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IGNORED

Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Schnuffi:

 

Wenn du in einem Wohngebiet dein Gewerbe anmelden möchtest, kann dir das Baurechtsamt dein Vorhaben beenden. 

In Wohngebieten ist meistens kein Gewerbe zulässig und wenn doch, dann nur solche die zur Versorgung des Wohngebiet dienen. 

Oftmals wird das auch geduldet,  solange bis die Kunden/Lieferanten die Hofeinfahrt des Nachbarn zuparken. 

Eine Beschwerde reicht  und dann ist "großer Bahnhof " angesagt. 

 

Wie @EkelAlfred schon sagte: Vorher beim Baurechtsamt abklären, was bauplanungsrechlich in dem Gebiet zulässig ist, und was nicht.

 

In aller Regel gilt:

Im Reinen Wohngebiet / WR ist praktisch gar kein Gewerbe möglich.

Im Allgemeinen Wohngebiet / WA kleine, wirklich nur nicht störende Gewerbe. Schon ein Ladengeschäft mit einiger Kundenfrequenz und Waren-An-und Abfuhr wird da kritisch werden, ein reiner "Büronetrieb" könnte evtl. gehen.

In Mischgebieten (MI) und Ortskerngebieten geht schon vieles. Normaler Handel, auch mit Ladengeschäft, An- und Abfuhren, müsste da zulässig sein (und ist eigentlich schon gebietstypisch) .

In Gewerbegebieten (GE) geht so ein Handel, auch in großem Ausmaß, problemlos, das ist ja für so etwas (und noch mehr) da. 

 

Das bloß als - gebietsmäßiger - Anhaltspunkt.

Auf die feineren bau(planungs-)rechtlichen Vorgaben, wenn man denn für den Handel neu- oder umbauen will (Art, Maß, Umfang der Bebauung) muss man auch achten. 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Schnuffi:

In Wohngebieten ist meistens kein Gewerbe zulässig und wenn doch, dann nur solche die zur Versorgung des Wohngebiet dienen. 

Oftmals wird das auch geduldet,  solange bis die Kunden/Lieferanten die Hofeinfahrt des Nachbarn zuparken. 

Eine Beschwerde reicht  und dann ist "großer Bahnhof " angesagt. 

Na ja sowas kann man ja in der Tat abseits der Waffenhandelslizens klären. Nutzungsänderung beantragen, etwa für den Einzelhandel mit Eisenwaren. Spezifizieren ob über das Internet oder nit klassischem Ladenlokal und dann bekommt man seinen Bescheid. Also Duldung ist allgemein keine gute Idee.

Geschrieben

Der TE hat sich nach seinen einzigen beiden Beiträgen sowohl hier im Forum wie auch in diesem Thread nicht mehr gemeldet.

 

Entweder bereitet er sich nun gewissenhaft auf die Prüfung vor, oder das ganze Vorhaben "pausiert" erstmal.

 

Bis zu einer Rückmeldung des TE für weitere Informationen bringt es nichts, sich in nicht relevante Einzelheiten für die eigentliche Anfrage des TE zu verlieren.

 

Also bitte warten auf Rückmeldung des TE, und bis dahin erstmal die Finger in diesem Thread stillhalten.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

in Gewerbegebieten (GE) geht so ein Handel, auch in großem Ausmaß, problemlos, das ist ja für so etwas (und noch mehr) da. 

Dafür wird in Gewerbegebieten, zumindest bei uns, eine Wohnung nur in besonderen Ausnahme Fälle genehmigt. 

O-Ton Baurechtsamt: Diebstahl, Einbruch und Vandalismus begründet keine Ausnahme. 

Eine Ausnahme gibt es für Gäetnereien. Die müssen auch Sonntags Gießen. 

Das wurde mir so im Baurechtsamt mitgeteilt. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb EkelAlfred:

Na, dann: Mach doch eine kleine Gärtnerei im Nebengewerbe auf.

Hahaha, gute Idee. Cannabis Plantage für die Cannabis Social Clubs.

Übernimmst du die Qualitätssicherung? Aber nicht, dass du selbst dein bester Kunde bist.

Geschrieben (bearbeitet)

Sorry, ich rauche nicht, trinke nicht, kiffe nicht. 

