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IGNORED

Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank


fw114

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vor 3 Stunden schrieb Tommie:

Viel Bla, Bla

 

Die Chance, daß jemanden ein 200 oder 500kg-Waffenschrank aus einer Wohnung entwendet wird, ist wahrscheinlich geringer als ein 6-er im Lotto.

Wie oft ist das denn schon passiert oder worüber reden wir dann hier eigentlich? :confused:

 

Und genau deshalb würde mich so ein so unwahrscheinliches Szenario in der Praxis auch nicht wirklich interessieren.

Auch mein Kühlschrank läuft über Nacht, obwohl er vielleicht irgend wann mal einen Brand auslösen könnte, oder das Ladegerät meines Telefons.

Und wenn ich solchen Bullshit lese: " Wer in einem Holzhaus wohnt, muß halt auf Waffenbesitz verzichten oder einen Betonbunker bauen." :gaga:

Ich kann mich nicht vor allen Unwiedrigkeiten im Leben 100%-ig schützen!

 

Abgesehen davon habe ich einen behördlich abgenommenen Waffenraum mit 60cm-Vollziegel-Mauerwerk. :)

Und falls es doch jemand wirklich darauf anlegt, ist er mit einem Bagger oder Radlader auch in höchstens einer Minute durch die Wand. :sad:

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vor 9 Stunden schrieb Tommie:

Table 1 — Minimum requirements for classification of safes (excluding ATM safes) into resistance grades:..."Resistance Grade"...."Anchoring strength"....

ROTTNER...."Geprüfte Wertschutzschränke... am Verwendungsort zu Verankern. "

Schwerlastanker...

 

Mindestiefe für den Schwerlastanker

....
16 / 175 175 16 110 85
12 / 118 118 12 90 81
12 / 140 140 12 75 65
12 / 148 148 12 90 81
12 / 180 180 12 90 81....

 

 

 

Realsatire.

Seltsam, wie ich jetzt auf den Begriff komme. Aber er fiel mir ein.

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18 hours ago, ASE said:

Die rechtssichere Variante lautet bei <1000kg: Verankern. 

 

Wenn den Gesetzgeber denn das Abrißgewicht interessiert (und deshalb verankert werden muß), wieso befand er es dann relevant einen Unterschied beim Tresorgewicht um die 200kg herum zu machen, wenn doch eh immer unter 1000kg verankert werden muß? Dann macht es doch keinen Unterschied ob der Schrank unter 200kg schwer ist oder nicht, denn per Verankerung ist man ja sowieso bei 1t+?!

 

Die Logik erschließt sich mir nicht.

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vor 4 Minuten schrieb Parallax:

 

Wenn den Gesetzgeber denn das Abrißgewicht interessiert (und deshalb verankert werden muß), wieso befand er es dann relevant einen Unterschied beim Tresorgewicht um die 200kg herum zu machen, wenn doch eh immer unter 1000kg verankert werden muß? Dann macht es doch keinen Unterschied ob der Schrank unter 200kg schwer ist oder nicht, denn per Verankerung ist man ja sowieso bei 1t+?!

 

Die Logik erschließt sich mir nicht.

 

Vermutlich weil es zwei unterschiedliche Normen sind?

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Die 200kg-Regel ist meiner Kenntnis nach keine "Norm" (wie die EN), sondern eine quasi-willkürliche Festlegung des Gesetzgebers.

 

Und beim 1er Schrank ist das (Abriss-)Gewicht sogar völlig bedeutungslos. Warum wurde da auch kein Unterschied nach (Abriss-)Gewicht gemacht, wenn das Szenario "Dieb nimmt Schrank einfach mit" der Hintergrund der Regel beim 0er war? Das ist nicht logisch.

 

Logisch wäre es jedoch wenn der Gesetzgeber den Aufbruch vor Ort erschweren möchte um die Waffenanzahl "at risk" begrenzen möchte. Bei 1er Schränken ist die inhärente Sicherheit des Schranks gegen vor-Ort Aufbruch offenkundig in den Augen des GG bereits ausreichend, egal mit welchem Gewicht. Deshalb unbegrenzt viele Waffen, unabhängig vom (Abriß-)Gewicht.

 

Ergo will er das Mitnahmerisiko offenbar nicht regulieren, sonst würde er auch beim 1er ein Mindest(abriß)gewicht fordern.

 

Das der VdS für Versicherungspolicen ein (Abriß-)Gewicht von mind. 1000kg sehen will ist davon völlig unabhängig. Versicherer können (weitgehend) fordern was sie wollen.

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4 minutes ago, ASE said:

die 200kg gibt es noch heute, aber nur in bezug auf das Tresorgewicht und Kurzwaffen. nur eben nicht Abreissgewicht, sondern Behältnisgewicht.

