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IGNORED

Kamera auf dem stand.


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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb knight:

Ein Vereinsgelände ist kein Privatgelände.

 

Und da bist Du Dir sicher?

 

Ein öffentlich zugänglicher Raum nach §4 BDSG ist ein gemieteter Schießstand sicherlich nicht. Er kann weder von jedermann betreten noch genutzt werden.

Geschrieben

die nutzung durch den "mieter" ist  die gleiche art der nutzung wie durch einzelne gäste ( wohl meistens ohne mietvertrag ) oder durch die eigenen mitglieder.....

wo ist da der angebliche unterschied beim "datenschutz" ?

 

Geschrieben

Es ist doch nicht die Frage nach der Art der Nutzung.

Kernpunkt ist das Abhängigkeitsverhältnis wie wir es

aus dem Arbeitsrecht und vom Mieterschutz kennen.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb SIG-Fan:

 Der User Steven stellt ja generell in Frage, ob überhaupt Videoaufzeichungen legitim sind. Er würde also auch bei den von dir genannten 24-48 Stunden meckern.

Hallo SIG-Fan

 

du schreibst viel Unsinn.

forderst permanent konkrete Beweise. Dann zeig mal, wo ich das geschrieben habe?

Irgendwie habe ich das Gefühl, du rennst ständig mit Schaum vor dem Mund durch die Gegend.

 

Steven

Geschrieben
6 minutes ago, WOF said:

Kernpunkt ist das Abhängigkeitsverhältnis wie wir es aus dem Arbeitsrecht und vom Mieterschutz kennen.

 

Das hat einen so weitgehenden Schutz aber in der Regel nur für als schwach und vielleicht unmündig angenommene Individuen, nicht für Geschäftskunden oder Gesellschaften oder eben Vereine als Mieter. Zumal es ja durchaus ein berechtigtes Schutzinteresse gibt, wenn man hier so liest, wie es manchen Leuten offenbar gelingt, Dinge, die in den unmöglichsten Richtungen gelegen sind, zu lochen. Die Sache, die darauf zu sehen ist, nämlich, dass der A.B. an einem bestimmten Tag Schießübungen gemacht hat, wird vermutlich sowieso dokumentiert, so dass er diesbezüglich nichts an Privatsphäre verliert.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb SIG-Fan:

Vorweg: Wenn du als Vereinsmitglied wegen deiner Meinung gekündigt wirst: Bullshit. Als Vereinsmitglied musst du für den Rausschmiss schon vereinsschädigend agieren, damit eine Kündigung deiner Mitgliedschaft eine Chance auf Rechtswirksamkeit hat. Für Details hierzu siehe Vereinsrecht: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland) 

 

also Butter bei die Fische: Zeige mir ein(!) Kündigungsschreiben, wo jemand wegen seiner Meinung (ja, wir haben Meinungsfreiheit in D) die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Kannst du nicht? oha, ich dachte mir schon, dass es sich nur um Dummschwätz handelt.

 

-SIG

 

 

Also im Prinzip gebe ich Dir recht, aber Dein Argument "wo jemand wegen seiner Meinung (ja, wir haben Meinungsfreiheit in D)" würde ich so nicht allgemein bejahen, denn es kann durchaus Meinungsäußerungen geben, die einen Straftatbestand erfüllen. Welche das zum Beispiel sind, dürfte hier eigentlich jeder wissen.

 

Von daher könnte ich mir schon sehr gut vorstellen, dass zum Beispiel bekennende Nazis, die ihre Meinungsgesinnung öffentlich im Verein zum Besten geben, recht zeitnah den Flugschein bekommen. Aber das hängt natürlich auch immer vom jeweiligen Umfeld ab und muss nicht für jeden Verein gelten.

Geschrieben

Bei der ganzen Diskussion , einfach mal das hier durchlesen .

 

https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/

 

Videoüberwachung im Privatbereich . 

 

Das Thema Videoüberwachung ist sehr komplex. Nicht nur Schwarz und Weiß. 

Und bei Sprüche  ob man mir den Unterschied zwischen  Privatbereich und Öffentlichkeit erklären soll , sollte man sich einfach mal mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten über die geplante , oder bestehende  Videoüberwachung unterhalten . 

 

Das ist wie mit dem Sachbearbeiter der Warfenbehörde , Staatsanwalt..... Richter . 

Die sind oft ganz anderer Meinung . 

 

Wer natürlich das entsprechende Rechtswissen hat , kann sich das sparen .

Aber ein ..... ich bin der Meinung ...... zählt bei Behörde und Gericht nichts . 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

um hier mal etwas Klarheit reinzubringen:

Der Betreiberverein bekommt den Stand kostenlos von der Stadt gestellt. Strom, Wasser etc. wird auch von der Stadt übernommen.

Der Stand bringt einige 10.000 Euro im Jahr an Miete ein. Was damit geschieht und wie das aufgeteilt wird, weiß ich nicht, bin auch an einer Aufklärung nicht interessiert. Mit ist bekannt, dass die Stadt davon nichts erhält.