 

Nicht aus moralischen Gründen, nein, wirklich nicht.

 

Ich würde bedenkenlos die ganze Heilbronner Hafenstraße  knallvögeln.

 

Aber wenn ich überlege, was das kostet … will ich lieber eine Schachtel Kippen oder eine Schachtel Munition?

 

Eine Flasche Schnaps oder Munition?

 

Da war die Antwort einfach immer: Ich will Munition.

 

Ausserdem spare ich immer noch auf ein BR10 in 300 WSM ….. 

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Schartenegger:

Sorry aber das stimmt nicht. Du kannst die Prüfung ablegen wo immer Du möchtest.

Sorry aber das stimmt nicht.

 

Beispiel:
https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/1373956/5207242a5bd75a932793d79cc524384b/info-waffenhandelspruefung-data.pdf

Es ist nur in begründeten, zwischen Kreisordnungsbehörden und Prüfungsausschuss vorab abzustimmenden
Ausnahmefällen möglich, an den Prüfungen der Prüfungsausschüsse anderer Bundesländer teilzuneh-
men, da die Prüfungen im schleswig-holsteinischen Erlaubnisverfahren sonst nicht anerkannt werden.

 

Und in anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

 

Man kann sich aber von der zuständigen Genehmigungsbehörde einen anderen Prüfungsort genehmigen lassen.

 

Gruß,

 

frogger

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb frosch:

Sorry aber das stimmt nicht.

Urteil des VG Freiburg vom 18.08.2015 - 5 K 2298/14 https://openjur.de/u/851866.html

"Die Fachkunde im Sinne von § 21 Abs. 3 Nr. 3 WaffG wird durch eine Prüfung nachgewiesen, die gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WaffG in jedem (Bundes-)Land vor der nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörde erfolgen kann; ein Antragsteller auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis ist nicht darauf beschränkt, diese Prüfung vor der zuständigen Behörde des Landes abzulegen, in der er sein Waffenhandelsgeschäft betreiben will."

 

Es scheint also (jedenfalls nach Ansicht des VG Freiburg) ähnlich wie bei der Jägerprüfung zu sein: Die Prüfung kann vor jeder Behörde (hier also IHK) erfolgen und egal wo im bundesgebiet sie bestanden wurde, ist die Fachkundeprüfung von der Erlaubnisbehörde anzuerkennen.

 

Es sollen ja viele die Waffenfachkundeprüfung in Suhl ablegen, weil die IHK dort einen guten Ruf hat...

Bearbeitet von tt22
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Geschrieben

Leute,

ich will das echt nur zum Spaß nebenbei machen und um mir selbst beim Kauf und Nutzung von Waffen mehr Freiräume zu verschaffen... ohne Laden, und Homepage als "Kleinunternehmer", Verkauf nur über Egun und VDB Portal. da fallen ganz viele Hürden schon mal weg.

-Die Abfallanmeldung ist mir bekannt, 70 Euro/Jahr.

-Steuerberater braucht man nicht zwingend, das kann man in so kleinem Rahmen selbst machen

-Anwalt für AGB? Da gibt Anbieter im Netz, die einem das für kleines Geld erstellen (wenn Egun und VDB nicht selbst sowas anbietet, ich weiß es nicht, habe da bisher nur einen Privat Account)

 

 

Es gibt sehr viele solcher Händler, ich selbst habe dieses Jahr bestimmt schon 3 Waffen bei diesen Kleinhändlern gekauft, die ohne ausgewiesene MwSt. handeln, überwiegend mit Gebrauchtwaffen.

 

ich meinem Verein ist Jemand, der es seit Jahren genauso macht, auf max. 10.000 Umsatz im Jahr, aber leider leidet er genau unter diesem deutschen Neid wie viele (wahrscheinlich auch Mr. German Kraut), er ist sicherlich nicht der Überflieger, hat alles beim 1. Anlauf bestanden, redet aber jetzt jedem ein, das man das nicht schafft, das man es lassen sollte bla bla, ist aber gleichzeitig sehr zufrieden mit seiner Endscheidung, also, Klassischer Fall von "ich will mir Konkurrenz fern halten und gönne es niemanden"... deutsch halt: :-(

 

Er verkauft gemäß seiner eigene Aussage auch nur maximal 4-5 Waffen im Jahr mit marginalem Gewinn, das hat bisher keine Probleme gegeben.

