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IGNORED

Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Elo:

 

@gunvlog

……

 

Mir ist schon bewußt, daß sich mit Youtubevideos Werbeeinnahmen erzielen lassen.

Aber der Sinn solcher langatmiger Beiträge ist mir nicht klar.

Hat die Länge Einfluß auf die Sichtbarkeit/Bewertung/Vergütung?

Geht es um Suchergebnisse/Filterfunktionen?

Reicht es, die Beiträge anzuklicken oder wird ein "Like" angestrebt?

Was ist Information (unter welcher Absicht?), wo beginnt Werbung?

 

Ich antworte mal öffentlich auf den letzten Absatz, den Rest habe ich per PN beantwortet.

 

Aktuell versuche ich z.B. meine Videos, insbesondere zu solchen Belastungsthemen (so empfinde ich diese Themen zum Waffenrecht), so kurz wie möglich zu machen, was aber nicht immer so einfach ist. Deswegen nutze ich vermehrt bei solchen Themen einen Teleprompter und lese den Text ab. So kürze ich beim Schnitt mehrere Minuten raus.

 

Youtube arbeitet nach einem Algorytmus. Dieser wird durch unterschiedliche Aspekte beeinflusst.

Grundsätzlich ist es so, je kürzer ein Video, umso mehr Aufrufe erzielt es im Regelfall. Ich sehe bei meinen Videos eine durchschnittliche View Zeit von 3,5 bis 4,5 Minuten. Bei einem 8 Minuten Video, sind das knappe 50%, die ein Video angeschaut wird. Da spielen dann auch Faktoren eine Rolle, wie die Monetarisierung, also das Einschalten der Werbefunktion um Einnahmen zu erzielen. Klar, wenn YT selber Geld verdienen kann, bewerben sie auch die Videos über den Algo.

 

Ich z.B. habe die Monetarisierung auf meinem Kanal nicht eingeschaltet.

 

Wo beginnt Information und wo Werbung? Das ist eine Gradwanderung. Es kann auch eine Kombination aus beidem sein.

Grundsätzlich, hier kann ich nur für mich und meinen Kanal sprechen, versuche ich zu kombinieren.

Auf der einen Seite z.B. aufzeigen, was der Markt für unseren Sport zu bieten hat, sei es Holster, Gürtel, Schießbrillen, etc., oder auch Behältnisse zur Aufbewahrung unserer Waffen und/oder Munition.

Dieses „Informieren“ driftet natürlich dann auch etwas in Werbung ab, was in meinen Augen unvermeidlich ist.

 

Viele sind dankbar für das Zeigen, andere sehen es kritisch oder es nervt sie. Das ist einfach so.

Aber am Ende ist das was ich mache, nichts anderes als hier im Forum einen Link zu Eisenbachtresore, sportshooter.de, oder, oder, oder, hier zu platzieren.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ExOSP:

Stimmt, da hast du Recht. Nehmen wir dann halt einen alten B Schrank, darf darin der Schlüssel zum Munitionsschrank und zu einem anderen B Schrank mit zur Munition passenden Waffen aufbewahrt werden?

 

Hab das Schloss vom Innenfach meines A-Schranks gegen ein Zahlenschloss getauscht (gibt's fürn 10er) und darin liegt der Schlüssel.

Geschrieben

Interessant diese Information vom Kreis Lippe

 

https://lippe.polizei.nrw/artikel/urteil-zur-aufbewahrung-von-schusswaffen-und-schluessel-des-waffenschrankes

 

 

Zitat

Wichtiger Hinweis: Schränke, die im Rahmen dieses Urteils neu angeschafft werden, müssen dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen. Diese Regelung gilt auch für Waffenbesitzer, die ihre Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B aufbewahren dürfen. Dies dürfen sie auch weiterhin, lediglich der neue Schrank für den Schlüssel muss dem Widerstandsgrad 0 oder 1 entsprechen.