Der Betreiberverein macht einen guten Job. Der Stand ist immer vollkommen in Ordnung.

Und wenn jemand mal extrem schlecht schießt (ist einem meiner Mitglieder mal passiert. Ich habe den Ansprechpartner informiert, die betreffenden 3 Bohlen incl. Austausch wurden mir mit 160 Euro in Rechnung gestellt. alles Paletti) wird das in der Regel kommuniziert und gelöst..

Geld ist genug da beim Betreiberverein.

Es geht hier um die Kontrolle. Die Dame wird sicherlich jedes Video ansehen. Und alles ansprechen, was sie als unangebracht ansieht. 

 

Steven

 

 

Bearbeitet von steven
Geschrieben

Steven, das Leben kann einfach sein:

 

https://www.ldi.nrw.de

Schildere die von Dir genannten Vorfälle neutral, aber detailliert. Natürlich geht es Dir nur darum, das Du klären willst, ob das zulässig ist um dem Verein zu helfen, nicht gegen Gesetze zu verstoßen.

 

Wichtig ist dabei auch, wenn die Anlage nicht denen gehört. 
 

Wer hat alles Zutritt?

 

Wie viele Kameras und wo?

 

Auch die Sache mit der Speicherung ist wichtig!

 

Hängen Hinweis-Schilder aus? 
 

 

 

IMG_4304.jpeg

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb MT80:

Wer hat das Wort "Lieferanschrift" derart beschissen getrennt?

Die Formatierung beim hier rein kopieren.

 

Wenn Du denen schreibst würde ich das mit dick, hässlich, behindert und der Rampe weglassen.
Solche Äusserungen machen einen selbst hässlich.

Bearbeitet von grizzly45
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Kreppel:

Und da bist Du Dir sicher?

Ein öffentlich zugänglicher Raum nach §4 BDSG ist ein gemieteter Schießstand sicherlich nicht. Er kann weder von jedermann betreten noch genutzt werden.

 

Wie in meiner Liste beschrieben ist mit "privater Raum" im Sinne der DSGVO nicht einfach alles, was irgendwie privat ist gemeint, sondern die Haushaltsausnahme. Damit sind Datenerfassungen gemeint, die ausschließlich persönlicher oder familiärer Natur sind. Beides ist ein Verein nicht, denn diese Ausnahme kann nur für natürliche Personen gelten. Mit öffentlicher Raum oder nicht öffentlicher Raum hat das nix zu tun. Du machst zu Hause eine Geburtstagsfeier und nimmst Fotos / Videos auf? Die Feier findet nicht zu Hause statt, sondern in einem Lokal? Vom Lokal aus macht ihr einen Spaziergang durch den angrenzenden Park? Das ist alles persönlich / familiär.

 

Ihr macht eine Vereinssitzung in einem Sitzungssaal und kontrolliert, dass nur Mitglieder rein dürfen. Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Ihr wollt die Sitzung auf Video aufzeichnen in Bild und Ton? Dann seid ihr (theoretisch) voll im Anwendungsbereich der DSGVO mit Datenschutzerklärung, Auskunftspflichten, ggf. Zustimmungserklärungen, Löschfristen, Recht auf Vergessen usw.

 

In der Praxis wird das natürlich so nicht gelebt. Es gibt durchaus auch die Meinung, dass man aus unserer Zeit in Zukunft nur wenig Informationen haben wird, weil vieles einfach gelöscht wird / werden muss. Ob das so kommt, ist sei mal dahin gestellt. Aber so mal als Fingerübung: Wie will man in 20 Jahren eine datenschutzkonforme Vereinschronik schreiben? Ich halte das alles sagen wir mal zumindest für unhandlich und praxisfremd. People-Fotografie ist z.B. quasi tot, weil der Papierkram einfach zu groß ist. Es gab einmal eine für ihren Bereich weltweit wirklich führende Webseite im - ich sage mal Hobbywissenschaftsbereich, die rein aus privaten Leistungen gestemmt wurde. Die haben schon von Anfang an, keine User-Konten von Jugendlichen unter 16 Jahren akzeptiert, weil deren DSGVO-Schutzniveau nochmal extra hoch ist und die Betreiber sich den Aufwand nicht ans Bein binden wollten. Also Schüler, bei denen das Angebot besonders sinnvoll gewesen wäre, waren durch die DSGVO vor diesem Angebot besonders geschützt. Dann hat sich irgendwann irgendeiner - aus welchen Gründen auch immer - eine Mission daraus gemacht, in deren Datenschutzerklärungen nach Haaren in der Suppe zu suchen und die regelmäßig mit (ich bleibe mal generisch) rechtlichem Krams beschäftigt. Irgendwann hatten die Betreiber keinen Bock mehr eigene Zeit, Arbeit und Geld in ein für die Öffentlichkeit kostenloses Projekt zu stecken und dabei wesentliche Zeit nur mit DSGVO-Themen zu beschäftigen. Jetzt gibt es dieses einmalige Angebot gar nicht mehr. Die Webseite und das Angebot ist eingestellt. Aber der Zustand ist wenigstens datenschutzkonform. :hi:

 

Im Endeffekt schützt dich die DSGVO super vor der Webseite des Kaninchenzüchtervereins. Die großen Big Techs lassen die Rechtsabteilung eine Datenschutzerklärung ausarbeiten, holen sich durch die User die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten, ändern vielleicht tatsächlich ein wenig intern an ihren Prozessen, was sie aber auch einfach stemmen können - und machen dann weiter wie bisher.