Warum auch, die Behörde kann ja schlecht einen Mindestgewinn festlegen.

 

Belieferung ist kein Problem, da habe ich mich schon beim VDB schlau gemacht, fast alle, aber besonders die Großen beliefern die "Schlafzimmerhändler", Frankonia, Schumacher etc. und sogar H&K persönlich.

 

Was die IHK angeht, das braucht mich nicht zu sorgen was die Herren denken, mir ist nicht bekannt, dass ich bei der Prüfung mitteilen muss, welche Art/Umfang von Handel ich anstrebe, das muss ich im weiten Rahmen nur der Behörde mitteilen zwecks Sicherheitskonzept/Erlaubniserteilung, was in meinem Fall auch schon sehr klein ausfällt, denn eine Lagerhaltung, ist abgesehen von ein paar wenigen Waffen für den Eigenbedarf oder spontane, gebrauchte Gelegenheiten, nicht vorgesehen.

 

für die IHK ist nur interessant, große Lizenz oder kleine (freie Waffen)

 

 

 

 

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Geschrieben
Am 27.8.2023 um 09:19 schrieb frosch:

Moin!
Nach dem, was ich vom Waffenhandel weiß, ist es ähnlich wie beim Computerhandel (von dem ich etwas mehr verstehe).

Für den normalen kleinen Unternehmer ist das Gewerbe für gewöhnlich nicht auskömmlich.

 

Man muß sich also etwas einfallen lassen:

-Innenstadtgeschäft mit zusätzlichem Standbein bei Eisenwaren und Schreckschusswaffen (Ist aber auch nicht mehr das, was es mal war. Noch in den 90ern hatte man beim örtlichen Waffengeschäft das Geld in vollen Alditüten zur Bank gebracht. In den 60-70ern waren gut eingeführte Jagdgeschäfte ein Garant guten Auskommens).

- Gebrauchtwaffenhandel mit Nachlassverwertung, auch wenn man hier mit viel Schrott zu tun hat. Mir ist da noch das anbiedernde Gespräch eines Kunden in Erinnerung, der meinem BüMa auf Krampf eine olle spanische Flinte für 50 Euro andrehen wollte. Ich bin dann dazwischen gegangen und meinte, wenn er die Flinte loswerden wolle, müsse er 50 Euro für die Verschrottung bezahlen. Im Übrigen kann er sie ja bei egun rein setzen, mit Glück ginge sie für 1 Euro weg.

 

 

Mal eben schön Markenartikel von Blaser, Sauer, Mauser, Zeiss, Swarovski und Co verticken funktioniert auch nicht, da diese nur an Händler mit Vertriebsvereinbarung verkaufen. Stichpunkte: Ladengeschäft, Mindestabnahme, EK´s zu Konditionen, die teilweise über den Internet Endkunden VK´s liegen. Interessant wird es erst bei großem Umsatz, wenn die Jahres-Hersteller-Rückvergütungen anfangen zu sprudeln. Den Vertrag von Zeiss habe ich mir mal bei meinem BüMa durchgelesen und mich gefragt, wer so einen Scheiß als kleiner Händler unterschreibt? Es wird schwer, als Nebenerwerbshändler Geschäftsbeziehungen zu Großhändlern und Herstellern aufzubauen. Es sind eher ehemalige Vollzeit-Händler, die einstmals geknüpfte Handelsbeziehungen noch im Nebenerwerb nutzen können. Weil man die Kundennummer ja noch hat.

 

Was ich damit sagen will: Man muß sich schon ganz klar darüber sein, was man "besser" machen möchte als seine Mitbewerber und womit und wie man sein Geld verdienen will. Als Händler fällt ein großer Teil des Dienstleistungsbereiches weg, denn Waffenreparaturen darfst Du nicht anbieten. Die Einstandskosten dieses Gewerbe zu eröffnen sind so hoch, dass es sich für ein Nebengewerbe in der Regel kaum lohnen wird.

 

Zur Prüfung selber:

Zuständig für die Prüfung ist die IHK Deines Wohnortes. Man kann sie sich also nicht frei aussuchen. Häufig erhält man jedoch eine Genehmigung die Prüfung am Ort eines Vorbereitungskurses machen zu dürfen, wenn man an diesem Lehrgang teilnimmt. zB Suhl.

