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IGNORED

WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb GermanKraut:

 

Bist Du sicher, dass Du das Strafprinzip der "XX Tagessätze" richtig verstanden hast?

 

Die Frage ist nicht böse gemeint, aber ich vermute Du verwechselst da etwas.


Er ist Österreicher, vielleicht ist es dort anders?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb EkelAlfred:


Er ist Österreicher, vielleicht ist es dort anders?

 

 Ah ok, das wusste ich nicht, dann bitte ich um Entschuldigung für meine Aussage, da ich in der Tat nicht weiß, wie es dort im Ausland so gehandhabt wird.

 

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:


Er ist Österreicher, vielleicht ist es dort anders?

Nein, nein.. das Prinzip ist das Gleiche.

Auch hier kann man einem Nackten nicht in die Taschen greifen...

"Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der Verurteilten/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.!"

Preisfrage: wieviele Tagessätze wären das, bei mindestens 4,- € pro Tagessatz?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb gipflzipfla:

Bist Du sicher, dass das wichtig ist und Deine Fragen dem  Threadersteller helfen?

Nein, ich verwechsle da nichts....


https://www.koerperverletzung.com/tagessatz/

 

Ich glaube hier liegt bei uns beiden ein kleines Mißverständnis dem anderen gegenüber vor bzw. habe ICH Dich wohl falsch verstanden:

 

Ich bezog mich auf die verhängte Strafe, und Du Dich auf eine fiktiv gewählte Strafsumme resultierend aus der Gesamtsumme der Tagessätze, die dann natürlich je nach Höhe der Tagessätze unterschiedlich hoch ist, bezogen auf den jeweiligen Tagessatz der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Ich glaube hier liegt bei uns beiden ein kleines Mißverständnis dem anderen gegenüber vor bzw. habe ICH Dich wohl falsch verstanden:

 

....

 

 


Ja genau... was aber nicht so tragsch ist.
Das passiert mir öfters

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb frosch:

Das WaffG regelt nur den Besitz, nicht aber das Eigentum.

Wenn der Händler alle Waffen ins Handelsbuch und NWR Register übernommen hat, ist alles final geregelt.

In wessen Papiere die Waffen eingetragen sind hat mit dem Eigentum nix zu tun, nur weil die Waffen auf der WBK eines Freundes oder dem Handelsbuch des Händlers sind ist nix final geregelt. 

Das kann man vielleicht gut mit Autos vergleichen: Nur weil das Fahrzeug auf die Person (rechtlich oder natürlich) A zugelassen ist bedeutet das nicht das das Fahrzeug auch im Eigentum der Person A ist. Beispiel ist hier z.B. ein Leasingfahrzeug das Eigentum der Leasinggebenden Bank (Eigentümer) ist und auf den leasingnehmer (Besitzer) zugelassen wird. Aus diesem Grund steht auf dem Zulassungsschein Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) auch extra drauf das dies kein Eigentumsnachweis ist. Eigentum über den Gegenstand wird über ein Kauf/Verkauf, Schenkung usw. erlangt und darüber wird dann, im Optimalfall Gerichtsverwertbar, ein Vertrag geschlossen. Wenn nun also der Händler die Waffen in seinem Handelsbuch und NWR Register übernommen hat bedeutet dies das er erstmal Waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber das er der Eigentümer ist. Eigentümer wird er erst wenn ein entsprechender Vertrag darüber geschlossen wird, dies kann (vollkommen rechtlich bindend) sogar mündlich passieren allerdings ist aus Beweisgründen immer davon abzuraten. Also erst wenn der Händler z.B. einen Vertrag hat das das Eigentum an Ihn übergeht, erst dann ist er Eigentümer. 

vor 38 Minuten schrieb gipflzipfla:

"Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der Verurteilten/des Verurteilten. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.!"

Nur was Du übersiehts das die Tagessätze nicht nach der Strafsumme errechnet wird sondern anders herum.

Es läuft nicht so ab das man die Summe festlegt und dann durch den Tagessatz teilt um die Anzahl der tagessätze zu erhalten! Es wird zuerst die Anzahl der Tagessätze festgelegt, erst dann wird geschaut wie hoch der Tagessatz ist und daraus ergibt sich die Summe. Das ist eigentlich auch ganz logisch wenn man bedenkt was damit beabsichtigt ist: Man will das jeder gleich bestraft wird unabhängig von seinem Gehalt. Oder als Beispiel: Zwei Personen begehen eine beleidigung und der Richter will das die Person nun dafür ein Monatsnetto strafe bezahlt. Also wird der Richter die Strafe auf 30 tagessätze festlegen. Dies macht er nun einmal bei einer Krankenschwester und einmal bei einem Zahnarzt, beide bekommen 30 Tagessätze und damit die gleiche Strafe. Die Krankenschwester hat monatlich ein Netto von 1200€ also bezahlt sie 1200€ (1200/30= 40€ Tagessatz) und der Zahnarzt hat monatlich ein Netto von 9000€ (9000/30= 300€ Tagessatz). Die Strafhöhe ist aber in beiden Fällen gleich: Ein Monatsgehalt! Damit muss sich kein Richter gedanken machen welche Summe nun bei der Krankenschwester und welche beim Zahnarzt die gleiche Strafe ist, es wird einfach über die Tagessätze geregelt. 