 

Und welchen Sinn macht es bei 0er Schränken eine Unterscheidung des Behältnisgewichts zu machen, wenn es nicht um das Szenario "Dieb nimmt einfach ganzen Schrank mit weil zu leicht" geht? Welches Risiko will Deiner Interpretation nach der GG damit adressieren?

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Verschleppung aus der alten Rechtslage. Die einzige denkbare Rationale ist, das sog. deliktrelevante Schusswaffen = Kurzwaffen in großer Zahl, was wohl mehr als 5 ist, schwerer entwendet werden können. Was aber unterm Strich keinen sinn macth, wenn man sein 10 KW auf mehrere 30kg Würfel verteilt. 

 

Dennoch gültige Rechtslage

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Und es macht keinen Sinn, wenn doch auch ein 0er angeblich mit 1t Abriß verankert werden muß. Für mich ein klarer Hinweis das die "muß verankert werden" These nicht logisch begründet ist.

 

Das man dennoch potentiell dem LWB einen Strick daraus zu drehen das sein kleiner 50kg 1er Würfel nicht verankert war und ein Dieb ihn einfach mitgenommen hat (über den Hebel "hat alle Vorkehrungen zu treffen das nicht abhanden kommt", die pauschale wir-kriegen-jeden-dran Regel) ist unbenommen. Dafür brauchts keine Sachversicherer-Forderung nach Verankerung aus Versicherungssicht.

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Sind zwar alte  A und B Schränke die hier recht simpel geöffnet werden. Man beachte den professionellen Einsatz des Hammers. Gefällt mir echt gut. 

 

 

 

 

Ich stelle mal die These auf, ohne Verankerung wäre es für eine Person nicht so einfach, da die Kraft nicht in den Schrank eingeleitet wird. 

Erst die Verankerung ermöglicht das Knacken des B-Schranks. 

 

Der A-Schrank hat was von der

Keksdose meiner Oma 

 

Was von dem Vorgehen im Video auf 0 und 1ser übertragbar ist? 

Bearbeitet von Tatonka
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Am 10.3.2024 um 21:49 schrieb s_f:

Meinst du echt dein Bodenbelag interessiert den Ar..., der bei dir einbricht und deinen Waffenschrank mitnehmen will? 

Es geht hier um einen 900kg Schrank.

Der hat dann ca 1800 x 1300 x 1000mm.

Wer will den mitnehmen?

 

Wie oft werden eigentlich legale Waffen so aus Häusern geklaut? Und in wie vielen Fällen davon wurde der gesamte Schrank geklaut? Gibt's da Zahlen?

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Wenn mir die Sachen SAMT Schrank entwendet werden, ist meine einzige Sorge, dass meiner Familie dabei nichts passiert ist. 

Der Rest sind nur Gegenstände, um die man sich genüsslich vor Gericht kloppen kann.

Daher handele ich eigenverantwortlich wie ICH es für MICH für richtig und ausreichend erachte.

Das werde ich aber hier ganz bestimmt nicht öffentlich mit der "Ich-weiss-es-aber-besser Fraktion" bis zum Erbrechen ausdiskutieren. 

 

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22 hours ago, Stefan Klein said:

Welcher Gelegenheitseinbrecher müht sich mit einem solchen Schrank ab und hat auch noch das Werkzeug passend dabei?

Das Heim eines durchschnittlichen LWB in Deutschland dürfte wohl besser mit Werkzeug ausgestattet sein als das Heim des Durchschnittsbürgers.

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vor 23 Stunden schrieb IMI:

Wieviele Autofahrer haben ihren Autoschlüssel im Tresor…?

Das erübrigt sich demnächst: Die Hälfte kann sich keine Karre mehr leisten und die andere Hälfte genießt die Segnungen des digitalen Führerscheins. Dann braucht es keinen Schlüssel (wie schwach auch immer) mehr. Btw., da ich keine unerzogenen Kinder habe sind die (modernen) Autoschlüssel nicht im Tresor aber im Faradayschen Käfig.

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On 3/13/2024 at 11:54 AM, IMI said:

Wieviele Autofahrer haben ihren Autoschlüssel im Tresor…?

 

Ich habe schon an mehreren Flughäfen der allgemeinen Luftfahrt Schilder am Tor gesehen mit der Empfehlung, die Schlüssel nicht im Flugzeug stecken oder hängen zu lassen. Wobei die Schlüsselschalter für die Zündung in kleinen Flugzeugen ohnehin so funktionieren, dass man da nicht einmal etwas kurzschließen, sondern lediglich einen Draht (oder auch alle, wenn man nicht weiß, welchen) abzwicken muss, um die Zündung heiß zu machen, oftmals auch die Schlüssel unterschiedlicher Flugzeuge identisch sind. Eine Kombizange wäre also mehr als genug. Die Zäune jedenfalls an amerikanischen Flughäfen der allgemeinen Luftfahrt sind auch eindeutig gegen zufällig hereinlaufende Passenten und Wild gedacht, nicht gegen Einbrauch. Manche haben Tore, die man einfach aufmachen kann, andere haben einen Zahlencode, der für Besucher aber oft einfach angeschrieben ist. (Muss auch so sein -- man darf normal vierundzwanzig Stunden am Tag starten und landen und seinen Flieger auf dem Parkplatz festbinden, egal ob jemand da ist oder nicht.)

