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IGNORED

Jagdrechtliches Bedürfnis


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

...Bayern!...

Da hilft nur die Nachfrage bei der Behörde nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid mit der Begründung und den gesetzlichen Grundlagen dazu - binnen 14 Tagen. Zieht auch! 👍

Mich hat - Gott sei Dank - meine Aktenstauballergie von den Studien der Jurisprudenz abgehalten. Aber dennoch: Imho ist jeder Bescheid rechtsmittelfähig. Und hat nicht der Freistaat Bayern schon lange die Besonderheit, daß sie dem Bürger freundlicherweise helfen, den Widerspruch einzusparen? Alldieweil man sofort klagen muß?

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Josef Maier:

Ja, passend zu den vielen anderen Modalitäten meines Lebens.

Ach , du führst jagdlich lediglich eine Doppelflinte ? 

Und wo gibst du sei bei Jagdende ab ?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Tatonka:

Bundesrecht bricht Landesrecht

 

Genug Internet für heute...

 

Wie soll ein Bundesgesetz denn ein Landesrecht brechen, welches gar nicht in sein Anwendungsbereich fällt :lol:

 

Die 14 Bundesländer geben sich also aus Spaß ein LIFG und alle Petitionen und Anfragen, dass NI und BY endlich ein LIFG bekommen, sind total nutzlos...

  • 6 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

News aus NRW.

Post von der Waffenbehörde.

Wird wohl meine WBK sein, mit der vor gut 8 Wochen beantragten Eintragung eines Neuerwerbs in eine vorhandene WBK, so mein Gedanke.

Nada.

Laut Behörde besitze ich 4 Waffenbesitzkarten (grün, Bedürfnis Jäger) mit 20 eingetragenen Langwaffen (Ergebnis=jagdlich).

Kurz überlegt und gezählt.

20 Stück stimmt überhaupt nicht.

 

12 Langwaffen als Jäger plus ein Luftgewehr und Schalldämpfer.

 

Vom Ergebnis her sind dreieinhalb güne WBK's voll, u.a. auch durch meine Sportwaffen, welche ich seit ca. 1990 besitze.

Den JJ habe ich ca. 25/30 Jahre später gemacht.

Die letzte Sportwaffe auf grün habe ich vor gut 20 Jahren gekauft.

 

Neben meinem "normalen" Schießsport, jage ich in zwei Bundesländern so wie es Zeit und Möglichkeit zulässt, habe zusätzlich den Bau-/Fangjagdlehrgang absolviert und schieße zudem regelmäßig jagdliche Disziplinen nach dem DJV oder einfach nur zum jagdlichen trainieren.

Eine §27-Genehmigung, Schießsportleiterlizenz liegt ebenfalls vor, usw. usw. usw.

 

Beanstandet wird: Die 20 Jagdwaffen (die ich überhaupt nicht besitze) und die Tatsache, dass ich schon zwei Waffen in demselben Kaliber habe.

 

Der Neuerwerb sollte eine genutzte Jagdwaffe ersetzen (Kaliber identisch), die freigewordene Waffe sollte ausschließlich auf dem Stand zum Übungsschießen, usw. dienen, so die Überlegeung.

 

Die Munition für dieses Kaliber stelle ich selbst her.

 

Die zuständige Sachbearbeiterin ist die nächsten Wochen nicht erreichbar.

Man verlangt in den nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme von mir, ansonsten wird der Erwerb abgelehnt.

 

Bearbeitet von Christian 555
Geschrieben

Sowas ist ein Grund sich immer, auch anlasslos, sein Stammdatenblatt anzufordern. Ich hab hier bei uns selten von einem mitbekommen wo ALLES drin stimmte. Aber statt 12 nun 20 ist schon stramm. Und du sollst innert 2 Wochen Stellung nehmen, ohne das mit der SB besprechen zu können? Wahnsinn ! Gibt es ausser der SB noch jemand in der Behörde der dir dein Stammdatenblatt ausdrucken oder zusenden kann ? Bei uns geht das normal von heute auf morgen per email, mit Glück auch innerhalb stundenfrist. Hier würde ich jedenfalls sofort aktiv werden, bei solch einem Misstand. Da rückt die 2. Waffe im gleichen Kaliber absolut in den Hintergrund. Wenn morgen eine Aufbewahrungskontrolle kommt und die wollen 20 Waffen sehen und du hast nur 12 gibt es erst mal stress. Muss man nicht haben.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Christian 555:

Man verlangt in den nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme von mir, ansonsten wird der Erwerb abgelehnt.

