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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb fuzzy.77:

Wird nur an drei Tagen im Jahr genutzt,

Legal nur ein paar Stunden. 

Allerdings sind auch da die Unfälle,  die über einen angekohlten Finger hinaus gehen eher selten.  Die mediale Ausschlachtung der Thematik deckt sich nicht im geringsten mit den Beobachtungen befreundeter Ärzte. 

Ein Nachmittag mit Glatteis dagegen....

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Christian 555:

PS: In meinem ersten NWR-Auzug von vor gut 4 Jahren waren ca. 50 Einträge (einfach oder mehrfach) falsch.

Was wollen die denn da bitteschön "abgleichen"?

...

Aber diese wurden dann schon  korrigeíert, oder?

Also wurde abgeglichen

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb uwewittenburg:

Auf dem Schwarzmarkt gab es damals sehr viel mehr Bargeld für so ein Auto.

Wieso Schwarzmarkt? Autos kann man doch ganz legal kaufen und verkaufen.  

Aber ich bräuchte meine karre und das zu erziehlende Geld hätte nie für ein vernünftiges Westauto gereicht. Die waren Anfang der 90er recht teuer.  Was vor der Wende im Westen Schrott war konnte im Osten der 90er Höchstpreise bringen.  Und ne Schrottgrotte hatte ich vorher: Opel Kadett 1,3 mit über 10l Verbrauch und jeden Monat war was kaputt 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb sealord37:

Wieso Schwarzmarkt?

Vor der Wende konnte man kaum einen PKW normal kaufen. Es gab überall in größeren Städten Straßen und Märkte wo man für viel Geld ein Auto unter der Hand kaufen konnte, gerne gegen "blaue Fliesen" (Westgeld).

Ein Lada 1300 für 30.000,- Ostmark und der 1500-er für 50.000,- Ost.

Hatte damals viel auf dem Auto-Markt in Berlin -Alt Glienicke zu tun, da verschwanden manchmal auch Autos mit und ohne Geld.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb der_maggus:

Sollte es hier dann zu Fehlverhalten kommen die vorsätzlich begangen werden wird dieses auch entsprechend geahndet.

In den wenigen Fällen die ich die letzten 25 Jahre mitbekommen habe wurde zwar erstmal immer der Vorsatz untersucht aber dann Fahrlässigkeit festgestellt - in allen mir bekannten Fällen zurecht.

Im Einsatz mußte ich einen Soldaten, der nach Rückkehr von einer Patrouille ein leeres Magazin im Fahrzeug vergessen hat (er war die ganze Nacht mit LuziBrille am Steuer) mit einer milden Diszi belegen um zu verhindern, daß der nächste Vorgesetzte (J3) eine beabsichtigte härtere Diszi verhängt. 

Zitat

in allen mir bekannten Fällen zurecht.

In diesem Fall nicht. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb sealord37:

 

Aber nur, weil es den meisten nicht in den Sinn kommt.  Der Richtige mit einem schräg abgebrochenen Besenstiel kann mehr Leute in kurzer Zeit meucheln als ein Amokläufer Patronen tragen kann 

 

Auch wahr! Jedoch wissen die meisten Leute zum Glück nicht wie sie dass anstellen!

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Christian 555:

Was denkste denn von wem?

weiß der geier ;)

Ernsthaft, ich denke, von der Behörde, dem Kontrollierenden.

Wenn ich mit meiner Liste zu Dir komme und feststelle, dass die partout nicht passt, dann werde ich tätig werden.
Das verstehe ich unter "Abgleichen".
Soll- und Istzustand vergeichen und bei Fehlern korrigierend abgleichen

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb Cannon Balls:

Im Einsatz mußte ich einen Soldaten, der nach Rückkehr von einer Patrouille ein leeres Magazin im Fahrzeug vergessen hat (er war die ganze Nacht mit LuziBrille am Steuer) mit einer milden Diszi belegen um zu verhindern, daß der nächste Vorgesetzte (J3) eine beabsichtigte härtere Diszi verhängt. 

In diesem Fall nicht. 

Ja da gebe ich dir Recht.

Unsere Chefs waren in den Einsätzen damals deutlich entspannter als in der Heimat.

Da wurde die Leistung und Dienstbelastung entsprechend honoriert und bei sowas wie du es beschreibst teilweise dem TE Führer überlassen was maximal mit deinem "dududu" oder extra Wachdiensten endete.

Ohne Frage - unter den Voraussetzungen war die Verhältnismäßigkeit wohl nicht gegeben? Ein leeres Magazin!?! Es ist ja noch nicht mal verloren gegangen!?

Bearbeitet von der_maggus
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb gipflzipfla:

weiß der geier ;)

Ernsthaft, ich denke, von der Behörde, dem Kontrollierenden.

Wenn ich mit meiner Liste zu Dir komme und feststelle, dass die partout nicht passt, dann werde ich tätig werden.
Das verstehe ich unter "Abgleichen".
Soll- und Istzustand vergeichen und bei Fehlern korrigierend abgleichen

 

Wir haben hier vor geschätzt zwei oder drei Jahren ein Schreiben vom PP erhalten inkl. aktuellem Ausdruck vom NWR und wurden nachdrücklich aufgefordert diesen selbständig bis dann und dann zu kontrollieren und "Abweichungen" mitzuteilen.

Wer keine Lust dazu hatte wurde durch so einen Passus im Schreiben "motiviert".

