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IGNORED

Bürgermeister will Waffenschein erklagen


Fussel_Dussel

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https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/klage-vor-gericht-erster-deutscher-buergermeister-verlangt-waffenschein-82891104.bild.html

 

Zitat

Zwar verfüge er über eine Gas-Pistole (Kleiner Waffenschein), doch die schütze ihn im Ernstfall kaum, glaubt Litfin. Der Landkreis-Vertreter sieht keine Notwendigkeit für eine scharfe Schusswaffe: „Er schreibt Briefe, droht verbal. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass er Drohungen in die Tat umsetzt.“


Wir schließen daraus:

 

- Die Drohung, mit einem Hammer den Schädel einzuschlagen ist nicht krass genug, da er noch nicht mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen bekommen hat.

 

Im Umkehrschluss:

 

- Ein Werttransportfahrer braucht keinen Waffenschein da er noch nicht überfallen wurde.

- Ein Polizist braucht keine Waffe, da er noch keinen Räuber festnimmt oder noch nicht angegriffen wird.

 

Vollkommen Banane diese an den Haaren herbei gezogenen „Begründungen“.

 

Macht aber nix:

 

Zitat

Die Kammer verspürte auch keine Lust, bedrohten Bürgermeistern scharfe Schusswaffen zu ermöglichen – Klage abgewiesen! Der Richter: „Wir gehen von der Fachkompetenz der Polizei aus.“
Der Bürgermeister beabsichtigt, Berufung einzulegen: „Das Urteil ist eine Farce.“


Er kann ja die Polizei rufen, während ihm mit dem Hammer der Schädel eingeschlagen wird.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 19 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Es gibt keine Anhaltspunkte, dass er Drohungen in die Tat umsetzt.

 

das ist eh so ein Kuriosum in Deutschland. In Deutschland ist man so verblödet und degeneriert das man das Wort eines anderen nicht mehr Ernst nimmt.

Der Gedanke das jemand einfach zu seinem Wort "steht" ist in diesem Lande einfach undenkbar.

 

das hat was damit zu tun, das diese Leute sich ja selbst auch nie für irgend etwas wirklich einsetzen würden und alles was sie so von sich geben eh nur substandsloses Gesabel ist.

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Pressemitteilung Verwaltungsgericht Hannover:

 

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/burgermeister-der-gemeinde-harsum-hat-keinen-anspruch-auf-die-erteilung-eines-waffenscheins-219645.html

 

In der Überschrift steht Waffenschein.

Laut Text klagt er auf "Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie zum Führen dieser Waffen".

Bearbeitet von Elo
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Da bekommt jemand mal die Medizin zu kosten, die er an seine Untertanen verabreichen läßt? :grin:Moment, ich muß schon wieder meine Tränenvase leeren. Dann muß er sich halt mehr anstrengen damit er OB einer großen Kreisstadt wird. Und auch dort hin umziehen. Und: Herr Vorsitzender, das hohe Gericht irrt! Mir ist mindestens ein Fall bekannt. Und nein, mehr Details gibt es nicht:rotfl2: -> Quellenschutz.

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vor 7 Minuten schrieb JuergenG:

Der WS war für einen Puffbetreiber mosaischen Glaubens und zeitweise Mitglied im Vorstand der Jüdischen Gemeinde in der nahen Kreisstadt kein Problem.  

 

Ja, davon kenne ich hier auch Beispiele...

Einen WS gibt es aber für hiesige Zivilisten, wenn diese mindestens 3 erfolgreiche Mordanschläge auf ihre Person nachweisen können...

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vor 14 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Der Richter: „Wir gehen von der Fachkompetenz der Polizei aus.“

 

Das ist ne Aussage, die jegliche Fachkompetenz des Richters vermissen lässt. Selbst jemand, der in seinem ganzen Leben nie die Komfortzone verlassen hat, für den sollte doch trotzdem irgendwie vorstellbar sein, dass die Polizei nicht immer sofort und automatisch bei einem Angriff zur Stelle ist. Da brauch er sich ja nur mal mit seinen Kollegen aus der Strafrechtsabteilung unterhalten, wenn die Polizei solche, von ihm Fachkompetenz genannten, Superkräfte hätte, dann hätten die Jungs ja quasi nie ein Urteil über ein vollendetes Gewaltverbrechen zu fällen. Wie kommt es dann, dass deren Tisch so voll sind, dass sie nicht mehr über die Aktenberge gucken können.

In meinen Augen pure Ignoranz.

