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IGNORED

Revolver mit nur einer Trommelbohrung auf Gelb ?


Janzfan

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MWn. gab es in Frankreich (aber das ist nur verschwommene Erinnerung) irgendwann mal Revolver für Patronen Munition mit nur einer kammer in der Trommel. War wohl irgendein Auswuchs des französischen Waffenrechts. 

Hier in DE kaum bekannt oder verbreitet. 

 

Ob die hier zu haben sind weiß ich nicht, ebensowenig wie die Antwort, ob die auf Neugelb gehen würden... Obwohl, von der Logik her schon - aber das ist nur meine private Meinung. 

 

Das kam auch schon mal in irgendeinem Fred vor. 

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Die Revolver waren früher mal frei , sie sind es heute aber nicht mehr. Mann kann sich 2 Gründe aussuchen:

1) Kein Model von vor 1871 (Einschüssige Revolver gab es da nicht)

2) Wenn Waffen  abgeändert wurden, dass der Erweb erleichtert würde, so gelten die Vorraussetzung der Originalwaffe.

 

Sie können auf gelb...... aber ist das sinnvoll...

Bearbeitet von Georg
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vor 1 Minute schrieb BlackBull:

....ebensowenig wie die Antwort, ob die auf Neugelb gehen würden... Obwohl, von der Logik her schon - aber das ist nur meine private Meinung.

 

 

Na ja, wenn der Revolver (d.h. Patronenrevolver, und natürlich als Kurzwaffe) dauerhaft/irreversibel auf Einschüsser umgebaut ist...

dann spricht eigentlich schon alles dafür, dass er eine "einläufige Einzellader-Kurzwaffe für Patronenmunition" (= Erlaubnisumfang lt. § 14 Abs. 6 WaffG) ist.

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vor 24 Minuten schrieb karlyman:

 

Na ja, wenn der Revolver (d.h. Patronenrevolver, und natürlich als Kurzwaffe) dauerhaft/irreversibel auf Einschüsser umgebaut ist...

 

Umgebaut wäre dann in diesem Fall, das eine neue Trommel mit nur einem Patronenlager hergestellt und eingebaut wurde.

 

War die Trommel jemals mehrschüssig, wird sie nach Gesetz immer so behandelt, egal was man damit macht.

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nachdem VL-Revolver erlaubnispflichtig wurden im Zuge der RAF Panik gab es für einige Zeit nur in D VL-Revolver nur mit einer Trommelbohrung

zu kaufen und die waren auch noch frei ab 18.

aber das wurde auch sehr geändert.

VL-REvolver sind grundsätzlich erlaubnispflichtig

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1 hour ago, baer42 said:

nachdem VL-Revolver erlaubnispflichtig wurden im Zuge der RAF Panik gab es für einige Zeit nur in D VL-Revolver nur mit einer Trommelbohrung

 

Und was macht man da mit dem Revolviermechanismus? Sinnvoll schiene mir da eine Rast, die dafür sorgt, dass der "Ladungshalter" in nur einer Position festgehalten wird. Wobei dann dieser Ladungshalter der Funktion nach ja näher an einer Patrone für eine einschüssige Waffe dran wäre als an einer Revolvertrommel. Idealerweise mit einem wirklich flink zu bedienenden Schnellwechselmechanismus.

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

wenn der Revolver (d.h. Patronenrevolver, und natürlich als Kurzwaffe) dauerhaft/irreversibel auf Einschüsser umgebaut ist...

 

Aber WIE "irreversibel" umgebaut ?

Eine Revolvertrommel bleibt immer ein (wie auch immer) wechselbares Teil ?

 

vor 1 Stunde schrieb Qnkel:

War die Trommel jemals mehrschüssig, wird sie nach Gesetz immer so behandelt, egal was man damit macht.

 

Also nicht so wie beim 4M20-Beispiel ?

Auch (nicht), wenn sie (theoretisch) verschweißt, oder (hart-)verlötet wurde) ?

Oder wie war/ist das mit dem Klebesystemen eingeklebter 4M20-Läufe; oder konnten diese reversibel wieder entfernt werden ?

Würde ein soches System auch in Trommelkammern funktionieren ?

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Hallo

 

solche Revolver gibt es in mehreren Modellen von Röhm.