Und 70 Tagessätze sind über 2 1/3 Monatsnettos (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto) und schon ziemlich ordentlich für eine Beleidigung!

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BlackFly:

...

Nur was Du übersiehts das die Tagessätze nicht nach der Strafsumme errechnet wird sondern anders herum.

Es läuft nicht so ab das man die Summe festlegt und dann durch den Tagessatz teilt um die Anzahl der tagessätze zu erhalten! Es wird zuerst die Anzahl der Tagessätze festgelegt, erst dann wird geschaut wie hoch der Tagessatz ist und daraus ergibt sich die Summe. ...

Wo habe ich etwas anderes geschrieben?
Ich habe sogar zitiert, was jedermann innerhalb von einigen Sekunden selber herausfinden kann. Das Interpreteren findet statt... ich merke es schon.

Noch einmal: die Gleichung kannst Du umstellen, wie Du willst. Sie geht am Ende immer auf, egal, was Du theoretisch zuerst ansetzt.

Die Höhe des Tagessatzes in Summe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten!
Die Höhe, die Anzahl, der Tagessätze orientiert sich am Straftatbestand. Also dessen was das Gesetz dafür hergibt!

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:


Er ist Österreicher, vielleicht ist es dort anders?

Immer wieder erfrischend, wie der Nachbar uns unsere Rechtsordnung erläutert.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb gipflzipfla:

Wo habe ich etwas anderes geschrieben?

 

weiter vorne und hier auch nochmal:

 

vor 53 Minuten schrieb gipflzipfla:

Die Höhe des Tagessatzes in Summe orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten!

 

richtig 

 

vor 53 Minuten schrieb gipflzipfla:

Die Höhe, die Anzahl, der Tagessätze orientiert sich am Straftatbestand. Also dessen was das Gesetz dafür hergibt!

So wird ein Schuh draus.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb P22:

 

weiter vorne und hier auch nochmal:

 

 

richtig 

 

So wird ein Schuh draus.

 

 

@P22, was ganau an Deutsch verstehst Du nicht ?

Die Höhe des Tagessatzes = Einzahl

Die Höhe, die Anzahl (!!), der Tagessätze = Mehrzahl

Spielt aber auch keine weitere Rolle für mich


 

Bearbeitet von gipflzipfla
...oder etwa nicht ?
Geschrieben

Naja, 70 TS sind schon machbar.

 

Ist zwar ein älterer Artikel, wird aber sicher nicht besser geworden sein….

 

 

Beleidigungen im StraßenverkehrNeue Freiheiten für Beleidiger
 

Für wüstere Beschimpfungen wie „Arschloch“, „Schlampe“, „Blödes Schwein“ oder „Miststück“ kann es bis zu 70 Tagessätze geben. Das wären in der Beispielrechnung über 3000 Euro. Auch indirekte Formulierungen wie „Normalerweise würde ich Sie jetzt ein blödes Schwein nennen“, helfen da nicht. Zudem zählt „Alte Hure“ zu den schweren Beleidigungen.

Uneinig sind sich Richter beim „Doppelvogel“, schreibt „Finanztest“. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht urteilte, das Tippen an die Schläfe mit zwei Fingern stelle keine Ehrenverletzung das (Az. 5 Ss 383/95-21). Andere Richter verhängten dafür sogar 40 Tagessätze.

 

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Geschrieben

Beleidigung gehört als Straftatbestand abgeschafft, alleine schon aufgrund des Missbrauchs durch die Regierinnenden.

 

Während die Grünlinge nämlich äußert robust dabei sind, alles und jeden alles und jedes zu zeihen, sind sie extrem eingeschnappt wenn sie einmal Zielscheibe der eigenen Methoden werden, was man unlängst auch an der verschnupften Reaktion an gewissen Fähranlegestellen beobachten konnte.