Bei der Stellungnahme würde ich mich knapp halten. Lass sie doch ablehnen, das müssen sie ja dann begründen und vor Gericht fliegt denen das wegen der bis hier hin schon offensichtlichen Schlampigkeit um die Ohren.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 2
Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

und vor Gericht fliegt denen das wegen der bis hier hin schon offensichtlichen Schlampigkeit um die Ohren.

Heutzutage rechnen die dir ihre eigene Schlampigkeit als deinen Fehler an. Nicht richtig an- oder abgemeldet, nicht kontrolliert usw usw . Deswegen mein Appell an jeden Legalwaffenbesitzer, das eigene STammdatenblatt anzufordern und zu Kontrollieren. Das NRW strotzt nur so vor Fehlern..........

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der zuständigen Waffenbehörde. Hab ich schon mehrfach gemacht und war immer kostenlos. Meist kam das nach stunden per email. Fordere ich nach jeder neuen Waffe für diese WBK erneut an. Am Anfang mehrfach weil ich bei den  ersten Fehler fand, die anmerkte, durch ein neues Stammdatenblatt kontrollierte ob sie auch behoben wurden und teils immer noch Fehler drin waren. Ich halte 2 Grüne und 2 Gelbe WBK`s,  KEINE war Fehlerlos. Ging von Wechselsystem als komplette Waffe aufgeführt über falsche Kaliber ( meine Walther PP war mit 7,65 Luger eingetragen ) , falsches Bedürfnis usw usw. Was man Falsch machen kann wurde Falsch gemacht.........................

Mittlerweile ist das aber besser geworden bei unserer Behörde

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

 

Natürlich habe ich heute sofort dort angerufen und auf den Fehler aufmerksam gemacht.

Meine Zahlen stimmen, es gibt aber feste "Sachbearbeiter" für die einzelnen Fälle.

Man kann jetzt leider nichts machen. Ich soll mich schriftlich äußern.

Mein Nordrhein-Westfalen-Bauchgefühl hat mich noch nie im Stich gelassen,......

 

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb erstezw:

Lass sie doch ablehnen, das müssen sie ja dann begründen und vor Gericht fliegt denen das wegen der bis hier hin schon offensichtlichen Schlampigkeit um die Ohren.

In NRW, z. B. vor dem VG Düsseldorf?

Na dann, have fun.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Christian 555:

Man verlangt in den nächsten zwei Wochen eine Stellungnahme von mir, ansonsten wird der Erwerb abgelehnt.

Geht quer durch NRW und einige weitere Bundesländer.

Zitiert wird dabei u. a. ein Urteil mit entspr. Bezug, ob da nun inzwischen schon weitere Klagen anhängig sind wäre eine interessante Frage. Vielleicht mal beim LJV  und VdB nachfragen.

Sollte man nicht rechtlich sattelfest sein ist anzuraten schon bei einer evtl. Stellungnahme einen Anwalt zu involvieren.

Ob es nun um 16, 20 oder eine sonstige Anzahl Waffen geht ist in dem Zusammenhang belanglos.

 

Bearbeitet von heinzaushh
Geschrieben

Da bin ich – in NRW – ja mal extrem gespannt, ob ich auch mit diesem Hokuspokus konfrontiert werde. Habe am Wochenende eine Büchse verkauft/überlassen und bekomme in den nächsten Tagen eine neue ins Haus. Unterm Strich bleibt meine Langwaffensumme (> 10) gleich.

Geschrieben

Es war NRW die schon vor Jahren bei einer der Waffenrechtsverbesserungen nach 10 auf JJS geschrien haben. Jetzt hat der Herr Waidgenosse mit der sorgfältigen Schlüsselaufbewahrung halt Schützenhilfe vom DSB Schirmherr und Schützenbruder, ex Meßdiener und ex Burschenschaftler bekommen.

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