 

Es gab tatsächlich einen einigermaßen bekannten Fall eines Jugendlichen, der gleich mehrmal Flugzeuge gestohlen hat und der Polizei die lange Nase gezeigt hat. Er hat seiner Versuche der Landung auch überlebt, die Flugzeuge eher nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Das erübrigt sich demnächst: Die Hälfte kann sich keine Karre mehr leisten und die andere Hälfte genießt die Segnungen des digitalen Führerscheins. Dann braucht es keinen Schlüssel (wie schwach auch immer) mehr. Btw., da ich keine unerzogenen Kinder habe sind die (modernen) Autoschlüssel nicht im Tresor aber im Faradayschen Käfig.

Der, dann Oldtimer, V8 vor der Türe wird dann aber immernoch seinen Zündschlüssel benötigen. 

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vor 4 Stunden schrieb s_f:

Das Heim eines durchschnittlichen LWB in Deutschland dürfte wohl besser mit Werkzeug ausgestattet sein als das Heim des Durchschnittsbürgers.

 

Spekulation. Es gibt "solche und solche".

Was man wo an Werkzeug zugänglich  rumliegen lässt, ist auch eine individuelle Sache.

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Unzählige Foristen arbeiten sich in Massen völlig nutzlos an irgenwelchen Beispielen ab wo "alles keine Folgen hatte" und wo ein Nachbar kürzlich "um die Ecke" irgendwo und irgenwie in Hüchtelstücht an der Knatter eine neue Hütte gebaut hat, die ganz offensichtlich die genannten Forderungen nicht erfüllen könnte, verdrängen und verschweigen aber dabei daß das im Fall der Fälle alles keine Rolle spielt, den vor Gericht gilt das Gesetz und die Norm, Punkit, Basta, Aus und Amen.

 

99.9% Prozent von euch argumentieren und schreiben an der klaren Gesetzeslage vorbei, tun so als ob ihr Wunschdenken und ihre sog. "Argumente" der "Lebenswirklichkeit" und "realer Verhältnisse", so da überhaupt welche sein würden, dies noch dazu allgemeinverbindlich, vor Gericht Bestand haben würden - alles Schwachsinn, DAS ist die Realsatire von der "Karly.." fasselt.

 

Es muss sich dabei auch keinem, zB "Parall...", eine Logik erschließen, was für große Teile des WaffG ja wohl auch zutrifft, und "Parall..." kann noch so viel und lange rumargumentieren was für ihn, und auch viele andere, nicht passt, vor Gericht wird der Richter ihm schon sagen wo es lang geht.

 

@Proud NRA Member
Ich kenne nur die Airport´s und die Aircraft´s die ich besucht habe nur um einzusteigen und dann in luftiger Höhe wieder auszusteigen "to accomplish a mission´s", frag mich aber was dein Beitrag jetzt hier mit der aktuellen Problematik zu tun haben soll.

 

Das Gesetz und die Vorschriften zählen vor Gericht, nur das, nicht eure Lebensfantasien und Wunschträume, das Gesetz zählt und entscheidet, Punkt, Basta, Aus und Amen.

 

Um das zu erkennen und wirklich zu erfassen müsste ihr eigentlich nur die Strassenverkehrsgesetzgebung entsprechend adaptieren.

 

Eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h, oder 50km/h oder 30km/h bedeutet genau das, und es spielt überhaupt kein Rolle warum und wann. Wenn da ein Halteverbot besteht (Zeichen 283) dann ist da ein Halteverbot, Punkt, Basta, Aus und Amen, und all diejenigen die dagegen verstoßen trifft es zu recht. "Aber Herr Richter, ja klar gilt dort 30km/h, aber die Schule war doch schon aus und die Kinder vom Kindergarten auch schon zu Hause, außerdem hatte ich es DIESMAL gerade eilig!", oder "Ja klar gilt dort, vor der Krankenhaus-Einfahrt, ein Halteverbot, aber ich wollte doch nur ....!"

Und wenn der TÜV abgelaufen ist und/oder das Kfz. überhaupt gar nicht zugelassen ist, dann ist das so, Punkt, Basta, Aus und Amen.