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Astanase:

BDS-Infobrief Februar 2024

 

Der BDS / Forum Waffenrecht versucht

 

Es ist so schade, wie dem FWR Urgestein beim BDS der rote Teppich ausgerollt wird:

"Von diesem Erfolg profitiert ja auch der Fachhandel, bei dem es ohne den BDS sehr viel düsterer aussehen würde. Auf keinen Fall sollten wir aber auch das FWR mit seinem Vorsitzenden Hans-Herbert Keusgen vergessen. Er hat mich als Vertreter der Großkaliberfraktion 2001 über das FWR zur Ausarbeitung des neuen Waffengesetzes hinzugezogen und dies hat sich in einer ganzen Reihe von Verbesserungen niedergeschlagen. Ganz besonders hervorheben ist der Einsatz von Hans-Herbert 2004 bei der staatlichen Anerkennung des BDS, bei dem uns die Bundesländer unter Druck setzten, auf das IPSC Schießen zu verzichten. Nur durch seinen Einsatz an höchster Stelle, beim Bundesminister Schily selbst, gelang es, das IPSC Schießen in die genehmigte Sportordnung zu integrieren. Ebenso half er uns 2009 an entscheidender Stelle, als nach der Mordtat von Winnenden die Bundesländer auf einen Widerruf der Anerkennung des IPSC Schießens als Sport drängten und der Bund standhaft blieb. Er ist deshalb auch völlig zu Recht Ehrenmitglied unseres Verbandes."

 

Ich will nicht in Abrede stellen, dass hier und da ein paar sportschützenfreundliche Detailregelungen mit dem FWR gefunden werden konnten. Aber keiner wird negieren können, dass andere Lobbyorganisationen in anderen Ländern anders agieren und dabei regelrechte waffenrechtliche Kehrtwenden geschafft haben. Das ist mit Geheimdiplomatie einfach nicht zu schaffen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Rein rechtlich spräche doch eigentlich nichts dagegen, die Schlüssel bei einem anderen Legalwaffenbesitzer mit 1er Schrank und Zahlenschloss einzulagern, oder? 

Das hätte dann gleich noch den Vorteil, dass bei einer unangemeldeten Kontrolle erstmal gar nichts läuft, da der 1er Schrankbesitzer nicht vor Ort ist:teu38:

Im eigenen Fall zwar unnötig, da mit Kind im Haus ein Schlüssel in der Hosentasche oder in Verstecken nicht wirklich sicher ist, aber als Option für LWB die alleine leben?

Bearbeitet von ExOSP
Geschrieben
On 2/25/2024 at 11:59 AM, fuzzy.77 said:

Oh nein, Denkfehler: Da steht "Handfeuerwaffe" bzw weiter hinten auch "halbautomatische Gewehre". Demnach fallen Repetiergewehre nicht unter die Nr. 7.

 

Inwiefern sind Repetiergewehre keine Handfeuerwaffen?

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb fuzzy.77:

 

Bin was Handwerk angeht sicher kein Experte. Aber ich sehe, dass an diesem "tollen Tresor" das Scharnier außen liegt. Warum flext er nicht einfach das Scharnier ab ???

Weil's sinnlos ist, da die Riegelbolzen auf den anderen 3 Seiten zu bleiben.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb fuzzy.77:

 

Warum flext er nicht einfach das Scharnier ab ???

 

Bei keinem Tresor und auch bei keiner Sicherheitstür sind die Scharniere für irgend etwas anderes zuständig, als das Schwenken der Türe zu ermöglichen.

Für die Aufbruchscherheit sind die irrelevant.

Es hat somit keinen Sinn, die Scharniere abzuflexen, da jeder vernünftige Tresor auf der Scharnierseite entweder feste Riegelbolzen oder eine Hintergreifschiene besitzt, die die Tür im geschlossenen Zustand unabhängig von den Scharnieren auch auf dieser Seite im Rahmen sichern.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb thomas.h:

 

Bei keinem Tresor und auch bei keiner Sicherheitstür sind die Scharniere für irgend etwas anderes zuständig, als das Schwenken der Türe zu ermöglichen.