 

aus dem Urteil zittiert:

Zitat

Zudem könne der Kläger etwaigen Gefährdungssituationen durch die Ergreifung anderer Maßnahmen begegnen, wie beispielsweise der Alarmierung der Polizei oder der Verwendung verschiedener Deeskalationstechniken.

 

Das Gericht muss ganz neue Erkenntnisse über den Ablauf von Gewalttaten haben. Also zunächst mal gibt sich der Täter zu erkennen, erklärt dem Opfer, dass er ihm gleich was böses will, es aber noch keine Panik haben muss, wir haben ja  Zeit. Opfer kann dann noch nen Kaffee trinken und natürlich auch die Polizei anrufen. Die halbe Stunde für die Warteschleife im Notruf haben wir auch noch. Alternativ könnte man dann auch noch einen Stuhlkreis bilden und den Konflikt ausdiskutieren und wenn alles nicht hilft, kann das Opfer den Täter mit ner Trillerpfeife erschrecken.

So einfach ist das.

Und weils so einfach ist, muss auch niemand mehr die große Gefahr von rechten Terrorreichsbürgern mantraartig hochhalten und dazu jeden geeigneten oder noch so ungeeigneten Fall der Vergangenheit vortragen. Hey, statt Waffenrechtsverschärfungen, Kontrollen und Verboten, tuts ab jetzt auch der Hinweis, dass Walter Lübke ja einfach die Polizei hätte rufen können oder verschiedene Deeskalationstechniken verwenden.

Bearbeitet von sealord37
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vor 1 Stunde schrieb sealord37:

 

Das ist ne Aussage, die jegliche Fachkompetenz des Richters vermissen lässt. Selbst jemand, der in seinem ganzen Leben nie die Komfortzone verlassen hat, für den sollte doch trotzdem irgendwie vorstellbar sein, dass die Polizei nicht immer sofort und automatisch bei einem Angriff zur Stelle ist. Da brauch er sich ja nur mal mit seinen Kollegen aus der Strafrechtsabteilung unterhalten, wenn die Polizei solche, von ihm Fachkompetenz genannten, Superkräfte hätte, dann hätten die Jungs ja quasi nie ein Urteil über ein vollendetes Gewaltverbrechen zu fällen. Wie kommt es dann, dass deren Tisch so voll sind, dass sie nicht mehr über die Aktenberge gucken können.

In meinen Augen pure Ignoranz.

...

 

Das ist keine Ignoranz, das ist denen natürlich klar. Aber es klingt so, als ob es zumindest theoretisch jemand denken könnte, und was besseres fällt ihnen halt nicht ein. Was sollen sie auch sonst schreiben? 'Ja, sie sind gefährdet, aber aus politischen Gründen lassen wir sie trotzdem schutzlos. Wenn sie umgebracht werden, haben sie zumindest ein bisschen zu unserem ideal einer Gesellschaft beigetragen, in der nur noch uniformierte Befehlsempfänger Waffen tragen - das ist doch dann ein Trost für ihre Hinterbliebenen, oder?'

Bearbeitet von rider650
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vor einer Stunde schrieb rider650:

Wenn sie umgebracht werden

 

....können wir wieder vor der Gefahr durch Extremisten warnen (da kriegt dann jeder ein "rächtz" auf den Deckel gemalt) und haben ein "Argument" für ne Waffenrechtsverschärfung. Ein Teufelskreis: streng ausgelegtes Waffenrecht sorgt für Opfer und wird aus dem selben Grund weiter verschärft.

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vor 2 Minuten schrieb David K:

Man muss aber auch dazu sagen, dass deren Gefahrensituation in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.

Ja klar, die armen Politiker. Jeder trachtet ihnen nach dem Leben.

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vor 17 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Die Kammer verspürte auch keine Lust, bedrohten Bürgermeistern scharfe Schusswaffen zu ermöglichen

Ich verspüre da auch keine Lust nach. So wie viele Bürgermeister ihre Städte "befüllen", bleibt ja immer noch die "Armlänge" der Kollegin Rekers

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vor 41 Minuten schrieb MAHRS:

Ich verspüre da auch keine Lust nach. So wie viele Bürgermeister ihre Städte "befüllen", bleibt ja immer noch die "Armlänge" der Kollegin Rekers

 

Kann dich verstehen, nur ist jedes negative Urteil eben ein negatives Urteil mehr. Das ist doch nicht die Richtung, die wir wollen. Anderenfalls hätte man völlig ohne Neid sagen können "Cool, ein LWB mehr". 

Auch wenn ich nichts davon habe, freue ich mich, wenn in der Sache andere nicht unnötig eingeschränkt werden, statt in so ein Privilegiertendenken zu verfallen oder es aus Neid zu missgönnen.

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