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IGNORED

Antrag/Voreintrag/Eintrag WBK - jeweils 15 Wochen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Hypnodoc:

Wo?

BaWü, Ort Nähe Stuttgart. Hoffe sehr, dass das so bleibt.

Die Vereinskameraden in den umliegenden Gemeinden und Städten berichten ebenfalls größtenteils positiv. Hingehen, Ein/Austragen, Bezahlen, Schwätzchen, fertig.

Kommt sehr stark auf die Behörde und die Mitarbeiter an.

 

Allerdings haben wir in BaWü die A...karte mit den Bedürfnisnachweise von Ü-Kontingentwaffen gezogen.

Auch findet gerade eine großer Bedürfnis-Check statt.

 

Ist halt immer was....

 

Bearbeitet von geissi
Geschrieben

Mal ne Frage, wenn das alles so ewig dauert: Müsst ihre Eure WBKs dann dort hinschicken und diese liegen dann dort wochenlang im Amt?

Und was ist mit den 2 Wochen Zeit zwischen Erwerb und Anzeige des Erwerbs (sprich finale Stempelung der Neuanschaffung)?

Ich kann mir das irgendwie gar nicht so recht vorstellen. Habt ihr dann die Kopie der WBK als Nachweis bei Euch?

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb geissi:

Mal ne Frage, wenn das alles so ewig dauert: Müsst ihre Eure WBKs dann dort hinschicken und diese liegen dann dort wochenlang im Amt?

Und was ist mit den 2 Wochen Zeit zwischen Erwerb und Anzeige des Erwerbs (sprich finale Stempelung der Neuanschaffung)?

Ich kann mir das irgendwie gar nicht so recht vorstellen. Habt ihr dann die Kopie der WBK als Nachweis bei Euch?

 


1. Regel: Wenn Unterlagen zum Amt gehen - macht um Himmels Willen davor von den Unterlagen Kopien! 

2. Regel: siehe 1. Regel!

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb geissi:

Und was ist mit den 2 Wochen Zeit zwischen Erwerb und Anzeige des Erwerbs (sprich finale Stempelung der Neuanschaffung)?

Erwerbsanzeige =/ Eintragung 

 

Ich hatte den Fall erst einmal, dass ich auf die finale Eintragung mal länger warten musste. Erwerbsanzeige per Mail und Kopie davon hatte ich dann beim schießen mit der Waffe vorsichtshalber dabei.

 

Ansonsten ist es hier (Ba-Wü, Große Kreisstadt mit eigener Behörde) auch recht easy. Vorab alles per Mail, SBine ruft meist umgehend an, Termin kurzfristig innerhalb 48h, hin, Stempel, quatschen und bezahlen.

Geschrieben
Am 24.1.2024 um 08:13 schrieb geissi:

Dürft oder wollt ihr nicht persönlich beim SB vorstellig werden?

Dürfen nicht mehr. Alles nur noch per Post. Weil wegen Integration. Der SB ist im Haus umgezogen in ein Büro das nicht mit Aufzug erreichbar ist, nur über Treppen. Und weil manche wenige das nicht können, darf niemand.

 

Normalerweise geht es trotzdem schnell, außer die Abfragen beim VS ziehen sich mal wieder hin.

 

Aber teuer ist es geworden. Sehr teuer.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb geissi:

Mal ne Frage, wenn das alles so ewig dauert: Müsst ihre Eure WBKs dann dort hinschicken und diese liegen dann dort wochenlang im Amt?

Und was ist mit den 2 Wochen Zeit zwischen Erwerb und Anzeige des Erwerbs (sprich finale Stempelung der Neuanschaffung)?

Ich kann mir das irgendwie gar nicht so recht vorstellen. Habt ihr dann die Kopie der WBK als Nachweis bei Euch?

