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IGNORED

The Duke


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb JDHarris:

 Wenn jemand seine ganze berufliche Existenz für ein paar "Extradollars" aufs Spiel setzt, dann macht er das wohl nur, weil sich das legale Geschäft nicht mehr gelohnt hat.

Die Geschäftsinhaber haben sich keine "Extradollars" dazu verdient.. die illegalen Geschäfte hat der Sohnemann und zwei weitere nicht zum Betrieb gehörende Herren gemacht. Das solltest du nicht durcheinander bringen.

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vor 15 Stunden schrieb JDHarris:

Weiß man denn, wo die Waffen hingekommen sind?

 

Also:

- an Verbrecher, die sie auch für Verbrechen nutzen wollten.

 

Oder an:

 

- Sammler, Liebhaber, zur SV oder andere Leute mit harmlosen Absichten.

 

In der Zeitung steht nun mal, das es Verbrecher waren.

 

Sammler wollen selten Pumpen mit ausgefeilten Nummern …

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

In der Zeitung steht nun mal, das es Verbrecher waren.

 

Sammler wollen selten Pumpen mit ausgefeilten Nummern …

...außer die Sammler von seltenen ausgefeiltenNummernPumpen...

 

z.B. Die hier

http://www.zollmuseum-friedrichs.de/index.html

 

übrigens sehr sehenswert

 

und die Sammler von seltenen ausgefeiltenPumpenNummern🤪

https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-mich-informieren/waffenrecht

 

 

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JDHarris:

Wenn jemand seine ganze berufliche Existenz für ein paar "Extradollars" aufs Spiel setzt, dann macht er das wohl nur, weil sich das legale Geschäft nicht mehr gelohnt hat.

Oder, Er den Hals nicht vollbekommen kann !!

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb JDHarris:

Denn: Wenn jemand seine ganze berufliche Existenz für ein paar "Extradollars" aufs Spiel setzt

Naja, laut Presseberichten war es der erlebnisorientierte Sohnemann. In solchen Konstellationen kann man unterstellen, dass Vernunft keine Rolle spielt...

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Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb JDHarris:

Weiß man denn, wo die Waffen hingekommen sind?

 

Also:

- an Verbrecher, die sie auch für Verbrechen nutzen wollten.

 

Oder an:

 

- Sammler, Liebhaber, zur SV oder andere Leute mit harmlosen Absichten.

 

 

vor 18 Stunden schrieb JDHarris:

Oh doch. Es spielt eine Rolle:

 

Und zwar ob es strafrechtlich vorwerfbar ist. 

 

Rein waffenrechtlich ist es zwar vorwerfbar, aber es ist strafrechtlich kein Verbrechen, weil:

A: keine Kriegswaffen

B: kein Opfer

 

Ansonsten haben wir hier weitgehend nur ein ordnungsrechtliches Vergehen  (sog. Papercrime)

 

Von der moralischen Seite mal abgesehen.

 

Schön, wie hier Straftaten relativiert werden.

Aber nach dem was man hier so lesen kann, wohl nicht verwunderlich, von wem...

 

Zitat

§ 52 Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.
entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4 eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

 

Zitat

(5) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Straftaten verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes handelt.

 

Also wohl doch ein Verbrechenstatbestand.

 

Ansonsten ist es eine steile Aussage, dass es "keine Opfer" gibt, wenn 160 Waffen in das Rotlicht-Milieu und die Rocker-Szene diffundieren. Und selbst wenn derzeit noch nicht, ist das voraussichtlich nur eine Frage der Zeit.

 

 

Am 15.7.2023 um 16:31 schrieb frosch:

Die Eltern waren nach meinem Verständnis nicht involviert und standen dort auch nicht vor Gericht.

 

Ich glaube auch nicht, dass sie da aktiv beteiligt waren.

Aber zumindest scheinen aus deren Beständen bis zu 160 Waffen (waren ja vielleicht nicht alle aus dem offiziellen Bestand) verschwunden zu sein, ohne dass dies zeitnah bemerkt und unterbunden wurde.

 

Zitat

Er hat die Waffen aus dem Geschäft seiner Eltern gestohlen, die Bücher gefälscht und die Seriennummern der Waffen unkenntlich gemacht.

 

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die zuständige Waffenbehörde eine solche Betriebsführung anstandslos findet.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb WOF:

Verbrechen = Mindeststrafe 1 Jahr,

sonst = Vergehen.

"...Wer Schusswaffen ohne entsprechende Erlaubnis erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, dem droht gemäß § 51 Abs. 1 bzw. § 52 Abs. 1 WaffG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren..."

Waffen mit herausgefeilten Seriennummer unters Volk zu bringen geschieht wohl bestimmt ohne entsprechende Erlaubnis. Ob man das als Vergehen werten kann, stellt eh ein Gericht fest...

Bearbeitet von gipflzipfla
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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb JDHarris:

weil sich das legale Geschäft nicht mehr gelohnt hat.

 

Viele hier (nicht nur ich) hatten dort (etwa nicht genug ?) gut & gern gekauft.

 

vor 5 Stunden schrieb Hunter375:

der Sohnemann

 

Wer nun der "27 jährige Sohn" ist, ist mir immer noch nicht klar.