 

Das die sich da austoben können, dafür sorgt dann "N"GOs und Vorfeldorganisationen, mit Steuermillionen gemästet, die für die Grüninnen da INet durchkämmen nach argen Beleidigungen und alles und jeden anzeigen, vorzugsweise bei als grünlinks bekannten Staatsanwaltschaften. Wer sowas mal studieren möchte dem empfehle ich den Artikel von Dansich dazu: https://www.danisch.de/blog/2023/07/09/under-attack-wie-die-gruenen-mein-blog-angreifen/

 

Wenn es dann wieder erwarten nach hinten losgeht, dann hat man sich weitere "N"GOs als Rechtsschutzversicherung auf Steuerzahlerkosten eingerichtet, wie .z.B. Hateaid, die dann anders als eine richtige Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten der ach so armen Grünen BT-Abgeordneten übernehmen.

 

Das man da als Bürger Untertan keine Unterstützung aus dem Steuertrog bekomm, dürfte klar sein, genau wie Strafanzeigen dann gerne wegen mangelnden öffentlichem Interesse fallen gelassen werden. 

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Geschrieben
Am 12.1.2024 um 18:14 schrieb tt22:

Ob die WBK nun widerrufen oder "freiwillig zurückgegeben" wurde ist egal - die Erlaubnis zum Besitz der Waffen ist damit weg und die Waffen müssen dementsprechend einem Berechtigten überlassen, bei der Waffenbehörde abgegeben oder alternativ unbrauchbar gemacht werden.

 

Das WaffG regelt aber kein Eigentum an-, sondern nur den Besitz über Waffen/Munition. Formal-juristisch ist das daher keine Enteignung, da Besitz (Ausübung der tatsächlichen Gewalt) ungleich Eigentum ist. Der Besitz der Waffen ist nicht mehr zulässig, das Eigentum bleibt davon aber völlig unberührt. Das Eigentum an den Waffen behält man daher trotzdem, auch wenn man sie nicht mehr besitzen darf. Dass es gefühlt einer Enteignung nahe kommt steht auf einem anderen Blatt.

 

Die Begriffe Eigentum & Besitz sind (nicht nur) im Waffenrecht wichtig, werden im allgemeinen Sprachgebrauch aber ständig durcheinandergeworfen: Eigentum = dir gehört die Sache, Besitz = du übst die tatsächliche Gewalt über die Sache aus. Auch ein Dieb ist Besitzer, aber nicht Eigentümer einer Sache.

 

Die bloße "Inverwahrungnahme" ähnlich wie bei einem Kommissionsverkauf genügt der Waffenbehörde nachvollziehbar deswegen nicht, weil dabei die Option der (hier aber nicht mehr zulässigen) Rückgabe bestünde. Die Waffen müssen daher zunächst dauerhaft an den Händler überlassen werden, was der Behörde entsprechend angezeigt werden muss. Der Händler bucht die Waffen im NWR als von ihm erworben ein. Dann können die Waffen verkauft und vom Händler an den berechtigten Käufer überlassen werden.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb EkelAlfred:

Das ist sein Zweitnick.

 

Was genau muss man machen, um 70 (!) Tagessätze für Beleidigung zu bekommen?

 

„Ricarda Lang ist dick [...]

Das sind 59TS

 

...und futtert den Kindern die Schnucke weg" wären 60 TS.

Alle die ein "like" dalassen, sind auch dran! 

Geschrieben

Ich war 50 Jahre Waffenbesitzer, und mir ist völlig klar, dass ich ohne WBKs keine "tatsächliche Gewalt" über meine Waffen ausüben kann/darf. Deswegen habe ich sie ja auch bei meinem Waffenhändler (bis zum Verkauf DURCH MICH) in Verwahrung gegeben, bevor ich meine WBKs abgegeben habe. Weder rechtlich noch in der Praxis besteht in so einem Falle die Gefahr (Option) einer Rückgabe! Oder kennst du einen Waffenhändler, der Waffen an jemanden abgibt (verkauft/verleiht) der keine entsprechende WBK hat? Dass die Waffen dafür dauerhaft in den Besitz des Händler übergehen müssen, ist bestenfalls eine Schutzbehauptung, um die dadurch zweifellos erfolgte Enteignung/Beschlagnahme zu maskieren.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb max1501:

Das sind 59TS

 

...und futtert den Kindern die Schnucke weg" wären 60 TS.

Alle die ein "like" dalassen, sind auch dran! 

Alle Grünen (und hauptsächlich eine grüne Politikerin, die noch im Feb. '22 eine Impfpflicht forderte) sind dämlich. Der § 188 StGB, mit dem sich das Politikerpack als besonders schützenswerte Spezies darstellt. machen's möglich.

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