Ohne fundierte Vorbereitung ist die Chance auf ein Bestehen gegen Limes 0.

ZB das Verfahren zum NWR sollte man aus dem Effeff beherrschen. Das wird definitiv ausgiebig geprüft.

Tip: Lies einfach mal ein paar Jahrgänge

https://www.wm-intern.de

für den groben Überblick zu den Trends im Waffenhandel.

 

frogger

Danke!

 

Das mit der IHK stimmt nicht ganz,  ich habe mit 3 Kursanbietern zur Vorbereitung gesprochen, sie sagten, man kann grundsätzlich jede IHK in Deutschland wählen, es wird aber die des Landkreises der Vorbereitung empfohlen, "da wird dahin gute Verbindungen haben, und unsere Teilnehmer dadurch einen Vorteil"

 

 

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Geschrieben

Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir die Waffenschule Berlin (Susan Dobrinski) empfehlen. Dort wird man vorrangig auf die Eigenheiten der Prüfungskommision in Berlin vorbereitet, aber auch Teilnehmer, die Ihre Prüfung dann in Suhl machen wollten, wurden dann entsprechend auf die dortigen Schwerpunkte hingewiesen.

Und denk nicht, der einwöchige Vorbereitungskurs ist alles was man man braucht. Bevor man dort aufschlägt sollte man schon die Grundlagen wie Waffenrecht etc. drauf haben, damit nicht alles von vorne durchgekaut werden muss.
Bei uns gab es das Pamphlet zum Kurs bereits vorab bei verbindlicher Buchung, das sollte man dann schon 3-5 mal durcharbeiten vorher und sich vielleicht dann spezieller Themen und Fragen markieren für den Kurs.

 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb GunCollector85:

da fallen ganz viele Hürden schon mal weg.

...

-Anwalt für AGB? Da gibt Anbieter im Netz, die einem das für kleines Geld erstellen

 

Ich hatte trotz wirklich großer Vorsicht schon mal Probleme mit Abmahnern.

Die Grundlage, auf der die gearbeitet haben, war ein jahrzehntealtes Urteil eines Landgerichts, dessen Volltext im Netz nicht zu finden ist.

Hab mich dann gewehrt, ging aber letztlich nicht ohne anwaltliche Beratung und natürlich Kosten.

 

Ich will Dir Deinen Plan nicht schlechtreden, aber wenn Du im gewerblichen Bereich einigermaßen rechtssicher agieren willst, mußt Du sehr viel Zeit in Recherche und Vorbereitung investieren.

Darüber sollte man sich einfach bewußt sein.

Die Alternative ist, einfach auf Lücke zu setzen und zu hoffen, daß es gut geht.

 

Es ist leider so, daß es in D für kleinere gewerbliche Aktivitäten nur selten wirklich einfache Regelungen gibt.

Auch für Angebote auf eGun und dem VDB-Portal gelten Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung, Preisangabenverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Batterieverordnung, Verpackungsgsetz usw.

Anlieferung einer Gefahrgutsendung - gewerbliche Regelungen beachten!

 

Läßt sich alles lösen, aber - wie gesagt - man sollte sich des Aufwands bewußt sein.

 

vor 2 Stunden schrieb GunCollector85:

sogar H&K persönlich

 

Falls jemand erzählt hat, daß H&K an den Einzelhandel liefert, würde ich diese Quelle mit Vorsicht betrachten.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb GunCollector85:

 

Belieferung ist kein Problem,........................................ sogar H&K persönlich.

 

 

 

 

 

 

sicher nicht

 

Und der VDB...ist ggf. für handfeste Info der falsche Ansprechpartner

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Geschrieben
Am 28.8.2023 um 15:39 schrieb Elo:

 

Ich hatte trotz wirklich großer Vorsicht schon mal Probleme mit Abmahnern.

Die Grundlage, auf der die gearbeitet haben, war ein jahrzehntealtes Urteil eines Landgerichts, dessen Volltext im Netz nicht zu finden ist.

Hab mich dann gewehrt, ging aber letztlich nicht ohne anwaltliche Beratung und natürlich Kosten.