Für die Aufbruchscherheit sind die irrelevant.

Es hat somit keinen Sinn, die Scharniere abzuflexen, da jeder vernünftige Tresor auf der Scharnierseite entweder feste Riegelbolzen oder eine Hintergreifschiene besitzt, die die Tür im geschlossenen Zustand unabhängig von den Scharnieren auch auf dieser Seite im Rahmen sichern.

 

Wieder was gelernt, Danke! (Sagte ja ich bin kein Handwerker ;-)  )

Geschrieben
Am 26.2.2024 um 11:20 schrieb ASE:

Nicht wirklich, weil genau das nicht die Intention solcher Schränke ist.  Die sollen den "Normaleinbrecher" mit Brechstange basierend auf der üblichen Enibruchstzeit abhalten. 

Wer genug Zeit hat sich in deiner Küche erstmal Kaffee zu kochen bevor er ans werk schreitet, den hält das nicht ab.

 

Nur als Argument taugt es halt nicht, wenn du Nancy und der Ministerialbürokratie mitteilst, das die Schränke ja eh keinen wert haben, wird sie wohl kaum sagen, ach komm, der Metallspind reicht auch aus...

...

Du weißt schon, auf was ich hinaus wollte: Dass Frau Faeser auf jedwede Tresore verzichten wird, das fordern wohl die wenigsten. Aber wenn es um den Normenvergleich ging - konkret hatte ich 5 min Aufbruchzeit für S2 gem. EN 14450 versus 4 min Aufbruchzeit für 0/N gem EN 1443-1 für einfache Aufbruchwerkzeuge wie Hammer, Meisel, Stemmeisen genannt - dann darf man schon nochmal anführen, dass die Nachfolgenorm von A/B , die neuen S1/S2 allemal ausgereicht hätten und man nicht auf 0/1 als Minimum hätte gehen müssen.

Und anscheinend herrscht bei Dir ein Denkverbot hinsichtlich Lockerungen. Was einmal seinen Weg in den Gesetzestext gefunden hat, darf nicht mehr diskutiert werden. Der Meinung bin ich aber nicht. Man könnte schon begrenzt rückrüsten. Man muss ja S1 oder S2 nicht so privilegieren wie 0 oder 1. Aber für Einsteiger eine günstige und gewichtsmäßig auch in Mietswohnungen im x-ten Stock noch bewältigbare Schranklösung zu finden, darum muss es doch gehen. Und es gibt ja richtig gute S2-Lösungen, siehe meinen Test von Stiftung Warentest, die auch noch günstig sind und trotz 10min Profis inkl. Trennschleifer nicht aufgehen. Wäre toll, wenn der VDB da nochmal nachhakt. Eine "Reevaluierung" der einmal getroffenen waffengesetzlichen Maßnahmen darf auch im Bereich Waffenschränke nicht tabu sein!

Geschrieben

Vergiss doch endlich Fakten und Verstand. 

 

Darum geht es denen doch gar nicht. 

 

Sonst würde man nach Lösungen für relevante Probleme suchen und nicht nach Problemen, wo gar keine sind. 

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Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Du weißt schon, auf was ich hinaus wollte: Dass Frau Faeser auf jedwede Tresore verzichten wird, das fordern wohl die wenigsten. Aber wenn es um den Normenvergleich ging - konkret hatte ich 5 min Aufbruchzeit für S2 gem. EN 14450 versus 4 min Aufbruchzeit für 0/N gem EN 1443-1 für einfache Aufbruchwerkzeuge wie Hammer, Meisel, Stemmeisen genannt - dann darf man schon nochmal anführen, dass die Nachfolgenorm von A/B , die neuen S1/S2 allemal ausgereicht hätten und man nicht auf 0/1 als Minimum hätte gehen müssen.

