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IGNORED

Auch die Union (CDU/CSU) will sich Wählerstimmen mit neuen Waffen-Verboten fangen


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Geschrieben

Wer seine Hoffnungen auf die Union (CDU/CSU) im Bund setzt, sollte damit wohl besser vorsichtig sein. Denn auch die Bundestagsfraktion der Union ist mit neuen Ideen für weitere Waffenverbote auf Wählerstimmenfang. Mit einem DB-Fahrschein haben LWB schon lange  das Nachsehen. Jetzt soll es nach Vorstellungen der CDU/CSU auch illegal werden, mit dem öPNV und unseren Waffen zum Büxer und zurück zufahren. :bad:

 

https://www.mmnews.de/politik/193824-union-fordert-messer-und-waffenverbot-in-allen-zuegen

Zitat

Die Unions-Bundestagsfraktion fordert ein generelles Waffenverbot in deutschen Zügen. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte der "Bild am Sonntag": "In Zügen muss so schnell wie möglich ein Waffenverbot gelten." Das könne die Bahn im Rahmen ihres Hausrechts ohne Weiteres verhängen.

"Das wäre ein erster Schritt zu mehr Sicherheit. Waffen und gefährliche Messer haben in Zügen nichts verloren." ...

:bad::bad::bad:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 55 Minuten schrieb schmok:

Bitte erschlag mich nicht, ob meiner Ahnungslosigkeit.

Ich werde mal darüber nachdenken. ;)

 

vor 55 Minuten schrieb schmok:

Aber ist das nicht auch jetzt schon untersagt?!

  • In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der DB ist die Mitnahme von Schußwaffen ohne richtige Mütze untersagt.
  • In vielen ABB des öPNV finden sich solche Ausschlüsse nicht.

Es kommt derzeit darauf an, bei welcher Organisation Du Dein Ticket gelöst hast, ob Du als LWB mit Bus und Bahn mit Deinen Waffen zu einen vom Bedürfnis umfassten Zweck unterwegs sein darfst - nicht von dem Zug. Als ich noch in Frankfurt/M. wohnte bin ich öfters mit meinen Kleinen mit einem RMV-Ticket mit der U-Bahn zur Hauptwache und von dort mit der S-Bahn nach Höchst zum Abel und wieder zurück gefahren. Ich bin nicht mehr in Frankfurt und der Abel hat keine gewerbliche Erlaubnis mehr für ewb-pflichtige Sachen.

 

Dein

Mausebaer

 

Bearbeitet von Mausebaer
Farbe - sicher ist sicher (-:0
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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Mausebaer:

Wer seine Hoffnungen auf die Union (CDU/CSU) im Bund setzt, sollte damit wohl besser vorsichtig sein. Denn auch die Bundestagsfraktion der Union ist mit neuen Ideen für weitere Waffenverbote auf Wählerstimmenfang. Mit einem DB-Fahrschein haben LWB schon lange  das Nachsehen. Jetzt soll es nach Vorstellungen der CDU/CSU auch illegal werden, mit dem öPNV und unseren Waffen zum Büxer und zurück zufahren. :bad:

Viel zu weit gedacht!

Was ist mit dem Handwerker, der mit dem Zug in Arbeitskluft fährt? Messer in der Tasche, oder Werkzeug im Rucksack ist doch das normalster der Welt. Der kann dann leider nicht mehr zur Arbeit fahren. Ich finde alle Firmen sollten konsequent jede Arbeit für Politiker einstellen. Keine Bedienung mehr im Restaurant für Politiker, keine Haare schneiden für Politiker, keine Räderwechsel für Politiker, keine Heizungsinstallation für Politiker, .........

 

Ach, das wäre ein schönes Zeichen.

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke, es ist schon ein Unterschied, ob man gegen irgendwelche AGBs verstösst, oder gegen ein Gesetz.

Im ersten Fall kann die maximale Konsequenz ein Beförderungsausschluss sein. Im zweiten Fall gehts an die Zuverlässigkeit.

Bearbeitet von matokla
Typo
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Commerzgandalf:

Viel zu weit gedacht!

Was ist mit dem Handwerker, der mit dem Zug in Arbeitskluft fährt? ...

Der wird schon lange vor dem Zug in einer Waffenverbotszone abgefangen. ("Racial Profiling" ist pfui, auch wenn es keine "Rasse" betrifft, aber "Professional Profiling" scheint ok zu sein. Angeblich würden erkennbare Handwerker und Feuerwehrleute, die im öffentlichen Raum zu Fuß unterwegs sind - insb. wenn sie auch noch Tätowierungen hätten und jünger wären - in einigen Gegenden bevorzugt kontrolliert, oft angeblich anfänglich wegen Verdacht auf illegalen Drogenbesitz und dann wird sich über Messer u.ä. gefreut. :diablo: )

 

Wurde mir mal so von einem Feuerwehrleut in einem Bus berichtet, den es w/ so einer Kontrolle fast verpasst hätte. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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Geschrieben (bearbeitet)

Also werden auch Koffer verboten?