 

Ja, die liegen hier erstmal im Amt auf dem Stapel. Manchmal geht es schnell, manchmal dauert es knapp unter 3 Monate. Hängt (zumindest hier im Kreis) laut Rückfrage zu meinem letzten Voreintrag an den Zuverlässigkeitsanfragen. Wurde grade erst eine durchgeführt, dann geht es schnell (unter 2 Wochen) aber wenn die letzte Anfrage länger als 6 Monate her ist, veranlassen sie eine neue und das hängt dann 8-12 Wochen beim BKA oder VS. Wegen diverser Nachlässigkeiten ist man da aktuell wohl übervorsichtig und verlässt sich nicht auf den 3-Jahre-Rythmus. Vor Ort Termine gibt es nur in Ausnahmefällen wie längere Geschäftsreise, Krankheit oder Abgabe zu Vernichtung, sonst alles ausschließlich per Post.

 

Die 2 Wochen Frist richtet sich entsprechend nach Erwerbsdatum und Posteingangsstempel. Bei mir liegt die Behörde zum Glück auf dem Arbeitsweg, ich werf also einfach am nächsten Werktag die Unterlagen direkt bei vor Ort in den Briefschlitz und behalte in der Bearbeitungszeit eine Kopie von WBK und Waffenbegleitschein der einzutragenden Waffe.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Distanzlocher:

Ja, die liegen hier erstmal im Amt auf dem Stapel.

Die Waffenbesitzkarten? Was will die Behörde damit?

Vielleicht lebe ich ja auf der Insel der Glückseligen, aber meine Behörde käme nicht auf die Idee die WBK (physisch) einzubehalten über den Zeitraum, wenn der Antrag fertig ist bring ich sie mit und der Eintrag wird halt schnell gemacht.

Geschrieben

Sieht bei mir ähnlich aus...

Und wenn man nicht persönlich vorbei kommen will (dann ist die ganze Geschichte innerhalb von 15 Minuten erledigt) kann man die WBK auch einschicken wenn alles vorgelagerte fertig ist und bekommt sie dann wenige Tage später wieder per Post zurück (selber noch nicht ausprobiert da ich immer persönlich hingehe, sind 6 Minuten zu Fuß und den Termin bekomme ich im Regelfall innerhalb einer Woche).

 

Den Stress mit einer WBK mehrere Wochen auf dem Amt will weder ich noch mein Amt bzw die SBs dort!

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Am 25.1.2024 um 08:53 schrieb Max Musculo:

Erwerbsanzeige =/ Eintragung 

 

Ich hatte den Fall erst einmal, dass ich auf die finale Eintragung mal länger warten musste. Erwerbsanzeige per Mail und Kopie davon hatte ich dann beim schießen mit der Waffe vorsichtshalber dabei.

 

Naja, laut Gesetz muss man beim Führen der Waffen WBK und Ausweis/Pass dabei haben. Von Kopien steht da nichts, die sind ja nicht wirklich die jeweilige Urkunde, sondern nur eine Abschrift selbiger. Insofern ist man da rechtlich auf wackeligen Beinen unterwegs und auf das Wohlwollen der Kontrolleure angewiesen, falls man in eine geraten sollte. Und aus praktisch jeder Verfehlung heraus kann am Ende die Zuverlässigkeit angezweifelt werden...

 

Hat denn mal jemand seinen SB gefragt, wie die das eigentlich sehen oder ob es für diese Zeit offizielle, halbwegs rechtssichere Vorgehensweisen gibt?

Geschrieben

Habe einen Sachbearbeiter der Waffenbehörde gefragt, ob es eine Kopie der WBK genügt, wenn ich die Original-WBK zur Behörde zwecks Eintragung einer neuen Waffe geschickt habe. Dies wurde bejaht. 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb msk:

Insofern ist man da rechtlich auf wackeligen Beinen unterwegs

 

Immer wieder der gleiche Tipp: beantragt bei eurem nächsten Voreintrag einfach mal eine neue WBK, und lasst die Alte "halbleer".