 

Ich will Dir Deinen Plan nicht schlechtreden, aber wenn Du im gewerblichen Bereich einigermaßen rechtssicher agieren willst, mußt Du sehr viel Zeit in Recherche und Vorbereitung investieren.

Darüber sollte man sich einfach bewußt sein.

Die Alternative ist, einfach auf Lücke zu setzen und zu hoffen, daß es gut geht.

 

Es ist leider so, daß es in D für kleinere gewerbliche Aktivitäten nur selten wirklich einfache Regelungen gibt.

Auch für Angebote auf eGun und dem VDB-Portal gelten Widerrufsrecht, Anbieterkennzeichnung, Preisangabenverordnung, Textilkennzeichnungsgesetz, Batterieverordnung, Verpackungsgsetz usw.

Anlieferung einer Gefahrgutsendung - gewerbliche Regelungen beachten!

 

Läßt sich alles lösen, aber - wie gesagt - man sollte sich des Aufwands bewußt sein.

 

 

Falls jemand erzählt hat, daß H&K an den Einzelhandel liefert, würde ich diese Quelle mit Vorsicht betrachten.

 

 

Schon klar. Ich werde aber von Anfang an eine Dinge ausklammern können, denn ich möchte nur mit Waffen und ggf. auch freien Waffen handeln, keine Munition, kein Textil, kein Zubehör (mit Batterien etc.)

Gilt diese Abfallregelung für jeden, auch Kleinhändler ohne Laden?

 

Ich habe kürzlich 2 Kleingewerbetreibende gefragt (nichts mit Waffen), die kannten diese Regelung nicht mal.

 

Was mich interessieren würde, Thema NWR Meldungen und Waffenbuch (bitte nur wenn jemand es definitiv weiß, keine Vermutungen)

 

Muss man sich diesen teuren Abos, wie z.B. vom VDB angeboten anschließen, oder ist die NRW Meldung, wenn man es direkt auf deren Seite macht, grundsätzlich kostenfrei?

Wie sieht es mit dem Waffenbuch aus, kann das auch was einfaches, analoges sein, oder eine eine Datei auf dem PC, oder muss man diese teuren Software all inkl. Lösungen im Abo nutzen?

 

Bei meiner sehr geringen, zu erwartenden Nutzung, würde ich ungerne 500-800/Jahr für so etwas zahlen wollen.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb GunCollector85:

 

Bei meiner sehr geringen, zu erwartenden Nutzung, würde ich ungerne 500-800/Jahr für so etwas zahlen wollen.

...aber eine Gewinnerzielungsabsicht hast du schon oder doch eher Liebhaberei.

Irgendwie habe ich den Eindruck du kümmerst dich nicht in der üblichen Reihenfolge um die auftretenden Fragen. Erledige das Wichtige zuerst.

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Geschrieben
On 8/28/2023 at 8:04 AM, Gearaffe said:

Und denk nicht, der einwöchige Vorbereitungskurs ist alles was man man braucht. Bevor man dort aufschlägt sollte man schon die Grundlagen wie Waffenrecht etc. drauf haben, damit nicht alles von vorne durchgekaut werden muss.

 

Dürfte auch von persönlichen Eigenschaften abhängen. Ich habe CFA mit Vorbereitung deutlich unter der Empfehlung jede Prüfung beim ersten Mal gepackt (die Mehrzahl fliegt durch, die meisten, die anfangen, kommen nie zum Ziel). Beim Fliegen habe ich auch entgegen der üblichen Empfehlungen die Theorieprüfung aus dem Weg gebracht, bevor ich nur eine Flugschule gesucht habe (den Weg vom Anfangen bis zum Privatpiloten halten wohl so 20% im Schnitt des Landes durch). Also habe ich wohl ein Händchen für Prüfungsvorbereitung. Es gibt Leute, die brauchen dafür eben länger (lernen dann aber vielleicht z.B. die perfekte Landung mit dem Flieger in weniger Stunden als ich gebraucht habe). Allerdings sind das auch Beispiele für Prüfungen mit objektiver, sogar vollautomatischer Bewertung. Bei einem Prüfungsausschuss etwas missgünstiger Gesellen könnte so etwas schon deutlich schlechter ausgehen, wenn man damit aufschlägt, sich effizient und arbeitsökonomisch vorbereitet zu haben...

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