Und anscheinend herrscht bei Dir ein Denkverbot hinsichtlich Lockerungen. Was einmal seinen Weg in den Gesetzestext gefunden hat, darf nicht mehr diskutiert werden. Der Meinung bin ich aber nicht. Man könnte schon begrenzt rückrüsten. Man muss ja S1 oder S2 nicht so privilegieren wie 0 oder 1. Aber für Einsteiger eine günstige und gewichtsmäßig auch in Mietswohnungen im x-ten Stock noch bewältigbare Schranklösung zu finden, darum muss es doch gehen. Und es gibt ja richtig gute S2-Lösungen, siehe meinen Test von Stiftung Warentest, die auch noch günstig sind und trotz 10min Profis inkl. Trennschleifer nicht aufgehen. Wäre toll, wenn der VDB da nochmal nachhakt. Eine "Reevaluierung" der einmal getroffenen waffengesetzlichen Maßnahmen darf auch im Bereich Waffenschränke nicht tabu sein!

 

Also ich weiß ja nicht, was für 0er oder 1er Tresore Du als Grundlage nimmst, aber ich glaube nicht, dass man einen 0er oder 1er in zwei Minuten mit Stemmeisen, Schraubendreher o.ä. Geöffnet bekommt. Selbst mit Trennschleifer dauert das länger, wenn die Verriegelungsbolzen mit durchgeflext werden müssen.

 

Ich sage nicht, dass es unmöglich wäre, aber zwei minuten glaube ich nicht wirklich.

 

Bei dem vorherigen Video aus dem Amiland, das ist kein gutes Beispiel, da der da gezeigte Pseudotresor nur eine große Blechdose ist. So wie die mit einem Stemmeisen in die Tür reingehen, wird man meiner Meinung nach bei einem 0er oder 1er Tresor nicht wirklich in der Form hinbekommen. Dafür ist das Material aus dem die Tresore hier gemacht sind, deutlich massiver.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein 0er-Schrank nach EN-1443-1 muss Widerstandswert von 30/30 RU (Resistance Units) für Tresorteildurchbruch/vollst. Tresoraufbruch aufweisen.

==> Die genauen Angaben für die jeweilige Schranknorm findest Du auf Seite 15 der VdS-2450 (Tabelle).

 

Der Widerstandswert errechnet sich aus der Minutenzahl der Angriffsdauer x spezif. RU der (höchsten verwendeten) Werkzeugkategorie + Addition der Basiswerte aller für den Angriff verwendeten Angriffswerkzeuge (BV in RU)

2 Minuten langer Angriff mit Hammer, Meissel (BV= 6 RU) + bis 1m langem Stemmeisen (BV=7 RU und 7,5 RU/min) + Basiswerte (6+7)

somit 2 x 7,5 + (6+7) = 15+13 = 28 RUs, also nahezu das, was ein 0er Schrank "nur" aushalten können muss (er muss 30 RUs bieten, also eher 2,5 min Angriffsdauer mit genanntem Werkzeug). Das ist natürlich nur das Minimum, aber wenn er das schafft, gibt es die Norm-Plakette und von der Waffenbehörde die Absolution zum Waffen lagern...

 

Die Basiswerte und die Widerstandswerte je Angriffsdauer findest Du im Anhang A der o.g. Norm VdS 2450 auf den Seiten 49-54 (div. Tabellen).

Du musst also nix glauben, sondern kannst Dir etliche Beispiele selber durchrechnen und dann wissen ;-)

Und hier nochmal der Link für Dich zur VdS 2450: https://shop.vds.de/download/vds-2450

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ein 0er-Schrank nach EN-1443-1 muss Widerstandswert von 30/30 RU (Resistance Units) für Tresorteildurchbruch/vollst. Tresoraufbruch aufweisen.