Auf einem späteren Ausdruck des NWR passte noch immer nicht alles.

Das ganze Prozedere hat sich dadurch irgendwie in die Länge gezogen. 

 

Edit: War Mitte 2020

Bearbeitet von Christian 555
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb sealord37:

Allerdings sind auch da die Unfälle,  die über einen angekohlten Finger hinaus gehen eher selten.  Die mediale Ausschlachtung der Thematik deckt sich nicht im geringsten mit den Beobachtungen befreundeter Ärzte. 

Und auch wird ganz ausgeblendet das die allermeisten dieser Unfälle dann auch im zusammenhang mit Alkohol stehen und es recht wenige unfälle gibt in denen Alkohol keine Rolle gespielt hat. Überhaupt sind die Krankenhäuser in der Nacht viel mehr durch Verletzungen durch oder mit Alkohol belastet. Also wenn man was für die Sicherheit tun will sollte man Böllern immer erlauben und Alkohol verbieten. Problem ist nur: Das haben noch mehr Länder als nur die USA versucht und so richtig gut hat es nie funktioniert ;)

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Vor der Wende konnte man kaum einen PKW normal kaufen

Ich rede von nach der Wende,  vorher haben die Russen auch keine AKs verkauft.

Dass zu Ostzeiten die Autos mit nem Spalt offenem Fenster zum Gebot angeboten wurden ist klar,  aber das ist ja ne ganz andere Geschichte 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb sealord37:

Ich rede von nach der Wende,  vorher haben die Russen auch keine AKs verkauft.

Sicher?🤔

Ich hätte damals für 2 Flaschen Wodka 1Stetschkin kaufen können.

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Im Kreis Plön bei Kiel soll es eine Kontrolle bei einem älteren Herren im Rollstuhl gegeben haben.

Die Waffen standen im Keller, er sass im Rollstuhl. Die Schlüssel hat er dann seinem Sohnemann gegeben, damit die Kontolleure die Waffen anschauen können.

 

Es gibt Fehler, die macht man nur einmal.

 

Widerruf aller Erlaubnisse.

 

frogger

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb frosch:

Es gibt Fehler, die macht man nur einmal.

Die Zeiten der netten Gespräche mit dem SB sind wohl endgültig vorbei. Die Kontrolleure sind selten die zuständigen SB und haben nur das Ziel Fehler zu finden und dann die Waffen sicherzustellen. Die schleichende Entwaffnung. 

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb frosch:

Im Kreis Plön bei Kiel soll es eine Kontrolle bei einem älteren Herren im Rollstuhl gegeben haben.

Die Waffen standen im Keller, er sass im Rollstuhl. Die Schlüssel hat er dann seinem Sohnemann gegeben, damit die Kontolleure die Waffen anschauen können.

 

Es gibt Fehler, die macht man nur einmal.

 

Widerruf aller Erlaubnisse.

 

frogger

 

Das ist kein Fehler, das ist dummheit.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb frosch:

Im Kreis Plön bei Kiel soll es eine Kontrolle bei einem älteren Herren im Rollstuhl gegeben haben.

Die Waffen standen im Keller, er sass im Rollstuhl. Die Schlüssel hat er dann seinem Sohnemann gegeben, damit die Kontolleure die Waffen anschauen können.

 

Es gibt Fehler, die macht man nur einmal.

 

Widerruf aller Erlaubnisse.

 

Muss ich bei der Aufbewahrung nicht immer Zugang zu den Waffen haben? Wie kommt er sonst an seine Waffen ? Immer mit Hilfe des Sohnes? Irgendwa ist da "komisch", unabhängig von der Kontrolle..... aber ja, sowas ist Dumm. Da hat man sich keine Gedanken im Vorfeld gemacht.

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb PetMan:

Da hat man sich keine Gedanken im Vorfeld gemacht.

Darum ja die unangemeldeten Kontrollen.

Man kann ja auch mal kurzfristig im Rollstuhl sitzen, Unfall, OP o.ä.! Da muß man nicht immer an den Schrank kommen können.

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb frosch:

Im Kreis Plön bei Kiel soll es eine Kontrolle bei einem älteren Herren im Rollstuhl gegeben haben.

Die Waffen standen im Keller, er sass im Rollstuhl. Die Schlüssel hat er dann seinem Sohnemann gegeben, damit die Kontolleure die Waffen anschauen können.

 

Es gibt Fehler, die macht man nur einmal.

 

Widerruf aller Erlaubnisse.

.....

Vielleicht ein unwissender Erbwaffenbesitzer, vielleicht jemand der was das WaffG angeht nicht mehr up to date war, vielleicht hatte der Sohn auch ne WBK, nur vielleicht nicht die richtige.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Die Zeiten der netten Gespräche mit dem SB sind wohl endgültig vorbei. Die Kontrolleure sind selten die zuständigen SB und haben nur das Ziel Fehler zu finden und dann die Waffen sicherzustellen. Die schleichende Entwaffnung. 

Leider! Früher hat man immer nett mit dem SB gequatscht und sich gut verstanden. Selber wollte man etwas und der SB hat immer hilfreich versucht eine praktikable Lösung zu finden und/oder hat Tipps gegeben.

Seit 25 Jahren ist dies leider vorbei, teilweise auch durch Anweisungen vom Bezirk oder Land. Seitdem herrscht eine "Nachweisflut" und zu jeder Zeit wird an den WBKs gesägt.

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