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IGNORED

Rechtmäßigkeit der WKB in anderem Bundesland nach Umzug angezweifelt


Ösophagus

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Der Unterschied lag/liegt nicht in einem Schuss hin oder her... 

Wenn die "alte" Regelung, eben in Gestalt ihrer unsäglichen Auslegung des BVerwG, geblieben wäre, hätten wir jagdlich bei den HAs keine echten Wechselmagazine mehr.

Da wären in letzter Konsequenz nur noch "angepinnte" Klappmagazine drin gewesen. 

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vor 54 Minuten schrieb karlyman:

Nein, es zeigt nur,........

@karlyman

Nein, es zeigt nur das aussenstehende und unbeteiligte im nachhinein immer schlauer sind.....

 

Die "politische Lösung" wurde ja erst durch den Weg des Verfahrens erzwungen - und hätte nicht zwingend so ausfallen müssen wie es gekommen ist.

 

Ist aber komplett ot, gibts seitenweise tollste threads zu.

 

Wenn du an der wirklichen Geschichte, dem Weg und Umständen interessiert bist dann kontakte "Alba".

 

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Nein - ein Teil davon ja

aber der ganz grosse teil kam vom forum den verbänden dem djv usw.

ein kleiner teil kam von den rechtschutzversicherungen….

klagen - nie wieder

nicht wenn ich nicht vorher versucht habe das in einem hespräch zu lösen.

es ist nicht nur die kohle

aber auch die heit - der ärger

ubd das man im nachinwin das arsch ist

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Ich habe nun selbst bei meinem alten Sachbearbeiter in Bayern nachgefragt und natürlich liegen alle Nachweise bei der Behörde vor. Er hat mir diese nach kurzer Schilderung des Falls prompt im Rahmen eines Cloudzugang mit Passwort zukommen lassen. Darin ist wirklich alles enthalten, was für die WKB-Beantragung damals eingereicht wurde (Behördenantrag, Bedürfnisantrag über Verein und Verband, Bilder vom Aufbewahrungsbehältnis sowie die Rechnung dazu, WKB-Kopie mit Voreintrag, WKB-Kopie komplett etc...). Er wollte auch gleich die Nummer des thüringer Kollegen haben und sich mal mit dem unterhalten. Ob er das schon getan hat und was dabei herumkam, weiß ich nicht. Weiterhin hatte ich Kontakt mit zwei Anwälten bezüglich dieses Falls aufgenommen. Beide sind der Ansicht, dass das Infragestellen der WKB-Erteilung fraglich ist und auch auf keiner Rechtsgrundlage basiert. Die Behörde steht diesbezüglich in der Beweispflicht und müsse vorlegen, dass ich die WKB nicht wegen meinem charmanten Lächeln erhalten habe. Ich solle mich deshalb erstmal nicht sorgen und die letzten 24 Monate der schießsportlichen Aktivität vorlegen. Das Schießbuch hat auf der Behörde nichts verloren und dennoch fordert es der Sachbearbeiter in seiner Mail, obwohl er selbst im Absatz vorher §14 Abs. 4 WaffG zitiert.

Bearbeitet von Ösophagus
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12 hours ago, Mittelalter said:

Zum Anwalt kann man immer noch, wenn die Behörde wirklich auf Krawall gebürstet ist, was man anhand eines Schreibens noch nicht sagen kann. 

Die Behörde zweifelt die Rechtmäßigkeit der Ausstellung an, verlangt den Nachweis der sportlichen Geeignetheit eines längst nicht mehr im Besitz befindlichen Stück Eisens, verlangt ein Schießbuch im Original und gibt eine Woche Frist.

 

Puh, möchte die Behörde nicht erleben, wenn sie wirklich auf Krawall gebürstet ist…

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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Da hätte ich mich nach dem Umzug eh vorgestellt .

Wir sind hier nicht im Saarland;-)

 

vor 2 Stunden schrieb ALBA:

Wo ist da jetzt der Unterschied ?