==> Die genauen Angaben für die jeweilige Schranknorm findest Du auf Seite 15 der VdS-2450 (Tabelle).

 

Der Widerstandswert errechnet sich aus der Minutenzahl der Angriffsdauer x spezif. RU der (höchsten verwendeten) Werkzeugkategorie + Addition der Basiswerte aller für den Angriff verwendeten Angriffswerkzeuge (BV in RU)

2 Minuten langer Angriff mit Hammer, Meissel (BV= 6 RU) + bis 1m langem Stemmeisen (BV=7 RU und 7,5 RU/min) + Basiswerte (6+7)

somit 2 x 7,5 + (6+7) = 15+13 = 28 RUs, also nahezu das, was ein 0er Schrank "nur" aushalten können muss (er muss 30 RUs bieten, also eher 2,5 min Angriffsdauer mit genanntem Werkzeug). Das ist natürlich nur das Minimum, aber wenn er das schafft, gibt es die Norm-Plakette und von der Waffenbehörde die Absolution zum Waffen lagern...

 

Die Basiswerte und die Widerstandswerte je Angriffsdauer findest Du im Anhang A der o.g. Norm VdS 2450 auf den Seiten 49-54 (div. Tabellen).

Du musst also nix glauben, sondern kannst Dir etliche Beispiele selber durchrechnen und dann wissen ;-)

Und hier nochmal der Link für Dich zur VdS 2450: https://shop.vds.de/download/vds-2450

 

OK, dann würde ich eines vorschlagen:

Ich habe eine nagelneuen 0er Würfel im Keller stehen. Ich kann anbieten, diesen mit der 220er Flex zu bearbeiten, mit Vorschlaghammer, Fäustel, etc. Und dann schauen wir, wie lange ich dafür brauche.

 

Mir ist dabei aber auch bewußt, dass diese Werte deutlich unterschiedlich gesehen werden können, je nach Qualität des Tresors.

Auch unter den „B“ Schränken gibt es massive Unterschiede in der Qualität.

Ich hatte einen Rottner Kurzwaffeschrank, da hat die Tür geklappert wie doof, da glaube ich gerne, dass das Ding binnen weniger Minuten zu öffnen gewesen ist. Beim aktueller „B“ Schrankt, den ich für meine Munition verwende, bietet da deutlich weniger Angriffsfläche. Deutlich engere Spaltmaße, kein Klappern, deutlich dickeres Material, etc.

 

Und genau hier sehe ich ein Grundproblem bei dem Waffenschrankthema. Die Toleranzen die bei unterschiedlichen Herstellern verwendet werden, zeigen deutlich unterschiedliche Qualitätsstandards auf.

Daher ist es nicht ganz so einfach zu sagen, dass man einen 0er oder 1er Schrank binnen Minuten „X“ öffnen kann. Rechnerisch vielleicht, praktisch kann das wieder ganz anders aussehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Hallo @gunvlog Das war rechnerisch aufgrund der Normvorgabe und den vorgeschriebenen Mindest RUs so in einem Profi-Forum kalkuliert worden.

 

 

Also im Prinzip müsst er gleich offen sein.....

 

vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Du weißt schon, auf was ich hinaus wollte: Dass Frau Faeser auf jedwede Tresore verzichten wird, das fordern wohl die wenigsten. Aber wenn es um den Normenvergleich ging - konkret hatte ich 5 min Aufbruchzeit für S2 gem. EN 14450 versus 4 min Aufbruchzeit für 0/N gem EN 1443-1 für

 

Und da beide das gleiche Kosten anno 2024, macht das dann welchen Sinn?