 

Der Gesetzgeber gibt verbindlich ein Produkt nach einer Norm vor (hier EN 1143-1), die Norm (hier EN 1143-1) gibt die grundsätzlichen Spezifikationen vor, und DER JEWEILGE HERSTELLER (nur der Hersteller) gibt an WANN und unter WELCHEN BEDINGUNGEN SEIN (NUR SEIN!) Produkt den Normen nach SEINER MEINUNG entspricht, sind diese Bedingungen nicht gegeben entspricht es nach seinen Angaben eben nicht der Norm, der Zulassung.

 

Was ist daran denn nicht zu verstehen?

 

Wenn jemandem die klare Ansage von ROTTNER (...nur dann wenn ...) nicht passt, so kann er ja "XYZ-Baumarkt" kaufen.

Ich bezweifle allerdings daß der Käufer auf eine eindeutige schriftliche Nachfrage beim Markt, eventuell sogar über nen Anwalt?, nach klarer und eindeutiger rechtsverbindlicher Auskunft eine andere Auskunft als von zB ROTTNER bekommen würde. Eher wohl gar keine Auskunft und die Empfehlung doch wohl besser woanders sein Glück zu versuchen.
 
Ich warte auf andere Erfahrungen, und wohlgemerkt, auf nachweisbare schriftliche Auskünfte, nix von wegen "die haben mir im Markt gesagt und versichert ... ", so wie das hier gern und oft zu lesen ist.

 

Wenn die Firma BMW schreibt, "Unser Fahrzeug XYZ entspricht nur dann den Vorschriften wenn es folgende Felgen und Bereifung aufweist .." dann ist das so, Punkt, Basta, Aus und Amen.   
 
Und wenn eine gesetzeskonforme Waffenverwahrung von Gewichten abhängig ist (1000kg), und von Verankerungen, dann gilt das, Basta, Punkt, Aus und Amen.

 

Es spielt NULL Rolle, absolut NULL Rolle, ob und wann und mit welchen Mitteln ein Wertschutzschrank entwendet werden "KÖNNTE", trotz aller der Beispiele und Märchen bisher hier im Forum, ob per Rollator, per Hand oder mit nem Kran, das ist für das Gesetz und vor Gericht alles zu 100% uninteressant, es zählt allein die Vorschrift und Vorgabe (des Hersellers).

 

Und wenn der Hersteller in seiner Produktinfo schreibt und vorgibt, "Mein Produkt entspricht NUR dann zu 100% der EN 1143-1, wenn es vom Nutzer noch grün (RAL xyz) lackiert wird und dauernd eine volle Bierflasche drauf steht", dann ist das so.

 

@IMI
Und wenn ROTTNER schreibt, "UNSERE Schränke (geringer 1000kg Eigengewicht) entsprechen nur dann der EN 1143-1 wenn sie gemäß unserem Produktdatenblatt verankert werden", dann ist das so, obwohl ROTTNER eine österreichische Firma ist, denn wir sind in der EU und EN-Normen gelten überall in der EU, in allen ca. 30 Ländern der EU und der EN-Norm, Basta, Punkt, Aus und Amen.

 

@gunvlog
" Auch dieses immer wiederkehrende Fragebeispiel, was jemand machen soll, der in einem Holzständerhaus, einem Leichtbauhaus wohnt, in einem Mietwohnung wohnt, jemand eine Fußbodenheizung hat, oder, oder, oder braucht weder die Waffenbehörde, noch die Zertifizierungsstelle noch ein Gericht zu interessieren. Wenn es vorgeschrieben ist, ein Wertbehältnis mit einem Gewicht kleiner 1000kg zu verankern, muss man eben eine Fachfirma reinholen, die Prüft ob die Anforderungen erfüllt werden können oder nicht. Es wird am Ende, so leid es mir tut das zu sagen, niemand gezwungen, diesem Hobby nachzugehen und seine Spielzeuge zu Hause aufzubewahren."

Postiv, ich gebe dir recht, auch wenn das natürlich dem Großteil der Foristen "Schaum vor´s Maul" treiben düfte, denn es kann nicht sein was nach deren Vorstellungen eben nicht sein dürfte, ein Gericht wird sie im Fall der Fälle eines anderen belehren, wovon wir hier in WO allerdings nie gar nie nicht jemals was erfahren werden.

 

Tommie

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Am 13.3.2024 um 15:10 schrieb Parallax:

Und beim 1er Schrank ist das (Abriss-)Gewicht sogar völlig bedeutungslos.

 

Den Witz habe ich gerade. Könnte mir nen 1ser mit 71Kg Gewicht zulegen, alles wäre schön, ein alter C2F mit knapp ner halben Tonne Gewicht "ih, ne, geht nicht...

 

Den 1ser hebeln sie mir aus meiner Klinkerwand und klemmen sich den unter den Arm, bei dem anderen... naja, verstehe jemand Behördendenken...

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