Dann habt ihr immer was dabei.

Geschrieben

Den Fall hatte ich auch einmal, dass die WBK länger auf dem Amt lag. 

 

Ich habe dann vom Amt eine ganz normale Kopie der WBK mitbekommen, sowie ein Schreiben mit Briefkopf und Stempel vom Amt, dass die WBK aus nicht durch mich vertretbaren Gründen dort liegt und ich deshalb das Original gerade nicht habe.

 

Allerdings muss ich sagen dass ich noch überhaupt niemals bei irgendeiner Kontrolle die WBK vorzeigen musste. Ich bin in 25 Jahren und deutlich über einer halben Million Kilometer überhaupt erst zweimal in eine Kontrolle geraten. Und beide Male wollte man gar nichts von mir sehen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb MAHRS:

Immer wieder der gleiche Tipp: beantragt bei eurem nächsten Voreintrag einfach mal eine neue WBK, und lasst die Alte "halbleer".

Du kannst auch für jede Waffe ein eigenes Dokument einfordern. Gar kein Problem.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb msk:

Hat denn mal jemand seinen SB gefragt, wie die das eigentlich sehen oder ob es für diese Zeit offizielle, halbwegs rechtssichere Vorgehensweisen gibt?

Die o.g. Vorgehensweise wurde mir von meiner SBine empfohlen.

Meine Behörde ist das Ordnungsamt einer großen Kreisstadt, die Polizei, die mich im Zweifel kontrolliert hätte, hat die Dienststelle ebenfalls in der Kreisstadt und steht eh im regen Austausch mit dem Ordnungsamt.

Hier im Kreis scheint das zu funktionieren.

Ob das rechtlich 100% korrekt ist, weiß ich allerdings nicht. 

Geschrieben

Das separate Dokument hilft aber nicht viel für die Waffe, wenn die WBK für die Eintragung derselbigen auf dem Amt herumliegt.

 

Mir ist auch klar, dass die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle und einer dann daraus resultierenden Aktion hinsichtlich "Zuverlässigkeit" sehr, sehr gering ist Selbst beim Sachkundekurs wurde vom Kursleiter gesagt, dass er nur Kopien mit sich herumträgt. Ich mag aber diese Rechtsunsicherheit nicht (ähnlich der bezüglich des Kaufs von Munition mit nur einem Voreintrag für die Waffe), man ist da schon ein wenig der Willkür ausgeliefert.

 

Umso besser zu wissen, dass es durchaus auch Absprachen mit den SB dazu bei Euch gibt, ideal wären die natürlich schriftlich...

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb msk:

Das separate Dokument hilft aber nicht viel für die Waffe, wenn die WBK für die Eintragung derselbigen auf dem Amt herumliegt.

 

Das ist jetzt nicht dein Ernst. Du wirst mit Personalausweis und WBK angehalten und erklärst den Umstand, dass deine zweite WBK bei der Behörde liegt. Und die Möglichkeit dieser Situation verschafft dir schlaflose Nächte oder solche Posts hier?

Alter Schwede!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Delta:

Dies wurde bejaht. 

Schriftlich? Dann könnte es ja für einen Verbotsirrtum reichen, ist doch auch schon mal was.

vor 42 Minuten schrieb MAHRS:

Du wirst mit Personalausweis und WBK angehalten und erklärst den Umstand, dass deine zweite WBK bei der Behörde liegt. Und die Möglichkeit dieser Situation verschafft dir schlaflose Nächte oder solche Posts hier?

Wenn der Kontrollierer nur ein gepflegtes Halbwissen hat und schon mal die Erhöhung seiner Dienstbezüge mit dem nächsten Sternchen ausrechnet, dann könnte ich mir alles mögliche vorstellen. Inkl. "Gefahr im Verzug" mit ganz großem Program. Aber nichts Gutes. Moment, muß mal meinen Aluhut neu formen. 