Der uns (auch mich damals...) jahrelang Versorgende kanns altersmäßig nicht sein ?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kreppel:

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die zuständige Waffenbehörde eine solche Betriebsführung anstandslos findet.

 

Ein Waffenhändler wie der Duke hat hunderte Waffen da stehen, oftmals dutzende identische. Die kann er fast nicht alle auswendig wissen. Unter anderem dafür gibt es ja das Handelsbuch. Wenn der Filius das gefälscht hat, wird es für den Senior praktisch unmöglich das zu bemerken. Zumal sicher nicht alle 160 Stück auf einmal verschwunden sind, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder einige wenige.

Geschrieben

An Langwaffen insbesondere UHR hatte der Duke einen ganzen Raum voll ringsum im Schrank, also Holzschrank, stehen. Im vorderen Bereich war die Bude auch sehr zugestellt. Um nicht körmelig zu sagen. Da waren u.a. die KW in Vitrienen. Wer weiß was der im nicht zugänglichen Bereich noch alles hatte. Komisch ist, das man dem ja schon einmal Medienwirksam die Hütte leergeräumt haben. Da hat er aber alles wieder bekommen. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

"...Wer Schusswaffen ohne entsprechende Erlaubnis erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, dem droht gemäß § 51 Abs. 1 bzw. § 52 Abs. 1 WaffG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren..."

"bis zu" ist nicht relevant.

vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Waffen mit herausgefeilten Seriennummer unters Volk zu bringen geschieht wohl bestimmt ohne entsprechende Erlaubnis. Ob man das als Vergehen werten kann, stellt eh ein Gericht fest...

Nein, das steht im Gesetz!

Es ist übrigens sinnvoll da mal einen Blick

rein zu werfen bevor man immer wieder

solchen Unsinn von sich gibt.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

 

Ein Waffenhändler wie der Duke hat hunderte Waffen da stehen, oftmals dutzende identische. Die kann er fast nicht alle auswendig wissen. Unter anderem dafür gibt es ja das Handelsbuch. Wenn der Filius das gefälscht hat, wird es für den Senior praktisch unmöglich das zu bemerken. Zumal sicher nicht alle 160 Stück auf einmal verschwunden sind, sondern über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder einige wenige.

Wenn ich für das Buch verantwortlich war, ist das mein Problem 

 

egal was Mitarbeiter oder Angestellte machen 

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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ASE:

Kann "gefälscht" in diesem Zusammenhang etwas anderes bedeuten, als die Vernichtung der Waffe vorzutäuschen?

Bei der Inventur als vorhanden markieren

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb grizzly45:

Und keiner hat die Eier in der Hose den Duke aka Hr. Feige selbst zu fragen….

 

 

 

So ist das im www, lieber vermuten statt wissen.


Wer „Betriebsferien“ macht bis alle Messen gelaufen sind, gibt irgend einem daher gelaufenen Hansel sicher Antwort auf: Sag mal welcher deiner Söhne ist im Knast und hast du da auch was mit zu tun?:rotfl2:

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Geschrieben

Eigendlich - wie so oft - leer gedroschenes Stroh. Ein Familienangehöriger hat schwarz Waffen verhökert , ist aufgeflogen und zu Vater Philip gewandert. Ist OK, muß so sein.

Ein Ladenbesitzer, der Familienangehörigen den Zugang zu Waffen ermöglicht , die dann verschwinden wird wohl nicht zuverlässig sein. Ich würde die Maßstäbe dort noch fester anlegen, als bei Zivilpersonen,

welche Angehörigen den Zugriff auf Waffen ermöglichen.

Anders sieht die Sache aus, wenn die Familienangehörigen selbst die Befugnis besitzen, die Waffen des Geschaftsinhabers zu handeln.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb WOF:

... bevor man immer wieder

solchen Unsinn von sich gibt.

Damit habe ja nicht ich begonnen!
Die Fakten wurden benannt.

Wer darin nur "ein Vergehen" sieht, muss wohl eher blind sein :)

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben (bearbeitet)

Ich vermute JDHarris und WOF wollten lediglich darauf hinweisen, daß es einen Unterschied zwischen "Vergehen" und "Verbrechen" gibt, der sich nach der Mindeststrafe definiert.

 

Ihr könnt das selbst in § 12 StGB nachlesen.

 

Die moralische Einschätzung sollte ein anderes Thema sein.

 

vor 5 Stunden schrieb Kreppel:

Also wohl doch ein Verbrechenstatbestand.

 

Auch dazu steht was im § 12 StGB:

 

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

 

Also sowohl gefühlt, als wohl auch laut Gesetz habe ich Zweifel, ob ein illegaler Verkauf auf einer Ebene mit erpresserischem Menschenraub, Mord oder Totschlag eingeordnet werden sollte?

Bearbeitet von Elo
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Geschrieben
3 hours ago, CZM52 said:

Wenn ich für das Buch verantwortlich war, ist das mein Problem 

 

egal was Mitarbeiter oder Angestellte machen 

Dürfen denn formal Mitarbeiter Zugriff darauf haben?

 

Falls ja, was hat man bei der Personalauswahl alles zu beachten? Als einfacher Waffenhändler kann man doch vermutlich keine Sicherheitsüberprüfung 3 o.ä. durchführen lassen...

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