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IGNORED

Umtragung Einzellader --> Mehrlader


Andor

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Bei einem Waffenhändler habe ich ein schönes Gewehr stehen sehen, welches leider auf Einzellader umgebaut war (lief vorher wohl mal auf alt-gelb).

Technisch gesehen wäre der Rückbau schnell erledigt, aber wie sieht das rechtlich aus? Wer darf eine Änderung vornehmen und im Waffenregister anpassen?

Der Händler ist leider ein reiner Händler (kein Büchsenmacher) und konnte mir nicht weiterhelfen.

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Oft hilft das reden mit dem SB. Muss zb nur ein anderes " Magazin " eingebaut werden kann man fragen ob man das selber machen darf. Ich hatte glaub 2011 so eine Waffe aus alter gelber WBK übernommen, die stand als Einzellader in der alten gelben WBK. Eingetragen wurde sie in meine neue gelbe WBK aber ohne diesen Zusatz. Jetzt laut NWR konnte ich sicher sehen, das sie beim umtragen auf Mehrlader mutierte. Beschwerd habe ich mich darüber nicht.................................

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Nun ja, das Problem - bei gewissenhaftem Sachbearbeiter - ist ja, das der Umbau, wenn Du ihn selbst machen kannst - offensichtlich unzulässig ausgeführt wurde.Das müsste der Sachbearbeiter dann ja eigentlich weiterverfolgen ... Deshalb sollte das Gewehr eheran einen BüMa überlassen und von diesem dann an Dich als Repetierwaffe überlassen werden. Dann gibt es garantiert6 keinen Ärger.

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vor 20 Minuten schrieb Ulli S:

Dann gibt es garantiert6 keinen Ärger.

Wer solchen Ärger befürchtet solltze halt seinen SB nicht fragen und dafür mehr Geld in die Hand nehmen. Und früher waren die Begrenzungen oft nur ein Stift im "Magazinschacht " oder im Magazin selber. Mehrere kollegen von mir durften das nach Absprache mit unserer SBìne selber machen.  Ich selber hab vor langem mal 40 Euro beim Büchsenmacher zahlen müssen, um aus einer in 4mmM20 konvertierten 9mm wieder eine 9mm zu machen. Wären heute schon mal nur wegen NRW 30 Euro mehr. Hier, und ich denke überall, muss der Büchser die Waffe die man dalässt im NRW auf sich schlüsseln. Dafür nehmen die 30 Euro.Umsonst ist nicht mal der Tod. Denn selbst der kostet....nämlich das Leben......................

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vor 3 Stunden schrieb Ulli S:

Nun ja, das Problem - bei gewissenhaftem Sachbearbeiter - ist ja, das der Umbau, wenn Du ihn selbst machen kannst - offensichtlich unzulässig ausgeführt wurde. Das müsste der Sachbearbeiter dann ja eigentlich weiterverfolgen ... Deshalb sollte das Gewehr eher an einen BüMa überlassen und von diesem dann an Dich als Repetierwaffe überlassen werden. Dann gibt es garantiert keinen Ärger.

Genau so und nicht anders.

Ist eine Funktionsänderung der Waffe, darfst du nicht selber ausführen. Durch das NWR fällt das auch auf, vorher ging das wohl noch. Habe ich selber durch mit einem Mosin. Der war so luschig umgebaut, dass er schon als Mehrlader funktionierte. Bin mit dem Teil in die Behörde und habe denen das vorgeführt, dass außer nachpolieren kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht.

Meine SB´s - das lassen sie mal schön sein und wir müssten jetzt eigentlich ein Verfahren gegen den Verkäufer und den BüMa, welcher das Teil so umgebaut hat, einleiten, sprich die ganz große Runde.

Wir haben das dann dahingehend gelöst, das ich mir den Mosin als Mehrlader auf die "Grüne" hab eintragen lassen. Durch die Mutation von "alt gelb" auf "grün" wurde der Umbau damit geheilt, weil die Erstregistration im NWR damit gleich auf "grün" schon als Mehrlader erfolgte. Der war mit "gelb" noch nicht gemeldet.