Geschrieben

Das kenne ich aus eigener Erfahrung. Guter, alter B mit erstklassiger Verarbeitung vs Nuller mit Klappertür. Auch hinter der Türverkleidung sieht die Schlosspanzerung des B weitaus solider und aufwendiger aus. Aber Null ist eben Null. Die nach neuer Norm gefertigten Schränke müssen, egal wie sie verarbeitet sein mögen, ihre Zertifizierung bestehen. Bei den alten B-Schränken gab es von gut bis böse eine große Bandbreite. Ich denke schon, dass ein guter B-Schrank durchaus einem Nuller das Wasser reichen kann. Jedoch - keine Zertifizierung diesbezüglich und raus ist er. Ich schreibe mir gerade mit diversen Händlern und ja, es wird durchaus eingeräumt, dass man die Qualität so einfach von außen nicht als normaler Kunde erkennen kann. Man habe jedoch das Gewicht als Grund für bessere Qualität benannt, nicht nur als Füllung, auch vernünftiges Riegelwerk ist schwerer, als Rundbolzen am Zahnstocher angetackert. Beim Gewicht kann man aus meiner Sicht viel über schwere Füllungen kaschieren.

 

Wenn ich mir anschaue, was Schwerlast-Sackkarren so tragen können, ein 300Kg Würfel dürfte da kaum ein Problem sein und wer hat schon Betonwände zur Verankerung? Wenn die es mit der Kiste aus dem Haus schaffen, ist es eh fast egal, was für einen Widerstandsgrad der hat. Mich würde es schon interessieren, wie jemand versucht, einen Tresor mit Gewalt zu öffnen. Alleine schon aus der Erkenntnis, was machbar ist und ob man sich mit seinen Anschaffungen wirklich sicher fühlen kann, oder doch der "Kuchenblechmafia" auf den Leim gegangen ist.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Und da beide das gleiche Kosten anno 2024, macht das dann welchen Sinn?

Also Katja Triebel hat das anno 2017 mal genauer auseinander dividiert - der Preissprung von S1/S2 zu 0/1 war schon enorm!

https://german-rifle-association.de/waffenschrank-warum-nicht-s1s2/

 

Ich habe mal nachgeschaut: um die Jahreswende 2016/17 hatte ich einen S1/S2-Schrank, der zugleich eine A/B-Zertifizierung hatte, bei Frankonia gekauft.

Inkl. Lieferung und Elektronikschloss 449,- EUR, davon ging dann noch ein Bonus ab.

Der Schrank wiegt 86 kg, hat Platz für 7 Langwaffen und im S2/B-Innenfach dürfen noch Kurzwaffen gelagert werden. 1500mm Höhe bietet auch Platz für längere Waffen.

Also ein richtig guter Schrank fürs Grundkontingent und noch 1-2 Langwaffen auf WBK gelb.

Sowas in N/0 hätte damals rundweg das Doppelte gekostet. Mindestens. Und wäre dann fies schwer gewesen.

 

Sobald S1/S2 wieder erlaubt würde, ginge der Preiskampf für diese Waffenschränke los - und der Preisunterschied zu N/0 würde sich wie 2016 auf ähnlichem Niveau einpendeln.

Genau deshalb sollte man das wieder aufgreifen. Wir brauchen weiter günstige Schränke für Einsteiger und wir brauchen vom Gewicht "erträgliche" Schränke. Ein S1-Schrank mit S2-Innenfach ist da genau richtig und völlig ausreichend!

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Also Katja Triebel hat das anno 2017 mal genauer auseinander dividiert - der Preissprung von S1/S2 zu 0/1 war schon enorm!

https://german-rifle-association.de/waffenschrank-warum-nicht-s1s2/

 

Weil 2020 klar, war das EN-1143-1 die VDMA endgültig ersetzt. Deswegen waren die bereits produzierten S1/S2 fast wertlos geworden.

 

 

Man kann nicht ernsthaft argumentieren, das einerseits die böse Tresorlobby 0/1 er mit kräftigem Preisaufschlag verkaufen wollten, das dann aber mit S1/S2 nicht getan hätte.

