Zum Inhalt springen

der_maggus

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    30
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von der_maggus

Mitglied +25

Mitglied +25 (2/12)

52

Reputation in der Community

  1. Richtig. Habe ja erst "vor kurzem" die WBK beantragt. Wichtig war die mind. 12 Monate Mitgliedschaft, die 12/18 Regel und das Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Hier war s dann egal ob die 9mm, 38.spez. 357Mag oder die 22lr vom Verein war.
  2. Ich habe ab Antrag knapp 5 Monate auf die WBK gewartet. Der Eintrag für die Waffe hat jetzt dann eine Woche gedauert...bei einem Bekannten der im Gleichen Bereich wohnt, war das eine Sache von 15 Minuten. Der hat aber eine andere SB
  3. Ja da gebe ich dir Recht. Unsere Chefs waren in den Einsätzen damals deutlich entspannter als in der Heimat. Da wurde die Leistung und Dienstbelastung entsprechend honoriert und bei sowas wie du es beschreibst teilweise dem TE Führer überlassen was maximal mit deinem "dududu" oder extra Wachdiensten endete. Ohne Frage - unter den Voraussetzungen war die Verhältnismäßigkeit wohl nicht gegeben? Ein leeres Magazin!?! Es ist ja noch nicht mal verloren gegangen!?
  4. Woher stammen deine Infos bezüglich der Hälfte der wie du sie nennst "Uniformständer"? Egal ob Bundeswehr, die Polizeien der Länder oder des Bundes - alle Berufswaffenträger sind zwar nach dem WaffG in vielen Bereichen ausgenommen, nichts desto trotz gibt es dann das "Lex-Spezialis" welches die Behörde selbst betrifft. Hier werden dann für die Bediensteten Regelungen getroffen die ans WaffG angelehnt sind. Das Betrifft das Führen und auch die Aufbewahrung z.B. zuhause nach Dienst oder bei Aufenthalten außerhalb der Dienststelle. Sollte es hier dann zu Fehlverhalten kommen die vorsätzlich begangen werden wird dieses auch entsprechend geahndet. In den wenigen Fällen die ich die letzten 25 Jahre mitbekommen habe wurde zwar erstmal immer der Vorsatz untersucht aber dann Fahrlässigkeit festgestellt - in allen mir bekannten Fällen zurecht.
  5. Korrekt. Die werden zu 99% nicht öffentlich gemacht - weil es in der Regel die Allgemeinheit / Öffentlichkeit nicht betrifft, solange neben dem Disziplinarverfahren nicht auch ein Strafverfahren anhängig ist. Selbst schon so erlebt! Ich war zwar weder Beroffener noch Beschuldigter, musste / durfte aber dennoch denjenigen "beistehen". Die Disziplinarmaßnahmen sind hier breit gefächert - von Degradierung und Beförderungsstopp bis hin zur Entlassung. Davon bekommt der Bürger nichts mit.
  6. Sorry dass ich da Widersprechen muss. WaffVwV Absatz 36.7 § 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. Abzugleichen bedeutet eben genau das. Was du angemeldet hast muss da sein.
  7. Mal zum Thema: Wie oft habt ihr denn so in eurer Zeit als Waffenbesitzer tatsächlich Kontrollen erlebt?
  8. Jap - sie ist entsprechend eingewiesen und schickt alle weg die diesbezüglich was von mir wollen. Den Schlüssel habe ich selbstredend entsprechend verwahrt - so wie es der Gesetzgeber gerne hätte - nämlich durch den Zugriff für Unberechtigte geschützt. Wobei es - auch nach dem Urteilsspruch des OVG in NRW zu einem EINZELLFALL eines Jägers noch keine generelle Regelung diesbezüglich gibt. Es fehlen schlicht gesetzliche Vorgaben wie der Schlüssel aufzubewahren ist. Der Gesetzgeber wird aber sicherlich bei der nächsten Überarbeitung des WaffG entsprechend reagieren.
  9. Da mich das interessiert und ich keine Ahnung habe weil ich noch nie in den "Genuss" kam (wie auch? )habe ich das auch mal nachgelesen und ich zitiere und kommentiere das mal: WaffG §36 Abs. 3 Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt (...) hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. (...) Das machen wir alle mit dem Foto vom Tresor Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition (...) haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten (...) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Der Beamte kommt mit mir mit und ich zeige ihm den Tresor. Der geht nicht alleine in den Raum. Der betritt das Haus nicht, wenn ich nicht zuhause bin! Meine Frau ist nicht sein Ansprechpartner! ICH bin Waffenbesitzer und WBK Inhaber - also ist der Verwaltungsakt, sprich die Kontrolle, gegen MICH gerichtet. Zum WaffG §36 steht in der WaffVwV Absatz 36.7 § 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können. Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. Der Beamte darf sich also die Waffen anschauen und abgleichen. Das bedeutet aber nicht, dass ich abgefragt werden kann oder abgefragt werden muss, welche Nummern alle relevanten Teile haben. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. (...) wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt, gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 regelmäßig als unzuverlässig. Erklärt sich von selbst... Fazit: Kommt es zu einer Kontrolle und ich bin nicht zuhause, dreht der wieder um und geht. Bin ich zuhause, zeige ich ihm den Raum mit dem Tresor. Will der auch die Waffen sehen, mache ich den Tresor auf und zeige die Waffen. Die Nummern sollte er oder sie selbst lesen können - schließlich ist lesen und schreiben eine Einstellungsvoraussetzung bei der Behörde
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.