 

Die einzige helal - Variante die ich bei Transport ohne WBK oder Leihschein für den Normalo sehe, ist die Erwerbsanzeige nach Erwerb auf JJS, da wäre es mir völlig egal wie lange sich die Behörde Zeit läßt mit der Erstellung eines - neuen separaten - Formulars. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb MAHRS:

 

Das ist jetzt nicht dein Ernst. Du wirst mit Personalausweis und WBK angehalten und erklärst den Umstand, dass deine zweite WBK bei der Behörde liegt. Und die Möglichkeit dieser Situation verschafft dir schlaflose Nächte oder solche Posts hier?

Alter Schwede!

 

Ehrlich gesagt ja. Denn nach Wortlaut des Gesetzes wäre das ein Verstoß gegen selbiges, was das Führen der Waffe betrifft, auch wenn es nur ein "sinnloser Formalismus" ist. In dem Fall bist Du auf Wohlwollen angewiesen. Die Tatsache, dass man praktisch nie kontrolliert wird, führt halt dazu, dass sich diese Frage praktisch nie oder nur extrem selten gestellt hat. Ähnlich wie beim Schlüsselurteil, wobei die Regelung hier im Gegensatz zur Schlüsselaufbewahrung sogar recht klar ist.

 

Daher ja auch die Frage, ob die Behörden da bei Euch eine Verfahrensweise haben, die dann im Falle des Falles zumindest aufgrund der Konformität zur deren Regeln das Thema "Zuverlässigkeit" kaum in Frage stellen dürfte.

Geschrieben
Am 25.1.2024 um 08:53 schrieb Max Musculo:

Erwerbsanzeige =/ Eintragung 

Das sehe ich anders.  Den Erwerb der Waffe muss ich anzeigen. Und das innerhalb der 14 Tagesfrist. Wenn das Amt es nicht gebacken bekommt die Waffe dann fristgerecht in die WBK einzutragen ist das doch wohl deren Problem.

Bei uns war aber auch während Corona die WBK kaum länger als eine Woche weg. Wenn die keinen Besuch wollten in der Zeit hat man die Unterlagen halt bei denen eingeworfen und innerhalb einer Woche, meist eher, war die WBK per post wieder zurück. Wobei ich WBK und Postweg gerne ausschliesse, lieber fahre ich hin und werfe ein und hole auch wieder selber ab.

Geschrieben

Leude......lasst euch von eurer Behörde schriftlich geben das ihr im Falle das die WBK auffm Amt liegt, ihr ohne WBK die Waffe mitnehmen könnt. Da bei Kontrolle das Zuständigkeitsprinzip gilt, ists auch egal wenn man in Landshut wohnt und in Köln erwischt wird.

Wem das immer noch nicht reicht, der soll halt die Knifften solange zu Hause lassen!

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

bei uns (S-H) Waffenbehörde kein Publikumsververkehr, alles schriftlich.

 

Wer bietet mehr?

Jetzt in Woche 18 für einen Eintrag:rtfm:

Bin seit 40 Jahren als Sportschütze im Geschäft, von 2 Minuten bis 3 Wochen hatte ich schon alles für einen Eintrag, aber ab heute 18 Wochen, grausam.

 

vor 30 Minuten schrieb callahan44er:

Wem das immer noch nicht reicht, der soll halt die Knifften solange zu Hause lassen!

Aussage Behörde….keine Original WBK, kein Transport der Waffen wohin auch immer. Bescheinigung entfällt😡warum auch immer, dass würde heißen kein Training keine KM o.ä.

 

Frei nach meinen Wahlspruch …„Wer sich nichts selbst befiehlt bleibt ewig Knecht“………

Kopie WBK bzw. als Foto auf mein Handy und den Einsendebeleg des Einschreibens der Post anbei sowie die Telefonnummer der Behörde und gut ist.

 

LG Boba

Bearbeitet von Bobafett

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