Wo genau soll, deiner Argumentation folgend, 0/1 aufwendiger zu produzieren und zu zertifizieren sein als S1/S2?

 

Dann würdest du eben jetzt einen S1/S2 zum preis eines 0/1 mit Zahlenschloss kaufen müssen.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

https://meisterschuetzen.org/forum/thread/11967-nochmal-schluesselaufbewahrung/?postID=152377#post152377

 

Das kahm vom Thüringer Schützenbund zu der Problematik

Antwort auf eine Anfrage beim Thüringer Landesverwaltungsamt

"Eine klare und verständliche Ansage" - "Fuck you NRW"

 

Sehr geehrter Herr ........, TSB

die Entscheidung des OVG NRW vom 30. August 2023 - 20 A 2384/20 hinsichtlich der Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln wurde anlässlich der Sitzung der Waffenrechtsreferenten von Bund und Ländern im Januar 2024 erörtert. In den meisten Ländern hat dieses Urteil bisher nicht zu einer Verschärfung der Verwaltungspraxis geführt. Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüssel enthalten weder das WaffG bzw. die AWaffV. Die bestehenden Regelungen reichen nach Ansicht mehrerer Bundesländer aus. Problematisch sei auch, dass technischen Möglichkeiten schwer in einer Regelung abbildbar sind und es bei der Beurteilung der sicheren Aufbewahrung der Schlüssel auf die Verhältnisse vor Ort ankommt.

Einige Länder befürworten dennoch eine zukünftig einheitliche Vorgabe hierzu. Zunächst wurde das BMI gebeten, eine rechtsvergleichende Untersuchung mit anderen EU Staaten vorzunehmen, um einen Abgleich der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung einschließlich der Schlüssel durchzuführen.
Das BMI wird eine solche Prüfung vornehmen. Die Diskussion dazu soll im Juni 2024 in der nächsten Besprechung der Waffenrechtsreferenten von Bund und Ländern fortgeführt werden.

Zur diesbezüglichen Praxis in Thüringen weisen wir auf Folgendes hin:
Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden.
Weder das WaffG noch die AWaffV noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften enthalten entsprechende Vorgaben. Im Zusammenhang mit den Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen und Munition weisen wir auch darauf hin, dass die Kontrollbefugnis nach § 36 Abs. 3 WaffG nicht den Aufbewahrungsort der Schlüssel umfasst.
Die Waffenbehörden werden von uns entsprechend unterrichtet.

Dass die Waffenschrankschlüssel trotz fehlender genauer Vorgaben gegen unbefugte Zugriffe gesichert sein müssen, dürfte jedem Waffenbesitzer klar sein.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb wingmaster1:

..nun auch Baden Württemberg...

 

Interessant dabei, auf welcher Rechtsgrundlage hier eine Reise durch die eigene Wohnung herbei fabuliert werden soll, wenn der Schlüsseltresor (der ja ähnlich sicher sein soll, wie die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung der Waffen) plötzlich gar nicht mehr im gleichen Raum installiert werden darf. Steht davon irgendetwas in dem Urteil? Überhaupt, die Verfahren liefen in NRW und Sachsen, was glaubt BW sich dabei herausnehmen zu können? Wie wollen die das durchsetzen oder ist das der Versuch, die Leute in Gerichtsverfahren zu treiben, um am Ende ein ähnliches Urteil in der Tasche zu haben?

 

Wie ich schon schrieb... das bleibt nicht regional begrenzt...

 

Aber das BMI ist - natürlich - auch schon dran. Wenn man jetzt jedoch mit Schrecken feststellen müsste, dass das EU-weit wesentlich entspannter betrieben würde, glaubt eigentlich wer, das würde man hier dann auch so locker sehen wollen? Dann müsste man sich auch über viele andere "Lockerungen" unterhalten, die in dem ein oder anderen EU-Staat dem Bürger ermöglicht wird....

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