Waren für den französischen Markt entwickelt und hergestellt. Dort wurden sie frei verkauft.

Die Trommel ist nicht drehbar und es gibt keine Transporteinrichtung für eine ausgewechselte Trommel. 

Dürfte für "Gelb" problemlos genügen.

Ich habe einige dieser Revolver. Ab und an werden die in Deutschland von Händlern (aus einem Nachlass) verkauft.

 

Steven

 

 

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vor 14 Minuten schrieb Janzfan:

Oder wie war/ist das mit dem Klebesystemen eingeklebter 4M20-Läufe; oder konnten diese reversibel wieder entfernt werden ?

Ich hatte eine 9mm  , die durch einkleben einen 4mm Laufes auf 4mmM20 konvertiert wurde. Ging damals noch. Also 2/6 und ein Bedürfnis für eine 9mm es endlich erlaubten wurde die Waffe wieder " Rückgebaut ". Sprich ein Büchsnemache rmit Herstellungserlaubnis erhitze den originalen Lauf und entnahm den 4mm Lauf. Das ganze wurde für die Waffenbehörde bescheinigt. Das ganze hätte aber auch theoretisch ein Backofen oder Bunsenbrenner leisten können, nur dann halt ohne Bescheinigung . Solche " Genehmigungen " mit " kleben " werden wohl heute nicht mehr erteilt, denke ich.

ZUm eigentlichen Thema: So eine " einschüssiger Revorlver " müsste dann natürlich noch in eine genehmigte Sportdisziplin reinpassen. Dann sollte es gehen. 

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vor 18 Minuten schrieb steven:

Die Trommel ist nicht drehbar und es gibt keine Transporteinrichtung für eine ausgewechselte Trommel.

 

Interessant.

Dann wurde immer nur die eine Kammer der ausgeschwenkten Trommel quasi wie ein "seitlicher Klappmechanismus" geladen ?

 

vor 5 Minuten schrieb PetMan:

eine genehmigte Sportdisziplin reinpassen.

 

Irgendeine Silhouettendisziplin ?

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vor 45 Minuten schrieb tont:

einschüssigen Revolver in .22lr [...]

Die Frage ist nur, gibt es dafür überhaupt eine Disziplin in der so etwas geschossen werden kann?

 

50m freie Pistole bei verschiedenen Verbänden. Einzellader, oder Mehrlader als Einzellader.

 

Letzteres war mir in der Zeit der Corona-Standsperrungen behlflich, als nur offene und teilgedeckte Stände benutzbar waren. So manche 50m-KK-Stände sind auch für KK Kurzwaffe zugelassen, so konnte man auch auf einfachen Ständen Kurzwaffen-Schießtermine machen.

Bearbeitet von lrn
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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Ich frage mich allerdings, wer einen solchen Aufwand betreiben würde...

Nur, um den Bedürfnisnachweis für einen "normalen" Revolver auf WBK Grün nicht erbringen zu müssen.

Finde die Idee gar nicht schlecht um etwa einen Jugendliche oder Frau/ Freundin (im besten Fall auch beiden) das Schießen näher zu bringen.

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vor 1 Stunde schrieb kulli:

Finde die Idee gar nicht schlecht um etwa einen Jugendliche oder Frau/ Freundin (im besten Fall auch beiden) das Schießen näher zu bringen.

Auch interessant.

Aber immer mit der Option, die Waffe später mal als "richtige Waffe" erwerben zu können.

Also zurück zum BüMa & mit anderer Trommel (notfalls mit 2. Beschuß) wiedererwerben.

Optimal wäre die Zwischenlagerung der Originaltrommel beim Händler der Vertrauens.

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vor 5 Stunden schrieb Janzfan:

 

Er müßte ja eine Solche dafür haben ?

 

Jein… Die Waffe war zunächst auf einer Erben WBK. Da er damit schießen wollte, hat er sie zusammen mit einem KK Repetierer auf Gelb (neu) umschreiben lassen, was das Amt anstandslos gemacht hat. Dort ist sie nun als Revolver im Kaliber .22 lr eingetragen. Die Waffe ist zwar einschüssig, aber das geht aus der WBK nicht hervor. Strange Sache.

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