 

Die Opfer des Zugattentäters hatten ja mit Koffern nach dem Angreifer geworfen und diese somit zu Verteidigungswaffen gemacht.

 

Der Zweck von Waffenverboten ist doch sowieso immer der gleiche: Die Opfer sollen wehrlos sein und die Täter interessiert kein Gesetz, das sie sowieso für ein viel schwerwiegenderes Verbrechen brechen wollen.

 

Wir brauchen genau das Gegenteil davon: Wer ne legale Verteidigungswaffe mitführt, und somit andere schützt,  bekommt Ermässigung beim Fahrpreis. Das wär mal ne Ansage an die Verbrecher.

 

Also wieder nix gelernt bei CDU/ CSU.

 

Hier: darum könnt ihr euch mal kümmern.

https://m.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/toetete-ibrahim-a-aus-terroristischen-motiven-ich-bin-auch-ein-anis-amri-82797400.bildMobile.html

Bearbeitet von JDHarris
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Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb JDHarris:

...

 

Also wieder nix gelernt bei CDU/ CSU.

 

...

Doch!

 

Wer den verdummten Wählern, das dumme Zeug erzählt, was sie schon durch ihre Verdummung kennen,

wird bei denen nicht schlechter da stehen, als die, die sie damit verdummten. :teu38:

 

Die Dumme Seite der Macht ist stark. :starwars013:

 

Dein

Mausebaer

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb matokla:

Im ersten Fall kann die maximale Konsequenz ein Beförderungsausschluss sein.

Für "Tatsachen die die Annahme ..." könnte es auch genügen, wenn der Oberschaffner mit dem roten Bändel oder die Bahnpolizei einen im Nirgendwo absetzen läßt und dann petzen geht.

 

Es gibt auch Schießstände, die mit dem Sozialschlauch perfekt erreichbar sind. Oder Jagdeinladungen in der Großstadt, mit Straßenbahn und Bus direkt zum Sammelplatz und nach dem letzten Treiben genau so wieder nach Hause. 

Geschrieben

Schnarch.... 

Wer soll ein solches Verbot umsetzen? 

Kontrolleur der Bahn: "Dürfen wir mal in ihre Tasche sehen?"

Bahngast: "Nein"

Ende

 

Und wenn die Polizei mal kontrolliert, dann dürfte das ja kein waffenrechtliches sondern ein zivilrechtliches Problem sein. 

Geschrieben

Das heißt, wenn einer künftig ein Messer mitnimmt und im Zug damit die Leute aufschlitzt, könnte man ihm wegen Verstoß gegen die AGB beispielsweise ein Hausverbot aussprechen, künftig die Beförderung verweigern und ihm sogar eine Vertragsstrafe abverlangen. Echt cool, die Union. Grips muß man halt haben.

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Mausebaer:

Waffen und gefährliche Messer haben in Zügen nichts verloren.

 

Aber doch nur die legal erworbenen Waffen sind verboten, mit einer illegalen Waffen darfst du doch nach wie vor in die Bahn...

oder?

:rolleyes:

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Mausebaer:

Wer seine Hoffnungen auf die Union (CDU/CSU) im Bund setzt, sollte damit wohl besser vorsichtig sein.

Diese in sich vergammelte, nach Verweseung stinkende, verlogene, korrupte, überhebliche und grundgesetzverachtende Dreckspartei - meine Hoffnung? You made my day, dude!

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lrn:

Das heißt, wenn einer künftig ein Messer mitnimmt und im Zug damit die Leute aufschlitzt, könnte man ihm wegen Verstoß gegen die AGB beispielsweise ein Hausverbot aussprechen, künftig die Beförderung verweigern und ihm sogar eine Vertragsstrafe abverlangen. Echt cool, die Union. Grips muß man halt haben.

Genau so! :good:

 

... nur statt einer gesetzlichen  Grundlage eine (zwangs)vertragliche Grundlage. :AZZANGEL:

 

Die "Schutzwirkung" wird die selbe sein. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mausebaer:

(zwangs)vertragliche Grundlage. :AZZANGEL:

Eventuell sogar wirksamer als die staatliche Grundlage, da die privatwirtschaftliche a) eher durchgesetzt und am Ende b) schmerzhafter ausfällt, als eben NICHT vom Staat verurteilt zu werden. Die Frage ist jedoch, wie ein Verkehrsunternehmen ein Hausverbot auch effektiv überwachen will.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

Eventuell sogar wirksamer als die staatliche Grundlage,

 

vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

da die privatwirtschaftliche a) eher durchgesetzt

 

Dazu müsste die vertragswidrige Handlung erkannt werden. Wer einen Missbrauch von irgendwelchen Waffen beabsichtigt, wird diese nicht gerade in Peli Cases, Taschen mit bekannten Logos von Waffenherstellern oder offen führen. Folglich würden nur einige legale Führ- und Transportversuche auffallen. :teu382: Ich bin mehrfach von DB-Personal mit meinen Waffen in der S-Bahn kontrolliert worden und nie meinte man "Ah, Sie haben ein RMV-Ticket. Damit dürfen Sie natürlich die S-Bahn auch mit Ihrem halbautomatischen Sportgewehr nutzen." 

