und den mit einem evtl. Verkauf der Waffe verbundenen Aufwand deutlich übersteigen.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Max Musculo:

Kommt doch aktuell wieder schwer in Mode.

So ein Anschütz 54 Match, auch wenn es schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, zeigt den ganzen tactical KK-Sniper-Büchsen vermutlich noch die Grenzen auf.

Genau, auf alten Fregatten lernt man segeln(schiessen) 

 

@kanufahrn versuch es einen Schützenverein zu vermachen , die haben bestimmt eine Verwendung.

 

LG B.

Geschrieben

Ohne nun den konkreten Zustand zu kennen - beim Match 64 gibt es wohl auch Unterschiede in der Ausführung - finde ich den Vorschlag "Vernichtung" vorschnell.

Ist daneben vielleicht auch eine ideelle Frage für den bisherigen Besitzer.

 

Es mag sein, daß die regionalen Schützenvereine so etwas schon ausreichend in den Waffenschränken haben, genauso kann es aber sein, daß die noch Bedarf haben und sich über einen Zugang freuen würden.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb kanufahrn:

Ich bin beauftragt, die Waffe für ihn zu verkaufen.

Beim Verkauf über egun, mit der von HeavyGauss beschriebenen Vorgehensweise machst du sicher nichts verkehrt.

 

Falls du dich aber ein bißchen für Schießsport interessierst würde ich das zum Anlass nehmen, zumindestens testweise damit im Verein des Schwiegervaters zu schießen und bei Gefallen auch einem Verein beizutreten.

Geschrieben

Die einzigen Seiten im Netz auf denen sich diese Anfrage zu genau diesem Datum nicht fast wortwörtlich wiederfinden sind wahrscheinlich:

 

"Omas gegen Waffen" und "Wie schaffe ich es andere für mich arbeiten zu lassen?"

 

Tommie

Geschrieben
Am 16.3.2024 um 06:48 schrieb kanufahrn:

Hallo,

...

Ich bin beauftragt, die Waffe für ihn zu verkaufen.

.....

Wie läuft ein solcher Verkauf normalerweise ab?...


Echt schade, dass man hier bei uns in Österreich solche Gelegenheiten nicht bekommt...

Würde ich gerne nehmen wollen.

 

Geschrieben
Am 16.3.2024 um 09:29 schrieb geissi:

Am besten sprichst Du vorab mit Deiner Waffenbehörde am Ort. Da gibt's einen sog. Sachbearbeiter, der Dir alle Fragen beantworten kann.

 

Und soll er dann dem Sachbearbeiter wirklich erzählen, dass sein waffenberechtigter Schwiegervater schon so alt ist, dass er den Verkauf einer Waffe nicht mehr selbständig durchführen kann? Wenn es schlecht läuft dann versendet der Sachbearbeiter nach dieser Erkenntnis und Vermutung über eine fehlende körperliche Eignung ein Schreiben mit der Aufforderung die Waffen abzugeben oder einem anderen berechtigten Dritten innerhalb einer Frist zu überlassen, dann hätte er nicht einmal ausreichend Zeit, die Waffen auf eGUN zu verkaufen.

 

Siehe dazu auch:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html

 

Kanufahrn, du kannst deinen Schwiegervater beim Waffenverkauf lediglich nur unterstützend Hilfe leisten, z.B. wie man den Computer bedient oder auf eGUN einen Account erstellt, aber bei allem was mit dem Umgang mit Waffen zu tun hat muss er als Waffenberechtigter immer die alleinige Gewalt über die Waffe ausüben und nicht du, sofern du keine Waffensachkunde, Eignungsnachweis usw. hast, wovon ich aufgrund deines Eingangkommentar ausgehe.

 

Am sinnvollsten wäre es meiner Meinung nach im Schützenverein nachzufragen, ob man dort die Waffe möchte. Manchmal sind die Läufe der dortigen Waffen so ausgeleiert, dass neue gebrauchte Waffen eine gute Ergänzung sind, bzw. die alten kaputten dann verschrottet werden können. Mit Geld würde ich aber nicht rechnen, es kann sein, dass man die Waffe nur geschenkt annehmen möchte. Das liegt einfach daran, weil der Markt für alte Gebrauchtwaffen aufgrund der Gesetzeslage kaputt ist. Die meisten kriegen für eine alte gewöhnliche Waffe nichts mehr bzw. finden keine Abnehmer.  Dann bleibt als Lösung nur übrig, die Waffe einem Berechtigten (z.B. andere Sportschützen, der Schützenverein selber, ein Waffenhändler) abzugeben oder die Waffe zur Vernichtung der Waffenbehörde zu übergeben oder später, als Erbe die Waffe zu übernehmen.

Bei alten Waffen, für die sich keiner interessiert, kann es zudem Monate dauern auf eGun einen Käufer zu finden.

 

Beim Erben kann nur der Erbe die Waffen erben, wer der Erbe der Waffen ist, sollte also vor dem Tod klar per Testament oder vergleichbarem dokumentiert sein. Ein Erbe kann nämlich nicht irgendeinem anderen nicht Waffenberechtigten die Waffen im Sinne des Erben überlassen, denn gemäß WaffG ist nur der Erbe erbberechtigt und für den gibt es eine Ausnahme, wenn er selbst nicht waffenberechtigt ist.

Außerdem muss die 4 Wochenfrist eingehalten werden. Wenn man die Waffen als Erbe übernimmt, dann braucht man in der Regel einen neuen Waffenschrank, denn ein alter A oder B Waffenschrank genügt nicht, die Altbestandsregelung gilt beim Erben auch nicht. Dann benötigen die Waffen ein Blockiersystem, die etwa 200 bis 300 € pro Waffe kosten, wenn der Erbe nicht waffenberechtigt ist. Aus diesen beiden Gründen lohnt sich ein Erben der Waffen daher meist nicht, sofern es nicht gerade eine wertvolle oder moderne Waffe ist.

Siehe dazu WaffG § 20.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__20.html

 

Grundsätzlich kann es nicht schaden, sich das ganze Waffengesetz einmal vollständig durchzulesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

 

 

 

 

 

 

Geschrieben

@kanufahrn Ich hake mal bei den Hinweisen der Foristi nach, daß man dem Waffenbesitzer allenfalls am Computer die Hand führen sollte! Man ist, auch ohne jede Gewinnerzielungsabsicht, furchtbar schnell in der Lage, daß einem mehrere Behörden vereint WaffenHANDEL vorwerfen ohne daß man die passende Erlaubnis hat. Bitte da übervorsichtig sein!

 

Meine 2 Cent: Es gibt auch Händler die gegen Provision den eGun Verkauf übernehmen. (Denen ist eine teure Waffe natürlich lieber aber man kann ja fragen) Beim Händler zahlt der Käufer mehr als beim Privatverkäufer.

Und auch hier: Den Schwiegervater zum Händler chauffieren ist gut. Selber eintüten und zum Büchsenmacher fahren kann in die Hose gehen.

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