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IGNORED

Jugendliche Schützin


steven

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Hallo

 

bei mir im Verein ist ein Ehepaar, das, in Absprache mit mir, ihre Tochter mitbringt. Sie kam mit 14 zum Schießen (natürlich nur KK) und ich denke, das Mädchen hat Talent. 

Jetzt ist sie 15 und ich denke, die sollte gefördert werden.

Im Herbst werde ich sie zusammen mit ihrer Mutter zur Sachkunde schicken. 

Hat jemand im Kopf, ob die Sachkunde beim BDMP eine Altersgrenze inne hat?

Wie geht es weiter? Natürlich hätte sie gerne eine eigene Waffe. Ich denke, das würde Sinn machen. 

Irgendwo gibt es da so eine Möglichkeit, dass "um den Leistungssport zu fördern" eine eigene Waffe auch vor dem 18. Lebensjahr erworben werden kann. Aber, was ist "um den Leistungssport zu fördern"? Ich habe keine Kaderschmiede sondern einen "normalen" Verein. Wo kann ich mich erkundigen? Wer ist der Ansprechpartner? 

Der zuständige SB halte ich dafür nicht geeignet.

Die Kleine hätte es verdient, deshalb gebe ich mir Mühe. Gebt der Jugend eine Chance.

 

Steven

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Da würde ich, an Deiner Stelle, zuerst mit dem Verband sprechen.

Eine "eigene" Waffe, müsste dann über wen anderes laufen..entweder die Mutter, oder einen anderen Schützen, der diese dann jeweils mitbringt...

Über die Vereins WBK, wäre auch möglich, birgt aber Konfliktpotential, wenn andere Kameraden das mitbekommen..

 

Long

 

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@steven

 

Eigentum ja, Besitz i.S. waffenrechtlichen Erwerbs nein.

 

Da wird es jemand brauchen, der die Waffen für sie erwirbt.

Wie unser haariger Vorposter schon schrieb, wäre es nicht das dümmste, sich mal mit dem Verband abzustimmen. Denn zum sportlichen Schießen mit Feuerwaffen von Jugendlichen gibt es auch ein paar organisatorische Fragen, die über den Erwerb von persönlichen Waffen für die Jugendliche hinaus geklärt werden sollten ( z.B. § 10 AWaffV).

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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Ein Problem bei der Sachkunde sehe ich jetzt nicht direkt, müsste halt nur mit dem Ausrichter abgesprochen werden. Die junge Dame bekommt dann eben nur KK im Praktischen Teil, das würde aber bedeuten das der Ausrichter eine KK Lang- sowie Kurzwaffe mitbringen müsste.

Fraglich ist aber schon ob die Sachkunde überhaupt erforderlich ist wenn keine eigene Waffe erworben werden kann und die Waffe von einem Elternteil erworben und mitgebracht werden muss. Die Sachkunde benötigt man eigentlich ja nur für die WBK und für die Aufsicht auf dem Stand. Standaufsicht und WBK (§4.1.1 WaffG) ist beides nicht möglich, damit gibt es eigentlich keinen Grund für die Notwendigkeit einer Sachkunde, oder sitze ich gerade ganz auf dem falschen Dampfer?

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vor 54 Minuten schrieb BlackFly:

keinen Grund für die Notwendigkeit einer Sachkunde, oder sitze ich gerade ganz auf dem falschen Dampfer?

Hallo BlackFly

 

notwendig ist die SK noch nicht.

Aber, die Mutter macht die SK und warum sollte die Tochter nicht gleichzeitig die Sachkunde absolvieren? 

Es wird die "Kleine" zusätzlich motivieren.

 

Steven

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vor 22 Minuten schrieb bigtao-7:

Egal ob Eltern

Nein. Siehe §27WaffG:

Zitat

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf

1.
Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

vor 12 Minuten schrieb bigtao-7:

Dann müsste man ihre Sachkunde auf .22 lr und Kal. 12 EL begrenzen.

Wozu sollte das gut sein? Den ganzen Firlefanz kann man auf die Volljährigkeit vertagen. Da macht es dann auch Sinn. 

 

In der Sachkunde lernt man eigentlich ja nichts, was man zum zum Schießen wirklich braucht. 

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Alles sehr detusch. Aber nicht zu ändern.

 

Mein Bengel hatte mit 13 ne KP31 in den Pfoten und hat und alle ALT aussehen lassen.

Tja, Finnland machts möglich.

 

Es ist auf jeden Fall SUPER, junge Leute and den Schießsport ranzuführen, das macht sie zu verantwortungsvollen Menschen. Und es ärgert die Kommies und die Grynen :-)

 

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vor 15 Minuten schrieb erstezw:

Nein. Siehe §27WaffG:

Die Zustimmung der Eltern muss vorliegen. Das ist klar...

Aber auch wenn Papa mit <18 jährigen Nachwuchs schießen geht muss die Aufsicht eine entsprechende Zusatzqualifikation haben.

Auch wenn Papa die Aufsicht macht.