Bearbeitet von knight
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Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb steven:

Der Betreiberverein bekommt den Stand kostenlos von der Stadt gestellt.

 

Dann rate ich dazu, erst mit dem Betreiberverein zu reden, danach ggf. mit der Stadt bzw. dem Datenschutzbeauftragten der Stadt und erst zuletzt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.

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Geschrieben

Also auf dem Stand, wo ich hauptsächlich schieße hängen auch Kameras... und niemand hat damit ein Problem. Außer natürlich diejenigen, die ihre Schäden nicht eintragen und hoffen, dass schon niemand dahinter kommt.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb grizzly45:

Die Formatierung beim hier rein kopieren.

 

Wenn Du denen schreibst würde ich das mit dick, hässlich, behindert und der Rampe weglassen.
Solche Äusserungen machen einen selbst hässlich.

 

Ja ist schon interessant, dass der TS mit "dick, behindert, arbeitsscheu" die gleiche "personenbezogene Begrifflichkeit" benutzt, welche von den bei ihm genannten "historischen Rampenarbeitern in der Zugabfertigung" ebenfalls benutzt worden sind.

 

Falls das aber zur geäußerten Meinungsfreiheit gehört, sollte er es natürlich oft und gern erwähnen, wenn ihm danach ist.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Es geht hier um die Kontrolle. Die Dame wird sicherlich jedes Video ansehen. Und alles ansprechen, was sie als unangebracht ansieht. 

 

 

 

Die Dame ist für die Unversehrtheit und Sicherheit des Standes verantwortlich.

 

Deshalb kann sie sich in dieser Funktion auch jedes dazu relevante Video ansehen und alles ansprechen, was ihrer Meinung nach unangebracht ist.

 

Das schliesst dann neben deiner Person auch alle anderen Nutzer des Standes ein.

 

Wo genau liegt jetzt das eigentliche Problem?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

Es geht hier um die Kontrolle. Die Dame wird sicherlich jedes Video ansehen. Und alles ansprechen, was sie als unangebracht ansieht.


Es muss einen Aushang geben, in welchem genau aufgeführt ist, welcher Zweck verfolgt wird und welches das berechtigte Interesse ist. Ich glaube kaum, dass etwas "unangebrachtes" hier für ausreichend ist.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb knight:

Datenschutzbeauftragten der Stadt und erst zuletzt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.

Die sind aber, meines Wissens nach, nur für den Datenschutz in den Landes/Stadt Behörden zuständig. Und dazu gehört nicht der SV. 

Hab mal , in meiner Funktion als Seniorenbeirat meiner Gemeinde, den Datenschutzbeauftragten des LK angesprochen, weil die ev. Kirchengemeinde in ihrem Gemeindebrief Namen und Alter von Jubilaren veröffentlicht. Praktisch eine Einladung an alle Schockanrufer. Hat den Datenschützer aber nicht interessiert, die Kirche ist nicht "seine" Behörde. Bei der Landeskirche habe ich es noch nicht versucht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 24 Minuten schrieb Cannon Balls:

Die sind aber, meines Wissens nach, nur für den Datenschutz in den Landes/Stadt Behörden zuständig. Und dazu gehört nicht der SV.

 

Aber der Schießstand gehört der Stadt, so wie ich Steven verstanden habe. Also hat die Stadt schon irgendwie einen Bezug. Ich fände es besser, wenn eine gütliche Einigung erzielt werden soll, dass die möglichst lokal erzeugt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte der Stadt mit dem Betreiberverein einfach mal redet und denen erklärt, dass sie das so nicht einfach machen können, dann kann das ganz anders ausgehen, als wenn der Landesdatenschutzbeauftragte per Aktenlage ein Bußgeld verhängt und zum Dank der Mietvertrag mit Stevens Verein gekündigt wird. Wenn der Datenschutzbeauftragte der Stadt nichts tun will, dann hat man es aber wenigstens versucht.

Bearbeitet von knight
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Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb GermanKraut:

Deshalb kann sie sich in dieser Funktion auch jedes dazu relevante Video ansehen und alles ansprechen, was ihrer Meinung nach unangebracht ist.

[...]

Wo genau liegt jetzt das eigentliche Problem?

 

Das Problem ist, dass sie das zwar kann, aber nicht darf - jedenfalls nicht so. :hi:

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