 

In BW dürfen es sogar 5 sein - dank des Klagemarathons.

 

vor 2 Stunden schrieb ALBA:

Und das für das ganze GEld das verbrand wurde

 

Mit einem Gespräch wäre es in deinem Klagefall aber ersichtlich nicht getan gewesen.

 

 

vor 2 Stunden schrieb ALBA:

1 Klage ist noch immer anhängig und seit 7 Jahren wird nix weiter entschieden

Was ist in dem Zusammenhang noch in der Pipeline?
 

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Thüringen war mal ein prosperierendes Neues Bundesland, es hat meiner Meinung nach die schönste Landeshauptstadt von ganz Deutschland.

Dann haben die Thüringer gedacht, zu Grünen Klößen passt ein Roter Arsch ... und nun sind sie genau dort.

 

Als ich dort noch gelebt habe, wäre sowas unmöglich gewesen. Ein Munitionsdieb als Landesvater von IM Erikas Gnaden ...

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vor einer Stunde schrieb Jürgen Klünder:

Er hat aber nicht mit der neuen Behörde sondern mit der alten geredet........

ob das hilft(wo die neue der alten unterstellt die WBK's unter der Hand ausgestellt zu haben) wage ich dann doch zu bezweifeln

Das wäre auch mein Weg gewesen. Da er jetzt Zugang zu allem hat was die neue Wissen will kann er nun dahin gehen. Ok, den Schiessnachweis der letzten 2 Jahre noch. Was ich immer nicht nachvollziehen kann ist, das Behörden  Einsicht in pers. Schiessbücher verlangen. Ich würde die mal Fragen, wo genau im Gesetz die Pflicht zum Führen eines solchen geregelt ist ? Ja, es macht vieles leichter, aber es gibt einfach keine Pflicht eins zu haben, geschweige denn das die Form normiert wäre.

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vor 21 Minuten schrieb PetMan:

Ich würde die mal Fragen, wo genau im Gesetz die Pflicht zum Führen eines solchen geregelt ist ? Ja, es macht vieles leichter, aber es gibt einfach keine Pflicht eins zu haben, geschweige denn das die Form normiert wäre.

 

Hab ich schon und wird einfach ignoriert. Er zitiert den Paragraph 14 Abs. 4  WaffG selbst und schiebt dann im nächsten Satz das Schießbuch nach. Er schafft es also sich in zwei Sätzen selbst zu widersprechen. Das Schießbuch begründet er mit der 12/18-Geschichte und dann soll ich doch mal den Rest (fünf Jahre) auch noch schicken...

Bearbeitet von Ösophagus
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vor 10 Minuten schrieb Ösophagus:

 

Hab ich schon und wird einfach ignoriert

Bin mal gespannt wie die Posse für Dich ausgeht!

Ich drücke Dir die Daumen dass es für Dich positiv ausgeht!

 

Es reicht wenn Du uns das Ergebnis mitteilst, wenn die Posse erledigt ist!

 

Ist manchmal besser....

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vor 3 Stunden schrieb Ösophagus:

Ich habe nun selbst bei meinem alten Sachbearbeiter in Bayern nachgefragt und natürlich liegen alle Nachweise bei der Behörde vor. Er hat mir diese nach kurzer Schilderung des Falls prompt im Rahmen eines Cloudzugang mit Passwort zukommen lassen.

 

Sehr entgegenkommend, Hut ab.

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vor 6 Stunden schrieb Jürgen Klünder:

Er hat aber nicht mit der neuen Behörde sondern mit der alten geredet........

Finde ich jetzt nicht so falsch. Die haben dort schließlich alle Unterlagen von ihm (gehabt). Wenn die dort verbummelt wurden fällt das ja auf die alte Behörde zurück und das kann man dem Kunden ja nicht anlasten bzw. ihn schon gar nicht dafür verantwortlich machen. Wenn ich SB wäre und jemand neues übernehme von Kollegen und die Akte ist unvollständig - ich hätte ja erstmal bei dem Kollegen nachgefragt und nicht beim Kunden. Zeugt nicht von totaler Kompetenz. Ist schon etwas verwirrend die Aktion der neuen Behörde.