 

 

vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

und am Ende b) schmerzhafter ausfällt, als eben NICHT vom Staat verurteilt zu werden.

 

... indem einmal mehr ein alter Rentner mit seinem Rollator und seinem Messer zum Obstschneiden von der DB mitten in der Pampa ausgesetzt wird.

 

 

vor 4 Minuten schrieb Sal-Peter:

Die Frage ist jedoch, wie ein Verkehrsunternehmen ein Hausverbot auch effektiv überwachen will.

 

Das geht effektiv nur bei bekannten Intensivtätern von Störern und Vandalen sowie Schwarzfahrern. Wer also nicht seit Monaten mindestens zweimal die Woche dabei erwischt wird, wie er, sie oder es eine Massentötung in einer Bahn- oder Buslinie verübt und ansonsten ruhig ist und einen gültigen Fahrschein hat, der, die oder das fällt mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht bei einem bestehenden Hausverbot auf.

 

Also ist das auch nicht anders als bei einem gesetzlichen Verbot. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Mausebaer:

 

"Das wäre ein erster Schritt zu mehr Sicherheit. Waffen und gefährliche Messer haben in Zügen nichts verloren."

 

Die Formulierung deutet darauf hin, dass - was die Messer angeht - man ggf. kategorisieren will.

 

Siehe auch die brandneue Stuttgarter "Waffenverbotszone" an Wochenendnächten in der Innenstadt, bei der auch die CDU stark dahinter stand...

Bei Messern sind da - über die bisherigen WaffG-Regelungen hinaus - Feststehende über 4 cm Klingenlänge sowie feststellbare Klappmesser (m.W. auch mit dieser Klingenlängen-Regelung) erfasst.

Die "klassischen" nicht feststellbaren Taschenmesser a la schweizer Offiziersmesser u.a. (wenn man so will, Opa Pieselmeyers Taschenmesserchen) sind, wenn ich die Regelung richtig lese, nicht erfasst.

 

Bedeutender wäre eine solche Mitnahmeregelung in Zügen wohl in der Tat für den (bereits oben diskutierten) Transport von (legal besessenen) wirklichen Waffen im Sinne des WaffG.

Dann wäre dieser auch komplett öffentlich-rechtlich, nicht nur über irgendwelche (nur teilweise geltenden) zivilrechtlichen AGBs, ausgeschlossen.

 

Wenn ich mir überlege, dass ich schon immer mal wieder Kurzwaffen per Bahn-Nahverkehr von dem Händler oder zu dem BüMa, die ihren Sitz in der nächsten großen Stadt haben, transportiert habe...

Das wären ansonsten alles Autofahrten gewesen.

 

Seltsam, wollen nicht nahezu sämtliche politische Parteien die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stärken...?

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Harry Callahan:

Wer soll ein solches Verbot umsetzen? 

Kontrolleur der Bahn: "Dürfen wir mal in ihre Tasche sehen?"

Bahngast: "Nein"

 

Und selbst wenn:  wen wird der Kontrolleur denn bevorzugt kontrollieren? Die, bei denen er davon ausgehen kann, dass nicht nur ein Messer vorhanden ist, sondern dieses auch recht locker sitzt oder einen normalen Fahrgast? Kontrolletti zu Oma Erna: "Machen sie mal die Tasche auf, will sehen ob das Strickzeug eventuell Waffeneigenschaft besitzt" Auftrag erfüllt!

 

Ich lache immer am Flughafen: da wird die Touri-Familie mit Kindern auf Spprengstoffrückstände kontrolliert und Leute, denen anzusehen ist, dass sie zu dem Kulturkreis gehören, auf den nahezu alle Anschläge der jüngeren Vergangenheit zurückgehen, können einfach durch. Und wenn doch mal ein Windelschädel oder eine Vollvermumte kontrolliert werden, wird gleich wieder Rassismus und Diskriminierung geschrien.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Da ist es ja nicht im Zug.

 

Wenn man halt nicht im Zug abgemessert wird, dann wird man halt vor den Zug geschubst (, siehe FFM).

Bearbeitet von Hitman

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