 

Zitat
(5) Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die
1.
für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist und
2.
berechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.
(6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__10.html

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vor 28 Minuten schrieb bigtao-7:

Dann müsste man ihre Sachkunde auf .22 lr und Kal. 12 EL begrenzen.

 

Muss man nicht.

Für die "vollständige Sachkunde" bedarf es nur des Nachweises für erfolgreiches Prüfungsschießen mit einer KW und einer LW. Es gibt dort keine Festlegungen zum Kaliber. Die Sachkunde für die Tochter auf ein Kaliber zu beschränken ist unnötig. Wenn sie dann mal erweitern will, macht sie alles nochmal, zumindest teilweise.

Ein Gesichtspunkt in der heutigen Zeit (Gesetzesdiskussion) wäre auch - was sie hat - hat sie. Das wird vermutlich nicht besser und der Entwurf der Fr.F. ging ja nicht um die HA, sondern (für die, welche den nicht zu Ende gelesen haben) eigentlich um die Austrocknung der Vereinsarbeit.

 

Eigene Waffe für die Tochter auf den Verein würde ich abraten. Das bevorteilt einzelne Mitglieder und verstößt damit u.U. gegen die Bestimmungen der Gemeinnützigkeit.

Wenn Mutter und Tochter sowieso die Sachkunde zusammen machen, dann soll die Mutter die Kanone für die Tochter kaufen.

 

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Eine eingeschränkte Sachkunde auf bestimmte Kaliber, waffengattung oder was auch immer ist nirgendwo vorgesehen. Die Jugendlichen brauchen auch keine Sachkunde, möchte auch wissen für was. Man muss denen den Umgang mit der Waffe am Stand erklären und die Sicherheitssachen. Schaden tut eine Sachkunde nie. Dass natürlich die Aufsicht eine jubali braucht ist klar. Vorsicht: die Aufsicht mit jubali muss solange geschossen wird ständig bei den Schützen sein , geht sie aufs Klo, wird das schießen eingestellt. Es kommt auch drauf an dass eine Aufsicht nicht Zuviel Schützen beaufsichtigt….dafür gibt es Richtlinien. Und immer Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten ….

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vor 13 Minuten schrieb erstezw:

Nein. Der muss nur zur Aufsicht qualifiziert sein.

Wenn auf einen Stand Jugendliche schießen müssen jubali Inhaber in genügender Anzahl auf dem Stand bei den Schützen sein… egal ob Eltern oder der Papst da sind

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Nur, um mal die Unklarheiten bzgl. Jubali, ja oder nein klarzustellen. Das folgende bezieht sich ausschließlich auf KK (und um das geht es ja hier). Ist der Schütze / die Schützin …

 

14 oder 15, wird folgendes benötigt:

 

  • schriftliche Einverständnis- erklärung der Sorgeberechtigten oder ein Sorgeberechtigter ist selbst beim Schießen anwesend.
  • qualifizierte Aufsicht, geeignet zur Kinder- & Jugendarbeit (Jubali)

16 oder 17, wir folgendes benötigt:

 

  • schriftliche Einverständnis- erklärung der Sorgeberechtigten oder ein Sorgeberechtigter ist selbst beim Schießen anwesend.
  • qualifizierte Aufsicht (das kann z.B. ein qualifiziertes Elternteil sein).

 

Quelle: Lehrgangsunterlagen Jubali des BDMP (und um den geht es hier ja)

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Das ist rechtlich nich einwandfrei was du schreibst.

es setzt immer das Einverständnis aller Erziehungsberechtigten , egal ob einer anwesend ist oder nicht…. Seit Einführung der jubali war ich wlsb Instruktor für jubali und es wurde nie anders gelehrt das es die rechtliche Seite auch so vorsieht 

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Hallo

 

danke schonmal für die Antworten.

Beim Schießen sind immer beide Elternteile (Mann und Frau, sonst gibts da keine anderen Geschlechter) dabei.

Aber, wie ich jetzt erkenne, ich werde mir das schriftliche Einverständnis beider einholen und abheften. Bald ist die Kleine 16. Alhamdulillah

 

Steven

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vor 9 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

danke schonmal für die Antworten.

Beim Schießen sind immer beide Elternteile (Mann und Frau, sonst gibts da keine anderen Geschlechter) dabei.

Aber, wie ich jetzt erkenne, ich werde mir das schriftliche Einverständnis beider einholen und abheften. Bald ist die Kleine 16. Alhamdulillah

 

Steven

Pass aber auf, viele Jugendleiter heften es ordentlich ab…. Wenn dann ein rundenwettkampf auswärts ansteht oder eine Meisterschaft ist die Einverständnisserklärung meist im Ordner im Vereinsheim…. Die muss auf verlangen beim schießen vorgelegt werde können …bis Vollendung des 18. Lebensjahres 

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vor 1 Minute schrieb coach1964:

Pass aber auf,

Hallo coach1964

 

ohje, und ich dachte, wir benötigen junge Menschen.

Danke für die Unterstützung.

Aber auch gegen diese Bürokratisierung sollte mal die Mistgabel in Stellung gebracht werden. 

60 Jahre alte Säcke sind nicht unsere Zukunft, auch wenn wir das denken.

 

Steven

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