 

Mit dem nun vom neuen SB eingeschlagenen Weg sammelt er bestimmt keine Sympathiepunkte bei der alten Behörde, getreu dem Motto „der wirft mir ja nun indirekt vor, dass ich falsche Papiere ausstelle - und das auch noch vor dem Kunden“. Für den Kunden kann der vielleicht dadurch angepisste neue SB der ja eigentlich einen Fehler gemacht hat in Zukunft vielleicht nicht ganz so entspannte Zeiten bedeuten.

 

Der neue SB wird versuchen gegenüber dem alten SB das Gesicht zu wahren. Der alte SB wird angepisst sein weil der neue tratscht. Der alte SB ist dem Kunden vielleicht offen eingestellt weil „hey du über dich wird geschimpft“. Der Kunde wird wiederum beim neuen SB als Tratschtante gelten. Oder „der ist nicht hörig da muss ich mal immer wieder genauer hinschauen.“ 

 

Je mehr Leute involviert sind umso stressiger kann es werden. Aber der Weg war meiner Meinung nach besser als einem Anwalt vorab das Geld in den Rachen zu schmeißen. Vielleicht sind das ja alles vernünftige Leute und am Ende sagt:

- der alte SB: Ich ordne ab sofort besser ab

- der neue SB: ich mache ab sofort die Augen ganz auf und frage Kollegen

- der Kunde hat seine Ruhe

 

Und das alles ohne Geld in die Hand zu nehmen. 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 2 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Finde ich jetzt nicht so falsch. Die haben dort schließlich alle Unterlagen von ihm (gehabt).

Da hast Du was falsch Verstanden:

Das er mit seiner alten Behörde geredet hat ist absolut richtig und der einzige Weg.

 

Nur mit der neuen Behörde zureden die ihm unterstellt seine Waffenrechtlichen Erlaubnisse auf "krummen Wegen" bekommen zu haben würde ich ohne RA niemals machen.

Von daher war meine Aussage zu sehen.

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vor 4 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Der Kunde wird wiederum beim neuen SB als Tratschtante gelten. Oder „der ist nicht hörig da muss ich mal immer wieder genauer hinschauen.“ 

Sich mit der eigenen Behörde " anlegen " kann nach hinten losgehen. Wenn die sich aber Gesetze aus den Fingern saugt und Sachen verlangt die einfach nicht vom Gesetz gedeckt sind kann man entweder alles liefern was die wollen............oder sich wehren. Hab ich auch schon durch, incl Dienstaufsichts- und  Fachaufsichtsbeschwerde. Hab hier noch Post liegen mit solchen Aussagen wie " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium ".............unterm Strich bekam ich aber recht. Das diese Behörde mir nix mehr schenkt ist mir klar. Aber was mir vom Gesetz zusteht bekomme ich. Ich war 2006 und 2011 mit denen aneinander. Spätestens seit 2011 sind die aber recht freundlich mir gegenüber geworden. Muss man halt Sachlich bleiben und wissen was man tut. 

Und wenn der SB hier in dem Fall auf einem Schiessbuch besteht würde ich mir das schriftlich unter nennung der Rechtsgrundlage geben lassen. Ein einfacher Verweis auf den § 14 begründet das mal nicht. Als ich einen " ablehnenden Bescheid in Schriftform " verlangte wurde das Verhalten bei dem Vorgang 2006 ein anderes. Schriftlich wollte man mir das nicht geben. Und hat dann nach 14 tagen einfach so doch eingetragen. Alles was man mündlich bekommt ist im Fall der Fälle so nie gesagt oder gemeint worden. Haben die sich aber schriftlich geäussert ist das was anderes.

Ich konnte micht unter einschaltung des Innenministeriums als Fachaufsichtsbehörde durchsetzen und brauchte in beiden Fällen keinen Anwalt. Zur Not hätte ich den aber eingeschaltet.

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