Jetzt geht es nur noch über BüMa.

Bearbeitet von Lavendel
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vor 5 Stunden schrieb Andor:

... ein schönes Gewehr stehen sehen, welches leider auf Einzellader umgebaut war (lief vorher wohl mal auf alt-gelb).

,,,

Wenn das Teil wirklich schön ist und in Anbetracht der Preise und des Schrotts, welcher an Ordonanzwaffen derzeit verfügbar ist - nehme das Teil und zwar schnell und kümmere dich nachher in Ruhe um den Umbau.

Bearbeitet von Lavendel
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Ich hatte vor vielen Jahren das Problem , das ich damals ein Gewehr von meine Gelben ( Einzellader ) auf die Grüne haben wollte . Damals war lediglich ein Holzklotz im Magazin. 

Aussage vom Sachbearbeiter.  Kann ich dir so einfach nicht Umfragen. Die Büchse musste beim Umbau zum Einzellader ja "wesentlich " umgebaut worden sein , dss ei  ei facher Rückbau nicht möglich ist .

Ab zum Büchsenmacher . Der trug damals die Waffe auf Gelb aus , und auf Grün ein. 

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vor 2 Stunden schrieb raze4711:

Die Büchse musste beim Umbau zum Einzellader ja "wesentlich " umgebaut worden sein , dss ei  ei facher Rückbau nicht möglich ist .

das war ganz früher teilweise ein Holzklotz im Magazin, teils eine eingeschweisste Lademulde,..... das Magazin konnte man aber problemlos wechseln,....... danach wurden dann meist die Systemschrauben ordentlich verklebt.

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Oh, ja! OH JA!!!!!

 

Ich hab mal ein HW 100 FAC (also 40 Joule) aus einem Nachlass angeboten bekommen, das als Einzellader auf einer alten gelben WBK stand.

 

Da war tatsächlich auch der Einzellade-Dings drin.


Den konnte man aber einfach herausnehmen und der Verblichene hat drei der Trommelmagazine dazu in Diabolodosen liegen.

 

Einerseits war das schon dreist, welcher Händler macht so etwas, andererseits fragt man sich, ob da jetzt wirklich die Welt daran zugrunde geht, wenn jemand so etwas hat ....

 

 

Und dann die "Selbstlader als Einzellader Umbauten" aus den 1990iger - meine Nerven ...

Bearbeitet von EkelAlfred
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Bei mir war es damals ein M96. War 1989 . Dafür damals zu Bödecker & Wagner gefahren.

Dort durfte ich mir dann im Tresorraum aus über 100 96er meinen aussuchen .

Die Büchsen kamen direkt aus dem Arsenal. Waren noch voll Fett und nicht beschossen .

Das Ding als Einzellader gekauft und eingetragen.  

Dann warten bis sie vom Beschussamt zurück kamen .

Als die Waffe bei mir war, war es dann ein Mehrlader . Nix umgebaut .

Also einen Holzklotz wie üblich eingesetzt. 😄

Deshalb hatte ich später zum Rücklauf auf Mehrlader noch die Originalteile mit der passenden Seriennummer 

Das Leben war damals noch so einfach in der Richtung 

Bearbeitet von raze4711
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vor 17 Stunden schrieb Lavendel:

nehme das Teil und zwar schnell und kümmere dich nachher in Ruhe um den Umbau.

Werde ich wohl so machen, ich habe es auf jeden Fall schon mal bis zum Wochenende reservieren lassen.

Selbst werde ich natürlich nichts umbauen, aber mal bei einem Büchsenmacher anfragen. Wie oben geschrieben werden die Gebühren deutlich höher sein als der Umbau. Wenn die Kosten zu hoch sind bleibt es ein Einzellader.

 

Meine Hoffnung war, dass es im Rahmen der Eintragung nach dem Kauf noch eine einfachere rechtliche "Umwandlungsmöglichkeit" gäbe, aber das hat sich wohl mit dem NWR erledigt.

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